Mal folgendes Szenario,
ein Kind geht in die Sekundarstufe 1. Zunächst zog die Schule selbst monatlich einen Betrag ein auf ein "Essensgeld Guthabenkonto". Eltern konnten über ein Portal nun Essen für die Kinder buchen/bestellen. Nicht verbrauchtes Guthaben wurde jeden Monat "mitgenommen", da jeden Monat neues Guthaben dazu kam blieb es nicht aus das sich teilweise Guthaben ansammelten.
Dann gibt die Schule den Finanziellen Teil an die Stadt ab.
Theoretisch bleibt für Schüler und Eltern alles wie gehabt, bis auf eine Sache. Jegliches Guthaben wird zum Schuljahresende einfach von dem Guthabenkonto entfernt und der Stadtkasse zugeführt.
Ist das Rechtlich so überhaupt korrekt?
Wir reden hier ja nicht von einer Pauschale die generell weg ist/war (wie beim Fitnessstudio), sondern von einem richtigen Guthabenkonto. Von diesem Konto werden lediglich gebuchte Essen abgezogen. Wird eine Woche kein Essen gebucht weil das Kind zb krank ist, wird auch das Guthaben nicht angerührt.
Schulessen Essensgeld Guthaben von Stadt einbehalten
29. Oktober 2020
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Frage vom 29. Oktober 2020 | 10:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Schulessen Essensgeld Guthaben von Stadt einbehalten
#1
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 12:02
Von
Status: Unbeschreiblich (40953 Beiträge, 6613x hilfreich)
Was steht denn im Vertrag ?Zitat :Dann gibt die Schule den Finanziellen Teil an die Stadt ab.
Wieso zog die Schule selbst ein? Ist der Essensanbieter die Stadt? Wurde der Vertrag geändert?
Wenn die Eltern als Selbstzahler das Guthaben *aufladen*, dürfte die Stadt nicht berechtigt sein, diese verbleibenden Restsummen zu erhalten. Es sei denn, dort steht etwas von---verfällt am Schuljahresende---
#2
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 12:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Was steht denn im Vertrag ?
Wieso zog die Schule selbst ein? Ist der Essensanbieter die Stadt? Wurde der Vertrag geändert?
Es gibt keinen richtigen Vertrag. Zu Schulbeginn gab es lediglich eine Einverständnis Erklärung das der Monatliche Betrag von 28€ abgebucht und auf das Guthaben Konto geladen wird, da für die 5. und 6. Klasse das Essen in der Schule verpflichtend ist. 2018 hat die Schule den abbuchenden Part dann an die Stadt abgegeben. Essensgeber ist eine 3. Institution, das online Portal zum bestellen des Essens ist aber weiter in Schulischer Hand, Ausgabe erfolgt ebenfalls in und durch die Schule.
Es soll wohl ein Infoblatt gegeben haben in welchem die Änderung mitgeteilt wurde. Laut Schule soll da drin gestanden haben das die Stadt am 01.08.2018 eine Kontenklärung macht. Dieser Info Zettel ist bei uns nie angekommen, auch auf mehrfacher Nachfrage bei der Schule bekomme ich den Zettel nicht ausgehändigt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 12:58
Von
Status: Unbeschreiblich (130712 Beiträge, 41571x hilfreich)
Man hat eine Vertragspartner, den erst mal gerichtsfest zur Auszahlung / Widerbeschaffung auffordern. Notfalls müsste man diesen auf Auszahlung verklagen.
#4
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 13:00
Von
Status: Unbeschreiblich (40953 Beiträge, 6613x hilfreich)
Doch, es gibt einen.Zitat :Es gibt keinen richtigen Vertrag.
Tja, dann den Schüler mal fragen. Hat damals den Zettel wohl vermölt.Zitat :Es soll wohl ein Infoblatt gegeben haben
Spielt das in Deutschland? Welche Schule darf denn Schüler verpflichten, am Schulessen teilzunehmen?Zitat :da für die 5. und 6. Klasse das Essen in der Schule verpflichtend ist.
Wenn die Schule mauert, dann die Anfrage schriftlich bei der Stadt einreichen.
-- Editiert von Anami am 29.10.2020 13:02
#5
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 13:17
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 332x hilfreich)
Zitat :Tja, dann den Schüler mal fragen. Hat damals den Zettel wohl vermölt.
Das spielt eine untergeordnete Rolle, da eine solche durchaus wichtige Vertragsänderung nicht wirklich durch "Handreichung an ein Kind" getroffen werden kann.
Jene Schule, deren Landesschulgesetz und ggf. örtliche Regelungen das hergeben. Ist der Sinn des ganzen nicht, dem Schüler tagtäglich das Essen reinzuprügeln, sondern lediglich einen sicheren und konsistenten Rahmen der "Gemeinschaftsbildung" und gewisser Rituale zu schaffen. In Zeiten, in denen viele Kinder ihre Eltern vielleicht 2h am Tag sehen, und ein gemeinsames Familienessen höchstens an Weihnachten und Ostern stattfindet, gar nicht mal so verkehrt der Gedanke.Zitat :Welche Schule darf denn Schüler verpflichten, am Schulessen teilzunehmen?
Korrekt. Und im Zweifelsfall findet in dessen Rahmen einzig und allein das BGB Anwendung. Und da gibt es pauschal kein "wenn du es nicht aufbrauchst, verfällt es am Ende des Schuljahres".Zitat :Doch, es gibt einen.
Aber: Ein Blick in die Schulordnung, in die Bildungsgesetzgebung des Bundeslandes, und sicherlich auch in die versteckteren Fächer des Tornisters des Schülers, lohnt sich allemal
#6
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 13:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :und sicherlich auch in die versteckteren Fächer des Tornisters des Schülers, lohnt sich allemal![]()
Nach etwas über 2 Jahren findet sich da bestimmt nix mehr
Die Änderungen wurden 2018 unternommen.
Aber wie gesagt, die Schule will den Zettel auch nicht nochmal raus geben. Das Versuche ich bereits seit September 2018...
Das einzige was die Schule sagt ist, das sie mit dem finanziellen seitdem nix mehr zu tun haben und ich soll das mit der Stadt ausdiskutieren.
Die machen das jetzt und stecken sich das übrige Guthaben zum Schuljahresende in die Stadtkasse.
Bevor ich aber mit denen diskutiere würde ich halt schon gerne wissen ob die das überhaupt dürfen.
Wenn man jetzt eine generelle pauschale bezahlt und das Kind jederzeit -ohne extra essen bestellen zu müssen- in der Schule am Essen teilnehmen könnte, dann wäre das ja nochmal was anderes.
Hier wird das Geld aber ja auf ein extra Guthaben Konto geladen und die einzelnen Essen für die jeweiligen Tage müssen "manuell" bestellt werden. Hat man für einen Tag vergessen zu bestellen, gibt's auch nix zu essen. Völlig egal ob Guthaben auf dem Konto ist oder nicht.
Bzgl der Pflicht zur Teilnahme am Essen: diese gilt nur für die Jahrgänge 5 und 6. Ab Klasse 7 müssen sie nicht mehr teilnehmen.
#7
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (42944 Beiträge, 14806x hilfreich)
Die Kernfrage ist doch, was hier vertraglich vereinbart ist. Da gibt es verschiedene Modelle. Das eine ist, dass kostendeckend einzeln abgerechnet wird, also pro eingenommene Mahlzeit. Dann gibt es auch Modelle, die zwar kostendeckend arbeiten, allerdings werden die Kosten insgesamt nur durch eine ganzjährig eingezogene Pauschale gedeckt. Dann gibt es noch das Modell des subventionierten Essens, welches auch meist mit Pauschalen arbeitet.
Das sollte man vielleicht erst einmal raus bekommen. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
#8
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 18:47
Von
Status: Unbeschreiblich (40953 Beiträge, 6613x hilfreich)
Wenn du wüsstest, was alles dadurch getroffen wird.Zitat :nicht wirklich durch "Handreichung an ein Kind" getroffen werden kann.
Gerade las ich einen 4seitigen Leihvertrag für Schüler, die jetzt ein mobiles Endgerät erhalten könnten.
DAS und etliches andere wird den Schülern per Handreichung *mitgegeben*. Auch in Grundschulen. Isso.
Als Gedanke. Aber doch wohl nicht als Pflicht. Sie müssen es nicht in den Klassen 1-4 und dann ab7 auch nicht. Idiotie.Zitat :gar nicht mal so verkehrt der Gedanke.
----------------------------------
Da empfehle ich nochmal ein Schreiben. Die Stadt--- wer ist das denn? Mit Städten diskutiert man nicht.Zitat :und ich soll das mit der Stadt ausdiskutieren.
Und ca. 1,40€ pro Mittagessen--- ähem, wie das wohl schmeckt...
Stimmt. Das findet sich zumindest in der Vertragsänderung, die verloren ging.Zitat :Die Kernfrage ist doch, was hier vertraglich vereinbart ist.
Aber die Stadt hat alles in Akten fein säuberlich. Man muss nur den Zuständigen bei der Stadt finden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt. Bei diesem Modell.Zitat :Das sollte man vielleicht erst einmal raus bekommen.
#9
Antwort vom 30. Oktober 2020 | 09:06
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 332x hilfreich)
Zitat :Wenn du wüsstest, was alles dadurch getroffen wird.
Es interessiert im Zweifel nur niemanden, was wer meint wie treffen zu können. Ich weiß nicht wo du herkommst. Ich schreibe über den deutschen Rechtsstaat.
dann müssen halt beide Seiten mit den Konsequenzen leben, die sich aus einem solchen Gebaren ergeben können. Isso.Zitat :Auch in Grundschulen. Isso.
Nö, nicht zwingend. Siege oben. Wobei die vergangene Zeot da durchaus eine stillschweigende Zustimmung hat sein könnenZitat :Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt. Bei diesem Modell.
#10
Antwort vom 30. Oktober 2020 | 14:13
Von
Status: Unbeschreiblich (40953 Beiträge, 6613x hilfreich)
Genau. So ist es.Zitat :dann müssen halt beide Seiten mit den Konsequenzen leben, die sich aus einem solchen Gebaren ergeben können.
Ich auch. Deutsche Schulen/Lehrer geben Schülern ...Zitat :Ich schreibe über den deutschen Rechtsstaat.
Eben doch. Ist ja lt. Schilderung passiert.Zitat :da eine solche durchaus wichtige Vertragsänderung nicht wirklich durch "Handreichung an ein Kind" getroffen werden kann.
Der TE kann mit dem BGB unterm Arm losmarschieren. Der deutsche Rechtsstaat sagt nichts. Die anderen sagen, nicht meine Zuständigkeit.
Die Stadt ist hier mE zuständig. Deshalb sollte der TE sich schriftlich an die Stadt wenden. An den Bürgermeister.
Im positiven Falle findet die zuständige Abteilung den *richtigen Vertrag*. Und dazu die Info zur Veränderung.
Der TE will vermutlich das *einkassierte* Geldguthaben. Es ergibt sich, ob er seine Interessen gegenüber dem Rechtsstaat dann weiter verfolgt. Und wie.
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