Schulgesetz vs. Anti- Diskriminierungs- Gesetz

4. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)
Schulgesetz vs. Anti- Diskriminierungs- Gesetz

Hallo.
Ein Bekannter besucht zur Zeit die Meisterschule.
Dort wurde ihnen beigebracht, dass nach dem Schulgesetz (Rheinland Pfalz) nur Menschen bis zu einem Alter von max. 25 Jahren von Schulen aufgenommen werden müssen.
Dies würde natürlich bedeuten, dass man z.B. Bei einer Umschulung wegen seines Alters abgewiesen werden könnte.
Meine Frage dazu: ist das so rechtens?
Meiner Meinung nach steht diese Regelung im Konflikt mit dem Anti- Diskriminierungs- Gesetz, da ja bei einer Einstellung z.B. kein Bewerber aufgrund seines Alters abgewiesen werden darf.

Vielleicht hat ja jemand eine Antwort.

Danke und Gruß!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Das sind aber zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Ob ich mich bei einem Unternehmen bewerbe oder auf einem Schulplatz.

Das steht in keinem Konflikt.
Eine Schule ist in der Regel Staatlich (natürlich gibt es Ausnahmen) und somit kostenfrei.
Diese soll letztendlich jungen Menschen die Möglichkeit geben sich auf ihr Berufsleben/Lebensziele vorzubereiten.

Irgendwo muss man da die Grenze ziehen.
Und 25 Jahre ist halt die Grenze wo man sagt, bis dato sollte der junge Mensch entweder Studieren oder eine Ausbildung abgeschlossen haben.
Davon muss und kann der Träger ausgehen.
Ist es bis dato nicht geschehen, hat dieses persönliche Gründe der betreffenden Person.

Ansonsten würden Klassen geschaffen in der 18 Jährige mit 30 Jährigen zusammen sitzen.
Das passt vom Entwicklungsstand, Sozialisierung und und und nicht zusammen.
Zudem würde die ältere Generation auch den Lernfortschritt der Jüngeren erheblich ausbremsen.
Den Fakt ist, ein 18 Jähriger ist deutlich aufnahmefähiger ect. wie halt die ältere Generation.

Dafür wurde eigens die Möglichkeit geschaffen, dass nun die Ü25 die Möglichkeit hat bestimmte formen von Abendschulen oder Ganztagsschulen zu besuchen um halt genau dort die gewünschte Schulform zu besuchen.

MfG


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#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach steht diese Regelung im Konflikt mit dem Anti- Diskriminierungs- Gesetz, da ja bei einer Einstellung z.B. kein Bewerber aufgrund seines Alters abgewiesen werden darf.


Falsche Voraussetzung. Natürlich darf ein Bewerber wegen seines Alters abgewiesen werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (mal ganz dumm gesagt, sonst könnte sich auch Oma Meier für den Job als Stripperin bewerben und klagen, wenn sie abgewiesen wird, weil die Leute nun mal keine 80-jährige sehen wollen).

Das AGG sorgt nur dafür, daß keine unsachliche willkürliche Diskriminierung vorgenommen wird.

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#3
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Naja. Ob hier eine willkürliche Diskriminierung vorgenommen wird, darüber kann man streiten...

Nehmen wir mal an, eine Frau bekommt (ungewollt) kurz vorm Abi ein Kind und kann dadurch an der Prüfung nicht teilnehmen. Dann kümmert sie sich die ersten paar Jahre um das Kind, ist nun aber über 25. Dieser Frau kann jetzt verwehrt werden,auf welcher Schule auch immer, das Abitur abzulegen.

Oder: jemand bleibt 1-2 mal sitzen bis er endgültig mit 20 das Abitur besteht. Nun beginnt er zu studieren, geht es langsam an und merkt nach 3 Jahren, dass das nichts für ihn ist. Danach sattelt er auf einen anderen Studiengang um, scheißt den aber auch nach 2 Jahren hin.
Nun beginnt er eine Ausbildung, darf aber am Schulunterricht nicht teilnehmen...

Oder Umschüler: Arbeitslose bekommen die Chance in einen "begehrteren" Beruf zu wechseln. Am Schulunterricht dürften sie aber nicht teilnehmen!

Das Argument mit den Klassen, in denen ältere Menschen jüngere "bremsen" würden sehe ich auch nicht. Immerhin kann man ja noch bis ins hohe Alter hinein studieren.


Siehe: AGG, Paragraph 2, Abschnitt 3!!!!


-- Editiert Wassermaxe am 05.09.2013 17:32

-- Editiert Wassermaxe am 05.09.2013 17:37

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#4
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

quote:

Oder: jemand bleibt 1-2 mal sitzen bis er endgültig mit 20 das Abitur besteht. Nun beginnt er zu studieren, geht es langsam an und merkt nach 3 Jahren, dass das nichts für ihn ist. Danach sattelt er auf einen anderen Studiengang um, ******t den aber auch nach 2 Jahren hin.
Nun beginnt er eine Ausbildung, darf aber am Schulunterricht nicht teilnehmen ...



Das stimmt leider nicht was du in dem von mir Zitierten Text schreibst.
Bei einer Ausbildung ist ausschlaggebend der Ausbildungsvertrag und die Berufsschule ist ein unabdinglicher an die Ausbildung gekoppelter Bestandteil.
Sobald die IHK der Ausbildung zustimmt, muss die zuständige Berufsschule auch einen Ü25 aufnehmen.
Duales Ausbildungssystem

quote:

Das Argument mit den Klassen, in denen ältere Menschen jüngere "bremsen" würden sehe ich auch nicht. Immerhin kann man ja noch bis ins hohe Alter hinein studieren.



Ein Studium ist nicht vergleichbar mit z.B. einer Realschule oder Abitur.
Das Studium ist ganz anders ausgelegt.

Okey, dass mit dem Ausbremsen sehe ich vielleicht noch ein. Aber ein Ü25 kann schnell im Stoff zurück bleiben.
Ist natürlich eine individuelle sache.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

In Ergänzung: auch die junge Mutter kann doch ihr Abi nachholen. Nur eben nicht in der Regelschule, sondern in der Abendschule. Wo ist das Problem?

Fakt ist, mal ganz allgemein ausgedrückt: gleiche Sachverhalte müssen gleich behandelt werden, ungleiche Sachverhalte können ungleich behandelt werden. Und ein Schul- oder Ausbildungsabbrecher muss nun mal nicht gleich wie ein zielstrebiger Schüler oder AZUBI behandelt werden. Das hat nun mal gar nichts mit Diskriminierung zu tun. Nicht mal im Ansatz.

wirdwerden

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