Hallo liebe Community,
leider weiß ich nicht ob ich im richtigen Forum bin, wenn nicht, entschuldige ich mich dafür.
Nun zu meinem Anliegen :
Mein Kind hat heute im Unterricht Fach Musik im Vorsingen eine 2 bekommen. Während ein anderes Kind vorgesungen hat, hat mein Kind leise mit dem Banknachbarn gesprochen ( natürlich unhöflich gegenüber dem vorsingenden Kind). Das fand die Lehrerin auch ( das beide Kinder gestört haben) und hat daraufhin beide Kinder eine Note runtergestuft. Darf sie das ? Ist das eine Erziehungsmaßnahme?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort
herzlich Mara
Schulnote runtergestuft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Jein.
Noten als Erziehungsmaßnahme nachträglich zu ändern, ist nicht zulässig.
Es ist aber nicht grundsätzlich verboten, das Sozialverhalten in die Notengebung einfließen zu lassen.
Allerdings sind Einzelnoten ohnehin grundsätzlich nicht anfechtbar, da Einzelnoten keine Verwaltungsakte darstellen.
Rechtlich wehren kann man sich nur gegen die Entscheidung "versetzt / nicht versetzt" bzw. bei Abschlusszeugnissen gegen den Abschluss (mittlere Reife, Abitur), nicht aber gegen die Musiknote auf dem Zeugnis - und schon gar nicht gegen die Note beim Vorsingen.
Zitatund hat daraufhin beide Kinder eine Note runtergestuft. :
Sagt sie. Abwarten. Wahrscheinlich nur ein Warnschuss.
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Dem Kind sagen, dass mit der Banknachbarin in der Pause reden soll, aber nicht den Unterricht stören.
Als Eltern würde ich darauf vertrauen, dass Lehrer ihren Job können und nur für wichtige Dinge dort aufmarschieren. Eine Note im Vorsingen ist nicht wichtig.
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