Schulnote runtergestuft

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mara von Elm
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulnote runtergestuft

Hallo liebe Community,
leider weiß ich nicht ob ich im richtigen Forum bin, wenn nicht, entschuldige ich mich dafür.
Nun zu meinem Anliegen :

Mein Kind hat heute im Unterricht Fach Musik im Vorsingen eine 2 bekommen. Während ein anderes Kind vorgesungen hat, hat mein Kind leise mit dem Banknachbarn gesprochen ( natürlich unhöflich gegenüber dem vorsingenden Kind). Das fand die Lehrerin auch ( das beide Kinder gestört haben) und hat daraufhin beide Kinder eine Note runtergestuft. Darf sie das ? Ist das eine Erziehungsmaßnahme?

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort
herzlich Mara

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9317x hilfreich)

Jein.
Noten als Erziehungsmaßnahme nachträglich zu ändern, ist nicht zulässig.
Es ist aber nicht grundsätzlich verboten, das Sozialverhalten in die Notengebung einfließen zu lassen.

Allerdings sind Einzelnoten ohnehin grundsätzlich nicht anfechtbar, da Einzelnoten keine Verwaltungsakte darstellen.
Rechtlich wehren kann man sich nur gegen die Entscheidung "versetzt / nicht versetzt" bzw. bei Abschlusszeugnissen gegen den Abschluss (mittlere Reife, Abitur), nicht aber gegen die Musiknote auf dem Zeugnis - und schon gar nicht gegen die Note beim Vorsingen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Mara von Elm):
und hat daraufhin beide Kinder eine Note runtergestuft.


Sagt sie. Abwarten. Wahrscheinlich nur ein Warnschuss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Dem Kind sagen, dass mit der Banknachbarin in der Pause reden soll, aber nicht den Unterricht stören.
Als Eltern würde ich darauf vertrauen, dass Lehrer ihren Job können und nur für wichtige Dinge dort aufmarschieren. Eine Note im Vorsingen ist nicht wichtig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.274 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen