Guten Morgen,
meine Tochter hat gerade die Realschule beendet und möchte nun auf ein weiterführendes Gymnasium. Die Schulplatz Vergabe läuft über das Regierungspräsidium Freiburg. Hierbei war es wichtig bis zum 17.07 das Realschulezeugnis bei der zuständigen Schule abzugeben.
Meine Tochter ging pünktlich am 12.07 an dem Tag an dem sie ihr Zeugnis erhielt, in die zuständige Schule und gab Ihr Zeugnis sowie weitere Unterlagen ab. Die zuständige Verwaltung vergaß allerdings die Daten meiner Tochter im System zu bearbeiten. Somit bekam meine Tochter am 18.07 die Mitteilung das ihr Zeugnis fehlt. Heute am 19.07 rief sie bei der zuständigen Schule an und fragte warum sie nicht registriert wurde, ohne Entschuldigung wurde gesagt das es vergessen wurde dies nun nachgeholt wird. Das Problem ist nun dass dieses Verfahren schon läuft und meine Tochter nun einen erheblichen Nachteil gegenüber anderen hat obwohl sie nichts falsch gemacht hat.
Können Sie mir bitte weiter helfen.
Schulplatz Vergabe - weiterführende Schule
19. Juli 2019
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Frage vom 19. Juli 2019 | 08:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulplatz Vergabe - weiterführende Schule
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#1
Antwort vom 19. Juli 2019 | 08:51
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Zitat:und meine Tochter nun einen erheblichen Nachteil gegenüber anderen
Warum, wurde das so gesagt? Es ist doch nur Ihre Vermutung, dass die Tochter benachteiligt sein könnte, oder?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach dem Windhundverfahren ausgewählt wird (wer zuerst kommt, gewinnt), sondern, dass alle Bewerbungen bis zur Frist gesammelt und dann ausgewertet werden. Der Abgabeschluss war doch erst vorgestern.
Man kann ja einfach mal mit der Schule reden
-- Editiert von HeHe am 19.07.2019 08:58
#2
Antwort vom 19. Juli 2019 | 09:32
Von
Status: Schlichter (7124 Beiträge, 1491x hilfreich)
Ich sehe auch erstmal keinen Nachteil. Die Tochter war pünktlich da und anscheinend ist sie ja im System. Sonst würde ja keiner vermuten, dass das Zeugnis fehlt.
Wartet also erstmal in Ruhe ab
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Juli 2019 | 09:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:und meine Tochter nun einen erheblichen Nachteil gegenüber anderen
Warum, wurde das so gesagt? Es ist doch nur Ihre Vermutung, dass die Tochter benachteiligt sein könnte, oder?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach dem Windhundverfahren ausgewählt wird (wer zuerst kommt, gewinnt), sondern, dass alle Bewerbungen bis zur Frist gesammelt und dann ausgewertet werden. Der Abgabeschluss war doch erst vorgestern.
Man kann ja einfach mal mit der Schule reden
-- Editiert von HeHe am 19.07.2019 08:58
Das Problem ist, dass der Antrag nicht fristgerecht eingereicht wurde aufgrund der Verzögerung durch die Verwaltung.
Hier ein Auszug aus dem Infoblatt zum Verfahren:
"Für die endgültige Platzvergabe müssen Sie spätestens am 17.07.2019 (Abgabe oder
Einwurf bei der Schule) eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses an die zuständige Schule bringen."
Auf die Frage meiner Tochter ob sie nun einen Nachteil hat wurde gesagt - Ja aber leider läuft das Verfahren nun schon und die Verwaltung kann hierbei nicht mehr eingreifen.
#4
Antwort vom 19. Juli 2019 | 10:19
Von
Status: Master (4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
Dann könnte man beim Regierungspräsidium Freiburg mal nachfragen, was in diesem Fall zu tun ist und wo genau der Anwalt, der natürlich beauftragt werden wird (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) eigentlich die notwendigen Eingaben machen muss.
#5
Antwort vom 19. Juli 2019 | 10:39
Von
Status: Unbeschreiblich (38355 Beiträge, 13981x hilfreich)
"Das Verfahren läuft," heisst ja nicht, dass sie nicht berücksichtigt wird.
wirdwerden
#6
Antwort vom 19. Juli 2019 | 13:10
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Der Nachweis, dass das Zeugnis rechtzeitig zugegangen ist, obliegt der Tochter.
Mit der Aussage
Zitat:
...... wurde gesagt das es vergessen wurde dies nun nachgeholt wird.
hat die Schule zugegeben, dass das ihr Verschulden war, dass das Dokument also rechtzeitig eingereicht wurde.
Jetzt müsst ihr sichergehen können, dass das Zeugnis auf keinen Fall als "zu spät eingereicht" gekennzeichnet ist und sich hierbei auf die Sekretärin/Mitarbeiterin beziehen, die die o. g. Aussage gemacht hat und darauf bestehen, dass das in den Bewerbungsunterlagen ersichtlicht ist - also keine Nachteil darstellt.
#7
Antwort vom 20. Juli 2019 | 15:03
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Welcher wäre der Nachteil?Zitatund meine Tochter nun einen erheblichen Nachteil gegenüber anderen hat :
Also kommen ihre Daten auch ins System. Mit ohne Entschuldigung.Zitatwurde gesagt das es vergessen wurde dies nun nachgeholt wird. :
Könnte sogar zu einem Vorteil werden.
Erstmal abwarten, was die Schule später schreibt.
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