Schulrecht - Muss ich zum Muttersprchlichen unterricht....

3. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
EnderFFM
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)
Schulrecht - Muss ich zum Muttersprchlichen unterricht....

hallo,

ich habe da mal eine Frage.

Es geht um meine Freundin, sie ist von Nationalität Türkin und von der Staatsangehörigkeit DEUTSCH, meine Frage ist die:

Ihr wird von der Schule aus gesagt, dass es pflicht wäre den Türkisch unterricht zu besuchen, aber ich bin der meinung das es für sie keine Pflicht mehr ist da sie von der Staadtsangehörikkeit deutsche ist.

Liege ich da richtig oder haben die lehrer recht?

Ich bin der meinung das es kein Pflicht unterricht für sie ist, sie ist in wort und schrieft gut in Türkisch. Ich denke doch mal als deutsche muss man nciht ins türkisch unterricht.

Ich würde mich freuen wen ich die antwort bekommenen würde. Ihr wird mit nicht teilnahme am unterricht mit einer Note 6 gedroht.

Ich bedanke mich im vorraus.

Mit freundlichen Grüssen


Ender Bayram

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich weiß nicht ob sie muss. Aber ich verstehe auch nicht, wieso sie sich sträubt. Unterricht schadet üblicherweise nicht. Und wenn sie tatsächlich so gut in Wort und Schrift ist, wird sie doch keine Mühe haben, in diesem Fach eine gute Note zu bekommen, oder?

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hat sie vielleicht Türkisch als "Fremdsprache" gewählt? Dann kann sie natürlich nicht gleich den Unterricht aufgeben.
Weiß die Schule denn, dass sie jetzt Deutsche ist?
Welches Bundesland?

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

geht es hier um den muttersprachlichen-ergänzungsunterricht?
soweit ich weiss stellt die "pflicht" das "heimatland". sprich die türkei verlangt das türkische kinder im ausland am muttersprachlichen-ergänzungsunterricht teilnehmen. so war es zumindes in meiner kindheit, da verlangte es jugoslawien.
gruss,
kristijan

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#4
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Wo geht sie denn in die Schule und was fuer ein Schultyp ist es denn?
Eine Pflicht kann ich mir nicht vorstellen; unabhaengig von der Staatsbuergerschaft, da die BRD nicht von der tuerkischen (oder sonstigen) Schulverwaltung gezwungen oder angewiesen wird, hier _Handlangerdienste_ zu erledigen.

Wuerde mich auch noch interessieren: wer droht ihr in welchem Fach mit einer 6?

Agenor

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#5
 Von 
EnderFFM
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

es ist kein wahlpflichtunterricht, sie besucht die Berufsfachschule. und die Schule weis auch das sie Deutsch ist

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich finde die infos immer noch zu dürftig?
gehts um unterricht an der berufsschule oder wo jetzt?
gruss,
kristijan

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