Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein paar Fragen zum Schulbereich, welche auch in der ASCHO nicht beantwortet werden, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:
1.) Muss ich es dulden, dass mein Sohn nach dem Schulunterricht den Klassenraum säubert? In der Klasse wird sich alphabetisch abgewechselt, ich bin aber gegen diesen "Dienst".
2.) Hat der Lehrer das Recht den Schülern eigene Gegenstände (u.a. Handys,MP3-Player) abzunehmen, wenn sie -ausgeschaltet- sind und nicht den Unterricht stören?
Vielen Dank
Schulrecht ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
zu 1: Da bräuchte man nähere Infos wie das an der Schule läuft.
(u.a. auch, wie alt ist der Sohn?, ist es an der Schule üblich, dass so was passiert?, reinigen die Schüler, die die Klasse verdreckt haben? ...?)
zu 2: Wenn der Lehrer diese Gegenstände nicht sieht oder hört, wird er sie nicht abnehmen.
Sieht oder hört er sie, stören sie ihn eventuell (und der lehrer entscheidet, was IHN stört!), und er kann sie selbstverständlich abnehmen.
Die Rückgabemodalitäten sollten an der Schule geregelt sein.
Was ich bisher mitbekommen habe ist es so üblich, dass alle Klassen von deren Schülern abwechselnd gesäubert werden.
Mein Sohn ist 17 Jahre alt.
Laut Auskunft seines Klassenlehrers bekommt die Schule von der Stadt keinerlei Geld für Reinigungskräfte mehr, sodass deren Arbeit von den Schülern übernommen werden muss.
Ich sehe dies aber nicht ein.
-- Editiert von jurist am 11.10.2006 19:49:08
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--- editiert vom Admin
Die Sache sehe ich genauso!
Meinem Sohn wurden vor einigen Jahren die ach so beliebten Pokemon Karten von einer Lehrerin eingezogen, obwohl er auf dem Schulhof weder getauscht noch sonst etwas gemacht hatte. Er hatte sie in seiner Hosentasche. Die Lehrerin nahm an, dass er doch irgendwann tauschen wollte und hat sie eingezogen.
Nach einem Telefonat von mir mit Androhung einer Anzeige wegen Diebstahl, rückte die Lehrerin die Karten wieder raus.
Ich hatte mich vor diesem Telefonat mit einem Anwalt unterhalten. Was der Junge in seiner Hosentasche hat (es sei denn, er zeigt es auf dem Schulhof bzw. er prahlt damit herum z.B. ich habe eine Pistole usw.) geht niemanden etwas an. Auch einem Lehrer nicht.
Es ist unverschämt, dass ein Schüler die Klasse fegen muß, weil die Schulen keine Gelder für Putzhilfen bekommen. Ich würde beim Schulamt mal vorsprechen. Wo leben wir denn.
ja so ist es. Ich finde das auch eine Unverschämtheit.
Danke für die Antworten!
-- Editiert von jurist am 11.10.2006 23:12:09
--- editiert vom Admin
Ich finde es zwar auch skandalös, dass an Schuken das Geld für eine vernünftige Reinigung fehlt. Andererseits halte ich es aber für durchaus sinnvoll Kindern kleinere Pflichten zu übertragen!
Zu Handys schließe ich mich epoeri an!
Man könnte andersherum ja auch fragen: Würden Sie sich freuen, wenn Ihr Kind in einem völlig verdreckten Klassenzimmer lernen muss, weil das Geld für die Reinigung fehlt?
Ich schließe mich Vey an - das Übernehmen von etwas Verantwortung kann nicht schaden.
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
wenn die Kinder z.B. ausgiebig gebastelt haben und überall Papier auf dem Fußboden liegt, ist es auch kein Problem, diesen Fußboden durch die Kinder reinigen zu lassen.
Aber: Grundsätzlich Kosten für die Reinigung einzusparen und dafür lieber die Kinder fegen zu lassen, ist schon eine Frechheit.
wenn die Kinder z.B. ausgiebig gebastelt haben und überall Papier auf dem Fußboden liegt, ist es auch kein Problem, diesen Fußboden durch die Kinder reinigen zu lassen.
Aber: Grundsätzlich Kosten für die Reinigung einzusparen und dafür lieber die Kinder fegen zu lassen, ist schon eine Frechheit.
Das sehe ich genauso.
das die Kinder auch mal den Besen schwingen, ist sicherlich in ordnung und trägt dazu bei, Verantwortung innerhalb der Gemeinschaft zu erlernen.
Aber dies aus dem Grund zu machen, daß kein Geld für Reinigungskräfte da ist, ist wirklich ein starkes Stück.
Das dürfte sicherlich auch rechtlich angreifbar sein.
Gruß Justice
Ich finde die Sache ehrlich gesagt,wie viele anderen auch,eine Unverschämtheit.Dies würde ich auf jeden Fall mal dem Oberschulamt (oder höheren Leuten melden).
Soweit kommts noch,dass Schüler die Klassen reinigen,nur weil die angeblich kein Geld haben (ja,natürlich.....)
Als 17-jähriger hätte ich das mit dem Putzen von grund auf verweigert,dann kommt vielleicht ein dummes "du kommst nachsitzen,musst strafarbeiten machen",aber dann wäre ich gekommen mit "passen sie mal auf,dass ich das nicht melde".
Das mit dem Herausgeben von Sachen-solange sie nicht stören-ist auch der Schwachsinn hoch zehn.Solange niemand davon gestört wird,würde ich mich auch als normaler Mensch weigern,das zu machen. Man braucht ja auch nicht alles machen,was Lehrer einem sagen,weil heutzutage gibt es-meiner Erfahrungen nach-Lehrer an Schulen,wo wirklich schon eine richtige Frechheit ist,dass die unterrichten dürfen!
Hi @all,
ich schliesse mich den Vorrednern an, Putzen im Klassenraum mag ja als erzieherische Massnahme bei Grundschuelern angebracht sein, aber Geldmangel ist da keine Begruendung fuer. Schueler gehen zum Lernen in die Schule, nicht zum Putzen.
Bedenkt aber bitte eines: der Lehrer sitzt am laengeren Hebel! Der braucht seine 'Lieblinge' nur immer im passenden Moment an die Tafel holen zur LK. Ist vollkommen legal, gibt aber schlechte Noten. Wenn der Lehrer fies ist, sollte man ihm das zutrauen.
Schoenen Gruss, Olli
quote:
2.) Hat der Lehrer das Recht den Schülern eigene Gegenstände (u.a. Handys,MP3-Player) abzunehmen, wenn sie -ausgeschaltet- sind und nicht den Unterricht stören?
Er hat das Recht, wenn die Schulordnung bzw. das Schulgesetz des jew. Bundeslandes dies vorsehen. Aber spätestens nach Schulende am selben Tag hat er die einkassierten Gegenstände wieder rauszurücken (gem BGB - Recht am Eigentum, Herausgabeanspruch).
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
hättest Du da vielleicht einen § ?
Ich finde das schon schlimm, wenn solche Sachen in der Schule vorkommen.
quote:<hr size=1 noshade>hättest Du da vielleicht einen § ? <hr size=1 noshade>
Falls ich diese kryptischen Zeichen richtig deute, hast Du nach einem Paragraphen gefragt.
Der Herausgabeanspruch ergibt sich aus § 985 BGB .
Diese Vorschrift alleine hilft aber nicht weiter. Denn diesbezüglich können natürlich Einreden getätigt werden.
Daher ist diese Vorschrift in Verbindung mit den jeweiligen Schulgesetzen zu sehen.
Gruß Justice
Hi,
Geldmangel ist bei der heutigen Verschwendung kein Wunder.
Es gibt bei mir eine Fussgängerampel die keinerlei Zweck erfüllt. War früher ne Kreuzung zu einem Werksgelände(gibt es nicht mehr) dennoch gibt es eine Ampel um die Fussänger zu reglementieren obwohl es auf dieser Seite keinen Verkehr mehr gibt. Dennoch wird diese Ampel ständig repariert. Ich finde es dann schon seltsam wenn ich warten soll obwohl ich niemanden behindere bzw. den Verkehr beeinträchtige
Gruß Daniel
ja, genauso ist es auch!
Hat einer von den hier ach so empörten eigentlich schon mal einen (Beruf)Schulklassenraum von innen gesehen??? Oder den Toilettenbereich?
Die armen, armen Jugendlichen, müssen ihren eigenen Dreck wegmachen, wo sind wir hier bloß???
gruß azrael"
-- Editiert von azrael am 14.10.2006 23:10:34
eben, wo sind wir hier bloß?
Eine Unverschämtheit die Schüler putzen zu lassen!
... man sollte sich allerdings schon drüber im Klaren sein, dass die armen Schüler nur den Dreck wegkehren, den sie selbst produzieren ... und zwar täglich ...
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