Schulrecht für Anschaffung von IPAd und co

16. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulrecht für Anschaffung von IPAd und co

Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt

Die Schule meiner 2 Kinder 8te und 11te Klasse wollen nun nach den Herbstferien Digital werden und den Unterricht an einem IPAD durchführen.

Hierzu wurde ein bestimmtes Gerät genannt, dass laut Schule bei ca 599 Euro liegt plus Stift und Versicherung bei 740 je Gerät.

Das Gerät muss in der Schule bleiben und darf nur da benutzt werden.Es wurde ein Anbieter genommen wo alle Eltern bestellen müsse .Die die das Geld nicht haben können auf Raten da eins kaufen oder sich für 50 Euro im Monat eins leihen.

Nun ist es so das ich A Keine 740 Euro habe und auch nix auf Raten bestellen kann.

Dies habe ich der Schule so mitgeteilt. Aussage dazu das es dann mein Problem wäre und meine Kinder dann halt schlechter benotet werden da sie am Unterricht nicht teilhaben können wegen fehlenden Material.

Ist dies wirklich Rechtens so möglich?

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27 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von alexa161282):
Nun ist es so das ich A Keine 740 Euro habe und auch nix auf Raten bestellen kann.


Und der Förderverein er Schule kann nicht einspringen?

In welchem Bundesland sind wir denn?

Hier greift im übrigen unter anderem die Lernmittefreiheit der Schulen. Das bedeutet, das dies grundsätzlich rechtens ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Schule da gewaltig über das Ziel hinaus geschossen ist. Zur Klärung der Situation bitte erst einmal nach der Rechtsgrundlage für diese außerordentlich starke Belastung der Kinder fragen und diese dann hier einstellen. Dann sehen wir weiter.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zum Verständnis:

Die Schule bestimmt ein Gerät, den Anbieter, Art und Umfang einer Versicherung und meint die Eltern sollten das bezahlen?
Über das Gerät darf dann auch Nichtmail frei verfügen?

In welch Bundesland spielt denn diese Posse?

Gibt es das hier:

Zitat (von alexa161282):
Es wurde ein Anbieter genommen wo alle Eltern bestellen müsse

Zitat (von alexa161282):
Kinder dann halt schlechter benotet werden
Schriftlich?


Zitat (von wirdwerden):
einmal nach der Rechtsgrundlage

Die gibt es m.w.n. nicht.
War das nicht erst 2020 ein (Skandal)Thema in NRW?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von alexa161282):
Es wurde ein Anbieter genommen wo alle Eltern bestellen müsse .Die die das Geld nicht haben können auf Raten da eins kaufen oder sich für 50 Euro im Monat eins leihen.
So kenne ich das auch.
Eltern A haben sich für den Ratenkauf entschieden.
Eltern B haben sich für die Ausleihe entschieden.

Die Schule hat einheitliche Geräte bestellt und trennte lediglich die Zahlungen (Kauf bzw. Rate bzw. Ausleihe)

Wo ist das Problem?

Zitat (von alexa161282):
Aussage dazu das es dann mein Problem wäre und meine Kinder dann halt schlechter benotet werden da sie am Unterricht nicht teilhaben können wegen fehlenden Material.
Ich glaube nicht, dass das die Aussage war.

Im übrigen, falls du Sozialleistungen beziehst, kann auch der Leistungsträger hierzu *herangezogen* werden.
btw. wie haben die Kinder während Corona gelernt?

-- Editiert von User am 16. Oktober 2022 19:05

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Was wo wie gemacht wird, das interessiert doch gar nicht. Andere bringen ja auch ihre Schwiegermütter um, ohne dass es strafbar ist, bei uns ist es das noch immer nicht. Wir haben, so glaube ich inzwischen in allen Ländern Lehrmittelfreiheit. Als Einstieg wäre also zu prüfen, wie das in dem betroffenen Land geregelt ist, Dann, welche Ausführungsverordnungen existieren. Das ist der Einstieg.

wirdwerden

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#6
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo ist das Problem?

Das Problem ist das dass ich keine 2x 740 Euro habe,und zweitens nix auf Raten wegen zu schlechter Schufa bekomme
Zitat (von Anami):
Im übrigen, falls du Sozialleistungen beziehst, kann auch der Leistungsträger hierzu *herangezogen* werden.
btw. wie haben die Kinder während Corona gelernt?


Ich bekomme keine Sozialleistungen bis auf Wohngeld und Kinderzuschlag was ich nun nicht gerade als solches ansehe.Bitte korrigieren wenn ich falsch liege.

Während Corona zu Hause am PC von mit und einem PC von meinem Sohn.

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#7
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Die Schule bestimmt ein Gerät, den Anbieter, Art und Umfang einer Versicherung und meint die Eltern sollten das bezahlen?
Über das Gerät darf dann auch Nichtmail frei verfügen?

In welch Bundesland spielt denn diese Posse?


Niedersachsen.

Und ja sie haben es richtig verstanden.
Und ja es gibt es Schriftlich.Es betrifft bei uns in der Klasse 5 Kinder von 23

Die eine Klasse ist eine Integration Klasse .Sie besteht aus Lernschwachen Kindern oder welche die eine andere Muttersprache haben usw usw.Dort ist alles gemischt von Arm bis Reich usw.Und leider merkt man da sehr die ganzen vor und Nachteile was keine Entscheidung sein soll

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#8
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und der Förderverein er Schule kann nicht einspringen?

In welchem Bundesland sind wir denn?


Leider nein.Es war im März ein Elternabend wegen dem Thema.Da war die Aussage das der Förderverein oder die Stadt leihgeräte stellt Start sollte 2023 sein.

Dort konnte man sich eintragen.Letzte Woche dann das Schreiben das der Verein und die Stadt im Moment keine Lösung sieht dies umzusetzen, und das der Start nach den Herbstferien ist .

Bundesland ist Niedersachsen ubd es ist eine Intrigierte Gesamtschule

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#9
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich glaube nicht, dass das die Aussage war.



Die richtige Aussage war
Sollte Ihr Kind bis zum 25.10 22 kein Gerät vorweisen können ,wird dies als Fehlendes Schulmatetial angesehen und dem nach auch benotet da es an gewissen Aufgaben somit nicht teilhaben kann

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#10
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Zur Klärung der Situation bitte erst einmal nach der Rechtsgrundlage für diese außerordentlich starke Belastung der Kinder fragen und diese dann hier einstellen.


Rechtsgrundlage weiss ich nicht .Hier der Brief von der Schule

Warum digitale Endgeräte? Die Kinder werden heute schon neben traditionellen Medien frühzeitig mit einer Vielzahl digitaler Endgeräte konfrontiert. Als Schule haben wir die Aufgabe, unsere Schülerinnen und Schüler auf diese Wirklichkeit vorzubereiten. Sie werden lernen, das Medium Tablet als Lernmittel sinnvoll zu nutzen. Unser Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler mit der digitalen Welt vertraut zu machen, damit sie sich fachliche Inhalte mithilfe von digitalen Werkzeugen erarbeiten können und gleichzeitig ihre digitalen Kompetenzen erweitern. Warum iPads von Apple? Die Gründe sind vielfältig und beruhen auf umfangreichen Erfahrungswerten vieler anderer Schulen. Wir haben verschiedene Geräte getestet und uns letztlich aus folgenden Gründen für das iPad ausgesprochen. ➢ Das iPad hat einen hohen Sicherheitsstandard mit einer geringen Virenanfälligkeit. ➢ Ein hoher Datenschutzstandard ermöglicht die Einhaltung der DSGVO. ➢ Durch den School-Manager können Apps zentral verwaltet werden und das iPad läuft über ein sehr zuverlässiges Betriebssystem. Updates gibt es langfristig und die Haltbarkeit ist für 5/6 Jahre gegeben.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo ist das Problem?

Das Du offenbar mal wieder das mit dem lesen und verstehen nicht hinbekommst.


@alexa161282
Die Beiträge von Anami kannst Du getrost ignorieren.



Zitat (von alexa161282):
Rechtsgrundlage weiss ich nicht

Dann sollte an diese bei der Schule mal schriftlich erfragen.



Zitat (von alexa161282):
Hier der Brief von der Schule

Alles vollkommen richtig was dort steht.

Wesentlich interessanter wäre der Rest, also wo die Bedingungen drinstehen mit Anbieter etc.



Zitat (von alexa161282):
Das Problem ist das dass ich keine 2x 740 Euro habe,und zweitens nix auf Raten wegen zu schlechter Schufa bekomme

Aber man könnte die 2x 50 EUR / Monat aufbringen?
Dann würde ich überlegen auf Rate zu bestellen. Wenn das abgelehnt würde, die Schule in die Verantwortung nehmen.


Wobei ich das ganze vorgehen für grob rechtswidrig halte, insbesondere wenn die Zahler nicht Eigentümer werden.
Ich würde mit überlegen, gegen das ganze Konstrukt zu klagen denn der Ausschluss der sozialschwachen aus dem Bereich der Bildung dürfte in der Form gegen das Grundgesetz verstoßen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber man könnte die 2x 50 EUR / Monat aufbringen?


Ja schon die würde ich hinbekommen. Habe der Firma geschrieben und auf Raten dort versucht zu bestellen,was leider abgelehnt wurde .

Zitat (von Harry van Sell):
Wesentlich interessanter wäre der Rest, also wo die Bedingungen drinstehen mit Anbieter etc.


Da gibt es nix grosses zu ausser dieser Text

AlleAngebote/Neugeräte imPaket, Laufzeit36Monate(5.Jahrgang) oder Laufzeit24Monate(12.Jahrgang) beinhalten:-iPad2021,9.Gen.,WiFi,64GBoder256GB(angekündigt14.09.2021)-+UAGSchutzhülle+denApplePencil(1.Gen.)oderSlimFolio;Tastatur-CasemitBluetoothfüriPad+denApplePencil(1.Gen.)-Diebstahl-undSchadensversicherung-SelbstbeteiligungbeiDiebstahl150,-€,SelbstbeteiligungimSchadensfall75,-€-einPoolgerät proTablet-Klasse bei einerKlassenstärke von 25Schülern-den Service(Hotline,TechnikeraufAnfrage,AbwicklungmitderVersicherung,etc.)-den Bildungsfonds für sozial Schwächere. Gefördert wird „Finanzierungsart Miete, 64 GB", ohneEigentumsübernahme-max.50%desMietpreises-max.10%derKlassenstärke-RegistrierungderGeräte für das Mobile-Device-Management(MDM;deutschMobilgeräteverwaltung).

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Mir schwirrt immer noch die Lernmittelfreiheit durch den Kopf. Soweit ich jetzt auf die Schnelle nachgelesen habe, ist die totale Lernmittelfreiheit in Niedersachsen zwar inzwischen abgeschafft, allerdings muss der Schulträger die Lernmittel zur Verfügung stellen und kann dafür eine (geringe) Leihgebühr erheben. Ich halte insoweit die Haltung der Schule nicht für rechtmässig. Die Geldknappheit der Schule/der Kommune kann insoweit kein Argument sein. Harry hatte ja schon auf die Gleichbehandlung von finanziell schwächeren Kindern und wohlhabenderen hingewiesen. Hier wird m.E. sozial ausgegrenzt, und das geht gar nicht.

wirdwerden

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

So, ich hab jetzt mal nachgelesen. Gem. § 71 NSchG sind grundsätzlich die Eltern verpflichtet, Lernmittel zu besorgen, so dass die Kinder erfolgreich am Unterricht teilnehmen können. Aber, gem. Runderlass d. MK vom 1.1.2013 muss die Schule diese Lernmittel auch gegen Bezahlung einer Leihgebühr zur Verfügung stellen.

Wenn diese Unterstützung schon bei relativ preiswerten Büchern zu geben ist, dann doch erst recht hier bei dem doch sehr Gerät.

wirdwerden

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von alexa161282):
Ja schon die würde ich hinbekommen.
Dann eben die Ausleihe wählen. Machen, was geht.
... aber klagen geht auch... :sad:
und bis zu einer gerichtlichen Entscheidung? Was machst du bzw. die Schülerinnen bis dahin?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Im übrigen, falls du Sozialleistungen beziehst, kann auch der Leistungsträger hierzu *herangezogen* werden.


In Niedersachsen aber nur bedingt. Das LSG Niedersachsen hat 2020 bereits entschieden, dass die Schule keine Marke vorschreiben darf und unter anderem deswegen die Kosten für ein Ipad nicht vom Jobcenter zu übernehmen ist...

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Anami, wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es keine Ausleihe. Kauf ist aus finanziellen Gründen nicht möglich, Ratenzahlung auch nicht, weil die Firma da nicht mitmacht.

wirdwerden

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#18
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Also hier liegt doch einiges im argen und dass unabhängig vom Timing...

Auch die Preise stimmen merkwürdig. Der aktuelle Marktpreis eines ipad 9.gen 256 gb liegt bei um die 500 €.
740€ Invest und 24 Monate Laufzeit bei einer Annuität von 50 ergibt einen Jahreszins von rund 65% p.a.

Generell liest sich der Text hier so, als sollen Eltern hier die Ausstattung der Schule finanzieren

Zitat (von alexa161282):
einPoolgerät proTablet
und das über den Ansatz "sonst schlechte Noten"

Ich würde hier nicht mit der Schule kommunizieren sondern die zuständige Schulaufsicht um schriftliche Stellungnahme bitten.

Sollten sich die Preise so darstellen wie Angenommen, würde ich auch mal Überlegen den Korruptionsbeauftragten des Landes zu informieren.

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#19
 Von 
alexa161282
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann eben die Ausleihe wählen. Machen, was geht.


Es gibt keine Leihe
A Selber kaufen
B Raten Kauf

C Ratenkauf wurde abgelehnt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von alexa161282):
Es gibt keine Leihe


Die Schule MUSS die Leihe aber gemäß Runderlass d. MK v. 1.1.2013 - 35-81 611 - VORIS 22410 aber anbieten.

Sofern man das Wohngeld nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG bekommt, ist man von der Zahlung des Entgeltes für die Leihe sogar freigestellt.

Hier könnte man die Schule schriftlich (Einwurfeinschreiben) dazu auffordern die Leihe doch bis zum 25.10. anzubieten. Ansonsten auch von mir der Tip: Die Schulbehörde mit ins Boot nehmen. Damit die auch mal prüft ob das alles so rechtens ist.

Zitat (von kalledelhaie):
Auch die Preise stimmen merkwürdig. Der aktuelle Marktpreis eines ipad 9.gen 256 gb liegt bei um die 500 €.


Der lag aber bis Ende August bei 549 Euro nur für das Gerät. Dazu den Stift sowie die Versicherung - da sind die 740 Euro durchaus sehr plausibel.

Zitat (von kalledelhaie):
740€ Invest und 24 Monate Laufzeit bei einer Annuität von 50 ergibt einen Jahreszins von rund 65% p.a.


DAS wiederrum könnte tatsächlich schon interessant für die Strafverfolgungsbehörden sein... Wenn hier eine Zwangslage (sprich kein Geld bei den Eltern) ausgenutzt wird um überzogene Zinsen zu kassieren - dann sind wir bei § 291 StGB - Wucher - angekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von alexa161282):
Es gibt keine Leihe
Es geht doch wohl um die Initiative "Mobiles Lernen". Bitte schau nochmal genau nach oder frage nach. M.E. bietet das Modell auch eine Miete. Siehe hier die Infos z.B. aus Osnabrück: https://gsg-os.de/wp-content/uploads/2022/03/20220310_PDF_Vertragserstellung_11-Jahrgang_Graf-Stauffenberg-Gymnasium_Osnabrueck.pdf

Zitat (von kalledelhaie):
Auch die Preise stimmen merkwürdig. Der aktuelle Marktpreis eines ipad 9.gen 256 gb liegt bei um die 500 €.
740€ Invest und 24 Monate Laufzeit bei einer Annuität von 50 ergibt einen Jahreszins von rund 65% p.a.
Das ist nicht nur der Preis des iPad, sondern auch Versicherung und irgendeine Art von Service.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Andere bringen ja auch ihre Schwiegermütter um, ohne dass es strafbar ist,
Zum Glück gehts nicht um unbestrafte Schwiegertöchter.
Dass Schulen mit gleichen Geräten Unterricht gestalten wollen, ist und bleibt in jedem Bundesland nachvollziehbar.

Und ja, man kann jetzt den Behördenmarathon starten und die Schulgesetze und Ausführungsverordnungen studieren. Sogar klagen. Möglich ist das.
Zitat (von wirdwerden):
und kann dafür eine (geringe) Leihgebühr erheben.
Eben. Das mit der Leihgebühr war mein Einstieg.
--------------------------------------
Zitat (von alexa161282):
Die die das Geld nicht haben können auf Raten da eins kaufen oder sich für 50 Euro im Monat eins leihen.
Warum schreibst du das oben, wenn es nun doch keine Leihe/Ausleihe gibt?
Was bedeutet das denn? Sind die Leihgeräte nun schon vergeben? Und 5 Kinder haben nun gar nichts und deren Eltern können sich den Kauf/Ratenkauf nicht leisten?

Dein Ärger ist ja durchaus verständlich. Weißt du denn jetzt, was du tust, nachdem du genügend *Rechtliche Auskünfte* erhalten hast?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Alexia hat doch klar gestellt, es gibt keine Leihe. Das war wohl ursprünglich mal geplant, als das Modell vorgestellt wurde. Später haben Stadt und Förderverein wohl mitgeteilt, dass es das nicht geben wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Ich würde gerne das Schreiben im genauen Wortlaut sehen und nicht irgendwelche irrelevanten Textpassagen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Alexia hat doch klar gestellt, es gibt keine Leihe.


Und das ist der Knackpunkt - es MUSS diese Leihe geben. Schreibt das Land Niedersachsen den Schulen so vor. Deswegen ja schon mehrfach der Hinweis, sich mal an die darüberliegende Behörde zu wenden... vielleicht haben die da noch Ideen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Tehlak, m.E. geht es da nicht um Ideen haben. Ich teile Deine Ansicht, dass die Schule die Alternative der Leihe anbieten muss. Wo da noch Raum für kreative Ausgestaltung im Außenverhältnis also im Verhältnis zu den Eltern sein soll, da fehlt mir die Vorstellungskraft. Wenn dieses Lernmittel benötigt wird, dann muss es auch jedem Schüler zur Verfügung stehen. Eine ganz andere Frage ist, was die Eltern dann dafür zahlen müssen. Aber auch da ist ja der Rahmen in den Quellen, die ich oben genannt habe, festgelegt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

@Themenstarter

Könnten Sie bitte das komplette Schreiben der Schule (persönliche Daten unkenntlich) fotografieren, das Bild bei einem (kostenlosen) Bilderhoster (https://de.imgbb.com/ zB) hochladen und den Link zum Bild hier einfügen? Ich glaube, das wäre hilfreich.

-- Editiert von User am 17. Oktober 2022 19:38

-- Editiert von User am 17. Oktober 2022 19:38

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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