Schultransport Verweigert

28. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Damien1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schultransport Verweigert

Guten Tag an alle.

Seit 3 Wochen haben wir heraus gefunden dass unser Sohn an epilepsie leidet. Am Mittwoch hat er in der Schue einen kleinen anfall gemacht und wurde ins KH mit der Ambulanz abtransportiert.Er wurde auf Medikamente eingestellt und wird wöchentlich hochgestuft wärend 1 Monat. Jetzt hat so ein Herr vom Verbandskreis Trier Saarburg der Fahrerin und dem unternehmen verboten unseren Sohn mit in die Schule zu nehmen. Wir sollen unseren Sohn selbst fahren , und er hätte nichts mit dieser ganzen Sache zu tun. Busunternehmen und Busfahrerin haben überhaupt kein problem den kleinen mitzunehmen , nur der typ verbeitet es denen.
Können wir etwas dagegen tun?

Ich bedanke mich recht herzlich.
Mfg

Damien

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Gibt es dazu etwas schriftliches?
Was ist die genaue Begründung?



Zitat (von Damien1982):
Jetzt hat so ein Herr ... der Fahrerin und dem unternehmen verboten

Wie hat der denn davon überhaupt erfahren?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Damien1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell.
Etwas schriftliches gibt es nicht , da wir es am Telefon mitbekommen haben.
Seine begründung war ganz einfach solange er nicht anfallsfrei ist und die Medikamente nicht wirken, verweigert er die annahme vom kleinen.
Es ist ganz einfach: Es sind 2 Unternehmen die fahren: Der eine von Montag- Donnerstag , und der andere am Freitag. Wir mussten die busfahrer und Schule ja warnen und denen bescheid geben was zu tun ist. Da hat die Busfirma vom Freitag nach trier angerufen und gesagt dass er die mitnahme des Kindes verweigert.
Meine Freundinn hat heute morgen nochmals angerufen und der hat gesagt wir sollen schauen dass er zur Schule kommt. Haben mit dem Sozialamt gesprochen und die haben jetzt anscheinend ein Zettel über email geschickt den wir ausfüllen müssen damit der kleine wieder befördert warden kann. Also für mich ist das Diskriminierung was die da tun. Nur weil er epileptiker ist? Sorry , hier wird er behandelt als sei er anders als die anderen Schuler und nicht im stande sei mit dem Bus zu fahren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sorry aber du musst das auch mal von der anderen Seite her betrachten!

Zitat:
Wir mussten die busfahrer und Schule ja warnen und denen bescheid geben was zu tun ist
Gerade im Bus, soll da jetzt der Busfahrer ständig ein Auge auf euren Kleinen haben? Wie soll das funktionieren? Der Busfahrer hat sich auf das Fahren zu konzentrieren und nicht auf euren Kleinen. Was ist wenn der Busfahrer nichts von einem Anfall mitbekommt? Was wenn der Busfahrer zwar den Anfall mitbekommt, aber nicht so handeln kann, wie ihr es gerne möchtet, bzw es der Kleine braucht?

Zitat:
die haben jetzt anscheinend ein Zettel über email geschickt den wir ausfüllen müssen damit der kleine wieder befördert warden kann
Das wird bestimmt so etwas in der Art sein, dass ihr die Busfahrer und all Diejenigen, die mit seiner Beförderung zu tun haben, von Rechtsansprüchen EUrerseits befreit. Der Zettel wird bestimmt beinhalten, dass ihr damit einverstanden seit, dass ein Busfahrer NICHT für die Behandlung Eures Kleinen verantwortlich gemacht werden kann, wenn er etwas falsch macht, bzw den Anfall nicht mitbekommt...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Damien1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für deine Antwort.
Ja ich setze mich in deren lage , nur past es mir nicht wie man das mitbekommen hat. Zuerst spricht man selbst mit den Eltern und dann hätten wir eine lösung gefunden.

Nein , der zettel den wir bekommen haben geht darum dass der kleine mit einer aufsichtsperson befördert werden kann :) .

Mfg

Damien

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Zuerst spricht man selbst mit den Eltern

Zitat:
Wir mussten die busfahrer und Schule ja warnen
Also habt ihr ja auch zuerst mit denen gesprochen, schreibst du doch selber!

Auch mal daran gedacht, dass das Busunternehmen dies evtl der anderen Stelle melden musste, dass diese gar nicht anderst können?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen