Schulunfall mit 2 Brustwirbelfrakturen - keine Aufsicht

19. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Besote1981
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulunfall mit 2 Brustwirbelfrakturen - keine Aufsicht

Hallo zusammen,

ich halte meine Frage kurz. Ich hoffe ich bekomme alles in Kurzversion zusammen.

Mein Sohn wurde in der Pause auf dem Schulhof von einem Mitschüler auf den Boden "gedrückt".
Mein Sohn sprang in die Luft, der Mitschüler drückte ihn mit voller Wucht auf der Brust zu Boden, so dass mein Sohn durch den Aufprall starke Atemnot bekam und vor Schmerzen nicht mehr aufstehen konnte.
Er bat die Mitschüler darum Hilfe zu holen. Diese ignorierten seine Bitte und lachten noch "stell dich nicht so an".
Mein Sohn schaffte es auf alle Viere und kroch zu anderen Mitschülern, auch diese verwehrten im Hilfe.
Er legte sich dann wieder hin, weil er so die Schmerzen ertragen konnte.
Am Ende der Pause schaffte er es sich aufzuraffen und ging zum Sekretariat und bat darum mich anzurufen.
Das Sekretariat rief mich an, ich solle meinen Sohn abholen.
Als ich ihn abholte, merkte ich schon, dass etwas nicht stimmen konnte.
Er hätte zu diesem Zeitpunkt ein Gespräch mit einer Therapeutin an der Schule gehabt, diese habe ich dann direkt zu uns nach Hause gebeten.
Nach einem Telefonat mit der Klinik sollten wir sofort vorstellung in der Notfallambulanz werden. Dort wurden 2 Brustwirbelfrakturen festgestellt.
Er musste sofort liegen, durfte sich nicht mehr bewegen und musste direkt stationär aufgenommen werden.
Abends habe ich den Lehrer über den Vorfall informiert.
Die Schule hat bis zu diesem Zeitpunkt rein gar nichts von diesem Vorfall mitbekommen (selbst im Sekretariat wurde nicht weiter nachgehakt).
Der Lehrer hat die Infos nicht an die Schulleitung weitergegeben. Diese erfuhr von dem Vorfall erst nach meinem direkten Anschreiben.

Die Schule behauptet nun, dass die Aufsichtskraft da gewesen wäre, aber nichts mitbekommen hat.
Mein Sohn sagt, er hat keine Aufsichtskraft gesehen.
Für die Schule ist alles geklärt, es wurde mit den Mitschülern gesprochen, die sagen aus, dass sie den Ernst der Lage nicht erkannt haben, fertig.
Die Schulsozialarbeit wurde vom Lehrer informiert, dass die Sache geklärt ist.

Der Mitschüler behauptet vor anderen Mitschülern, dass mein Sohn vom Fahrrad gefallen sei, das macht mich sehr stutzig.
Gegenüber meinem Sohn meinte er, da hab ich echt einen geilen Trick gemacht.
Die anderen, die daneben standen "boah krass, den hast du aber mächtig auf den Boden geschmissen".

Alles etwas wirr und es war noch viel mehr (unverschämte Emails vom Klassenlehrer usw), aber das kann ich nicht alles schreiben.
Mir geht es um die Aufsichtskraft und die "unterlassene Hilfeleistung" der Mitschüler.

Mir wird nun von einigen Seiten geraten mir anwaltliche Hilfe zu holen.
Aber gibt es hier denn überhaupt Möglichkeiten?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Besote1981):
Mir geht es um die Aufsichtskraft

Und um was genau geht es da?



Zitat (von Besote1981):
die "unterlassene Hilfeleistung" der Mitschüler.

Die scheint nicht vor zu liegen.
Je nach Alter der Mitschüler sind die auch strafrechtlich nicht greifbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Kernfrage ist hier doch, ob die Schule, bzw. deren Versicherung zur Verantwortung gezogen werden kann. Ich meine sehr vorsichtig, dass ja. Die Pausenaufsicht kann zwar nicht alles im Blick haben. Aber wenn jemand über einen längeren Zeitpunkt hilflos auf dem Boden liegt, dann auf allen Vieren wegkrabbelt, dann muss das auffallen.

Die weitere Frage ist, wie alt der Täter ist. Denn ab einem gewissen Alter haftet der auch.

Die Bockigkeit der Schulen in so Fällen überrascht mich nicht, hab ich oft genug beobachten können. Nehmt Euch einen Anwalt.

wirdwerden

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Mir wird nun von einigen Seiten geraten mir anwaltliche Hilfe zu holen.


Was möchte man denn erreichen?

Die Einstufung als Schulunfall dürfte auch ohne Anwalt möglich sein. Für die Ansprüche gegen die Gmeindeunfallversicherung dürfte eine Unfallmeldung reichen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

hh, es geht auch um Schmerzensgeld, man weiß nicht, welche Spätschäden kommen werden. Das ist doch das Problem. Das muss jetzt geregelt werden. Und da die Schule rumzickt (die hätten das schon der Versicherung melden müssen), würde ich jetzt einen Anwalt einschalten.

wirdwerden

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

@wirdwerden
Sämtliche Folgeschäden werden aber von der Gesetzlichen Unfallversicherung übernommen - egal ob Aufsicht da war oder nicht.
Es macht auch keinen Unterschied, wann die Schule den Unfall gemeldet hat, denn das Krankenhaus wird den Unfall schon gemeldet haben (im Krankenhaus wird ja immer gefragt, ob es sich um einen Arbeits/Schulunfall handelt, da die Gesetzliche Unfallversicherung deutlich besser zahlt, als die normale Krankenkasse).
Ansprüche, die über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen, sind erstmal nicht ersichtlich.
Ich sehe nicht, was ein Anwalt hier bringen sollte (außer unnötigen Kosten auf denen man sitzen bleibt).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich wurde bei einer Rangelei mit 10 Jahren in der Schule in der Pause verletzt. Mehrfacher komplizierter Oberschenkelbruch.

Folge war ein 12 monatiger Krankenhausaufenthalt und zahlreiche Operationen.

Die Verfolgung des Kontrahenten hat nichts gebracht... er war auch 10 und die Verletzung war (vielleicht anders als hier) einfach ein Unfall.

Später wurde dann von der Gemeindeunfallversicherung eine Entschädigung an meine Eltern gezahlt. Meine Eltern haben damals darauf geachtet, das dies aber keine Abgeltung für eventuelle Folgeschäden ist (die aber dann nicht aufgetreten sind zum Glück).

Ansonsten: Es gab keine Pausenaufsicht. Nachweissbar. Aber ich hab wohl laut genug geschrieen, das ein Pfarrer der in der Nähe war, mich hörte und mir zur Hilfe kam. Der hat dann die Lehrer informiert. Hatte aber auch kein Nachspiel damals. Das ganze ist aber auch >30 Jahre her.

Ich würde mich zumindest mal beim Anwalt erkundingen (Erstberatung).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Besote1981):
Die Schule behauptet nun, dass die Aufsichtskraft da gewesen wäre, aber nichts mitbekommen hat.
Mein Sohn sagt, er hat keine Aufsichtskraft gesehen.
Vermutlich werden damit alle Messen gesungen sein. Denn genau so könnte es gewesen sein.
Zitat (von Besote1981):
Gegenüber meinem Sohn meinte er, da hab ich echt einen geilen Trick gemacht.
Man kann nur hoffen, dass der Mitschüler nicht an den Polizisten und Georg Floyd dachte...

Selbst, wenn zu dieser Zeit genau dort die Aufsicht nicht war--- was will man der Schule anlasten?
Der Schulhof ist vermutlich nicht jederzeit und lückenlos einsehbar in einer *Hofpause*.
Zitat (von Besote1981):
Mir geht es um die Aufsichtskraft und die "unterlassene Hilfeleistung" der Mitschüler.
Leider ist das mE ein zu großer Bogen, den du da spannst.

Auf jeden Fall gute Besserung für deinen Sohn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man kann nur hoffen, dass der Mitschüler nicht an den Polizisten und Georg Floyd dachte...


Wohl eher an tolle "Wrestling Moves", nur leider haben die Eltern den wenigsten Kindern beigebracht, dass das eine eingeübte Show von Profis ist und nichts "zum spielen".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die erste Hürde ist doch, dass der Unfall gemeldet wird. Ich hab es immer wieder erlebt, dass sich gerade Schulen weigern, Unfälle zu melden. So unter dem Motto, in ihrer Schule passiere so etwas nicht, man sei ja anständig. Ganz sicher kann eine Pausenaufsicht die Augen nicht überall haben. Aber wenn jemand länger hilflos liegt, dann sollte es eigentlich auffallen.

wirdwerden

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Es ist doch egal, ob die Schule den Unfall meldet - das Krankenhaus hat den ganz sicher gemeldet. Und das reicht aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du, meine Erfahrung ist da eine andere.

wirdwerden

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Wie gesagt:
Ein Schulunfall ist für das Krankenhaus eine "Goldgrube" (im Vergleich zu einem Kassenpatient). Das lässt sich kein Krankenhaus entgehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich wiederhole mich, meine Erfahrung ist anders. In den drei Fällen, in denen ich involviert war, musste drauf gedrängt werden, dass der Fall überhaupt gemeldet wurde. Einfach, weil die Klinik nicht als solchen Fall erkannte, die Schule mauerte (wegen Papierkram?).

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

In den Fällen, wo ich involviert war, war die erste Frage beim Arzt nicht "Wo tut es weh?" sondern "War es ein Schul-/Kindergartenunfall?".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#15
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 283x hilfreich)

Und? Nur weil ein Kind oder ein Elternteil sagt, das war ein Schulunfall, heisst das ja noch lange nicht, dass dem so ist. Und die Schule wird - so wie ich Schulen kenne - alles versuchen damit es kein Schulunfall wird.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Thelak, so kenne ich das auch. Insbesondere, wenn auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht im Raum steht. In einem Fall ging es sogar so weit, dass der Rektor den Krankenwagenfahrern erklärte, das Kind sei ein Epileptiker und deshalb zusammen gebrochen. Und das wurde auch so der Klinik weiter gegeben. Vorsichtshalber wurde die Mutter erst nach Stunden von der Schule informiert, nachdem die Diagnose in der Klinik feststand, so unter dem Motto, es sei alles nur eine Kleinigkeit. Der Klinik wurde keine Tel.-No. der Mutter gegeben, gar nichts. Und das ist kein Einzelfall. Ach ja, das Kind war von anderen zusammen geschlagen worden, bewusstlos liegen geblieben. Von der Epilepsie hörte die Mutter erstmals in der Klinik. Auch bei der Polizei wurde gemauert.

Schön, wenn es auch Fälle gibt, die ordnungsgemäß abgewickelt werden, drkabo. Aber die Kreativität der Schulen erstaunt mich immer wieder.

wirdwerden

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