Schummeln bei Klausuren?

25. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go617581-9
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Schummeln bei Klausuren?

Hallo :)

Mal angenommen, ihr habt eine Klausur geschrieben (zb Mathe)...und sechs Wochen später bei Rückgabe kommt der Lehrer plötzlich auf euch zu und meint, ihr hättet mit dem Handy gespickt und daher Note 6.

Muss man bei sowas nicht direkt ertappt werden (wenn es so sein sollte)?
Wie würdet ihr euch verhalten, wenn das nicht stimmt?
LG

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34022 Beiträge, 5877x hilfreich)

Wenn ein Lehrer heutzutage eben 6 Wochen benötigt und bei der Korrektur feststellt, dass man mit dem Handy *gespickt* hätte--- dann ist das erstmal so.

Zitat (von go617581-9):
Muss man bei sowas nicht direkt ertappt werden (wenn es so sein sollte)?
Vermutlich nicht. Es gibt Schulgesetze und Prüfungsordnungen für die jeweiligen Bundesländer.
Dort findet sich bestimmt was dazu...

Inzwischen lässt sich die Handy-Schummelei doch recht gut nachweisen, evtl. benötigte dieser Lehrer eine Spezialkraft und es dauerte deshalb so lange ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go617581-9
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Inzwischen lässt sich die Handy-Schummelei doch recht gut nachweisen, evtl. benötigte dieser Lehrer eine Spezialkraft und es dauerte deshalb so lange ?


Und wie? Weil der gleiche Text so in Wikipedia steht oder wie meinst du das?

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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 176x hilfreich)

Wie hat der Lehrer denn das begründet? Er muss ja irgendwelche Hinweise dazu haben.

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#4
 Von 
go617581-9
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vermutlich nicht. Es gibt Schulgesetze und Prüfungsordnungen für die jeweiligen Bundesländer.
Dort findet sich bestimmt was dazu.


In meiner Ausbildung steht dazu nur, dass Beamte, die während der Klausur eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begehen (also Spicken) können vom weiteren Verlauf der Klausur sofort ausgeschlossen werden und der Prüfungsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten.
Das wird auch zu Beginn der Klausuren immer so bekannt gegeben. Wenn man Wochen später damit um die Ecke kommt, würd ich wahrscheinlich widersprechen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34022 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Und wie?
Das wird der Lehrer erklären können --- wenn er gefragt wird.

Dass Matheaufgaben schon bei Wikip. veröffentlicht werden, will ich mal bezweifeln.
Seit Jahren sind aber die Schummeleien mit dem Smartphone bekannt.

Jedenfalls hat der Lehrer dich nicht direkt während der Klausur *ertappt* und dein (verbotenes?) Handy eingezogen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124091 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Muss man bei sowas nicht direkt ertappt werden (wenn es so sein sollte)?

Dazu lese man die jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen dieser Prüfung.



Zitat (von go617581-9):
Wie würdet ihr euch verhalten, wenn das nicht stimmt?

Ich würde den Lehrer auffordern er möge dazu substantiiert vortragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
go617581-9
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dazu lese man die jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen dieser Prüfung.


Also in meiner Ausbildung steht dazu nur:
(5) Die Beamtinnen und Beamten, die einen schweren Ordnungsverstoß begehen, können von der Aufsichtsperson von der Fortsetzung der Prüfungsarbeit ausgeschlossen werden. Der Prüfungsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten. Er entscheidet über die endgültig zu treffenden Maßnahmen.

Daraus interpretiere ich, dass man "auf frischer Tat" ertappt werden muss?

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#8
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 176x hilfreich)

Man kann selbstverständlich auch nachträglich beim Schummeln erwischt werden. Der Lehrer müsste aber zumindest irgendwie nachweisen -sofern man es denn darauf anlegt - dass man geschummelt hat.

Sie möchten uns ja allerdings nicht mitteilen, wie der Lehrer zu seiner Vermutung kommt.

Wenn man ein reines Gewissen hat, sollte man diese Note natürlich nicht akzeptieren, wenn das Schummeln offensichtlich ist, muss man sich selbst fragen, wie sinnvoll es wäre, eine große Nummer daraus zu machen.

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#9
 Von 
go617581-9
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Sie möchten uns ja allerdings nicht mitteilen, wie der Lehrer zu seiner Vermutung kommt.


weil ich wirklich nur aus Neugier frage :)

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#10
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 176x hilfreich)

Also bei Matheaufgaben stelle ich mir es recht schwierig vor, jemanden nachträglich zu überführen. Wenn man hingegen in Deutsch z.B. bei einem Aufsatz wortwörtlich einen Text aus dem Internet hinschreibt, wäre dies sicher einfacher.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34022 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Daraus interpretiere ich, dass man "auf frischer Tat" ertappt werden muss?
Nö, dass man in irgendeinem Papier mal irgendeinen Satz gefunden hat, erlaubt diese Interpretation nicht.
Zitat (von go617581-9):
weil ich wirklich nur aus Neugier frage
Ach so. Toll.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
go617581-9
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö, dass man in irgendeinem Papier mal irgendeinen Satz gefunden hat, erlaubt diese Interpretation nicht.


welche dann?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34022 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
welche dann?
Na, du bist lustig... Etwas fiktives und aus lauter Neugierde hier fragen, nicht wissen, wie und was tatsächlich der Sachverhalt war... und Interpretationen für jede nur erdenklich vorgefallene Situation erfragen?
Und was hat das alles mit deiner Ausbildung zu tun?
Etwa Hausaufgabe??? :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124091 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Also in meiner Ausbildung steht dazu nur:

Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7893 Beiträge, 1622x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Muss man bei sowas nicht direkt ertappt werden (wenn es so sein sollte)?


nein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go617581-9
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Irrelevant.


Wieso ist das, was in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) steht plötzlich irrelevant?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go617581-9
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
nein


Naja...aber nachträglich geht ja eigentlich nur, wenn dem Korrektur auffällt, dass 2 Leute, die nebeneinander gesessen haben, zufällig die gleichen Antworten haben?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34022 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Wieso ist das, was in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) steht plötzlich irrelevant?
Weil da keine Matheklausur und kein Lehrer und kein Handy und keine Korrektur-/Rückgabezeit mitspielt.
Zitat (von go617581-9):
aber nachträglich geht ja eigentlich nur,
Nein.

Frag demnächst gleich zur Sache...und nicht fiktiv und nur aus Neugierde ... :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124091 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von go617581-9):
Wieso ist das, was in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) steht plötzlich irrelevant?

Man schrieb aber nichts von der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO)" ...

Und in der Regel gibt es noch weitere, örtliche Prüfungsordnungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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