Hallo
Mal angenommen, ihr habt eine Klausur geschrieben (zb Mathe)...und sechs Wochen später bei Rückgabe kommt der Lehrer plötzlich auf euch zu und meint, ihr hättet mit dem Handy gespickt und daher Note 6.
Muss man bei sowas nicht direkt ertappt werden (wenn es so sein sollte)?
Wie würdet ihr euch verhalten, wenn das nicht stimmt?
LG
Schummeln bei Klausuren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn ein Lehrer heutzutage eben 6 Wochen benötigt und bei der Korrektur feststellt, dass man mit dem Handy *gespickt* hätte--- dann ist das erstmal so.
Vermutlich nicht. Es gibt Schulgesetze und Prüfungsordnungen für die jeweiligen Bundesländer.ZitatMuss man bei sowas nicht direkt ertappt werden (wenn es so sein sollte)? :
Dort findet sich bestimmt was dazu...
Inzwischen lässt sich die Handy-Schummelei doch recht gut nachweisen, evtl. benötigte dieser Lehrer eine Spezialkraft und es dauerte deshalb so lange ?
ZitatInzwischen lässt sich die Handy-Schummelei doch recht gut nachweisen, evtl. benötigte dieser Lehrer eine Spezialkraft und es dauerte deshalb so lange ? :
Und wie? Weil der gleiche Text so in Wikipedia steht oder wie meinst du das?
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Wie hat der Lehrer denn das begründet? Er muss ja irgendwelche Hinweise dazu haben.
ZitatVermutlich nicht. Es gibt Schulgesetze und Prüfungsordnungen für die jeweiligen Bundesländer. :
Dort findet sich bestimmt was dazu.
In meiner Ausbildung steht dazu nur, dass Beamte, die während der Klausur eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begehen (also Spicken) können vom weiteren Verlauf der Klausur sofort ausgeschlossen werden und der Prüfungsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten.
Das wird auch zu Beginn der Klausuren immer so bekannt gegeben. Wenn man Wochen später damit um die Ecke kommt, würd ich wahrscheinlich widersprechen.
Das wird der Lehrer erklären können --- wenn er gefragt wird.ZitatUnd wie? :
Dass Matheaufgaben schon bei Wikip. veröffentlicht werden, will ich mal bezweifeln.
Seit Jahren sind aber die Schummeleien mit dem Smartphone bekannt.
Jedenfalls hat der Lehrer dich nicht direkt während der Klausur *ertappt* und dein (verbotenes?) Handy eingezogen...
ZitatMuss man bei sowas nicht direkt ertappt werden (wenn es so sein sollte)? :
Dazu lese man die jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen dieser Prüfung.
ZitatWie würdet ihr euch verhalten, wenn das nicht stimmt? :
Ich würde den Lehrer auffordern er möge dazu substantiiert vortragen.
ZitatDazu lese man die jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen dieser Prüfung. :
Also in meiner Ausbildung steht dazu nur:
(5) Die Beamtinnen und Beamten, die einen schweren Ordnungsverstoß begehen, können von der Aufsichtsperson von der Fortsetzung der Prüfungsarbeit ausgeschlossen werden. Der Prüfungsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten. Er entscheidet über die endgültig zu treffenden Maßnahmen.
Daraus interpretiere ich, dass man "auf frischer Tat" ertappt werden muss?
Man kann selbstverständlich auch nachträglich beim Schummeln erwischt werden. Der Lehrer müsste aber zumindest irgendwie nachweisen -sofern man es denn darauf anlegt - dass man geschummelt hat.
Sie möchten uns ja allerdings nicht mitteilen, wie der Lehrer zu seiner Vermutung kommt.
Wenn man ein reines Gewissen hat, sollte man diese Note natürlich nicht akzeptieren, wenn das Schummeln offensichtlich ist, muss man sich selbst fragen, wie sinnvoll es wäre, eine große Nummer daraus zu machen.
ZitatSie möchten uns ja allerdings nicht mitteilen, wie der Lehrer zu seiner Vermutung kommt. :
weil ich wirklich nur aus Neugier frage
Also bei Matheaufgaben stelle ich mir es recht schwierig vor, jemanden nachträglich zu überführen. Wenn man hingegen in Deutsch z.B. bei einem Aufsatz wortwörtlich einen Text aus dem Internet hinschreibt, wäre dies sicher einfacher.
Nö, dass man in irgendeinem Papier mal irgendeinen Satz gefunden hat, erlaubt diese Interpretation nicht.ZitatDaraus interpretiere ich, dass man "auf frischer Tat" ertappt werden muss? :
Ach so. Toll.Zitatweil ich wirklich nur aus Neugier frage :
ZitatNö, dass man in irgendeinem Papier mal irgendeinen Satz gefunden hat, erlaubt diese Interpretation nicht. :
welche dann?
Na, du bist lustig... Etwas fiktives und aus lauter Neugierde hier fragen, nicht wissen, wie und was tatsächlich der Sachverhalt war... und Interpretationen für jede nur erdenklich vorgefallene Situation erfragen?Zitatwelche dann? :
Und was hat das alles mit deiner Ausbildung zu tun?
Etwa Hausaufgabe???
ZitatAlso in meiner Ausbildung steht dazu nur: :
Irrelevant.
ZitatMuss man bei sowas nicht direkt ertappt werden (wenn es so sein sollte)? :
nein
ZitatIrrelevant. :
Wieso ist das, was in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) steht plötzlich irrelevant?
Zitatnein :
Naja...aber nachträglich geht ja eigentlich nur, wenn dem Korrektur auffällt, dass 2 Leute, die nebeneinander gesessen haben, zufällig die gleichen Antworten haben?
Weil da keine Matheklausur und kein Lehrer und kein Handy und keine Korrektur-/Rückgabezeit mitspielt.ZitatWieso ist das, was in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) steht plötzlich irrelevant? :
Nein.Zitataber nachträglich geht ja eigentlich nur, :
Frag demnächst gleich zur Sache...und nicht fiktiv und nur aus Neugierde ...
ZitatWieso ist das, was in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) steht plötzlich irrelevant? :
Man schrieb aber nichts von der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO)" ...
Und in der Regel gibt es noch weitere, örtliche Prüfungsordnungen.
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