Ich wurde am Dezember ohne eine Fahrkarte von U-Bahn Kontrolleuren erwischt. Sie haben meine Personalien aufgenommen, jedoch (wie ich dann später von der Kopie der Kontrollbeanstandung herausstellte) haben sie Mein Nachname, Vorname, und Wohnort (jedoch nicht die Postleitzahl) nicht ganz korrekt geschrieben, obwohl ich Ihnen Mein Ausweis gegeben habe.
Etwa ein Monat später kam dann die erste Mahnung, kann dann aber die Rechnung nicht begleichen. In der erste Mahnung haben sie mich gedroht, falls ich das Beförderungsentgelt nicht begleiche, sie dann ein Beitrebungsverfahren über externen Inkassopartner einleiten werden. Bis jetzt (etwa mehr als 1 Monat später nach der erste Mahnung) kam aber kein Brief von dem entsprechenden Inkassobürö.
Meine Frage ist: wie steht es mit dem rechtlichen? Muss ich die Rechnung begleichen obwohl einige von meinem Daten falsch geschrieben wurden?
Ich wäre sehr dankbar für jedes Antwort
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Schwarzfahren - Muss ich die Rechnung begleichen?
24. Februar 2010
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Frage vom 24. Februar 2010 | 22:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren - Muss ich die Rechnung begleichen?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2010 | 11:25
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
Muss ich die Rechnung begleichen obwohl einige von meinem Daten falsch geschrieben wurden?
Natürlich mußt du das, du bist doch schwarzgefahren, oder nicht? Ob sie dich dann korrekt "Hans Meier" oder fälschlich "Hanns Meyer" oder "Donald Duck" nennen, ist doch völlig irrelevant.
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#2
Antwort vom 25. Februar 2010 | 19:56
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
quote:
Meine Frage ...
Gegenfrage:
Glauben Sie wirklich, dass ein Straftäter nur dann bestraft und zivilrechtlich belangt werden kann, wenn sein Name richtig geschrieben ist?
Antwort:
Solange erkennbar ist, wer Adressat sein soll, ist alles noch in Ordnung. Praktische Probleme gibt’s nur, wenn die Adresse so fehlerhaft ist, dass die Post nicht zugestellt werden kann, was hier aber nicht der Fall zu sein scheint.
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