Schwarzfahren in S-Bahn, falsche Linie vorgeworfen

12. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
tom2011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Schwarzfahren in S-Bahn, falsche Linie vorgeworfen

Hallo miteinander,

heute wurde ich kontrolliert. Mein Faltrad, nicht zusammengeklappt, stand noch da, ich Telefon am Ohr und saß daneben. Ich hatte dafür also nicht bezahlt und bekam auf typisch anklagender, lauter Weise von einer Kontrolleurin trotz des Hinweises, dass ich noch am Telefonieren bin (und es deshalb noch nicht gefaltet habe) ein 40 EUR Ticket.

Allerdings:
- Sie hat sich nicht ausgewiesen
- Ihr Mitkontrolleur hielt mir eine plastikkarte hin, was kein Ausweis war sondern eine Text-bedruckte Karte war. Wahrscheinlich sind die beiden befugte Kontrolleure, das ist zwar stümperhaft, aber anfechtbar?
- Um meine FahrCard (Jahresfahrkarte) musste ich den Ausweis geben. Ansonsten wollte mir diese Frau die Fahrkarte nicht zurückgeben!
- Auf dem Ticket steht dann allerdings die falsche S-Bahn Linie: S42 gegen Uhrzeigersinn statt der S85.

Kann ich das nutzen? Der Vorwurf ist dem Sinne nach korrekt, aber der konkrete Vorwurf ist nun mal nicht korrekt. Wenn man Zeit/datum, Linie, Bahnhof, Richtung (gepaart mit Linie) aufführt um es sicher zu machen, sollten diese Daten auch stimmen. Ein falsches Parken mit falscher Adresse ist ja auch nicht gültig, oder falsches Kennzeichen.

Ich meine, ich mache einen Fehler - OK. Ich zahle und Schwamm drüber. Aber laut in der S-Bahn den Richter und Inquisition zu spielen ist vielleicht erfolgreich, aber es kotzt an. Ich soll 40 EUR zahlen und nicht erniedrigt werden. So kommt man nun mal auf den Gedanken, dass man es auch nicht zu leicht machen will. Eine Beschwerde wird es so oder so geben. Denn Respekt ist einem prinzipiell zahlenden Kunden gegenüber zu erbringen!

Viele Grüße, tom2011

-- Editiert von Moderator am 12.05.2015 00:52

-- Thema wurde verschoben am 12.05.2015 00:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Sie hat sich nicht ausgewiesen
Und jetzt? Soll die sich dadurch strafbar gemacht haben? Oder meinen Sie, dass das den Sie verurteilenden Strafrichter irgendwie interessieren würde? Dass Sie überhaupt jemals angeklagt werden, halte ich übrigens für denkbarst (!) unwahrscheinlich. Sie gehen aber anscheinend fest davon aus, sonst hätten Sie ja nicht im Forum Strafrecht gepostet. Aber auch für die zivilrechtlichen Aspekte wäre es freilich sehr uninteressant, wie die Kontrolleure sich ausgewiesen haben.

Zitat:
Kann ich das nutzen?
Nein.

Ich verstehe jetzt zwar nicht alle Details rund um das Ticket. Da sich offenbar aber alle einig sind, dass der Vorwurf "in dem Sinne" korrekt ist, sind mit Sicherheit auch die 40€ korrekt. Entweder hatten Sie für die Fahrt auf dieser Linie bezahlt oder nicht. Wenn SIe diese Gebühr zeitnah bezahlen, wird vermutlich auch niemals eine strafrechtliche Prüfung notwendig sein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
trotz des Hinweises, dass ich noch am Telefonieren bin (und es deshalb noch nicht gefaltet habe)

Erschreckend wie viele Leute offenbar ernsthaft glauben ein Telefon am Ohr würde sie von der Einhaltung von Pflichten entbinden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

Momento - Einspruch!
Im Raum Süddeutschland sind im Moment falsche Kontrolleure unterwegs, grade auch mit so windigen "Ausweisen".
Normalerweise weisen Kontrolleure erst mal drauf hin, dass das Rädle zusammezufalten ist anstatt der Besitzer. Und zeigen ihren Ausweis unaufgefordert vor.
Da würde ich nachhaken.

Dass die ständige Telefoniererei nicht davon entbindet, sich ordnungsgemäß zu verhalten, ist natürlich klar. Man kann so ein Gespräch auch mal unterbrechen. :devilangel:

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