Schweigepflicht Apotheke

17. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Judi94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Schweigepflicht Apotheke

Hallo,
ich schildere Ihnen Folgendes:
Person A hat sich in einer Apotheke eine Milchpumpe geliehen, die sie auf eigene Rechnung bezahlen muss (Leihgebühr,da sie dafür kein Rezept vom Arzt erhielt. Person A hat die Milchpumpe mit den Worten "wir hören uns" und Austausch von Kontaktdaten vom Apotheker bekommen und nimmt sie mit Heim. Nach einigen Monaten erhält Person A Einen Brief vom Apotheker, in dem die Pumpe zurückgefordert wird. Person A vergisst den Brief und eine Woche später wird der Freund von Person A angerufen und vom Apotheker gebeten die geliehene Pumpe zurückzugeben und die Leihgebühr in Höhe von X EURO zu bezahlen. Nach langem Rätseln von Person A und ihrem Freund, woher Apotheker die Nummer des Freundes haben könnte, stellt sich heraus, dass Apotheker im Lebensmittelmarkt im Ort von Person A angerufen hat,in dem der Bruder vom Freund von Person A arbeitet und dem Chef vom Bruder vom Freund von Person A die Situation mit der Pumpe schilderte. Woher Apotheker die Information, dass Person A Bekannte im Lebensmittelmarkt hat, bekommen hat, ist unklar. Der Chef wiederum wies Bruder vom Freund von Person A darauf hin, dass er die Pumpe zurückbringen soll. Als die Apothekerin erneut im Lebensmittelmarkt anrief , bekam er den Bruder vom Freund von Person A zu sprechen und verlangte die Pumpe zurück. Der Bruder vom Freund von Person A gab nun die Nummer vom Freund von Person A weiter,worauf Apotheker etliche Male seit Tagen auf dem Handy des Freundes von Person A anruft.

Meines Erachtens nach sind folgende Tatbestände gegen den Apotheker gegeben : Verletzung der Schweigepflicht (da vertrauliche Informationen über z.b. Hilfsmittel die Person A aus der Apotheke benutzt oder Patientendaten weitergegeben wurden und an fremde verbreitet), Stalking ( Apotheker versucht mit Telekommunikationsmitteln über Dritte an Person A ranzukommen) und ferner Nötigung (Apotheker versucht sein Anliegen mit Stalking durchzusetzen )

Liege ich da richtig?
Wie schwer ist das Vergehen des Apothekers einzuschätzen?
Was würde man Person A empfehlen?

Notfall oder generelle Fragen?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Verletzung der Schweigepflicht: ja
Stalking: nein
Nötigung: nein



Zitat (von Judi94):
Was würde man Person A empfehlen?

1. alle Aussagen der Zeugen detailliert schriftlich sammlen
2. Apothekerkammer informieren, das da ein Apotheker dringend nachhilfe in Sachen Schweigepflicht benötigt
3. Strafanzeige stellen
4. Apotheker durch Anwalt kostenpflichtig abmahnen lassen bzw. auf Unterlassung klagen




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Und wo ist das Problem die Pumpe zurückzugeben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Judi94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Und wo ist das Problem die Pumpe zurückzugeben?


Person A hat die Pumpe bereits zurückgegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

hier wird ein "Fass" aufgemacht, dass gibts gar nicht!

Hier will man dem Apotheker ans Bein pinkeln, obwohl dieser eigentlich nur die günstigere Variante für die TE gewählt hat.

Eigentlich schade, dass der Apotheker nicht gleich einen Anwalt mit der Suche nach dir beauftragt hat und du diese Kosten dann hättest übernehmen müssen!

Sicher, da hält sich ein Apotheker mal nicht an die Schweigepflicht (bei ner Milchoumpe is das schon derb überztrieben die Schweigepflicht, aber da kann man streiten), versucht Kosten von dir fernzuhalten und du dankst es ihm damit ihn anzeigen zu wollen etc :(

Zitat:
Was würde man Person A empfehlen?
Sich darüber zu freuen, dass der Apotheker Kosten von dir fernhalten wollte...

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Judi94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

hier wird ein "Fass" aufgemacht, dass gibts gar nicht!

Hier will man dem Apotheker ans Bein pinkeln, obwohl dieser eigentlich nur die günstigere Variante für die TE gewählt hat.

Eigentlich schade, dass der Apotheker nicht gleich einen Anwalt mit der Suche nach dir beauftragt hat und du diese Kosten dann hättest übernehmen müssen!

Sicher, da hält sich ein Apotheker mal nicht an die Schweigepflicht (bei ner Milchoumpe is das schon derb überztrieben die Schweigepflicht, aber da kann man streiten), versucht Kosten von dir fernzuhalten und du dankst es ihm damit ihn anzeigen zu wollen etc :(

Zitat:
Was würde man Person A empfehlen?
Sich darüber zu freuen, dass der Apotheker Kosten von dir fernhalten wollte...


Hallo.
In diesem Beitrag geht es nicht um mich, sondern um eine Angehörige von mir, der ich versuche zu helfen,was aber nicht zur Sache tut.
Sie wohnt in einem kleinen Ort und der ganze Ort redet nun über sie, weil sie einmal einen Fehler gemacht hat und eine Pumpe 1 Woche verspätet abgegeben hat. Es wäre tatsächlich die bessere und schadfreiere Variante gewesen einen Anwalt zu kontaktieren, da dies diskreter für die Betroffene und sogar besser für den Apotheker gewesen wäre, da er so seine Schweigepflicht nicht gebrochen hätte und siCh somit auCh strafbar gemacht hat. Auch wäre es weniger seelischer Stress für die Betroffene, da diese sich in ihrem Ort und im Ort des Lebensmittelmarktes nicht mehr wohl fühlt und nicht weiss wie sie dem Tratsch entgegenwirken kann.Deswegen finde ich ihren Kommentar sehr unbedacht und unangebracht " die sollte sich darüber freuen" denn das wird nicht passieren. Aber vielleicht rate ich Ihnen das selbe, wenn ich in Ihrem Supermarkt anrufe wenn sie mal vergessen haben Ihre Arztrechnung rechtzeitig zu begleichen und fremde Menschen damit terrorisiere.Der Apotheker hat ihr rufschaden verpasst und vertrauliche Daten wie Name, Adresse und Informationen über die Lebensituation und Hilfsmittel die sie verwendet rausgegeben, an Menschen die nicht mal die Betroffene kennt. Die Betroffene hat ein 16 Monate altes Kind und einen einträglichen Job, weswegen sie die Pumpe einfach vergessen hat. Der Apotheker hätte die Betroffene auch selbst anrufen können, da er ihre Nummer hat, stattdessen entschied er sich dazu sie bloßstellen und die Betroffene hat nicht mit so einem Aufstand wegen einer kurz verstrichenen " Frist" ( es gab eigentlich garkeine Frist ) so ein Ärger losgeht. Die Betroffene hat sich auch bereits bei dem Apotheker für die Unannehmlichkeiten entschuldigt. Eine Milchpumpe gehört genauso unter die Schweigepflicht wie InkontinenzProdukte oder Vitaminkapseln, da gibt es meines Erachtens nach keinen Unterschied.
Wenn Sie nicht sachlich und ohne persönliche Emotionseinbringung kommentieren können, würde ich Sie bitten sich woanders auszutoben. Danke dennoch für Ihre "Sichtweise ".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Wenn Sie nicht sachlich und ohne persönliche Emotionseinbringung kommentieren können, würde ich Sie bitten sich woanders auszutoben.
Wenn du so etwas willst, dann wende dich an die Nachbarseite, wo du Antworten nur von Anwälten gegen bezahlung bekommst!
Vergiss nicht, das hier ist ein reines Meinungsforum, nicht mehr und nicht weniger, Jeder kann hier seine Meinung zu einem Thema kundtun, so wie er will!

Zitat:
Wenn Sie nicht sachlich und ohne persönliche Emotionseinbringung kommentieren können, würde ich Sie bitten sich woanders auszutoben.
Halte ich ehrlich gesagt für eine Ausrede, mehr nicht. Andere Menschen haben auch Jobs, kleine Kinder etc und machen sich zur Not Listen oder sonstiges um ihre Verbindlichkeiten zu regeln!

Zitat:
Auch wäre es weniger seelischer Stress für die Betroffene, da diese sich in ihrem Ort und im Ort des Lebensmittelmarktes nicht mehr wohl fühlt
Wenn dem wirklich so ist, dann halte ich die Dame für sehr Labil. Weiteres möchte ich dann erst gar nicht bedenken!

Zitat:
und nicht weiss wie sie dem Tratsch entgegenwirken kann
Wie wäre es damit einfach zur Wahrheit zu stehen und zu sagen, ja habe ich vergessen, war ein Fehler von mir!? Dass sagt dann schon alles aus und genügt, weiteren Tratsch sollte man dann einfach ignorieren.

Zitat:
Aber vielleicht rate ich Ihnen das selbe, wenn ich in Ihrem Supermarkt anrufe wenn sie mal vergessen haben Ihre Arztrechnung rechtzeitig zu begleichen und fremde Menschen damit terrorisiere.
Dazu mehrere Punkte:

1) Gerade mit Verbindlichkeiten, Leihgaben (Freunde oder wo auch immer her) gehe ich sehr sorgsam um, sowohl was Termine betrift, als auch den Umgang!
2) Das wäre ja dan auch mein Fehler wenn ich mal was vergessen sollte, wieso dann also nicht auch mal zu seinem eigenen Fehler stehen?
3) Viel zu wenige Leute stehen Heut zu Tage noch zu ihren eigenen Fehlern, meisst werden Ausreden gesucht oder andere mit reingezogen.
4) Meiner Meinung nach wird in D einem Schuldner so oder so viel zu viel zugestanden (säumige Schuldner). Für säumige Schuldner sollte es meiner Meinung nach ein öffentliches Portal geben, auch sollten diese durch deren Säumnis mehr zu Kasse gebeten werden wie jetzt, stattdessen werden die leider nur noch immer mehr geschützt.

Auch wenns dich nicht interessiert, dass war/ist meine Meinung dazu...
.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Judi94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Wenn Sie nicht sachlich und ohne persönliche Emotionseinbringung kommentieren können, würde ich Sie bitten sich woanders auszutoben.
Wenn du so etwas willst, dann wende dich an die Nachbarseite, wo du Antworten nur von Anwälten gegen bezahlung bekommst!
Vergiss nicht, das hier ist ein reines Meinungsforum, nicht mehr und nicht weniger, Jeder kann hier seine Meinung zu einem Thema kundtun, so wie er will!

Zitat:
Wenn Sie nicht sachlich und ohne persönliche Emotionseinbringung kommentieren können, würde ich Sie bitten sich woanders auszutoben.
Halte ich ehrlich gesagt für eine Ausrede, mehr nicht. Andere Menschen haben auch Jobs, kleine Kinder etc und machen sich zur Not Listen oder sonstiges um ihre Verbindlichkeiten zu regeln!

Zitat:
Auch wäre es weniger seelischer Stress für die Betroffene, da diese sich in ihrem Ort und im Ort des Lebensmittelmarktes nicht mehr wohl fühlt
Wenn dem wirklich so ist, dann halte ich die Dame für sehr Labil. Weiteres möchte ich dann erst gar nicht bedenken!

Zitat:
und nicht weiss wie sie dem Tratsch entgegenwirken kann
Wie wäre es damit einfach zur Wahrheit zu stehen und zu sagen, ja habe ich vergessen, war ein Fehler von mir!? Dass sagt dann schon alles aus und genügt, weiteren Tratsch sollte man dann einfach ignorieren.

Zitat:
Aber vielleicht rate ich Ihnen das selbe, wenn ich in Ihrem Supermarkt anrufe wenn sie mal vergessen haben Ihre Arztrechnung rechtzeitig zu begleichen und fremde Menschen damit terrorisiere.
Dazu mehrere Punkte:

1) Gerade mit Verbindlichkeiten, Leihgaben (Freunde oder wo auch immer her) gehe ich sehr sorgsam um, sowohl was Termine betrift, als auch den Umgang!
2) Das wäre ja dan auch mein Fehler wenn ich mal was vergessen sollte, wieso dann also nicht auch mal zu seinem eigenen Fehler stehen?
3) Viel zu wenige Leute stehen Heut zu Tage noch zu ihren eigenen Fehlern, meisst werden Ausreden gesucht oder andere mit reingezogen.
4) Meiner Meinung nach wird in D einem Schuldner so oder so viel zu viel zugestanden (säumige Schuldner). Für säumige Schuldner sollte es meiner Meinung nach ein öffentliches Portal geben, auch sollten diese durch deren Säumnis mehr zu Kasse gebeten werden wie jetzt, stattdessen werden die leider nur noch immer mehr geschützt.

Auch wenns dich nicht interessiert, dass war/ist meine Meinung dazu...
.


Noch einmal Hallo,
Ich habe mit Gegenwind gerechnet, ich dachte nur es kämen durchdachte Kommentare.
Mich intressiert Ihre Meinung solange sie nicht wie ein Wilder um sich schlagen und sämtliche Tageslaunen im Internet auslassen.
Ich lege Wert auf gutes Benehmen.

Nun zurück zu Ihren Punkten.

Die Betroffene hat es einfach vergessen, soweit ich weiss kann man sich in diesem Forum über sein Recht austauschen . Die Betroffene ist tatsächlich nur ein Mensch und eigentlich ein sehr zuverlässiger und ja, die Betroffene ist momentan nicht sehr belastungsfähig , weswegen ich mich dieser Sache angenommen habe, da ich weiss dass manche Menschen im Internet besonders mutig werden und ihren Tagesfrust auslassen und sich an Nichtigkeiten aufhalten.
Die Betroffene hat sich bereits beim Apotheker entschuldigt und weiss, dass sie einen Fehler begangen hat. Dennoch ist die Betroffene nur ein Mensch und Menschen vergessen hin und wieder was. Deswegen darf man die Betroffene wegen eines einmaligen Fehlers nicht gleich als "Schuldner" hinstellen und sie ohne Rücksicht auf Verluste und Nachwirkungen anprangern.

Ich weiss wirklich nicht was es daran nicht zu verstehen gibt.
Ich hoffe ihr Tag morgen verläuft etwas besser .
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Dennoch ist die Betroffene nur ein Mensch und Menschen vergessen hin und wieder was.
Kann man aber auch genau so auf den Apotheker anwenden, der hat seine Schweigepflicht vergessen.

Zitat:
Deswegen darf man die Betroffene wegen eines einmaligen Fehlers nicht gleich als "Schuldner" hinstellen
Schuldner trifft es aber meiner Meinung nach ganz genau! Sobald der Rückgabetermin verstrichen war, schuldete deine Bekannte dem Apotheker nunmal diese Pumpe. Zu diesem Zeitpunkt ist sie zum Schuldner geworden.

Zitat:
ohne Rücksicht auf Verluste und Nachwirkungen
Selbiges kann man aber auch zu deiner Bekannten sagen, sie hat die Pumpel ohne Rücksicht auf Verluste oder Nachwirkungen für den Apotheker nicht ordentlich zurückgegeben.

Hier haben sich beide Parteien nicht korrekt verhalten, daher finde ich einfach, man sollte das Ganze vorallem emotional herunterfahren, "Grass" über die Sache wachsen lassen und dan ist gut. Beide haben Fehler gemacht, beide sollten nun nach forne schauen und es einfach dabei belassen...



1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Judi94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Dennoch ist die Betroffene nur ein Mensch und Menschen vergessen hin und wieder was.
Kann man aber auch genau so auf den Apotheker anwenden, der hat seine Schweigepflicht vergessen.

Zitat:
Deswegen darf man die Betroffene wegen eines einmaligen Fehlers nicht gleich als "Schuldner" hinstellen
Schuldner trifft es aber meiner Meinung nach ganz genau! Sobald der Rückgabetermin verstrichen war, schuldete deine Bekannte dem Apotheker nunmal diese Pumpe. Zu diesem Zeitpunkt ist sie zum Schuldner geworden.

Zitat:
ohne Rücksicht auf Verluste und Nachwirkungen
Selbiges kann man aber auch zu deiner Bekannten sagen, sie hat die Pumpel ohne Rücksicht auf Verluste oder Nachwirkungen für den Apotheker nicht ordentlich zurückgegeben.

Hier haben sich beide Parteien nicht korrekt verhalten, daher finde ich einfach, man sollte das Ganze vorallem emotional herunterfahren, "Grass" über die Sache wachsen lassen und dan ist gut. Beide haben Fehler gemacht, beide sollten nun nach forne schauen und es einfach dabei belassen...


Leider sehe ich , dass sie den Unterschied zwischen "Milchpumpe vergessen " und "Schweigepflicht vergessen " nicht erkennen wollen. Als Arzt, Apotheker,... legt man diese Verschwiegenheitsklausel nicht einfach ab. Es gab keine "Frist" für die Rückgabe der Pumpe. Deswegen ist es auch maßlos übertrieben zu sagen "dann pfeiff ich auf meine Schweigepflicht ". Deswegen ist meine Angehörige auch keine Schuldnerin, zumal sämtliche Kosten von ihr beglichen wurden.Es ist ein Unterschied, ob man einen Fehler macht und eine Pumpe nicht zurück gibt, oder man einen Beruf eingeht in dem man Verschwiegenheit schwört und mit dieser dann wegen einer Farce leichtfertig umgeht. Zumal die Pumpe und der "Schaden"(von welchem Schaden reden wir?Die Pumpe wird pro Tag abgerechnet , somit wurde alles beglichen ) beglichen ist und er sogar noch eine Entschuldigung bekommen hat und die Betroffene nun mit den Folgen der Überreaktion eines Apothekers der vertrauliche Daten von ihr besitzt und sie gegen sie verwendet weil die Betroffene seinen Forderungen nicht 2 Tage nach Kenntnis eingegangen ist. Ich habe den Apotheker bereits schriftlich über das Problem aufgeklärt und werde die Betroffene Montag zur Apotheke begleiten und das Gespräch mit dem Apotheker suchen. Sie verdient wenigstens eine Entschuldigung. Je nachdem wie einsichtig der Apotheker ist, werden wir danach entscheiden ob der nächste Gang zum Anwalt führt oder nicht. Von Gras über die Sache wachsen lassen kann man hier nicht im Ernst sprechen wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Judi94):
Ich lege Wert auf gutes Benehmen.

Es soll euch Leute geben wo auf ihr Eigentum und die Leihgebühr eine Wert legen.
Zitat (von Judi94):
Die Betroffene hat es einfach vergessen,

Dafür hat sie auch einen Brief erhalten:
Zitat (von Judi94):
Nach einigen Monaten erhält Person A Einen Brief vom Apotheker, in dem die Pumpe zurückgefordert wird.

Nach dem wohl auf den Brief keine Reaktion erfolgte, war es im Sinne das Apotheker wohl selbst Nachforschungen zu machen, kann ja leicht sein, das auch ein Umzug stattgefunden hatte.
Zitat (von Judi94):
Deswegen darf man die Betroffene wegen eines einmaligen Fehlers nicht gleich als "Schuldner" hinstellen und sie ohne Rücksicht auf Verluste und Nachwirkungen anprangern.

Nun sie war doch Schuldnerin bis zur Rückgabe und der Begleichung der Gebühr?
Sie selbst hatte auf den Brief als Erinnerung nicht daran gedacht, die Leihgabe von sich aus zurück zu geben.
Zitat (von Judi94):

Eine Milchpumpe gehört genauso unter die Schweigepflicht wie InkontinenzProdukte oder Vitaminkapseln, da gibt es meines Erachtens nach keinen Unterschied.

Na den Staatsanwalt möchte ich sehen, welchem man gegenüber diese Meinung vertritt, gut er wird erst mal erste Miene machen, aber sich danach einen Ablachen. Denn eine Milchpumpe ist eine Produktgruppe nicht Apothekenpflichtig, die anderen Produkte ja nach dem unabdingbar.
Somit kann es jeder verkaufen, nun gut Apotheken sind eben so Kundenfreundlich, das diese eben auch die Leihe vorsehen. Damit ist die Pumpe wie z. B. ein Schraubenschlüssel zu vergleichen.
Zitat (von Judi94):
Die Betroffene ist tatsächlich nur ein Mensch und eigentlich ein sehr zuverlässiger

Nun in dem Fall war sie wohl nicht zuverlässig.
Insgesamt kann ich nur obrigen Beitrag zustimmen, hätte die Apotheke wohl einen RA beauftragt sich der Sache an zu nehmen, wären weit mehr Kosten angefallen. Und damit hätte es auch der Briefträger mit bekommen, denn solche Briefchen verschickt man als Einwurfeinschreiben. Und hätte die Person A auch wieder vergessen darauf zu Antworten, wäre irgendwann wohl der Gerichtsvollzieher zur Wohnungsbesichtigung gekommen.

Doch jetzt ist doch alles wieder geregelt, also die Leihgabe ist zurück, und das nächste Mal sollte die betroffene Person halt auch mal reagieren, wenn sie sich was Leiht, und der Leihgeber möchte sein Eigentum zurück haben.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Judi94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Judi94):
Ich lege Wert auf gutes Benehmen.

Es soll euch Leute geben wo auf ihr Eigentum und die Leihgebühr eine Wert legen.
Zitat (von Judi94):
Die Betroffene hat es einfach vergessen,

Dafür hat sie auch einen Brief erhalten:
Zitat (von Judi94):
Nach einigen Monaten erhält Person A Einen Brief vom Apotheker, in dem die Pumpe zurückgefordert wird.

Nach dem wohl auf den Brief keine Reaktion erfolgte, war es im Sinne das Apotheker wohl selbst Nachforschungen zu machen, kann ja leicht sein, das auch ein Umzug stattgefunden hatte.
Zitat (von Judi94):
Deswegen darf man die Betroffene wegen eines einmaligen Fehlers nicht gleich als "Schuldner" hinstellen und sie ohne Rücksicht auf Verluste und Nachwirkungen anprangern.

Nun sie war doch Schuldnerin bis zur Rückgabe und der Begleichung der Gebühr?
Sie selbst hatte auf den Brief als Erinnerung nicht daran gedacht, die Leihgabe von sich aus zurück zu geben.
Zitat (von Judi94):

Eine Milchpumpe gehört genauso unter die Schweigepflicht wie InkontinenzProdukte oder Vitaminkapseln, da gibt es meines Erachtens nach keinen Unterschied.

Na den Staatsanwalt möchte ich sehen, welchem man gegenüber diese Meinung vertritt, gut er wird erst mal erste Miene machen, aber sich danach einen Ablachen. Denn eine Milchpumpe ist eine Produktgruppe nicht Apothekenpflichtig, die anderen Produkte ja nach dem unabdingbar.
Somit kann es jeder verkaufen, nun gut Apotheken sind eben so Kundenfreundlich, das diese eben auch die Leihe vorsehen. Damit ist die Pumpe wie z. B. ein Schraubenschlüssel zu vergleichen.
Zitat (von Judi94):
Die Betroffene ist tatsächlich nur ein Mensch und eigentlich ein sehr zuverlässiger

Nun in dem Fall war sie wohl nicht zuverlässig.
Insgesamt kann ich nur obrigen Beitrag zustimmen, hätte die Apotheke wohl einen RA beauftragt sich der Sache an zu nehmen, wären weit mehr Kosten angefallen. Und damit hätte es auch der Briefträger mit bekommen, denn solche Briefchen verschickt man als Einwurfeinschreiben. Und hätte die Person A auch wieder vergessen darauf zu Antworten, wäre irgendwann wohl der Gerichtsvollzieher zur Wohnungsbesichtigung gekommen.

Doch jetzt ist doch alles wieder geregelt, also die Leihgabe ist zurück, und das nächste Mal sollte die betroffene Person halt auch mal reagieren, wenn sie sich was Leiht, und der Leihgeber möchte sein Eigentum zurück haben.


Guten Abend,

Bitte lesen Sie erst den Beitrag richtig bevor Sie kommentieren.

Die Pumpe wurde geliehen und nach Monaten kam dann der Brief, sie solle die Pumpe zurückbringen. Der Brief kam am 2.11. Und am 8.11. brachte sie die Pumpe zurück und bezahlte die Leihgebühr. In solch einer Zeit in Nachbarschaft und Lebensmittelmarkt Alarm zu schlagen hakte ich doch sehr für übertrieben, zumal es KEINE Rückgabefrist gab.
Der Apotheker hatte die Telefonnummer der Betroffenen und hat sich lieber dafür entschieden ihr Umfeld zu terrorisieren und seine Schweigepflicht zu brechen.
Eine Milchpumpe und InkontinenzProdukte sind beides nicht Apothekenpflichtig. Auch Vitamine sind nicht apothekenpflichtig. Trotzdem werden sie von der Apotheke verkauft. Da ich bereits Rücksprache mit einer mir bekannten PTA gehalten habe, weiss ich, dass alles was in der Apotheke verkauft oder bekannt wird, selbst wenn es nur das ist was die Oma dem Personal am Schalter erzählt, vertraulich ist und unter die Schweigepflicht fällt. Nichts darf das Haus verlassen. Von daher glaube ich nicht, dass das so eine leichtfertigen Sache ist, wie sie hier versuchen nahezulegen. Natürlich darf der Richter lachen wenn der Apotheker verurteilt ist. Über wen auch immer. Hauptsache er macht seinen Job. Ich darf in meinem Beruf auch desöfteren lachen. Und trotzdem wandern ich nicht in die Weltgeschichte und erzähl dem und dem mit Namen und Adresse was der und der vorhatte/wollte /getan hat. Dann wäre ich meinen Job los.
Der Apotheker hätte Ruhe bewahren müssen und die richtigen Schritte gehen müssen und das sind nunmal die über einen Anwalt. Die Betroffene hat keinerlei Geldprobleme und hätte die kleine Mahngebühr des Anwalts lieber bezahlt, als das was jetzt passiert ist. Es mag Menschen geben die das so sehen wie Sie, aber das hat nichts mit Recht zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Mir ist immer noch nicht klar, wo der Schaden liegen soll. Der nachweisbare Schaden. Dass Person A sich schämt und ihr das unangenehm ist macht keinen Schaden aus.

Was ich bisher so rausgelesen habe ist, dass Person A sich eine Milchpumpe ausge"liehen" hat, sie monatelang im Besitz hatte und nicht einmal dem Eigentümer (Apothekerr) ein Lebenszeichen gegeben hat, zB wie lange sie die Pumpe noch benötigt, oder mal angefragt hat, ob sie schon mal eine Teilzahlung leisten soll. Dann erhält sie einen Brief und meldet sich wieder nicht (meine Frau wäre vor Scham im Boden versunken beim Erhalt dess Briefes und zu Fuß "mit ohne Schuhe" zum Apotheker gelaufen, samt Pumpe und Geld). Tja und da hat der Apotheker das gemacht, was auf dem Land üblich ist, das Landtelefon benutzt. Nicht unüblich ... und - wie man sieht - effizient.

Zitat:
Die Betroffene hat keinerlei Geldprobleme und hätte die kleine Mahngebühr des Anwalts lieber bezahlt, als das was jetzt passiert ist. Es mag Menschen geben die das so sehen wie Sie, aber das hat nichts mit Recht zu tun.


Nun Person A hätte sich auch anders verhalten können, dann wäre die Sache auch nicht übers Landtelefon geregelt worden. Unentschieden.

-- Editiert von AltesHaus am 17.11.2016 21:31

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mir stellen sich hier 2 Fragen.

1. was würden Sie machen, wenn es nicht die Milchpumpe aus der Apotheke wäre, sondern irgendein Produkt, was nicht von jemandem mit besonderer Verschwiegenheitspflicht verliehen wird?

2. Schafft Ihre Bekannte ernsthaft ein Verfahren durchzustehen? Wenn das durchgezogen werden soll, wird die sich noch einige Zeit damit immer wieder beschäftigen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Reden wir doch eifach mal Tacheles!

DU willst den Apotheker wohl anzeigen, dann mach das halt, koset dich nur die Zeit zur Wache zu gehen und das zu machen.

Was wird sich für deine Bekannte dadurch ändern??? Gar nichts mehr!!

Erhoffst DU oder deine Bekannte sich etwas dadurch, wie Geldzahlungen oder so? Das kann sie wohl eher abhaken, da wird nicht gross was bei rauskommen. Dazu müsste sie so oder so gesondert ein Zivilrechtsverfahren anstreben.

Was wird realistisch passieren? Alle bekommen mit, dass der Apotheker angezeigt wurde. Deine Bekannte muss dann vor Gericht aussagen. Sie muss dann warheitsgemäss aussagen, wobei sie der Anwalt des Apothekers sicherlich auch auf die vergessne Pumpe im Gericht ansprechen wird, bzw wird deine Bekannte ja auch selber davon erzählen vor Gericht. Derweil kann das Ganze Dorf als Zuschauer im Gerichtssaal mit zuhören, wenn sie wollen (Wegen ner Milchpumpe wird da sicherlich keine Nichtöffentliche Verhandlung geführt werden).

Da frage ich doch mal, wenn deine Bekannte jetzt schon so labil ist, was wird dann erst passieren, wenn sie sich mit ihrer Aussage vor Gericht dann eventuell noch mehr zum "Gespött" des Dorfes macht? Willst DU sie so zur Schau stellen?

Daher auch nochmal deine Frage aus dem Eingangspost:

Zitat:
Was würde man Person A empfehlen?
Die Sache abhaken und vergessen und zum normalen Leben übergehen...



-- Editiert von lesen-denken-handeln am 17.11.2016 21:44

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Tja und da hat der Apotheker das gemacht, was auf dem Land üblich ist,

Selbstjustitz ist aber nun mal nicht erlaubt. Egal ob des regional "üblich" ist.



Zitat (von AltesHaus):
Unentschieden.

Straftat und Verstoß gegen Berufsordnung gengen zivilrechtliche "Bagatelle" soll "unetschieden" sein?



Zitat (von lesen-denken-handeln):
hier wird ein "Fass" aufgemacht, dass gibts gar nicht!

Stimmt, dummerweise halt nur vom Apotheker.


§ 203 StGb und die Berufsordnungen sprechen da ein deutliche Sprache.

Es ist schei*egal ob das was man dort erwirbt rezept- oder apothekenpflichtig ist, der Apotheker hat darüber zu schweigen. Er darf bei strenger Auslegung nicht einmal bestätigen, ob man dort Kunde ist oder nicht.


Das "Landtelefon" wäre ohne Nennung des Grundes oder der Tatsache das man dort Kunde ist eventuell noch ok gewesen.

Zudem war dem Apotheker die Adresse bekannt, er hätte also erst mal über diesen Weg weitermachen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Judi94):
Der Apotheker hatte die Telefonnummer der Betroffenen und hat sich lieber dafür entschieden ihr Umfeld zu terrorisieren und seine Schweigepflicht zu brechen.

Schon vergessen, das man wohl entscheidende Zweifel haben kann, ob ein Telefonanruf was bringt?
Der Brief wurde nicht beachtet.
Zitat (von Judi94):
Da ich bereits Rücksprache mit einer mir bekannten PTA gehalten habe, weiss ich, dass alles was in der Apotheke verkauft oder bekannt wird, selbst wenn es nur das ist was die Oma dem Personal am Schalter erzählt, vertraulich ist und unter die Schweigepflicht fällt. Nichts darf das Haus verlassen

Da würde ich mal eher §203 StGB lesen, und genau hier ist wohl die Differenzierung angebracht. Und ob es nun ein Geheimnis ist, das eine Frau mit Kind eine Milchpumpe verwendet oder nicht nicht, sei einfach dahin gestellt.
Zumal hier schon eher dann der Frau genug strafbewährte andere Dinge im StGB wohl vor Gericht unterstellt werden könnten.
Zitat (von Judi94):
Die Betroffene hat keinerlei Geldprobleme und hätte die kleine Mahngebühr des Anwalts lieber bezahlt, als das was jetzt passiert ist.

Die Schutzbehauptung kommt in vielen Fällen immer, wir kennen keinen Kontoauszug von ihr, wollen es auch nicht.

Es geht wohl in dem Fall eher um das Bekanntwerden, das hier geliehenes nicht zurück gegeben wurde. Aber manchmal ist es das unkomplizierteste, ich habe auch schon einem Entleiher welcher gerade im MFH auf dem Balkon saß von der Straße auch hoch gerufen, das er schon mal die Leihsachen zurück bringen könnte, hatten auch alle Nachbarn gehört. Jedoch hat es mehr gefruchtet als Briefe und Telefonate.
Es gibt nun mal Leute welche was ausleihen und grundsätzlich nichts zurück geben, es sei denn man wählt entsprechende Mittel, und die Personen fürchten nichts wie mehr, wie wenn diese Eigenschaft im Dorf bekannt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Mir ist immer noch nicht klar, wo der Schaden liegen soll. Der nachweisbare Schaden. Dass Person A sich schämt und ihr das unangenehm ist macht keinen Schaden aus.
Das ist völliger Unfug. Die dieser Irrvorstellung wohl zugrunde liegende Annahme, dass es hier einen bezifferbaren materiellen Schaden bräuchte, ist völlig absurd. Schon ein flüchtiger Blick in die vom TE angesprochenen Deliktsvorschriften lässt erkennen, dass das mit der Realität nichts zu tun hat. Viemehr sind solche Verluste des Ansehens, die Einschränkung der persönlichen Freiheit und die Offenbarjng von Geheimnussen gerade zu genau das, wovor diese Vorschriften schützen sollen. Hätte der Apotheker die Frau heimtückisch ermordet, wäre hier im Forum vermutlich auch noch diskutiert worden, wo da der Schaden sein soll.

Zitat:
Apotheker durch Anwalt kostenpflichtig abmahnen lassen bzw. auf Unterlassung klagen
Wer bezahlt das, wenn der Apotheker nicht will? Ich nicht. Sie?

Zitat:
hier wird ein "Fass" aufgemacht, dass gibts gar nicht!

Hier will man dem Apotheker ans Bein pinkeln, obwohl dieser eigentlich nur die günstigere Variante für die TE gewählt hat.

Eigentlich schade, dass der Apotheker nicht gleich einen Anwalt mit der Suche nach dir beauftragt hat und du diese Kosten dann hättest übernehmen müssen!
Exakt so ist das.

Zitat:
Wenn Sie nicht sachlich und ohne persönliche Emotionseinbringung kommentieren können, würde ich Sie bitten sich woanders auszutoben.
Vielleicht solllten Sie die Füße still halten. Die Antworten der anderen User sprechen sachlich, zutreffend und notwendig sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte an, die Sie nicht zu interessieren scheinen, wenngleich diese ein riesengroßes Fettnäpfchen für Sie bedeuten. Dabei sind die Antworten nicht unsachlich, nur weil die Ihnen nicht gefallen. Da Sie in Ihrem ersten Post ziemlich klar zu erkennen geben, dass Ihre juristischen Fähigkeiten beschränkt sind, sollten Sie sich über solche behellenden Antworten doch freuen und diese dankbar und aufmerksam lesen. Stattdessen sind Sie es, der nur unter Emotioneinbringung argumentiert. Das zeichnet sich dadurch aus, dass Sie nur auf ein bestimmtes Ergebnis (= Apotheker ist alles Schuld, soll in den Knast gehen, soll Berufsverbot bekommen) hinauswollen und uns dazu wissen lassen, wie es Ihrer Ansicht nach "ist" (bzw. wohl eher wie es sein sollte). So kann man lesen, dass eine Milchpumpe das gleiche wie Medizin ist, dass die Freundin keine Schulderin ist und dass der Apotheker einen Anwalt hätte beauftragen müssen. Interessanter ist aber doch, wie es tatsächlich ist, oder?

Auf "Stalking" und Nötigung gehe ich gar nicht ein. Beschäftigen wir uns mit dem vermeintlichen Geheimnisverrat:

Ist die Milchpumoe überhaupt ein Geheimnis? Wer witzig ist, der bezweifelt schon das. Geheimnisse cerlangen nunmal ein wenigsenstens halbwegs begrpndetes Geheimhaltungsinteresse. Das kann man bei etwas so banalem wie einer Milchpumpe auch verneinen. Zwar mag es hier vor allem auf den subjektiven Maßstab der Frau ankommen, die jetzt empört ist. Aber ist sie empört, weil das Dorf von der Milchpumpe weiß? Wohl eher deshalb, weil das Dorf von dem Schuldnerverzug weiß (worauf Sie selber auch abstellen). Lassen wir das dahinstehen.

Hat der Apotheker eine Schweigepflicht? Erstmal nicht. Es gibt keine grundlegende Schweigepflicht für Apotheker. Es gibt eine für Geheimnisse, die ihm als Apotheker anvertraut wurden. War das hier der Fall? Der Apotheker ist als Verleiher der Milchpumpe aufgetreten. Meines Erachtens hätte man die auch bei amazon bestellen können. Es kam also nicht ohne weiteres auf die Stellung als Apotheker an. Apotheken verkaufen auch Hustebonbons, Lakritz und Tierposter. Und doch käme keiner auf die Idee, Lakritz und Tierposter in die Schweigepflicht aufzunehmen.

Handelte der Apotheker unbefugt? Dem kann man entgegenhalten, dass der Apotheker einen rechtlich geschützen Anspruch auf Geltendmachung seiner Vertragsforderungen hatte. Dazu war die Offenbarung an mehrere weitere Personen erforderlich, das mildere Mittel mit dem persönlichen Brief wurde ignoriert. Man kann nicht einen Berufsgeheimnisträger um seine vertraglichen Ansprüche prellen, indem man in deren Durchsetzung eine Straftat sieht. Interessanterweise gestehen Sie genau selber ein, wenn Sie meinen, dass er sich an einen Anwalt hätte wenden sollen, damit der Anwalt vor dem örtlichen Amtsgericht Klage erhebt. Oder sollten der Apotheker und sein Anwalt diesen Sachverhalt zwar vor das Amtsgericht bringen und dort in einer öffentlichen Sitzung verhandeln lassen können, aber nicht diese indirekte Kontaktaufnahme wählen dürfen?

Was meinen Sie eigentlich, welche Wellen der Fall hätte schlagen können, wenn er erstmal bei Gericht gelegen hätte (wo der Snwalt ihn sofort hätte hinbringen können)? Ähnlich kochen Sie das nur wieder auf, wenn Sie sich jetzt an die Staatsanwaltschaft oder die Apothekerkammer wenden. In dem für Sie "besten" Fall wird der Sachverhalt dann gleich dreifach (Zivilgericht, Strafgericht, Berufsgericht) öffentlich verhandelt und als der "Milchpumpen-Fall" in die Geschichte eingehen.

Können Sie natürlich gerne anstreben...

Zitat:
Was würde man Person A empfehlen?
Beim nächsten Mal die Pumpe schneller zurückgeben und den Apotheker nicht seinem Eigentum hinterherrennen lassen.

5x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich denke nicht, dass der Apotheker sich hier einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat und eine Leihpumpe unter die Schweigepflicht fällt ... es wäre interessant zu wissen, geurteilt wurde hierüber nicht. Die Pumpe wurde nicht vom Arzt verschrieben, sondern ohne Rezept geliehen. Wo wurde da gegen die Berufsordnugn verstoßen?

Ob die Leihe einer Milchpumpe unter die Schweigepflicht eines Apothekers fällt ... wo steht das?

Warum sollte es dem Apotheker verboten sein, nachzuforschen, wie man die säumige Pumpenleiherin erreichen kann?

Zitat:
Das "Landtelefon" wäre ohne Nennung des Grundes oder der Tatsache das man dort Kunde ist eventuell noch ok gewesen.


Leihpumpen-Inkassobüro-Anrufe wären selbstverständlich adäquat, aber hier ist ein Berufszweig noch gar nicht erkannt worden, unangenehm ja, aber strafbar? Ich denke nicht. Wo ist die Bedrohung? Wenn die Pumpe nicht zurückkommt verklage ich A ist doch keine Bedrohung?

Aber nur zu, anzeigen und dann wird das Ding eingestellt wegen isnich, tja und wenn dann der Apotheker so gespult ist wie der TS ... wird es lustig für Person A, aus dem Leihpumpengeschäft ist sie raus, das steht mal fest ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Judi94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Anscheinend gibt es hier ziemlich viele die sich das hier zum Hobby gemacht haben, aber leider keine Ahnung haben. Ich danke Harry van Sell für seine qualifizierten Antworten und die Erweiterung meines Wissens über dieses Thema, ich kann Montag gut gerüstet in den Kampf gehen. Meine Angehörige hat zumindest eine Entschuldigung verdient. Wir sind beide der Meinung, dass der Apotheker mit seinem Verhalten so nicht ohne weiteres davonkommt. Ich kann euch ja auf dem Laufenden halten und euch Montag über das Gespräch mit ihm informieren. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Ich danke Harry van Sell für seine qualifizierten Antworten und die Erweiterung meines Wissens über dieses Thema, ich kann Montag gut gerüstet in den Kampf gehen.
Es ist bezeichnend, dass Ihnen die Antworten am besten gefallen, die das für Sie gewünschte Ergebnis bringen. Ungeachtet der Frage nach der Richtigkeit dieses oder jenen Ergebnisses muss man doch bemerken, auf welcher Seite bisher die stichhaltigeren Begründungen aufgezeigt wurden.

Fragen Sie Harry van Sell doch mal, ob der Ihnen die Kosten für die von ihm empfohlene Unterlassungsklage vorstreckt.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Judi94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:
Ich danke Harry van Sell für seine qualifizierten Antworten und die Erweiterung meines Wissens über dieses Thema, ich kann Montag gut gerüstet in den Kampf gehen.
Es ist bezeichnend, dass Ihnen die Antworten am besten gefallen, die das für Sie gewünschte Ergebnis bringen. Ungeachtet der Frage nach der Richtigkeit dieses oder jenen Ergebnisses muss man doch bemerken, auf welcher Seite bisher die stichhaltigeren Begründungen aufgezeigt wurden.

Fragen Sie Harry van Sell doch mal, ob der Ihnen die Kosten für die von ihm empfohlene Unterlassungsklage vorstreckt.


Natürlich beherzige ich alle anderen Kommentare auch, allerdings klingt für mich das meiste erstmal nichtig oder grundsätzlich falsch und bei vielen Sachen weiss ich auch, dass die Empfehlungen falsch sind. Eventuell sind da Emotionen meinerseits drin, was ja auch normal ist, da die Betroffene mir sehr nahe steht und die Sachen die erzählt werden einfach weitergedichtet wurden und ziemlich fiese Sachen umhergehen.
Wir werden uns Montag mit dem Mann unterhalten. Letzten Endes werden wir sowieso tun was ihr Anwalt ihr rät. Aber es war ... teilweise .... gut sich hier auszutauschen .
Gute Nacht .

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zumal hier schon eher dann der Frau genug strafbewährte andere Dinge im StGB wohl vor Gericht unterstellt werden könnten.

Echt? Erzähl mal ...



Zitat (von 0815Frager):
ich habe auch schon einem Entleiher welcher gerade im MFH auf dem Balkon saß von der Straße auch hoch gerufen, das er schon mal die Leihsachen zurück bringen könnte, hatten auch alle Nachbarn gehört.

Kein Problem, denn Du bist kein Apotheker - oder?
Und selbst der Apotheker dürfte das, wenn er denn als Privatmann und nicht als Apotheker handeln würde



Zitat (von AltesHaus):
Leihpumpen-Inkassobüro-Anrufe wären selbstverständlich adäquat,

Nein, Inkassobuden ein zu schalten, da kommt auch wieder den § 203 StGB zum tragen.
Hier führt der korrekte und strafrechtlich sichere Weg über den Anwalt oder direkt über das Gericht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Troll?
Ich bin da immer skeptisch, wenn der Bruder des Schwippschwagers der Cousine....
Und angeblich hatte der Apotheker doch die Telefonnummer der Verwandten. Kann ich mir aus schon rein praktischen Gründen nicht vorstellen, dass der dann im Supermarkt anruft und sich durchfragt zum unehelichen Kind der angeheirateten Tante, statt einfach da mal anzurufen.
Aber selbst wenn das alles so stimmen sollte. Welchen Gefallen genau gedenkt man der labilen Verwandten damit zu tun, sie in ein Gerichtsverfahren zu treiben, wo der Ausgang ungewiss ist? Und selbst wenn sie gewinnt. Viel Geld gibt das nicht. Und der Ruf im Dorf ist davon auch nicht wiederhergestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Troll?
Ich bin da immer skeptisch, wenn der Bruder des Schwippschwagers der Cousine....

Troll glaube ich nicht ganz,
eher das eben noch andere Tatsachen hier nicht erwähnt wurden:
Zitat (von Judi94):
Der Bruder vom Freund von Person A gab nun die Nummer vom Freund von Person A weiter,worauf Apotheker etliche Male seit Tagen auf dem Handy des Freundes von Person A anruft.

Der Freund bekam mehrere Anrufe auf dem Handy, wäre er ran gegangen und hätte wohl der Freundin entsprechend den Kopf gewaschen, gäbe es das Ganze so nicht.
Zitat (von Yogi1):
Aber selbst wenn das alles so stimmen sollte

Es werden wie fast immer wohl Details in der Schilderung fehlen, vor allem weis keiner, ob er nicht erst bei der hinterlegten Nummer angerufen hatte, und keiner das Telefonat annahm, oder gar ein Gespräch stattfand.
Zitat (von Yogi1):
Welchen Gefallen genau gedenkt man der labilen Verwandten damit zu tun, sie in ein Gerichtsverfahren zu treiben, wo der Ausgang ungewiss ist?

Na es war jetzt am Anfang verletzter Stolz, in kleineren Dorfgemeinschaften brauchen die Dorftraschen erst mal was zum erzählen, und es wäre in solch einer Situation egal ob Milchpumpe oder Schraubendreher, in beiden Fällen wird es heißen, "ach die leiht sich Sachen aus und bringt die nicht zurück". Jedoch kann die Situation vor dem Gericht wohl eher noch schlimmer werden, wenn dann alles aus der Sicht von beiden Seiten öffentlich geschildert wird, egal was es für ein Urteil geben könnte.
Zitat (von Yogi1):
Und der Ruf im Dorf ist davon auch nicht wiederhergestellt.

Richtig, da wird es noch mehr Gesprächsstoff geben, der Dorfgemeinschaft ist es egal ob es wenn überhaupt einen Verstoß gegen die Schweigepflicht gab, jedoch die Umstände so wie hier schon allein geschildert, dürfen den Stoff für richtige spaßige Unterhaltungen geben. Schlichtweg was es die eigene Schuld der Entleiherin, welche erst mal den Stein ins Rollen gebracht hatte.

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Ist die Milchpumoe überhaupt ein Geheimnis?

Zitat (von AltesHaus):
Ich denke nicht, dass der Apotheker sich hier einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat und eine Leihpumpe unter die Schweigepflicht fällt


"Der Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegen alle Informationen, die den Apothekenmitarbeitern in ihrer beruflichen Eigenschaft anvertraut oder auf andere Weise bekannt wurden. Das betrifft sämtliche personenbezogenen Daten und Fakten [...]. Dieser Vertrauensschutz gilt für alle Einzelheiten, die Rückschluss auf eine bestimmte Person zulassen [...]."
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2008/daz-5-2008/apotheke-und-schweigepflicht

In diesem Sinne:
Zitat (von Harry van Sell):
Es ist schei*egal ob das was man dort erwirbt rezept- oder apothekenpflichtig ist, der Apotheker hat darüber zu schweigen. Er darf bei strenger Auslegung nicht einmal bestätigen, ob man dort Kunde ist oder nicht.


Ob bei einer Anzeige was passiert, bezweifel ich jedoch. Höchstens die Kammer wird sich im Wiederholungsfall dafür interessieren.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Judi94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei dem Apotheker hat mein Brief wohl gefruchtet. Er ist bereit Montag ein Gespräch zu führen und eine gütliche Lösung zu finden und schlug, unter anderem , eine öffentliche Entschuldigung gegenüber der Betroffenen vor. Er war auch sehr freundlich und einsichtig. Allerdings weiss ich nicht wo eine öffentliche Entschuldigung was bringen soll, da die Betroffene nicht in den sozialen Netzwerken unterwegs ist und ich nicht weiß wie er diese formuliert ohne sich selbst zu schaden, aber das besprechen wir dann wohl Montag.

Eins möchte ich noch klarstellen, die betroffene ist nicht labil , sie ist nur seit ihr Kind da ist sehr emotional.

Es wurden auch keine Details weggelassen, da ich die Lage wirklich versucht habe realistisch bewerten zu lassen, leider ist das von den meisten hier nicht geschehen. Es ist Hobbyanwälte mit null Ahnung und noch schlimmere Hobbypsychologen,aber das ist im Internet eben so.

Und ob das hier ein Troll gewesen sein kann(war es nicht , es ist haargenau so passiert) oder nicht tut meiner Meinung nach nicht zur Sache. Wenn man nur wahre Geschichten lesen will ist man im Internet falsch. Auch darüber zu spekulieren ob was weggelassen wurde oder nicht bringt keinem was oder Anschuldigungen, dass das so nicht stimmen kann.
Schließlich ist das hier zum Erfahrungsaustausch und Meinungsaustausch und wenn es für eine Hausaufgabe gewesen sein sollte, würde,ich zumindest, trotzdem erst antworten wenn ich ein wenig informiert bin .

Aber hier sieht man mal wieder, wenn das Leben langweilig ist...

Vielen Dank und ein wunderschönes Wochenende.



0x Hilfreiche Antwort

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