Schweigepflicht über Eltern privat versichert

22. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ninamia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schweigepflicht über Eltern privat versichert

Hallo zusammen,
Ich habe eine wie ich finde komplexere Frage.
Ich war bis ich 22 über meine Eltern privat und über die Beihilfe versichert. Das bedeute immer, dass die Artzrechnungen zwar an mich adressiert wurden, aber ich diese dennoch an meine Eltern weiter reichen musste, da diese die Rechnung bei der Behilfe einreichen mussten. Dadurch konnten meine Eltern aber Einsicht in die Rechnung bekommen was eindeutig gegen die Schweigepflicht spricht. Meine Eltern sind der Ansicht, dass nur sie die Rechnung einreichen dürfen. Also würde der Vorschlag, dass ich sie selber einreichen könnte ja schon zu Nichte gemacht. Außerdem, müsste ich, wenn ich die Rechnung selber einreiche, ja auch die Artzrechnung vorerst bezahlen, da eine Rückerstattung immer dauert. Dies ist mir als Stundentin damals aber nicht möglich gewesen. Also wie soll dies generell funktionieren, wenn nicht die Schweigepflicht verletzt wird?
Meine Eltern dürfen keine Einsicht in medizinische Unterlagen von mir haben.

Gibt es da eine Grauzone?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Ninamia ):
Meine Eltern dürfen keine Einsicht in medizinische Unterlagen von mir haben.


Wer sagt das?

Wenn du das so nicht möchtest, kannst du dich ja selbst versichern.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Ich schliesse mich an, dann solltest Du sich selber versichern.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Ninamia ):
Ich war bis ich 22
Wie alt bist du jetzt? Und wie bist du jetzt versichert?
Zitat (von Ninamia ):
Meine Eltern dürfen keine Einsicht in medizinische Unterlagen von mir haben.
Warum nicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Ninamia ):
Dadurch konnten meine Eltern aber Einsicht in die Rechnung bekommen was eindeutig gegen die Schweigepflicht spricht.

Nein, tut es absolut nicht.



Zitat (von Ninamia ):
Meine Eltern sind der Ansicht, dass nur sie die Rechnung einreichen dürfen.

Das kann gut sein, da müsste man mal die Bedingungen der Versicherung in diesem Punkt kennen.



Zitat (von Ninamia ):
Meine Eltern dürfen keine Einsicht in medizinische Unterlagen von mir haben.

Ok, dann musst Du halt sehen wie Du die Behandlungen selber finanzierst, wenn Du die Rechnungen nicht selber einreichen darfst.



Zitat (von Anami):
Warum nicht?

Weil man es halt nicht möchte - Ende der Diskussion.



Zitat (von Ninamia ):
Gibt es da eine Grauzone?

Nein, da sehe ich keine.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)


Bei der Beihilfe steht das Geschäftszeichen des Versicherten und das ist ein Elternteil, ergo können sie die Rechnungen nicht selber einreichen. Steht auch klar in deutlich in den Richtlinien.
Falls ihre Eltern die Papierform wählen, müssen die Anträge unterschrieben werden. Online müssten man ihnen das System aufspielen und ihre Eltern Ihnen einen Zugang erlauben. Und wer es Online macht, bekommt in der Regel, jede Post in das Postfach, sie könnten also die Post und Besoldung lesen, dass wollen ihre Eltern sicher nicht..
Die Beihilfe ist sehr genau, zumindest in Bayern und man benötigt eine Vollmacht, wenn man jemanden anderen mit den Anträgen beauftragt.
Wenn sie weiterhin der Vorzug einer Privatbehandlung möchten, läuft es nur über ihre Eltern, ansonsten versichern sie sich selber über eine ges. KV.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil man es halt nicht möchte - Ende der Diskussion.
Dort steht *DÜRFEN*

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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