Sehr fragwürdiges Verhalten eines Betreuers.....

9. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Käsefan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr fragwürdiges Verhalten eines Betreuers.....

Guten Morgen an alle,

meine Oma hat vor ungefähr zwei Wochen einen rechtlichen Betreuer (genaugenommen einen Berufsbetreuer) zur Seite bestellt bekommen, zu dessen Aufgabenbereichen u.a. die Vermögenssorge gehört.
Zuvor (im Januar bzw. Mitte Februar) überwies meine Oma meine Mutter und mir Geld.
Nun fordert der Betreuer in einer E-Mail, die er mir schrieb, das gesamte Geld zurück! Die Überweisungen seien „eventuell unrechtmäßig" erfolgt. Er hat diesen Verdacht nicht erkennbar begründet.
Ich habe gestern mit meiner Oma über diese Angelegenheit gesprochen. Erst durch mich erfuhr sie überhaupt von der Forderung des Betreuers! Der Betreuer hat mit ihr nie darüber gesprochen!
Meine Oma hat mir noch einmal nachdrücklich bestätigt, dass sie alle Überweisungen absolut freiwillig getätigt hat. Sie fordert nichts zurück.
Meines Wissens können betreute Personen nur dann als nicht geschäftsfähig gelten, wenn ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Das ist aber nicht der Fall. Meine Oma gilt also, wenn ich nicht völlig falsch liege, vor dem Gesetz als geschäftsfähig. Der Betreuer hat auch niemals behauptet, dass dem nicht so wäre. Er meinte sogar, dass meine Oma Sonderzahlungen beantragen kann. Das passt doch nicht zusammen?!
Auch wurde das Vermögen meiner Oma durch die Zahlungen in keinster Weise gefährdet.
Erwähnen möchte ich noch, dass uns unsere Oma seit Jahren auf eigenen Wunsch finanziell unterstützt.

Fragen:
Können freiwillige Zahlungen geschäftsfähiger Personen überhaupt in irgendeiner Form rechtswidrig sein? Wenn ja, inwiefern?
Kann ein Betreuer Geld zurückverlangen, von dem er lediglich vermutet, dass es zu Unrecht überwiesen wurde?
Verhält sich der Betreuer überhaupt noch legal?
Der Betreuer verlangte von mir auch die Herausgabe der Kontaktdaten meiner Schwester. Darf er das?

Freundliche Grüße,
Käsefan


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Können freiwillige Zahlungen geschäftsfähiger Personen überhaupt in irgendeiner Form rechtswidrig sein?


Ja (bei Insolvenz), aber das trifft hier nicht zu.

quote:
Kann ein Betreuer Geld zurückverlangen, von dem er lediglich vermutet, dass es zu Unrecht überwiesen wurde?


Wenn er den Verdacht hat, daß Geschäftsunfähigkeit vorliegt, ja: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Verm%C3%B6genssorge

Allerdings müßte dazu dann die Geschäftsunfähigkeit auch festgestellt werden.

Abgesehen davon "kann"/"darf" er alles mögliche verlangen (auch daß du seine Tochter heiratest und ihm den Mond schenkst), die Frage ist vielmehr, ob du verpflichtet bist, dem nachzukommen.

quote:
Verhält sich der Betreuer überhaupt noch legal?


Bisher besteht kein Anlaß zum Zweifel. Nur wenn er sicher wüßte, daß kein Rückzahlungsanspruch besteht, würde es problematisch, aber weis das mal nach...

quote:
Der Betreuer verlangte von mir auch die Herausgabe der Kontaktdaten meiner Schwester. Darf er das?


Klar darf er das. Ich sehe aber nicht, wieso du verpflichtet sein solltest, ihm diese zu geben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Käsefan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Neue Entwicklung:
Gestern erschien der Betreuer ohne Vorankündigung bei uns und überreichte meiner Mutter einen selbst angefertigten „Bescheid" (kam nicht etwa vom Gericht).
Er fordert die Rückzahlung der kompletten Summe und setzte uns eine knappe Frist.
Er beruft sich auf ein Gutachten, in dem u.a. festgestellt worden sei, dass meine Oma nicht mehr in der Lage wäre, ihren freien Willen kund zu tun. Diese Behauptung ist absolut falsch.
Das Gutachten ist das, auf dem der Betreuungsbeschluss beruht. Es gibt aber weder einen richterlichen Beschluss, in dem die Geschäftsunfähigkeit meiner Oma festgestellt worden wäre, noch einen Einwilligungsvorbehalt! Interessanterweise erwähnt der Betreuer das Wort „Geschäftsunfähigkeit" bzw. „geschäftsunfähig" auch gar nicht.

Hat der Betreuer angesichts dieser Umstände überhaupt das Recht, das Geld zurückzufordern, noch dazu auf diese Weise?
Was sollen wir nun tun?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Wie gesagt, fordern darf man immer, sofern man nicht sicher weiß, daß die Forderung unberechtigt ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ein Betreuer wird ja nicht einfach so bestellt. Wenn wirklich in dem Gutachten, was zur Bewertung der Notwedigkeit der Betreuung angefertigt wurde, tatsächlich etwas davon steht, dass Oma nicht mehr in der Lage ist ihren freien willen kund zu tun, dann wundert es mich, dass kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde. Sind Sie sich da wirklich sicher, dass nicht gerade doch ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuuer angeordnet wurde? Was steht denn in seiner Bestellungsurkunde?

Der Betreuer wird Ihnen wohl auch keinen Bescheid überbracht haben sondern ein ganz normales Aufforderungsschreiben, das man stets selbst verfasst. Sie werden ja auch nichts anderes machen, wenn Sie z.B. ggü. Fa. XYZ Mängel rügen und hierzu ein Schreiben aufsetzen. Wieso sollte der Betreuer also kein Recht haben, Sie schriftlich zur Rückzahlung aufzufordern.

Wenn Sie meinen der Anspruch besteht nicht, dann zahlen Sie halt nicht. Evtl. gibt es dann ein Gerichtsverfahren und dann wird man sehen was am Ende dabei rum kommt.

Wir kennen ja hier alle nur die paar Ausschnitte, die Sie uns vom Sachverhalt mitteilen. Woran man in solchen Situationen jedoch denken sollte, ist der Umstand, dass sowas evtl. auch mal eine strafrechltiche Dimension haben kann. Ich will Ihnen hier jetzt nichts unterstellen, nur anregen, dass Sie noch mal ganz genau beleuchten, wie das in Ihrem Fall gelaufen ist. Wenn alte Menschen nicht mehr so ganz in der Lage sind, die Dinge des täglichen Lebens zu bewerkstelligen, kommt es gerade in Bezug auf Kontoangelegenheiten vor, dass den Kindern oder Enkeln Kontovollmachten erteilt werden. Wenn soetwas im Raum steht sowie der Vorwurf, dass man diese evtl. missbraucht haben könnte, kann es auch zum Strafverfahren kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Aus welchem Grund und von wem wurde denn die Betreuung angeregt?

Irgendwas muss doch vorgefallen sein, denn nur weil man "alt" ist, bekommt man ja nicht direkt einen Betreuer zur Seite gestellt. Zumal in den meisten Fällen, wenn das wirklich notwendig ist, das ja dann ein Familienmitglied macht.

Irgendwas muss doch gewesen sein?

-----------------
""

-- Editiert Yogi1 am 14.03.2014 14:20

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Käsefan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.
Zum Einwilligungsvorbehalt: Sollte doch einer vorliegen, ist es uns nicht bekannt.
Warum für meine Oma Betreuung angeordnet wurde: Sie hatte im vergangenen Jahr körperlich stark abgebaut, schließlich konnte sie gar nicht mehr laufen. Von dem Zeitpunkt an konnten meine Mutter und ich sie nicht mehr angemessen pflegen, da wir v.a. nicht kräftig genug sind. Deshalb musste sie ins Seniorenheim ziehen. Uns wurde irgendwann mitgeteilt, dass meine Oma noch einen Betreuer bekommen würde, der sich um „alle wichtigen Angelegenheiten" (z.B. Wohnungskündigung) kümmern würde. Das empfanden wir als sehr positiv.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: In den meisten Angelegenheiten leistet der Betreuer gute Arbeit.
Würde (uns) ein Einwilligungsvorbehalt oder ein gerichtlicher Beschluss, der die Geschäftsunfähigkeit meiner Oma feststellt, vorliegen, sähe die Sache in Hinblick auf die Zahlungen natürlich anders aus. Aber so....bleibt das Gefühl, dass wir derzeit ungerecht behandelt werden.

Freundliche Grüße,
Käsefan

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Käsefan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Familienrat hat getagt: Das geforderte Geld wird fristgerecht gezahlt.
Es fühlt sich zwar nicht fair an, doch es ist eine Entscheidung der Vernunft. Niemand von uns möchte einen langwierigen Prozess mit hohen Anwaltskosten.
Damit ist das Thema für uns erledigt.
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben.

Freundliche Grüße,
Käsefan

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Käsefan:

quote:
Der Familienrat hat getagt: Das geforderte Geld wird fristgerecht gezahlt.


Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Das allerwenigste was Ihr tun solltet wäre Euch von dem Betreuer eine Kopie der Betreuungsurkunde vorlegen zu lassen. Daraus müsste auch erstichtlich sein, ob ein Einwilligungsvorbehalt besteht. Selbstverständlich ist der Betreuer auch verpflichtet die Betreuungsurkunde vorzulegen, wenn er im Namen der Oma Euch gegenüber tätig wird.

Darüber hinaus wird der Betreuer auch wenigstens mal begründen müssen, warum Ihr zur Rückzahlung verpflichtet sein sollt. Vielleicht sieht man dann auch schon etwas klarer.

Bleiben dann Zweifelan der Rechtmäßigkeit des Handelns des Betreuers, könnte Ihr Euch an das zuständige Betreuungsgericht wenden.

Im Übrigen sind nach Deiner Darstellung die Zahlungen vor der Bestellung des Betreuers erfolgt, sodass es meines Erachtens überhaupt keine Rolle spielt, ob ein Einwilligungsvorbehalt besteht oder nicht.

quote:
Deshalb musste sie ins Seniorenheim ziehen.


Da könnte allerdings der Hase im Pfeffer liegen. Ist Oma finanziell so gut gestellt, dass se die Kosten für das Seniorenheim vollständig aus ihrem Einkommen und/oder Vermögen bestreiten kann, oder trägt eventuell das Sozialamt einen Teil der laufenden Kosten? Wenn das der Fall wäre, könnte hier das Sozialamt federführend am Werk sein.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Käsefan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Oma kann die Kosten für das Seniorenheim selbst aufbringen.
Danke für die Hinweise. Wir werden das besprechen.

Freundliche Grüße,
Käsefan

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen