Sehr hohe Stromnachzahlung

15. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Weezer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr hohe Stromnachzahlung

Hallo,

folgender Sachverhalt: im April diesen Jahres kam unser Stromversorger zu uns ins Haus und hat einen neuen Stromzähler eingebaut. Der alte Stromzähler wurde überprüft und vor 1 Woche erreichte uns nun die Nachricht das wir für die letzten 3 Jahre 12900,- Euro Strom nachzubezahlen hätten. Wir sind eine 3-köpfige Familie mit eigentlich "normalem" Stromverbrauch und wohnen seit ca. 4 Jahren als Mieter im Haus meiner Eltern.

Natürlich haben wir sofort recherchiert woher der hohe Stromverbrauch kommt und festegestellt, das über unseren Zähler die Warmwasser-Aufbereitung (elektrisch) mitabgerechnet wird. Eine vom Bruder bezogene Kellerwohnung wird ebenfalls über unseren Zähler erfasst.

Tatsache ist, das meine Eltern private Insolvenz angemeldet haben und uns bzgl. der Stromnachzahlung keinen Cent zugeben können.

Der Stromversorger fordert nun die Hälfte der Nachzahlung in einem Betrag, der Restbetrag soll in 6 Monatsraten aufgeteilt werden, was ich natürlich nicht so einfach mal nebenbei bezahlen kann.

Meine Fragen:

Ich bin nicht der Eigentümer des Hauses, muss ich denn die Stromkosten für Zentralheizung usw. tragen? Oder ist das dem Stromversorger erst einmal egal?

Kann der Stromversorger auf diese Ratenzahlung pochen? Ich will mich nicht rausreden, bin bereit das ganze auch zu bezahlen, aber so wie sich die das vorstellen liegt das jenseits meiner finanziellen Möglichkeiten...

Könnte der Stromversorger die Leistung sperren, auch wenn ich unabhängig von der Nachzahlung meinen monatlichen Abschlag (jetzt 350,- Euro) fristgerecht bezahle?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

quote:
Ich bin nicht der Eigentümer des Hauses, muss ich denn die Stromkosten für Zentralheizung usw. tragen? Oder ist das dem Stromversorger erst einmal egal?


Dem Stromversorger ist das egal. Soweit Sie Vertragspartner sind und der Strom über Ihren Zähler gelaufen ist, wird sich der Stromversorger an Sie halten.


quote:
Kann der Stromversorger auf diese Ratenzahlung pochen?


Grundsätzlich ist der Betrag insgesamt fällig. Das Angebot der Ratenzahlung ist ein Entgegenkommen Ihres Stromversorgers.

quote:
Könnte der Stromversorger die Leistung sperren, auch wenn ich unabhängig von der Nachzahlung meinen monatlichen Abschlag (jetzt 350,- Euro) fristgerecht bezahle?


Ja.


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andrea000
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 12x hilfreich)

Wird dein bei dir nicht jährlich abgelesen und abgerechnet? Ich habe z.B. heute meine Jahresabrechnung erhalten, gottseidank bekomme ich Euro 252,-- zurück. Mtl. Vorauszahlung von Euro 350,-- finde ich schon ziemlich hoch, ich bewohne 100 qm, mit insgesamt 4 Leuten bezahle ich im Voraus Euro 125,--. Das erst nach 3 Jahren festgestellt wird, dass ihr nicht genug gezahlt habt, verstehe ich eigentlich nicht so ganz. Oder habt ihr die ganze Zeit keinen Abschlag bezahlt? Das würde dann hinkommen.
Lg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@weezer

deine letzte frage kann ich dir beantworten
ja, können stromversorger abstellen trotz fortlaufender abschlagszahlung. trotz meiner einschreibebriefe mit der bitte um ratenzahlung,die ich auch sofort begann... mahnten die immer weiter...bis der stromabsteller vor der tür stand. zu dem zeitpunkt hatte ich schon ein drittel abgezahlt, aber eben ohne einverständnis von vattenfall zur ratenzahlung.

ich hab dem das alles vorgelgt was ich geschrieben hatte, mein einkommen dargelegt und ihm gesagt, wenn er denn meint, soll er abstellen
hat er nicht getan, aufschub eine woche. und siehe da, vattenfall war mit ratenplan einverstanden

meine nachzahlung war nun nicht soooo hoch, aber ich konnte eben auch nicht in einem betrag, also forderte vattenfall die hälfte der summe in einem betrag und dann den rest in raten. mir gings wirdir, auch den betrag in einer summe zu zahlen ist mir nicht möglich.


dolle sache für vattenfall, denn der ratenvertrag bringt denen noch mal ca. 20 euronen extra, damit mußte ich einverstanden sein + der stromabsteller...49 euronen

dufte, stromerzeuger fahren milliarden gewinne und die preise steigen in astronomische höhen..


sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 15.09.2006 18:04:26

-- Editiert von sunbee1 am 15.09.2006 18:05:44

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Sorry, aber wenn ich das lese, sträuben sich mir die Haare. 12.900,-- Euro Nachzahlung für 3 Jahre? Selbst wenn Ihr die letzten drei Jahre nie einen Cent Abschlag bezahlt hättet, wären das immer noch 4.300,-- Euro pro Jahr. Wir sind ebenfalls eine 3-köpfige Familie und bezahlen rund 1.000,-- Euro pro Jahr für Strom. Und das, obwohl wir zum großen Teil noch sehr alte und stromfressende Elektrogeräte im Einsatz haben.

Meines Erachtens kann diese Rechnung nicht korrekt sein. Selbst wenn auch die Kellerwohnung und meinestwegen auch noch die Wohnung Eurer Eltern über Euren Zähler laufen sollten, dürfte der Verbrauch eigentlich nicht über 2.500 - 3.000,-- Euro pro Jahr liegen. Wären dann bei drei Jahren 7.500 - 9.000,-- Euro, aber immer noch keine 12.900. Und wie gesagt, da sprechen wir immer noch davon, dass in der Vergangenheit keinerlei Abschläge gezahlt wurden, was ja vermutlich nicht wirklich so gewesen sein wird. Hier möchte ich auch die Frage nochmal aufgreifen, ob denn in den letzten Jahren keine Jahresrechnungen erstellt worden sind? Warum wurde der Zähler ausgetauscht?

Ich würde zunächst einmal die Richtigkeit der Forderung bestreiten, am besten per Einschreiben. Bei dieser irrsinnig hohen Nachforderung müsste eigentlich auch dem Versorger klar sein, dass da irgendetwas nicht stimmen kann. Also sollen die den Zähler mal entsprechend überprüfen. Außerdem sollten sie Euch mal detailliert mitteilen, wie sich die Forderung zusammensetzt. Solange die Forderung bestritten wird und nicht rechtskräftig festgestellt ist, kann m.E. auch die Stromversorgung nicht eingestellt werden. Vorausgesetzt natürlich, Ihr zahlt immer schön pünktlich Eure Abschläge. Ich würde mich außerdem mal an eine Verbraucherberatungsstelle wenden.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axelk

leider ist dein ansatz nicht richtig, zumindest vattenfall interessiert das nen dreck

wie gesagt, bei mir war die forderung nicht sooo hoch, aber trotzdem zu hoch im vergleich - plötzlich über 2000 teuros mehr als im vorjahr ohne mehr stromfresser und sogar ausgetauschten altgeräten-

die forderung auch bestritten.bis zur endgültigen rechtskraft TROTZDEM ratenzahlung angeboten ( besser isses)

das geschilderte procedere lief dennoch

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@sunbee:

Das der Stromversorger sein übliches Prozedere weiter durchzieht und ggf. auch die Leistungseinstellung durchzieht, will ich gar nicht bestreiten. Das bedeutet aber noch lange nicht, das das auch tatsächlich rechtmäßig ist. Meines Erachtens darf eine bestrittene Forderung, die nicht rechtskräftig festgestellt ist, nicht zu irgendwelchen Zwangsmaßnahmen führen. Schließlich ist der Versorger zunächst mal dafür beweispflichtig, dass die Forderung tatsächlich in dieser Höhe besteht und diese berechtigt ist. Darum auch mein Tip mit der Verbraucherberatung, bzw. alternativ dazu anwaltliche Beratung.

Im Übrigen: Auch wenn das jetzt schon einige Jahre her ist und der Sachverhalt schon ein wenig anders war, hatte ich auch mal ein ähnliches Problem. Auf Grund eines nachweislich defekten Zählers wurde der Stromverbrauch - m.E. in utopischer Höhe - vom Versorger geschätzt und eine entsprechende Nachzahlung gefordert. Dieser habe ich seinerzeit sofort widersprochen. Zunächst hielt der Versorger an seiner Forderung fest und drohte ebenfalls mit der Leistungseinstellung. Als dann der Mitarbeiter vor der Tür stand, habe ich diesem deutlich gemacht, das ich - wenn er jetzt den Strom abstellt - mich danach direkt ins Auto setzen, zum zuständigen Amtsgericht fahren und eine einstweilige Verfügung zur Widerherstellung der Leistungsversorgung stellen würde. Der Mitarbeiter hat nicht abgestellt und wenige Tage später erhielt ich ein Schreiben des Versorgers, mit welchem man sich für die fehlerhafte Verbrauchsschätzung entschuldigte. Die Forderung wurde um 50% reduziert und gleichzeitig ein Ratenzahlungsangebot unterbreitet. Ich denke, so hätten die nicht reagiert, wenn die sich tatsächlich im Recht gesehen hätten.

Gruss,

Axel



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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 16.09.2006 14:22:01

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axelk

du hast recht, durch das strom abstellen entsteht natürlich keine rechtmäßigkeit,
aber die frage war doch, ob der stromversorger das tun kann.er kann.
die rechtmäßigkeit respektive unrechtmäßigkeit nutzt ner familie nix, wenn sie tage oder gar wochen keinen strom hätten.

kennst doch sicher den fall ( war glaub ich der wasserversorger) in einer siedlung, in der der vermieter abgehauen war mit den abschlägen. da wurde, trotz intervention der gemeinde o. stadt ( weiß i. nicht mehr) daswasser zunächst gar nicht und dann für ne stunde angestellt. familen mit gerade geborenen kindern, alte, kranke, hat den versorger nicht die bohne interessiert, obwohl nachgewiesen war, dass die gezahlt hatten...

sunbee

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