Sehr spezielle Frage...

25. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sven180586
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr spezielle Frage...

Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,

ich habe vermutlich eine "sehr spezielle Frage"

ich (33 Jahre), habe einen Freund bzw. bekannten (24 Jahre) und durch Schwierigkeiten bzw. Reibereien, bin ich am überlegen den Kontakt zu beenden. Er hatte mir vor kurzem über die Plattform "Steam" ein Spiel gekauft bzw. geschenkt. Jetzt hatte er mit seiner Mutter darüber geredet, das ich den Kontakt beenden möchte und zudem weiß sie auch das er mir ein Spiel gekauft hatte. Dann bekam ich eine Nachricht über Facebook von ihr wo sie schrieb, dass wenn ich den Kontakt beende, sie mich im Blick hätte und ich ohne Umschweife dann das Geld für das Spiel zurück zahlen sollte, notfalls würde sie mich anzeigen.

Jetzt meine Frage: Kann sie mich bzw. können sie mich dahingehend einfach so anzeigen und bin ich wirklich verpflichtet das Geld für das Spiel zurück zu zahlen was mir geschenkt wurde?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven180586

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sven180586):
können sie mich dahingehend einfach so anzeigen
ja. jeder kann alles anzeigen. das ist der Sinn dieses Systems.

Zitat (von Sven180586):
bin ich wirklich verpflichtet das Geld für das Spiel zurück zu zahlen was mir geschenkt wurde?
Eine Rückgewährung ist idR nur durch groben Undank möglich. Ob der hier vorliegt vermag ich nicht zu beantworten.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Was ist jetzt das Spezielle? Die vorherigen Reibereien?

Zitat (von Sven180586):
mir...ein Spiel gekauft bzw. geschenkt.
Was denn jetzt?

Immerhin seid ihr ja beide erwachsen.
Immerhin kannst du ganz allein entscheiden, zu wem du Kontakt hältst und welchen du abbrichst. Da kann dir ein Internet-Forum wenig bis nicht helfen.
Wenn ein Freund dir was schenkt, ist die Sache erledigt. Wenn er nur was für dich kauft, gibts hoffentlich 'ne Absprache, wie das mit der Bezahlung ist.
Wenn dessen Mutter sich da einmischt, lass sie machen. Sie hat wohl noch nicht bemerkt, dass ihr Kind inzwischen schon 24 Jahre alt ist.

Es klingt hier so, als wolle die Mutter auf jeden Fall, dass du weiterhin Kontakt hältst--- oder sie zeigt dich an---
Warum wohl könnte sie dich anzeigen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sven180586
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank, für die Antwort.

Nein, das Spezielle ist darin, das halt seine Mutter sich einmischt und dahingehend mit Anzeige droht, wenn ich den Kontakt abbreche und ich ohne Umscheife das Geld zurück zahlen solle, weil sie mich Notfalls sonst anzeigen würde.

Ja, das weiß ich, dass ich selbst entscheiden kann mit wem ich Kontakt halten kann und mit wem nicht, darum geht es mir ja nicht. Es stellte sich mir nur die Frage, ob seine Mutter mich dahingehend anzeigen könnte bzw. ich dazu verpflichtet bin/wäre ihm das Geld zurück zahlen zu müssen.
Meine Sichtweise war nämlich, das ich eigentlich dazu nicht verpflichtet wäre, weil ich dahingehend nicht gefragt oder eine sonstige Absprache mit ihm getroffen habe.

Keine Ahnung warum sie mich anzeigen könnte, zumindest hat sie wie oben schon geschrieben mir "angedroht" wenn ich den Kontakt mit ihm beenden würde, ich ohne umschweife das Geld zurück zahlen sollte, sie alles im Blick hätte und mich dann notfalls anzeigen würde

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Es stellte sich mir nur die Frage, ob seine Mutter mich dahingehend anzeigen könnte Wie schon erwähnt - sie kann es versuchen. Vermutlich wird ihr die Polizei mitteilen, dass das eine zivilrechtliche Frage ist. Eine gern gegebene Antwort ist in solchen Fällen "Nehmen Sie sich einen Anwalt - wir sind dafür nicht zuständig".
bzw. ich dazu verpflichtet bin/wäre ihm das Geld zurück zahlen zu müssen. Das wird im Zweifelsfall ein Zivilgericht entscheiden müssen. Vorher muß der Freund (und nicht etwa seine Mutter) natürlich kostenpflichtig gegen Sie klagen - es klingt eher nicht danach. Mein Tipp: Einfach die Kommunikation anstellen und alle Androhungen, man täte dieses oder jenes, ignorieren.


Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Sven180586):
ob seine Mutter mich dahingehend anzeigen könnte
Ja, jeder kann jeden wegen jedem Sch*** anzeigen. Da kommt meist nichts bei raus außer --Anzeige erstattet--. Die Polizei hat ja sonst nix zu tun.
Zitat (von Sven180586):
ich dazu verpflichtet bin/wäre ihm das Geld zurück zahlen zu müssen.
Nö. Bisher ist das nicht zu erkennen.

Dahingehend brauchst du dir also keine Gedanken machen.
Und es war ein Geschenk, ja?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sven180586
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ah ok, stimmt.

Das ist gut und beruhigt dahingehend schon mal.
Ja, so wurde das abgetan. Zumindest habe ich nie gefragt ob man mir das Spiel vorstrecken würde oder so. Ich bekam vor einigen Tagen nur die Nachricht über die Plattform Steam und per Email das er mir das Spiel gekauft und geschenkt hatte

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Sven180586):
Ich bekam vor einigen Tagen nur die Nachricht über die Plattform Steam und per Email das er mir das Spiel gekauft und geschenkt hatte
Echt jetzt? diese Plattform (als Verkäufer) teilt dir mit, dass Herr X dir das Spiel geschenkt hat?
Dahingehend solltest du diese Informationen sichern.

Ob du dahingehend den Freund gefragt hast, ist doch vollkommen schnurz.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Echt jetzt? diese Plattform (als Verkäufer) teilt dir mit, dass Herr X dir das Spiel geschenkt hat?

Ja, es gibt dort eine Funktion mit der man andere Nutzern etwas schenken kann…

Generell: Ich zeige dich an/ich gehe zum Anwalt = ich gehe zu meinem großen Bruder ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Da passiert gar nichts, der Aufwand dafür würde sich für sie gar nicht lohnen. Am Ende zahlt sie mehr als das Spiel kostet, würde ihr also nichts bringen, eher ein Eigentor.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sven180586
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, dann vielen lieben Dank für die Antworten :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.370 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen