Selbstbehalt/ Kindesunterhalt

16. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
KH123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbehalt/ Kindesunterhalt

Hallo zusammen!
Ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Unterhalt...
Der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Elternteile wurde ja ab Januar 2023 um über 200 Euro erhöht... ich muss gestehen, dass ich diese Information erst im Sommer bekommen habe. Habe ich einen Anspruch darauf, die Differenz von Januar bis Juli vom Jugendamt einzufordern. Laut einer Mitarbeiterin des JAs , hätte ich direkt im Januar eine neue Unterhaltsberechnung einfordern müssen und habe somit Pech gehabt... irgendwie kann ich das gar nicht glauben..ich schätze, der ein oder andere von euch hat da etwas mehr Erfahrung als ich und kann mir da weiterhelfen?! Lieben Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29654 Beiträge, 5340x hilfreich)

Zitat (von KH123mitglied):
ich muss gestehen, dass ich diese Information erst im Sommer bekommen habe.
Von wem hast du sie schließlich erhalten?
Zitat (von KH123mitglied):
Habe ich einen Anspruch darauf, die Differenz von Januar bis Juli vom Jugendamt einzufordern.
Wieso vom Jugendamt? Was macht das Jugendamt für dich?

Grundregel: Gesetze hat man zu kennen und wenn sie einen betreffen, hat man aus Eigeninteresse Änderungen oder Fristen zu prüfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
KH123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Von wem hast du sie schließlich erhalten
zufällig im Bekanntenkreis

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KH123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Grundregel: Gesetze hat man zu kennen und wenn sie einen betreffen, hat man aus Eigeninteresse Änderungen oder Fristen zu prüfen.

Ok... ich hätte vermutet, dass rückgerechnet wird. War mir nicht klar, dass ich ständig um to date sein muss und sobald sich etwas ändert, ich sofort auf der " Matte stehen" muss.. danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29654 Beiträge, 5340x hilfreich)

Zitat (von KH123mitglied):
ich sofort auf der " Matte stehen" muss..
Musst du ja nicht. Du willst doch möglichst weniger zahlen, oder?
Die Jugendämter sind (wenn überhaupt) für unterhaltsberechtigte Kinder tätig.

Die Selbstbehalte ändern sich fast jedes Jahr ... kurzer Blick zum Jahresanfang in die --Düsseldorfer Tabelle-- genügt meist.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37193 Beiträge, 13736x hilfreich)

Zu viel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht, insoweit gibt es keinen Rückzahlungsanspruch, insoweit hat eine Entreicherung stattgefunden. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.

Wenn ein Title existiert (wofür viel spricht, da das Jugendamt involviert ist), dann müsste man sich möglicherweise auch um die Abänderung des Titels bemühen.

wirdwerden

-- Editiert von User am 16. September 2023 15:55

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