Wann kommt denn überhaupt die Berücksichtigung des Selbstbehalts zur Anwendung. Wozu gibt es Pfändungsfreigrenzen, wenn dann darüber hinaus zugegriffen werden kann?
Selbstbehalt
8. Oktober 2003
Thema abonnieren
Frage vom 8. Oktober 2003 | 16:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbehalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Oktober 2003 | 22:12
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 28x hilfreich)
Solange Du die Füße still hälts niemals.
Die Gläubiger versuchen immer, soviel Kohle zurückzubekommen, wie geht.
Deinen Selbstbehalt mußt Du Dir erkämpfen. Leider.
Dann gibt es noch das mit der Zumutbarkeit. Das heißt das es auch Zumutbar sein kann über die Pfändungsfreigrenze hinaus zu pfänden.
Sorry, aber wenn Du nicht verhungern willst, mußt Du Dich regen.
Und jetzt?
Schon
266.907
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
7 Antworten