Ich bin 23 Jahre alt und bin seit einem halben Jahr alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH. Da diese momentan noch die normalen Anfangsverluste verzeichnet und es etwas dauert, bis schwarze Zahlen geschrieben werden, kann ich mir leider nicht leisten, meine Krankenversicherung zu bezahlen.
Gestern kam ein Brief von unserer Versicherung an, in dem steht, ich wäre nicht mehr berechtigt, innerhalb der Familienversicherung zu sein und müsse einen Antrag ausfüllen zur unabhängigen Bemessung des Beitrages.
Mein Vater meinte daraufhin, dass man auch als Selbstständiger wie ich es bin Hartz 4 erhält, wenn man noch keine Einnahmen hat. Stimmt das? Was kann ich sonst tun? Versichert muss man ja sein - oder darf ich da eine gewisse Zeit pausieren? Möchte neben der Anfangsinvestitionen nicht noch weiter das Grundkapital ausschöpfen, so lange noch keine Umsätze generiert werden.
Zu mir: Wohne im Elternhaus. Habe vorher nur auf 400€-Basis gearbeitet, als ich Schüler war. Beziehe momentan kein Gehalt.
-- Editier von willywonka am 29.07.2015 22:27
-- Editier von willywonka am 29.07.2015 22:28
Selbstständig Versicherung
29. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 29. Juli 2015 | 22:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Selbstständig Versicherung
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 30. Juli 2015 | 00:54
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat:Versichert muss man ja sein - oder darf ich da eine gewisse Zeit pausieren?
Nein, darf man nicht.
Zitat:Möchte neben der Anfangsinvestitionen nicht noch weiter das Grundkapital ausschöpfen, so lange noch keine Umsätze generiert werden.
Die fehlerhafte Finanzplanung wird der Staat nicht unbedingt durch Hartz IV auffangen.
Im übrigen sind Umsätze irrelevant, die finanzieren nicht die Kosten, das ist der Gewinn ...
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#3
Antwort vom 30. Juli 2015 | 15:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten!
Zum Thema Bedarfgemeinschaft: Was, wenn der Vater zu viel verdient? Sagen die beim Amt dann, er soll Unterhalt zahlen? Wie mache ich meiner Versicherung dann klar, dass er das nicht tun möchte?
Bzgl.: Nachweis der Steigerung der Umsätze der GmbH beim Arbeitsamt: Ich kann nachweisen, dass eine Investition in Höhe von 3000€ gerade veredelt wird und schon Kunden nach Abschluss der Veredelung gefunden hat (Umsatz ca. 6000€).
"Im übrigen sind Umsätze irrelevant, die finanzieren nicht die Kosten, das ist der Gewinn ..."
Umsätze decken Betriebskosten und was dann übrig bleibt, ist der Gewinn.
#4
Antwort vom 31. Juli 2015 | 13:37
Von
Status: Junior-Partner (5911 Beiträge, 2607x hilfreich)
Zitat:Was, wenn der Vater zu viel verdient?
Dann hast du keinen Anspruch auf Hartz4
Zitat:Sagen die beim Amt dann, er soll Unterhalt zahlen?
Nö, die zahlen nur einfach nicht. Anspruch auf Unterhalt hast du allerdings auch keinen mehr.
Zitat:Wie mache ich meiner Versicherung dann klar, dass er das nicht tun möchte?
Das ist der Versicherung ziemlich egal, die wollen nur, das du deine Beiträge bezahlst.
Wenn du derzeit keinen Gewinn hast, und kein Geld mehr, um deinen Lebensunterhalt/deine Versicherung zu bezahlen, hattest du einfach zu wenig Grundkapital und die Existenzgründung ist gescheitert.
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