Selbstvertändnis vom Lügen, also vorsätzliche Täuschung

13. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vjens24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstvertändnis vom Lügen, also vorsätzliche Täuschung

Hallo ,
seid 2012 musste ich viel erfahrungen mit Anwälten ,Gerichten und Staatsanwaltschaft machen .
Das belügen von diesen Stellen scheint wirklich kein problem zu sein. Ich bin schon wirklich erstaunt wie wenig wirklich Sachverhalte ernsthaft geprüft werden . Da fragt man sich ,sind die Gerichte so überfordert ,dass Sie erkennbare Lügen nicht in der Lage sind zu prüfen. So wird die Strafandrohung bei eine vorsätzliche Falschaussage vor Gericht zur bedeutungslose Floskel. In meinen Fall geht um vorgetäuschten Betriebsübergang damit um einen geschlossenen Gewerbemietvertrag ,der schlussendlich , die Insolvenz unserer Firma bedeutete.Nun zum Sachverhalt : Der Gedanke war, dass meine Ehefrau und ich den Betrieb meines ehemaligen Arbeitergeber weiter führen wollten(Ca. 30 Jahre im Betrieb gearbeitet) .Nach gesprechen kamen es zum Entschluß zur Neugründung einer eigenen Firma(Fliesionen GmbH).Meine Frau als Geschäftsführer und als Technischer Betriebsleiter,in diesen Zusammenhang sollten Fahrzeuge ,Werkzeuge,Matrialien Mitarbeiter und ein Gewerbemietvertrag übernommen werden. im Gegenzug wurden vereinbart ,dass mein ehemaliger Arbeitgeber
als nachfolgerbetrieb vorstellt und laufende Verträge an (wo es möglich ist) unser Unternehmen übergibt. Zu dem vereinbarten wir das er bis 30.06.2012 mit seinem Unternehmen die Angemieteten Räumlichkeiten und Flächen nutzen, im gegenzug bis zum Kauf der Fahrzeug auch diese Unendgeltlich nuzten können.Der faktische Geschäftsführer des alten Unternehmen(Ehemaliger Arbeitgebeger) war gleichzeitig auch der Vermieter der Gewerbeflächen. Zum 1.1.2012 übernahmen wir die Mitarbeiter und arbeiteten die noch bestehenden Aufträge für des alten Unternehmen ab. Schnell kristalliersierte sich herraus ,dass mein ehemaliger Arbeitgeber große problemen hatte loslassen. Auch nach Monaten weigerte er sich unser Unternehmen
als Nachfolgenbetrieb oder uns Verträge zu übertragen , es bestand zu der Zeite eine 100 % abhängigkeit .
Dann weigerte er sich auch die Fahrzeuge an uns zuverkaufen und damit hatte weiterhin volle Kontrolle über unsere Mitarbeiter ,er deligierte ohne meine kenntnis zu einzeln Bauvorhaben.Irgendwann blieb uns nichts anderes übrig selbt eigene Fahrzeug zu erwerben und ihm damit die Kontrolle über unsere Mitarbeiter zu
entziehen. Klar war dies ziehmlich riskant ,da wir den Fehler gemacht hatten mit ihm Gewerbemietvertrag zu Unterzeichnen ,zu dem noch die nicht bezahlten geleisteten Stunden.Ende August 2012 versuchte er alles
um die Mitarbeiter zu bewegen wieder zurück zu kommen.Wieder und wieder forderten wir ihn auf, dass Mietobjekt vollständig zu räumen . Irgendwann sagte er mir dann ins Gesicht : wenn du mich in Stich ,werde ich dich fertig machen .Ich persönlich werde dafür sorgen du kein Bein auf den Boden bekommst. Dann nach stellte er jegliche Zahlungen (Forderungen 60000€).Kurze Zeit später entzog auch noch die angefangene Aufträge im Wert über 50000€ ,mit dem Ziel dass die Mitarbeiter zu ihm zu zukehren würden. Schließlich mussten wir die Mitarbeiter entlassen,weil ja 95% zige abhängigkeit bestand . Einer von den Mitarbeitern hat die entzogenen Arbeitenin der alten Firma tatsächlich abgearbeitet. Im September 2012 übergab ich den Schlüssel für nie genutzte Gewerbefläche im beisein 2er unserer Mitarbeiter und sagte dem Vermieter ,also meinen ehenmaligen Arbeitgeber und sagt ihm das hiermit der Mietvertrag beendet ist .Nun könnte man
davon ausggehen ,dass nicht möglich ist ein Gewerbemietvertrag einseitig zu lösen. Aber in diesen Zusammehang sollte wohl ein Gericht zum Schluß kommen ,dass der Mietvertrag nicht durch die gesamten
bekannten Sachverhalt nicht aufrecht zu erhaltern ist.Da der Betriebsübergang nicht zustande gekommen ist schlecht den weiterbestand des Mietvertrag schon aus ,weil in diesen zusamnenhang die im Mietverrag die Konkurenzklausel greift. Selbverständig würde der Vermieter die Miete einklagen . Bei ersten gespächen zwischen der Geschäftsfüherin,unseren Anwalt und der Gegenseite behaupte der Vermieter nun ,er hätte den Schlüssel im Büro vorgefunden. Dann behauptete bei einen Mediationsverfahren ,erhabe den Schlüßel beim gang ins Büro an der übergebenen Abrechnung entdeckt.Beides sollte wohl den anwesenden Personen den eindruck erwecken ,ich wollte ihm den Schlüßel unterschieben.Bei dem nachfolgenden Porzess behauptete er dass er versucht hat mir den Schlüßel zurück zugeben und ich dies verweigert habe ,so jedenfalls steht es in der Urteilbegründung . Dazu muss man sagen ,dass unser Anwalt zwischenzeitlich verstorben war und anderer Anwalt aus der Kanzlei den unmotiviert bearteitete. Für mich ein im gesamten ein Fehlurteil auch auf Grund
einer vorsätzlichen Falschaussage. Spannend ging es weiter ,ich fragte unseren Anwalt ob der Vermieter nicht eine Kontopfändung mit vorläufigen Urteil erwirken könne .Er Antwortete : dass macht niemand schließlich muss er beim Gericht Sicherheitsleistung (21000€)hinterlegen und wenn das Berufungsverfahren anders ausgeht müsse er den Schaden bezahlen. Aussage vom Vermieter 2012: Ich werde dich Fertig machen!!.
1 Woche später war das Konto der GmbH gepfändet.Das teilte dem Anwalt mit und Fragte Ihn ob man irgendwas dagegen unternehmen können ,weil sonst ein Insolvenzantrag stellen müßten.Also wusste der
Anwalt vom Pfändungsdruck. Er Antwortet nein da kann nichts machen . Das Ende!! ,mein Ehemaliger Arbeitgeber hat sein angekündigtes Ziel zum 1.1.2015 mit leichtigkeit und hilfe des Gerichtes und unseres
Anwalts erreicht. Tja anfang 2017 müsste ich feststellen der mich der Anwalt wohl auch belogen hatte ,denn
wie dann erfahren habe sollte in einen solchen Fall erstmal ein Schutzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellt . Und weiter geht es mit dem belügen und betrügen. Nach dem der Insolvenzantrag gestellt wurde
,stellten wir darauf hin ein Antrag auf Eigenverwaltung beim Zuständigen inkl. Insolvenzplan. Mit welcher
selbstverständlichkeit erheblich Sachverhalte im Gutachten über unser Untermehmen vom Insolverwalter unterschlagen wurden ist kaum zu glauben. Rechnungen im Wert von 60000€ ,der Entzug der Aufträge im Wert 50000€ und Nutzungsentschädigung für die 3Jährige Nutzung aus noch des bestehenden Mietvertrag von dem alten Unternehmen. Bei Eigenverwaltung würde der Insolverwalter nur Bruchteil als Entlohnung erhalten.
Klar dass der alles versucht eine Eigenverwaltung zu unterbingen.
Da man schon von einer Geschäftsbeziehung zischen Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter sprechen
kann , da es wiederkehrenden Auftträge gibt .So muss man davon ,dass Aussagen oder Gutachten kaum vom
insolvenzgericht in zweifel gezogen werden.Schlussendlich behauptet der insolveznverwalter schriftlich wir würden gegen meinen ehemaligen Arbeitsgeber mit der Insolvenz eine Fehde führen.
Irgendwann hatte ich sogar auf der Homepage gelesen ,dass er Werbung damit macht Verfahren das zuständige Insolvenzgericht abzuwickeln. Unfassbar was soll das da nur machen
Das ganze hat uns bis jetz 125000€ gekostet und der Staatsanwalt meint alles nur Zivilrechtlich,kann nichts Strafliches sehen .

Leben wir wirklich in einem Rechtsstaat ??
Würde mich mal über Kommentare freuen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Vjens24):
Würde mich mal über Kommentare freuen

Eventuell mal vollständige und verständliche Sätze schreiben, das ganze strukturiert, dann kann man das ganze kommentieren.



Zitat (von Vjens24):
Leben wir wirklich in einem Rechtsstaat ??

Keine Ahnung wo Du lebst, ich lebe in Deutschland und das ist ein Rechtsstaat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Wer soll diese Textwand lesen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Tl;dr

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

Sehr schwer zu lesen.

War ihr Steuerberater mit so einem Gemisch einverstanden, wohl kaum. Wenn es so war wie sie schrieben, musste man doch mit Schwierigkeiten rechnen.
Auch die Übergabe des Schlüssel für die nicht genutzte Mietsache war in meinen Augen nicht korrekt.

Gericht usw. handelt nach den vorliegenden Unterlagen und Aussagen., auch den ihren.

Wir leben in einem Rechtsstaat, auch wenn sie das anders sehen mögen. Eigene Fehler ausblenden hilft nie weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

tl;dr
habe mittendrin abgebrochen

Zitat (von Vjens24):
Leben wir wirklich in einem Rechtsstaat ??
Keine Ahnung wo du lebst, aber ich habe das Glück in einem zu leben.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Soweit wie ich die Anfrage nachvollziehen konnte, drängte sich mir die Idee auf, dass der geplante Betriebsübergang - wenn er genauso chaotisch war - nicht funktionieren konnte. Nicht jeder gute Betriebsleiter ist auch ein guter Entwickler für tragbare Konzepte. Da nimmt man etwas Geld in die Hand, geht zu einem Fachanwalt für Wirtschaftsrecht oder aber zu einem Wirtschaftsberater. Zusätzlich besucht man einschlägige Kurse bei der IHK, der Handwerkskammer. Sonst wird das nie was.

Und, Gerichte haben nicht die Aufgabe, einen Sherlock Holmes zu ersetzen. Sie haben den Vortrag der Parteien zu werten. Beweisangeboten nachzugehen, soweit diese prozessual zu berücksichtigen sind und im Fall der fehlenden Beweise zu entscheiden, zu wessen Lasten das geht. Ausforschungsbeweise sind nicht zu berücksichtigen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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