Bei einer Sicherheitsüberprüfung SÜ2/SÜ3 werden ja von den zuständigen Behörden, beim zentralen staatsanwaltlichen Verzeichnis, alle Eintragungen abgefragt bei welchen jemals gegen einem ermittelt wurde, also bei denen man Beklagter war. Wird dort auch abgefragt bei welchen man selbst Kläger war? Und wenn ja, ist dies auch der Fall bei Klagen die nicht zum Strafrecht sondern beim Verwaltungsrecht zu verorten sind? Danke im Voraus.
Sicherheitsüberprüfung Sü2/Sü3
9. Januar 2024
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Frage vom 9. Januar 2024 | 09:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherheitsüberprüfung Sü2/Sü3
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#1
Antwort vom 9. Januar 2024 | 12:15
Von
Status: Weiser (17237 Beiträge, 9503x hilfreich)
ZitatUnd wenn ja, ist dies auch der Fall bei Klagen die nicht zum Strafrecht sondern beim Verwaltungsrecht zu verorten sind? :
Nein
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