Guten Tag!
Es geht um ein Nahrungsergänzungsmittel, daß ich seit 20 Jahren in Deutschland problemlos käuflich erwerbe. Dieses Produkt ist in USA (dort wird es produziert) wesentlich günstiger.
Nun habe ich es in USA bestellt und der deutsche Zoll will es nun vernichten, da es nicht einfuhrfähig sei.
Es sei ein Arzneimittel nach Funktion im Sinne von § 2Abs. 1 Nr 2 AMG
. Und es gäbe keine Alternative zu dieser Einstufung, schreibt die zuständige Arzneimittelbehörde.
Es liegen auch keine Ausnahmetatbestände nach § 73 AMG
vor, so dass das Verbringungsverbot gilt. Und wenn ich es nochmals einführen würde, müßte ich mit einem Bußgeld rechnen.
Für mich als Laien ist dieses Handeln nicht nachvollziehbar und erscheint mir willkürlich.
Ich würde gerne rechtlich dagegen vorgehen.
Hätte mir jemand Informationen, ob und wie dies möglich ist.
Da ich in einer Rechtschutzversicherung bin, könnte ich auch einen Anwalt aufsuchen. Aber wer ist für soetwas zuständig?
Herzlichen Dank,
Frau Jeschin