Sind vereidigte Übersetzungen auch beglaubigt?

12. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind vereidigte Übersetzungen auch beglaubigt?

Hallo an das Forum!
Ich möchte 3 Urkunden von der ukrainischen Sprache in die Deutsche übersetzen lassen. Diese müssen beglaubigt sein.
Gelten die Urkunden durch die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers auch als beglaubigt?

Danke im Voraus!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31988 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Gelten die Urkunden durch die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers auch als beglaubigt?
Nein.
Du bekommst die Übersetzungen vom Übersetzer im Original. Das Original (ukr. Urkunde und Übersetzung) solltest du für dich behalten.
Du machst einige Kopien von der Übersetzung, die du an allen möglichen Stellen vorlegen oder gar abgeben wirst. Es werden ganz häufig beglaubigte Unterlagen /Kopien verlangt.
Die Kopien müssen beglaubigt werden. Es wird beglaubigt, dass Kopie und Originalübersetzung gleich sind.
Die Beglaubigungen machen Bürgerämter, Rathäuser, Meldeämter. Sie machen *Beglaubigungs-Stempel* und Unterschrift des Mitarbeiters auf jede Kopie. Kostet meist etwas.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Gelten die Urkunden durch die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers auch als beglaubigt?

Das kommt darauf an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigte_%C3%9Cbersetzung_(Deutschland)
Zitat:
Die Kopien müssen beglaubigt werden. Es wird beglaubigt, dass Kopie und Originalübersetzung gleich sind.

Das ist dann eine beglaubigte Abschrift eines Originals und mehr nicht.

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#3
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort Anami. Leider verstehe ich es immer noch nicht. Ich habe an das Übersetzungsbüro eine Worddatei geschickt, die drei digitale Photos von Urkunden in Bildformat enthält. Diese will ich von Ukrainisch in Deutsch übersetzen lassen (Originalurkunden sind in der Ukraine, nur die Fotos vom Smartphone die in die Word-Datei kopiert wurden sind vorhanden).

Als Antwort hat mir das Übersetzungsbüro das Folgende geschickt:

"Sehr geehrte Frau ....,
gern bin ich Ihnen als vereidigte Übersetzerin für die ukrainische
Sprache behilflich.
Der Gesamtpreis für die beglaubigte Übersetzung der abgebildeten Urkunden
(wenn diese keine Beglaubigungsvermerke auf der Rückseite enthalten!)
liegt bei 87,00 EUR brutto
zzgl. 2,50 EUR Versand.
Mit freundlichen Grüßen"

Ein anderes Übersetzungsbüro unterbreitete folgendes Angebot:

"Sehr geehrte Frau ...,

ich danke Ihnen sehr für Ihre Anfrage.

Die Urkunden, so, wie diese geschickt sind: 30 Euro pro Urkunde zzgl.19% MWst.

Wenn die Rückseiten beglaubigt sind, dann ist der Preis pro Urkunde 40 Euro zzgl.19%"

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Photos der Urkunden dienen ja nur der Kostenanfrage. Die Übersetzer gehen davon aus, dass die Originalurkunden ev. auf der Rückseite einen Beglaubigungsvermerk tragen, der dann auch übersetzt werden muss und die Übersetzungskosten erhöht. Darauf weisen sie in ihrer Preisauskunft hin.
Die Übersetzung der Photos der Urkunden wird dir wahrscheinlich nichts bringen, da vermutlich jede Behörde die Vorlage der Originalurkunden ggf mit Beglaubigungsvermerk des Austellerlandes plus Übersetzung mit Bestätigung des Übersetzers, was genau er übersetzt hat, verlangen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31988 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Leider verstehe ich es immer noch nicht.
Du hast online zwei Übersetzungsbüros angefragt. Das ist der übliche Weg. (So mach ich das auch...)
Zitat (von Heike83):
die drei digitale Photos von Urkunden in Bildformat enthält.
Das ist dann wohl nur die 1. Seite der Urkunde. Dann lass dir doch aus der Ukraine auch noch die Rückseite der Urkunden mit der Beglaubigung schicken. Diese Seite dann noch ans Ü-Büro schicken und beide Seiten übersetzen lassen. (Das meint der Hinweis der Ü-Büros).

Falls die Übersetzungen für die dt. Ausländerbehörde/ ABH benötigt werden:
Die Ukrainerin hat hier in D bereits einen Aufenthaltstitel. Diesen solltest du auch als Datei mit an das Ü-Büro schicken.---Damit die Übersetzung dann gleichlautende Namen der Person aufweist.

Sehr oft passieren bei den Namensübertragungen *Fehler*, wenn unterschiedliche Übersetzer beteiligt sind.
Evtl. erkennen dann die ABH oder andere Behörden diese Übersetzung nicht an.
Noch schlimmer: Die ABH ändert den Aufenthaltstitel in den Neuen Namen um.

Bitte darauf achten, dass das Ü-Büro zertifiziert ist und nach DIN arbeitet. (Ich wäre bei 30,- sehr kritisch)

Der Übersetzer ist vereidigt und zugelassen usw.
Die Übersetzung der ukrainischen beglaubigten Urkunden stammt dann von diesem Übersetzer. Das ist die Original-Übersetzung. Meist schicken die Büros per e-mail und auch per Post.

Wenn du für andere deutsche Stellen dann *beglaubigte Kopien* benötigst--- siehe mein Beitrag oben.

Zitat (von salkavalka):
da vermutlich jede Behörde die Vorlage der Originalurkunden ggf mit Beglaubigungsvermerk des Austellerlandes plus Übersetzung mit Bestätigung des Übersetzers, was genau er übersetzt hat, verlangen.
Das ist bei Ausländern durchaus nicht immer möglich, dass in D die Originalurkunden vorgelegt werden. Genau deshalb gibts die Fotos.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38383 Beiträge, 13986x hilfreich)

GAnz kurz auf einen Nenner gebracht. Für den zutreffenden Inhalt der Übersetzung haftet der vereidigte Übersetzung ("für die Richtigkeit der Übersetzung...."). Für die Gleichheit von Fotokopie und Original ist die Beglaubigung da.

wirdwerden

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#7
 Von 
Veleria
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Ich musste meine Dokumente kopieren und dann übersetzten lassen + Apostille.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38383 Beiträge, 13986x hilfreich)

Eine Apostille ist doch nichts anderes als eine spezielle Beglaubigungsform, also dass Fotokopie und Original übereinstimmen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Eine Apostille ist doch nichts anderes als eine spezielle Beglaubigungsform, also dass Fotokopie und Original übereinstimmen.

Nein. Eine Apostille ist die Bestätigung des Landgerichts, dass die Unterschrift des Notars beim Beglaubigungsvermerk echt ist und dieser als Notar gehandelt hat.

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Benötigt werden wohl:
1x Bestätigung, daß die Fotokopien der Originalurkunde entsprechen
1x Bestätigung, daß die Übersetzung der Fotokopie entspricht

Zweiteres kann die Übersetzerin des ersten Angebots. Ersteres kann sie meiner Meinung nach nicht, weil das "was offizielles" ist und daher von einem Notar, Bürgeramt, Meldeamt, etc. vorgenommen werden muss.

Ich glaube nicht, daß im weiteren Verlauf ausgedruckte Fotos irgendeiner Urkunde für irgendwas ausreichen. Da wirds dann eine beglaubigte Kopie (auf ukrainisch) brauchen und diese beglaubigte Kopie wird wiederum von der Übersetzerin beglaubigt übersetzt. Diese zweite Beglaubigung ist aber separat zu betrachten.

Dieses 30€ Angebot würde ich beiseite lassen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31988 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Dieses 30€ Angebot würde ich beiseite lassen.
Ich stimme zu.

Da die Anfrage aber schon fast 4 Wochen zurück liegt und diese Userin keine Rückmeldung gibt, wird sie nach gusto gehandelt haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

LOL wahrscheinlich :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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