Soziales Projekt - Rechtliche Absicherung

8. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Freidenk3r
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Soziales Projekt - Rechtliche Absicherung

Hallo!

Ich hoffe ich habe bis jetzt alles richtig gemacht...(richtiges Forum etc)

Es geht um ein soziales Projekt von mir, welches ich gerne bald starten würde.
Und zwar werde ich eine Seite onine stellen, Facebook + Website, auf der man sich kostenlos ein Fahrrad ausleihen kann.
Ich werde dazu schreiben, dass man gerne etwas spenden kann (Geld- oder Sachspende) und einen Leihvertrag ausfüllen muss, damit ich auch rechtlich abgesichert bin.

Alle Fahrräder die ich zur Verfügung stelle, wurden gespendet, bei der Polizei überprüft ob diese gestohlen wurden, von mir generalüberholt und markiert.

Jetzt zu meiner Frage(n).
Habe ich etwas übersehen? Muss ich hierfür etwas bestimmtes anmelden? Da dies ja nur ein soziales Projekt von mir ist und ich keinen Gewinn erwirtschaften möchte, sehe ich dem eigentlich nichts im Weg stehen, allerdings möchte ich natürlich dadurch auch keine Probleme bekommen....

Desweiteren habe ich zwar auch schon in dem oben genannten Vertrag klar gestellt, das ich nicht für Schäden die durch die Fahrräder oder in irgend einer Weise entstanden sind hafte, trotzdem weiß ich nicht ob ich nicht evtl etwas übersehen habe...

Kann ich das Projekt ohne Probleme starten oder muss ich evtl noch ein Imtressum hinzufügen, mich von bestimmten "Sachen" distanzieren, stehe ich dafür gerade, wenn sich jemand ein Fahrrad ausleiht, von der Polizei angehalten wird und dieses nicht vollständig verkehrstauglich ist...?
Dies habe ich zwar auch im Vertrag ähnlich erwähnt, jedoch weiß ich nicht ob man das überhaubt so einfach machen kann.

Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Hilfe =)

Vg

-- Editier von Freidenk3r am 08.06.2016 00:18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Desweiteren habe ich zwar auch schon in dem oben genannten Vertrag klar gestellt, das ich nicht für Schäden die durch die Fahrräder oder in irgend einer Weise entstanden sind hafte


Beliebte Falle. Vollständige Haftungsausschlüsse (die keine Ausnahme für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit machen) sind in der Regel unwirksam, womit man dann bei jeder Kleinigkeit haftet.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
stehe ich dafür gerade, wenn sich jemand ein Fahrrad ausleiht, von der Polizei angehalten wird und dieses nicht vollständig verkehrstauglich ist...?


Du haftest für die verkehrssicherheit der Räder die du ausleihst, also kannst du dich nicht komplett aus der Haftung herausschreiben.

Zitat:
Da dies ja nur ein soziales Projekt von mir ist und ich keinen Gewinn erwirtschaften möchte, sehe ich dem eigentlich nichts im Weg stehen,


Das wird ein Fahrradverleiher der das als Gewerbe macht, anders sehen. Ich sehe da eine Abmahngefahr. Ich empfehle dir, dich einer gemeinnützigen Organisation anzuschliessen (DRK, AWO, ASB) oder einen Verein zu gründen für dieses Projekt

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat:
Habe ich etwas übersehen?

Ja, vermutlich jede Menge im Leihvertrag (sagt meine Erfahrung). Denn den hast Du wohl selbst gestrickt und kein Anwalt?

Wie werden eigentlich Reparaturen finanziert?
Wie ist die tägliche Sicherheitskontrolle der Räder sichergestellt? Wie wird diese Kontrolle protokolliert?



Zitat:
Da dies ja nur ein soziales Projekt von mir ist und ich keinen Gewinn erwirtschaften möchte, sehe ich dem eigentlich nichts im Weg stehen,

Mir würden da spontan Gewerbeamt und Finanzamt einfallen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Freidenk3r
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten! ^^

Das hört sich erst einmal sehr ernüchternd an....
Also den Leihvertrag habe ich mir nicht selbst zusammen gestrickt sondern habe diesen als Muster aus dem Internet übernommen.
Also zusammen gefasst:

1. Klarer ausdrücken für was ich hafte und für was nicht.
2. Reperaturen werden von mir durchgeführt oder eben durch die Spenden finanziert. (Wenn nicht möglich, gibt es halt keine Fahrräder eine bestimmte Zeit) Ich garantiere ja nicht, dass immer welche bereit stehen...
3. Ich habe eine Selbständigkeit angemeldet. Theoretisch kann ich dazu ja ein Kleingewerbe anmelden...
4. Ich möchte das als eigenes, soziales Projekt starten, irgend einer Organisation oder einem Verein bei zu treten, steht hier also garnicht im Raum.
5. Kann ich doch dann theoretisch einfach einen Hafungsausschluss von einem Radverleih aus dem Muster nehmen als Muster, oder?
6. Wieso hafte ich für die Verkehrssicherheit der Räder, wenn ich im Vornerein darauf hinweise und jedem selbst frei stelle ob er dieses Rad im Straßenverkehr nutzt?

Vielen Dank noch mal für die Hilfe.
Mich nervt es, dass so etwas so schwer ist. Klar, wenn ich Geld damit verdienen würde, aber so....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat:
1. Klarer ausdrücken für was ich hafte und für was nicht.

Und dann auch prüfen,ob der Aussschluss der Haftung denn überhaupt rechtens ist.



Zitat:
2. Reperaturen werden von mir durchgeführt oder eben durch die Spenden finanziert. (Wenn nicht möglich, gibt es halt keine Fahrräder eine bestimmte Zeit) Ich garantiere ja nicht, dass immer welche bereit stehen...

Das steht auch so im Vertrag? Das es keine Bereitstellungsgarantie gibt?



Zitat:
3. Ich habe eine Selbständigkeit angemeldet. Theoretisch kann ich dazu ja ein Kleingewerbe anmelden...

Zunindest nichtin Deutschland, da es hier kein Kleingewerbe gibt.



Zitat:
4. Ich möchte das als eigenes, soziales Projekt starten, irgend einer Organisation oder einem Verein bei zu treten, steht hier also garnicht im Raum.

Wie wäre es denn einen Verein zu günden?



Zitat:
5. Kann ich doch dann theoretisch einfach einen Hafungsausschluss von einem Radverleih aus dem Muster nehmen als Muster, oder?

Klar.
Nur wenn da rechtswidrige Sachen drin stehen, dann hat man halt die Probleme am Hals.
Zudem könnte der Urheber / der Nutzer Dich abnahmen.



Zitat:
6. Wieso hafte ich für die Verkehrssicherheit der Räder, wenn ich im Vornerein darauf hinweise und jedem selbst frei stelle ob er dieses Rad im Straßenverkehr nutzt?

Eigentum verpflichtet. Auf die Nutzung im Straßenverkehr kommt es da nicht an (Für die Prüfung der Nutzbarkeit im Straßenverkehr ist auch der Fahrzeugführer zuständig).
Wenn man also die Räder nur hinstellt und sich dann nicht mehr kümmert, könnte das als Verletzung einer Kardinalpflicht gelten. Mit der Folge das man haftet.



Zitat:
Mich nervt es, dass so etwas so schwer ist. Klar, wenn ich Geld damit verdienen würde, aber so....

Weil es egal ist ob man damit Geld verdient oder nicht, wenn jemand verletzt wird oder stribt, machen weder Schicksal noch Tod eine Ausnahme. Da ist es auch egal, ob Nutzung im Straßenverkehr erfolgt oder nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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