Spähte Rechnung

14. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
J Schmidt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Spähte Rechnung

Hallo Zusammen,

ich habe eine Rechnung (am 01.07.2004) über Baumaterialien erhalten, die ich im März 2003 bekommen habe. Die Rechnung liegt bei ca. 1500 euro für einen Schornstein. Ich habe diesen erhalten, habe aber keine Lieferschein unterschrieben der die gr. der Lieferung ausweisst, da ich bei der Anlieferung nicht da bei war. Ich kann leider auch nicht mehr überprüfen welchen Rabattsatz ich damals ausgehandelt habe. Die Rechnung erscheint mir sehr hoch, da ich damals in der Kalkulation 1050,00 hinterlegt habe. Bin ich verpflichtet diese Rechnung bedinungslos zu bezahlen? Wer ist in der Beweispflicht?

Danke und Grüsse

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 857x hilfreich)

Hallo!
Also wenn hier keinerlei Unterlagen vorhanden sind über einen ehemals ausgehandelten Kaufpreis , sehe
ich keinen Grund nicht zu zahlen.
(immerhin für eine Ware, die du ja angenommen und evtl. sogar schon verbaut )

Der Händler hat seinen Preis eingesetzt und du müsstest beweisen, dass es eine andere
Abmachung gab.
Und: Du hättest die Lieferung dann nicht annehmen dürfen. Auch wenn der Lieferschein fehlt, das Baumaterial ist ja bei dir !! :)

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Der Händler hat seinen Preis eingesetzt und du müsstest beweisen, dass es eine andere
Abmachung gab."

Das stimmt natürlich nicht! Grds. muß der ANSPRUCHSTELLER (hier also der Händler) beweisen, dass (und zu welchen Konditionen!) ein (Kauf-)Vertrag zustandegekommen ist.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
J Schmidt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, hey, hey,

es war kein Schwarzbau und ich will auch bezahlen. Die Frage ist nur ob ich jede x-beliebige Summe zahlen muss oder nicht.

Trotzdem vielen Dank

JS

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Die Frage ist nur ob ich jede x-beliebige Summe zahlen muss oder nicht."

Nein, s.o.!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Das Problem hatten wir auch mal..... da hat uns auf Nachfrage der Händler einfach ein paar kopierte und definitiv fingierte Lieferscheine gesendet. Sowas kann man auch nachträglich schreiben. Müssen Lieferscheine immer von beiden Seiten unterschrieben sein?

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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