Sparbuch & Todesfall, 3mon Frist bzw Vorschusszinsen oder Sonderkündigungsrecht?

23. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)
Sparbuch & Todesfall, 3mon Frist bzw Vorschusszinsen oder Sonderkündigungsrecht?

Hallo,

unsere Mutter ist verstorben, wir kommen aber wahrscheinlich nicht so einfach an das Geld heran.

Sie hatte ihr Geld auf zwei Postbank Sparbüchern, die nur mit 3 Monaten Frist gekündigt werden können. Will man vorher an das Geld, muss man Vorschusszinsen bezahlen.

Gibt es im Todesfall des Kunden nicht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht ohne Vorschusszinsen?

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Nein, der Erbe tritt mit allen Rechten und Pflichten in das Vertragsverhältnis des Verstorbenen ein. Der Erbe muss also die Kündigungsfrist einhalten.

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

ich stimme hh zu, Ihr habt kein Sonderkündigungsrecht.

Allerdings: die Vorschusszinsen betragen ein Viertel des Habenzinssatzes...die Zinssätze für Sparguthaben sind derzeit ziemlich am Boden ;) , bei der hiesigen Sparkasse gibt es gerade mal 1% auf ein klassisches Sparbuch (absolut lächerlich :crazy: ).

Da kann man wohl mit den Vorschusszinsen leben...bei einem Vermögen von z.B. 20.000 EUR auf dem Sparbuch müsstet Ihr bei sofortiger Abhebung Vorschusszinsen in Höhe von ca. 11 EUR zahlen (über 2000 EUR könnt Ihr ja vorschusszinsfrei jeden Monat verfügen) ...oder eben drei Monate warten.

12x Hilfreiche Antwort

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