Hallo,
unsere Mutter ist verstorben, wir kommen aber wahrscheinlich nicht so einfach an das Geld heran.
Sie hatte ihr Geld auf zwei Postbank Sparbüchern, die nur mit 3 Monaten Frist gekündigt werden können. Will man vorher an das Geld, muss man Vorschusszinsen bezahlen.
Gibt es im Todesfall des Kunden nicht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht ohne Vorschusszinsen?
MfG
Sparbuch & Todesfall, 3mon Frist bzw Vorschusszinsen oder Sonderkündigungsrecht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, der Erbe tritt mit allen Rechten und Pflichten in das Vertragsverhältnis des Verstorbenen ein. Der Erbe muss also die Kündigungsfrist einhalten.
ich stimme hh zu, Ihr habt kein Sonderkündigungsrecht.
Allerdings: die Vorschusszinsen betragen ein Viertel des Habenzinssatzes...die Zinssätze für Sparguthaben sind derzeit ziemlich am Boden , bei der hiesigen Sparkasse gibt es gerade mal 1% auf ein klassisches Sparbuch (absolut lächerlich ).
Da kann man wohl mit den Vorschusszinsen leben...bei einem Vermögen von z.B. 20.000 EUR auf dem Sparbuch müsstet Ihr bei sofortiger Abhebung Vorschusszinsen in Höhe von ca. 11 EUR zahlen (über 2000 EUR könnt Ihr ja vorschusszinsfrei jeden Monat verfügen) ...oder eben drei Monate warten.
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