Spedition stellt hohe Nachberechnung wegen falscher Maße

2. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Spedition stellt hohe Nachberechnung wegen falscher Maße

Hallo,

Ich habe mir per Spedition einen Kippwagenheber liefern lassen. Die Spedition habe ich beauftragt, der Absender hat mir falsche Maße übermittelt die ich auch noch selber verdreht habe... Zudem habe ich eine Einwegpalette angegeben (so auch vom Absender übermittelt) geliefert wurde auf einer Europalette.

Die eigentlichen Speditionskosten sind 77euro gewesen, ich habe dann eine Nachzahlungsaufforderung bekommen über 356euro aufgrund der falschen Maße.

Es liegt ein elektronisches Messprotokoll vor mit den richtigen Maßen.
Die Spedition die geliefert hat, hat die Europalette direkt mitgenommen angeblich als Pfand.
Unterschrieben habe ich die Lieferung unter Vorbehalt.

Die Maße des Artikels stimmen mit deren Messprotokoll überein, außer die Breite. Diese ist 80cm, allerdings von der Europalette 90cm, sie haben also die 90cm von der Europalette genommen.
Ohne diese 10cm mehr von der Europalette müsste ich nur 120euro nachzahlen, ausgerechnet über deren Versandkostenrechner.

Ist es nicht die Pflicht der Spedition vor Abholung meine Maße zu überprüfen, können sie jetzt die 361euro von mir verlangen?

Habe bereits die 1.Mahnung und heute eine E-Mail abgeschickt ob ich den Betrag in Raten abbezahlen kann, da ich Student bin und 361euro sehr viel Geld für mich ist.

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37 Antworten
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#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Was für Maße waren denn der Spedition übermittelt worden und welche hatte das Frachtgut denn nun schlußendlich?

Zitat (von Alex1998):
allerdings von der Europalette 90cm


Ähmm...., Nö.
Das Europalettenmaß ist genormt auf 120 cm x 80 cm.

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#2
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade nochmal nachgemessen, es sind maximal 80cm Breite eher 79cm.
Ich glaube die wollen mich betrügen?!

Laut deren Versandkostenrechner wären es dann 117euro Nachzahlung, das wäre ja noch vertretbar.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Die Bilder sagen einiges.

Zitat (von Alex1998):
Ich habe gerade nochmal nachgemessen, es sind maximal 80cm Breite eher 79cm.


Es sind eher 100 - 120 cm Breite, als die 80 cm der Palette oder der berechneten 90cm.
Das Packstück steht auf beiden Seiten über!

Zitat:
Ich glaube die wollen mich betrügen?!


Ich fürchte (für Dich), dass es nicht so ist.

Zitat (von Alex1998):
Ist es nicht die Pflicht der Spedition vor Abholung meine Maße zu überprüfen, können sie jetzt die 361euro von mir verlangen?


Schwierig, eventuell könnte hier die Schadenminderungspflicht greifen.
Es wäre für dich ja deutlich günstiger gewesen, hätte die Spedition das Frachtgut gar nicht erst mitgenommen.

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wer hat denn die Ware so auf der Palette verlastet? Die ist ja deutlich schräg darauf "montiert". Hätte man sie in einer Flucht mit der Palette gelegt, wäre ihre breite ja definitiv nicht über 80cm (also das Standard-Palettenmaß) gewesen.

Was genau wurde denn verwechselt?

Prinzipiell haben wir ja dann zwei Baustellen. Zum einen die falschen Verkäufermaße, zum anderen die falsche Übermittlung derer. Bitte hier noch einmal verständlich auflisten. Verkäufer gewerblich oder privat?

Die Sache mit der Palette (Euro-oder Einweg) ist mir noch schleierhaft. Mit welcher Begründung hat die Spedition da was einbehalten?
Grundsätzlich hat die Spedition kein Pfandrecht, auf die Waren, die sie versendet (davon abgesehen dürfte der Schaden dadurch eher marginal sein). Oder gehörte die EPAL nicht zum "Lieferumfang", so dass diese von der Spedition bereitgestellt wurde? Das wäre dann in der Tat üblich. EPAL sind mit einem Pfand belegt und werden entweder 1:1 gegen leere getauscht, oder eben berechnet bzw. bei solchen Lieferungen vor Ort entladen und wieder mitgenommen (vor allem im privaten Bereich, wo idR keine Ersatzpaletten verfügbar sind).

-- Editiert von Guruhu am 02.05.2019 11:28

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#6
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau, hätte die Spedition das nicht mitgenommen wäre es mir auch lieber gewesen.

Der Absender ist eine Privatperson und hat den Heber eigentlich gerade positioniert auf der Europalette, dies geschah mit Plastikbindern die verschweißt werden. Extra fürs Foto so hingedreht?

Die Epal gehörte dem Absender, somit haben sie die ja unrechtens mitgenommen? Der Fahrer hat das auch extra so aufgenommen, dass er die Epal wieder mitnimmt.

Lohnt es sich bei so einem Betrag überhaupt einen Anwalt einzuschalten? (keine Rechtsschutz)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Alex1998):
Lohnt es sich bei so einem Betrag überhaupt einen Anwalt einzuschalten? (keine Rechtsschutz)

Eher nicht.
Der Anwalt wird mehr kosten, als das, was die Spedition von Dir haben möchte.

Zitat (von Alex1998):
Extra fürs Foto so hingedreht?


Muss nicht, kann auch einfach verrutscht sein, wenn die Spannbänder nicht fest genug angezogen wurden, oder sich einzelne Teile der Ladung verschoben haben, so dass dann Spiel im "Paket" ist.
Es hätte aber dann auch genau so einfach wieder so auf die Palette gelegt werden können, dass kein seitlicher Überstand vorhanden ist.

Ich arbeite berufsbedingt mit vielen Speditionen und weiß mittlerweile, die diese auf solche Angelegenheiten reagieren.
Mit Argumenten oder sonstigen "Nachweisen" stößt du bei denen nur auf taube Ohren, so dass es vergebene Liebesmühe sein wird, auf argumentativem Wege die Forderung zu reduzieren.
Um es auf den Punkt zu bringen.

Ich würde die unzweifelhaften Mehrkosten, die sich aus den falschen Maßen ergeben haben und Du ja schon ausgerechnet hast (120€) bezahlen, also für ein Paket mit den gemessenen Maßen, aber 80 cm Breite.

Muss man dann aber auch Nerven für haben, denn Ruhe geben wird die Spedition nicht.

Problematisch könnte noch die von Dir angefragte Ratenzahlung werden, ja nach Deiner Formulierung und Reaktion der Spedition kann es dann nämlich durchaus bereits zu spät für die Kürzung der Rechnung sein.


-- Editiert von spatenklopper am 02.05.2019 12:59

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#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich würde die unzweifelhaften Mehrkosten, die sich aus den falschen Maßen ergeben haben und Du ja schon ausgerechnet hast (120€ bezahlen, also für ein Paket mit den gemessenen Maßen, aber 80 cm Breite.


So würde ich es auch machen, wenn sichergestellt ist, dass der Versender die Sachen gerade bepackt hat.

Zu den 120€ kann natürlich eventuell noch ein Mehraufwand hinzukommen. Da müsste man dann in den AGB schauen, ob sich da was ergibt. Ggf. eine "Vertragsstrafe"

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#9
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Spedition oder eher der Vermittler CargoInternational hat mir jetzt angeboten alles in 3 Raten a120,118 und 118 abzustottern. Jetzt verlangen sie von mir noch per E-Mail eine Bestätigung. Diese habe ich noch nicht gegeben!

Wie soll ich denn gegen die Spedition argumentieren? Versucht hatte ich das bereits als sie mir ganz am Anfang die Rechnung geschickt hatten. Da hieß es ich müsse das zahlen, seie nicht deren Problem das ich falsche Maße angebe und das zu guter letzt bei Nichtzahlung ein Inkasso Unternehmen das Geld eintreibt.
Sie berufen sich schlussendlich immer auf das Messprotokoll.
Wie argumentiere ich denn jetzt gegen der Messprotokoll?


Also ich wäre bereit die 127euro nachzuzahlen, die 361 finde ich auch generell übertrieben und bekomme ich diesen Monat nicht mehr zusammen.

-- Editiert von Alex1998 am 02.05.2019 16:00

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#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man muss sich halt jetzt überlegen, wie man vorgeht und was man will.
Inkasso sind grundsätzlich erstmal nur Papiertiger, vor denen man keine Angst haben muss. Moskau-Inkasso, die irgendwann Abends vor der Türe stehen gibt es in der ausgeprägten Form in DE nicht.

Was man auf jeden Fall machen sollte: den unstrittigen Betrag (also die 127€, wenn der Betrag denn stimmt!) überweisen.

Möchte die Spedition darüber hinaus mehr Geld haben, müsste sie es sich einklagen. Ob und, wenn ja, wie erfolgreich das wird, steht in den Sternen. Man selbst geht (bei fehlender Deckung durch Rechtschutzversicherung) dann halt das Risiko ein auf zusätzlichen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Wie hoch die sind, kann man mit entsprechenden Rechnern leicht herausfinden.

Da man in dem Moment aber schon einen Teil der Forderung anerkannt und bezahlt hat, senkt sich 1. der Streitwert, was die Anwalts- und Gerichtskosten minimiert und 2. sollte der Richter zu dem Schluss kommen die 127€ wären exakt der korrekte Betrag, müsste man ebenfalls keine weiteren Kosten zahlen. Hätte man den unstrittigen Betrag nicht bezahlt, müsste man anteilsmäßig erstatten und wäre dann vermutlich schlechter dran, als hätte man gleich die 360€ gezahlt.

Auf jeden Fall sollte man vorab überlegen wie man handelt, denn eines ist relativ sicher: erstmal wird es teurer bzw. es entsteht ein Risiko. Abwarten und dann in 6 Monaten einknicken und mehr zahlen ist auch irgendwie blöde.

In meinen Augen wird es nicht zuletzt um die Frage gehen ob die schiefe Beladung so i.O. war, oder ob im Rahmen einer durchaus einfachen Schadenminderungspflicht nicht ein kurzes Verrücken durch den Wiegemeister zumutbar gewesen wäre. Dass die Ware so nicht am platzsparendsten transportiert wurde, ist in meinen Augen für jeden durchschnittlichen Bürger ersichtlich. Fallsstricke gibt es dennoch: war ein schiefer Transport vielleicht aus anderen, z.B. ladungssicherungstechnischen, Gründen nötig? Ich weiß es zumindest nicht.

Dann ist da immer noch die Problematik der falschen Maße. Der Versender hat sich dadurch nicht unwahrscheinlich ebenfalls schadenersatzpflichtig gemacht. Vielleicht wäre also eine Einigung mit ihm möglich, dass er einen Anteil der "offenen" 240€ übernimmt und man die restlichen Kröten einfach schluckt.
Das obliegt am Ende des Tages aber nicht uns.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Alex1998):
Wie argumentiere ich denn jetzt gegen der Messprotokoll?

Gar nicht, denn es gibt wohl keine sinnvolle Gegenargumentation:
Zitat (von Alex1998):
Die Maße die ich angegeben habe sind 200x20x50 und wie gesagt total falsch... Richtige Maße sind ja im Messprotokoll.


Da kommt dann der unbeliebte Faktor "selber schuld" zum tragen.



Zitat (von Alex1998):
Ist es nicht die Pflicht der Spedition vor Abholung meine Maße zu überprüfen,

Nö, Hellseher müssen die nicht beschäftigen ...



Zitat (von Alex1998):
Die Epal gehörte dem Absender, somit haben sie die ja unrechtens mitgenommen?

Nö, denn Du bist ja nicht der Absender. Wei hättest Du die denn dort wieder hingebracht, zum Absender.
Im übrigen ist es üblich, das die Spedition eine Epal dort lässt wenn sie ein Packstück auf Epal verlädt.



Zitat (von Alex1998):
hätte die Spedition das nicht mitgenommen wäre es mir auch lieber gewesen.

Und hat man das auch so vertraglich vereinbart? Oder eher "Abholung zum Zeitpunkt X"?



Zitat (von Guruhu):
Was man auf jeden Fall machen sollte: den unstrittigen Betrag (also die 127€, wenn der Betrag denn stimmt!) überweisen.

Volle Zustimmung.



Zitat (von Guruhu):
Ob und, wenn ja, wie erfolgreich das wird, steht in den Sternen.

Naja, man könnte zumindest mal prüfen, ob die vertraglichen Vereinbarungen so auch gegenüber Verbrauchern gelten würden. Meist sind die ja auf Unternehmen zugeschnitten ...

Da würde ich die Spedition mal fragen, auf welche Rechtsgrundlage man denn die hohe Nachforderung stützt.
Dann mal schauen, was die antworten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also denen auf die Nachfrage zur Zustimmung der Ratenzahlung antworten oder nicht antworten?

Würdet ihr denen eine E-Mail schreiben bezüglich der 127euro und der Schadenminderungspflicht? Sowie ob deren Vertragsgrundlagen zur Nachberechnung auf Unternehmen oder Privatpersonen zugeschnitten sind?
Oder telefonisch den Kontakt suchen?

Der Versender hält sich raus und möchte nichts zahlen, hatte von Anfang an ein komisches Gefühl mit denen da die nichtmal den Versandschein vor Ort mitnehmen wollten....
Er versichert mir aber auch das es maximal 80cm breit war und die Ladung gerade verladen.

Als ich selber mal über die versendet habe, haben sie die Europalette beim Empfänger gelassen. Abgeholt wird zum Datum X, geliefert wird innerhalb einer Zeitraums von 2-3Werktagen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt kommt der Hammer, Ich habe gerade ein Bild gefunden wie sie es angeliefert haben, gerade verpackt!
Dort eindeutig zu sehen das der Heber nicht über die Epal ragt!



-- Editiert von Alex1998 am 03.05.2019 09:03

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Na dann ist doch alles wunderbar, gut aufbewahren!

Überweise die 127€, vielleicht noch nen 10 er mehr für "nach verpacken", wobei ich das wegen Unverschämtheit schon nicht mehr machen würde... und dann abwarten.


-- Editiert von spatenklopper am 03.05.2019 09:30

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Spedition davon noch in Kenntnis setzten? Nicht das sie davon ausgehen, dass das die Ratenzahlung ist?
Oder einfach überweisen und abwarten.

Nochmal hier vielen Dank an euch alle für die super Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Ich würde einfach in den Verwendungszweck "Nachzahlung wegen Maßüberschreitung " schreiben und dann abwarten.

P.s.

Zitat (von Alex1998):
Laut deren Versandkostenrechner wären es dann 117euro Nachzahlung, das wäre ja noch vertretbar.


Mach davon noch einen Screenshot, oder druck es Dir aus wenn das möglich ist.

Wenn die Spedition dann anfängt zu meckern schick Ihnen den Screenshot und das Bild der Anlieferung.

-- Editiert von spatenklopper am 03.05.2019 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich würde mich hingegen auf keinen Rechner, sondern auf die AGB beziehen. Durchaus denkbar, dass diese ein "Strafporto" bei Maßüberschreitungen vorsehen. Ob dann gerechtfertigt oder nicht ist nochmal eine andere Frage, aber ein Online-Rechner ist an sich jetzt nicht die beste Basis.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also werde ich denen einfach die 127euro überweisen, Verwendungszweck wegen Maßüberschreitung und meine Nummer.

Und wenn die mich nochmal kontaktieren bzw. abmahnen einfach auf die AGB beziehen? Aber wie genau denn?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Alex1998):
Aber wie genau denn?


Zitat (von Harry van Sell):
Naja, man könnte zumindest mal prüfen, ob die vertraglichen Vereinbarungen so auch gegenüber Verbrauchern gelten würden. Meist sind die ja auf Unternehmen zugeschnitten ...

Da würde ich die Spedition mal fragen, auf welche Rechtsgrundlage man denn die hohe Nachforderung stützt.
Dann mal schauen, was die antworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Nun, wie ein Rechner im Internet berechnet weiß niemand von uns. Das spielt auch keine Rolle. Vertragsbestandteil ist sein Ergebnis idR nicht. Entsprechend würde ich schauen welcher Preis sich aus den aGB für dieses Pckstück ergibt und das dann zahlen. Wenn es 127€ sind, dann eben die.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Heute haben sie sich nochmal gemeldet und möchten von mir eine Bestätigung über die Ratenzahlung. Ich werde denen erstmal antworten auf welcher Rechtsgrundlage sie ihre Nachforderung stellen und die 116 Euro habe ich gestern überwiesen. Somit insgesamt 193 Euro bezahlt. Dieser Betrag kommt jetzt aus dem Versandkostenrechner hervor, welcher sich auf die Preisliste aus den AGB stützt. Sie selber haben sich in einer Email an mich, auf ihren Versandkostenrechner berufen und mir somit die Nachberechnungs Forderung erstellt.

Ich würde sagen deren AGB sind auf Unternehmen und Privatleute zugeschnitten:

,,1. Anwendungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle mit Cargo geschlossenen Beförderungsverträge über den nationalen sowie grenzüberschreitenden Straßengütertransport, den Umschlag sowie die Lagerung von Sendungsgut, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuches (HGB), der Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR), des Montrealer Übereinkommens (MÜ) oder des Warschauer Abkommens (WA) nicht diesen Bedingungen entgegen stehen.

1.2
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, die Cargo nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Cargo unverbindlich, auch wenn Cargo diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht."

Von den Betrag im Versandkostenrechner habe ich jetzt ein Video gemacht wie der mir die 193 Euro ausspuckt mit meinen Maßen.


-> Was zudem noch interessant ist, als ich die Nachberechnung bekommen habe ich den Vertrag mit denen widerrufen, basierend auf meinem 14tägigen Widerrufsrecht. Allerdings kam dann trocken die Nachricht zurück, dass der Auftrag nicht storniert werden kann da die Sendung bereits abgeholt wurde. Das steht in deren AGB's, meines Erachtens auch anders... (Email-Verkehr mit meinem Widerruf habe ich noch).


,,11. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

11.1 Widerrufsrecht

Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die

Cargo International GmbH, 78054 Villingen-Schwenningen

Fax: 0049 (0) 7721 870 51 30

Tel: 0049 (0) 1807 38 90 10 *

E-Mail: support (a) cargointernational.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

11.2 Folgen des Widerrufs

Sofern dieser Vertrag widerrufen wird, erstattet Cargo alle Zahlungen, die bereits durch den Auftraggeber geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Cargo eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Cargo dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Beförderungsleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber von Cargo die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichteten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.

11.3 Muster-Widerrufsformular

Sofern der Vertrag widerrufen werden soll, hat der Auftraggeber nachstehendes Formular auszufüllen und an Cargo zurück zu senden:

An

Cargo International GmbH, 78054 Villingen-Schwenningen
Fax: 0049 (0) 7721 870 51 30

E-Mail: support (a) cargointernational.de

„- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Beförderungsleistung von folgenden Sendungen (*)- Beauftragt am (*)/erhalten am (*)- Name des/der Verbraucher(s)- Anschrift des/der Verbraucher(s)- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)- Datum"


Genau mit diesen Beispiel Formular habe ich widerrufen.


0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe denen jetzt folgende Mail geschickt:

Hallo,

Ich möchte keine Ratenzahlung mehr vornehmen und würde gerne wissen auf welcher Rechtsgrundlage sie die hohe NachzahlungDer stellen?

Zudem habe ich ihnen 116Euro, Differenz aus bereits bezahlten Betrag und Kosten für die Sendung mit 252x80x63 und 104Kg, überwiesen.


Deren Antwort:


Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie wurden bereits mehrfach darüber informiert, was wir einfordern und warum.

Entweder Sie akzeptieren die Ratenzahlung und bestätigen mir diese noch heute schriftlich,
oder die offene Forderung wird am Donnerstag den 09.05.2019 an unser Inkassounternehmen übergeben.



EDIT: Aus deren Preisliste in den AGB ergibt sich:

Fällt das Volumengewicht Ihrer Sendung höher als
das Eigengewicht aus, wird das Volumengewicht zur
Berechnung verwendet. Das Volumengewicht der
Sendung ermittelt sich beim Speditionsversand durch
die Formel (LxBxH in cm)/6666 und beim Paketdienst
durch die Formel (LxBxH in cm)/5000

252x80x63/6666= 190,5310

-- Editiert von Alex1998 am 07.05.2019 11:18

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich würde jetzt noch einmal ungefähr so antworten:

Ich widerspreche dem von Ihnen angefertigen Messprotikoll und somit auch dem geforderten Betrag.
Nach eigenen Messungen bei Anlieferung hatte das Packstück eine Größe von 252x80x63 cm. Den nach Ihren AGB zustehen Frachtbetrag für ein Packstück dieser Größe habe ich bereits überwiesen.
Weiteres Geld werden Sie von mir nicht erhalten.
Ich behalte mir vor aufgrund der von Ihnen bewusst fehlerhaft ermittelten Maße Strafanzeige aufgrund von gewerblichem Betrug zu erstatten.
Sie dürfen gerne ein Inkassobüro zu Ihrem Privatvergnügen einschalten. Allerdings wird mich das zu keiner Zahlung veranlassen und Ihnen nur Kosten verursachen.
Einem eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich lege es ausdrücklich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung an.

Wichtig ist dabei, dass du es dann wirklich bis zum Ende durchziehst und nicht zwischendurch einknickst. Aber das ist ja schon weiter oben geschrieben worden.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deinen vorformulierten Text, hätte ich so niemals hinbekommen.

Werde ich auch durchziehen, Ich glaube jeder der hier alles durchgelesen hat wird erkennen das die mich übers Ohr hauen wollen...

Jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

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#25
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Alex1998):
Jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Mehr oder weniger witzlos. Nur wenige treten für bereits zurückliegende Streitfälle in Leistung. Die, die es tun sind dann mitunter nicht die günstigsten und haben eine Mindestlaufzeit von (ich glaube) 24 Monaten oder gar mehr.
Darüber hinaus wäre dann auch nicht sichergestellt, dass diese für exakt diesen Fall eine Deckungszusage gibt. Im schlimmsten Fall hat man also eine RSV und trägt dieses Prozesskostenrisiko trotzdem selber.

Ich persönlich versichere nur solche Risiken, welcje mich finanziell in den "Ruin" treiben bzw. mir deutlich "schmerzen" beim Anblick des Kontos zufügen.
Das wären dann: Gebäude, Hausrat, Auslands-KV, Vollkasko. Das wären dann nicht: RSV, Handy, Glasbruch (Exoten wie meine imaginäre 10m-Durchmesser Glaskalotte mal abgesehen), ... So lebt es sich statistisch gesehen ganz gut.

Ich finde die EInstellung grundsätzlich gut und sehe die Chancen auch gar nicht mal so schlecht *. Man sollte sich aber dessen bewusst sein, dass ein Anwalt bereits quasi mit der Erstberatung mehr Geld kosten wird, als die Differenz 116 zu 361€. Ich beziehe mich jetzt darauf
Zitat (von Alex1998):
da ich Student bin und 361euro sehr viel Geld für mich ist.


* Da wäre es wichtig, dass man 1. Dokumentiert wann der Widerruf geschehen ist (also zu welchem Zeitpunkt des Versandes bzw. bei welchem Schritt die Ware sich dann befand - es macht einen Unterschied, ob der Spediteur gerade auf der Anfahrt zum Abholungsort war, oder, überspitzt gesagt, gerade beim Empfänger am abladen... Und dass 2. der EIngang des Widerrufs nachweisbar ist.
Grundsätzlich sehe ich es aber genau so: Hat man widerrufen, so muss sich die Spedition daran halten und ihr stehen nur die bereits angefallenen Kosten zu. Diese können aber durchaus höher sein, als die Gesamtforderung für einen einfachen Transportweg. Je nachdem.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Alex1998
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann lasse ich das mit der RSV.


Der Widerruf geschah 1Tag nachdem sie mir die Rechnung geschickt hatten. Sprich der Artikel war bereits abgeholt und schon auf den Weg zu mir.

Ich denke mal das meine Eltern mich im Notfall unterstützen würden. Die Spedition wird ja jetzt auch selber abwägen ob es sich für sie lohnen wird einen Rechtsstreit auszutragen. Für mich liegt jedoch klar auf der Hand, Wenn es dazu kommt werde ich den Schritt vors Gericht tun.

-- Editiert von Alex1998 am 07.05.2019 16:13

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Alex1998):
Ich denke mal das meine Eltern mich im Notfall unterstützen würden. Die Spedition wird ja jetzt auch selber abwägen ob es sich für sie lohnen wird einen Rechtsstreit auszutragen.
Kommt etwas drauf an. Hieß die Spedition z.B. Kühne+Nagel, kann man davon ausgehen, dass sie ohnehin Rechtsanwälte in "Festanstellung" die sich der Problematik innerhalb von 30s annehmen, bzw. von ihren Vorzimmersekretärinnen annehmen lassen. Hieß die Spedition Müller-Jupp-aus-Hinterumswald-UG ist das wirtschaftliche Risiko vielleicht tatsächlich in keinem Verhältnis zum Aufwand.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Alex1998):
Die Spedition wird ja jetzt auch selber abwägen ob es sich für sie lohnen wird einen Rechtsstreit auszutragen.


Klar, auch die wägen das Risiko ab. Haben Sie das Teil fotografiert - und zwa so wie Du oben, also mit Schrägversatz - sprich sie können das höhere Maß glaubhaft machenund ggf. noch die nicht bombenfeste Verzurrung, dürfte die Entscheidung zur Klage leicht fallen.

Zitat (von Alex1998):
Wenn es dazu kommt werde ich den Schritt vors Gericht tun.


Nicht Du, du wirst verklagt. Gleichwohl eine mutige Einstellung von Dir - so ganz ohne handfeste Nachweise. Lass Dich doch nicht von Beiträgen wie 23 in einer Sicherheit wiegen, die es bei objektiver Betrachtung nicht gibt.

Du must die Schrägstellung und damit das Übermaß wegargumentieren, und zwar so überzeugend, dass Dir im Streifall der Richter trotz aller Gegenargumentation glaubt.

Mich hast Du nicht überzeugt. Ich vermute vielmehr, dass das Ladegut nur unzureichend verzurrt war und sich somit irgendwann vor dem Vermessen auf der Pallette bewegt hat.

Und dann ist mir auch noch aufgefallen, dass Du selbst von unterschiedlichen Differenzbeträgen ausgehst. Am Schluss waren es nur 116 € zusätzlich. Vielleicht doch noch mal prüfen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du must die Schrägstellung und damit das Übermaß wegargumentieren, und zwar so überzeugend, dass Dir im Streifall der Richter trotz aller Gegenargumentation glaubt.
Nunja, der Beweis, dass das Packstück gerade versendet wurde ist ja anscheinend vorhanden. Die nicht bombemfeste Verzurrung mag sicherlich leicht nachzuweisen sein, entbindet die Spedition aber nicht von ihrer "Schadenminderungspflicht".

Ich sehe für den TE keine schlechten Chancen. Aber es stimmt. Wir sind nur ein Laienforum und geben auf Basis gesiebter Informationen unseren "uneducated guess" preis. Und bekanntlich ist man ja vor Gericht und auf hoher See...

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#30
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Also wisst Ihr wo ich hier das Problem sehe?
Die Sendung ist mit Sicherheit vom Emons beim Verkäufer abgeholt worden, also so schräg verzurrt.

Dass ist eine Teillieferung bereits mit den erhöhten Maßen erfolgt, und die Diskussion erledigt sich hier bereits.
Dann kann man an der Sendung erkennen, dass die vorderen Zurrbänder fehlen auf dem 2ten Foto.
Ich gehe hier mal davon aus, dass die Ladung nachverpackt wurde, da sondt eine Ladungssicherung wegen der Schrägstellung nicht gewährleistet werden konnte. Außer man hätte das Teil mittig verladen und mittels Kopfschlingen gesichert.
Das hätte aber zur Folge gehabt, dass man Dir 2,52m x 2,40m berechnet hätte. Damit wäre die Firma sehr wohl Ihrer Schadenminderungspflicht nachgekommen.

PS: Emons ist kein kleiner Krauterladen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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