"Spickvorwurf" bei Abschlussprüfung (Ausbildung)

10. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jan Hammer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Spickvorwurf" bei Abschlussprüfung (Ausbildung)

Hallo,

ich bin neu hier und bitte um Entschuldigung, falls ich das falsche Unterforum gewählt habe. Der Fall passt eigentlich nicht hier rein, aber woanders noch weniger.

Es geht um folgenden Sache:

Eine Schülerin ist in der Ausbildung zur Krankenschwester an einer Uniklinik.

Heute hatte Sie eine schriftiliche Abschlussprüfung. Der Gesammtabschluss setzt sich zusammen aus 3 praktischen, 3 schriftlichen und 3 mündlichen Prüfungen, verteilt über 2 Monate.

In dieser besagten heutigen schriftlichen Prüfung, hatte die Schülerin einen Spickzettel unter ihren Unterlagen auf dem Tisch.

Der Lehrer, der die gesammte Klasse bei der Prüfung beaufsichtigt hatte, meinte diesen gesehen zu haben. Aber anstatt den "Spicker" direkt einzuziehen, verlies er den Raum und holte eine Kollegin "zur Hilfe".

Während der kurzen Abwesendheit hat die Schülerin den Spicker in die Tasche gesteckt. Der Lehrer kam mit der Kollegin zurück und hat dann begnonnen den Tisch und die Unterlagen zu durchsuchen, fand aber natürlicherweise nichts.

Die Kollegin setze sich dann für den Rest der Prüfung neben die Schülerin. Nach der Abgabe des Tests, wollte die Schülerin den Spicker aus der Tasche nehmen und in ihrer Jacke verstecken, jedoch war er dort nicht mehr.

Daraufhin meinte die Kollegin, die den Spicker plötzlich in der Hand hielt, dass sie diesen auf dem Boden gefunden hat. Die Schülerin ist sich aber absolut sicher, dass die Kollegin diesen wohl unbemerkt aus der Tasche der Schülerin genommen hat, als sie für den Rest der Prüfung neben ihr saß, weil die Schülerin diesen tief in die Tasche gesteckt hatte, bevor es zu Durchsuchung kam.

Die ganze Sache kommt jetzt vor einen Prüfungsausschuss. Haben die Lehrer da überhaupt rechtlich eine Chance?

Die Schülerin wurde nicht mit dem Spicker auf dem Tisch erwischt und in ihrer Tasche darf sie ja eigentlich haben was sie möchte. Selbst wenn er auf dem Boden gelegen hätte, was niemand beweisen kann, ist das ja noch kein Täschungsversuch. Wobei hier der Begriff "Versuch" wohl sehr dehnbar ist. Die Lehrer haben bei ihrer Durchsuchung nichts entdeckt und der Wahrheitsgehalt des Aussage des Lehers vor der Untersuchung, er hätte den Spicker unter den Unterlagen gesehen, ist ja von ihm nicht zu beweisen, da er diesen ja weder direkt eingezogen noch später bei der Durchsuchung gefunden hat. Die Tatsache, dass die Kollegin wohl offenbar in die Tasche der Schülerin gegriffen hat, gibt der ganzen Sache ja noch mehr Brisanz.

Ich hätte da gerne eure Meinung dazu gehört, inwieweit die Lehrer der Schülerin etwas beweisen können bzw. von einem entdeckten Täuschungsversuch sprechen dürfen. Vielen Dank!


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-- Editiert Jan Hammer am 10.07.2013 18:01

-- Editiert von Moderator am 10.07.2013 18:59

-- Thema wurde verschoben am 10.07.2013 18:59

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Jan Hammer am 10.07.2013 17:57

Haben die Lehrer da überhaupt rechtlich eine Chance?

Ja, denn die Schülerin wurde beim Spicken beobachtet, der Spicker wurde entdeckt und "sichergestellt".

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Prüfungsordnungen, die ich kenne, in denen steht ganz klar drinnen, dass der Versuch des Betruges ausreicht. Auf den Erfolg kommt es nicht an. Und der lag hier ja unstreitig vor.

Brisant ist die Lage der Schülerin, weiss Gott und Mensch nicht der Lehrer.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Selbst wenn er auf dem Boden gelegen hätte, was niemand beweisen kann, ist das ja noch kein Täschungsversuch.


Doch, schon die Verbringung in den Prüfungsraum ist ein Täuschungsversuch.

quote:
Die Tatsache, dass die Kollegin wohl offenbar in die Tasche der Schülerin gegriffen hat, gibt der ganzen Sache ja noch mehr Brisanz.


Was will die Schülerin denn machen? Sagen "nein, den Spickzettel hatte ich in der Tasche"? Das ist in etwa so wie "nein, die Mordwaffe hatte ich im Schrank versteckt und nicht hinterm Sofa". :crazy:

quote:
Die Tatsache, dass die Kollegin wohl offenbar in die Tasche der Schülerin gegriffen hat, gibt der ganzen Sache ja noch mehr Brisanz.


Selbst wenn sie das nicht hätte tun dürfen, ergibt sich daraus kein "Beweismittelverwertungsverbot". Wir sind hier ja nicht im Strafrecht, und selbst dort ist das nicht so wie in US-Krimis.

Abgesehen davon ist das ja offenbar weder zu beweisen noch glaubwürdig, sondern wird eher nach versuchtem Nachkarten klingen ("wenn ich schon erwischt wurde, dann soll auch der erwischende Lehrer eins drüber bekommen").

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Das ist gut:

´´Was will die Schülerin denn machen? Sagen "nein, den Spickzettel hatte ich in der Tasche"? Das ist in etwa so wie "nein, die Mordwaffe hatte ich im Schrank versteckt und nicht hinterm Sofa".

Letztendlich entscheidet der Prüfungsausschuss - ein nicht weisungsgebundenes Gremium - wie die Aussagen und Umstände zu bewerten ist.

Dass die Lehrerin in die Tasche der Schülerin gegriffen hat, ist nicht beweisbar, wohl hätte man aber sowieso darum bitten können, dass die Schülerin die Tasche leert, um den Inhalt zu überprüfen und da wären wir auch beim jetzigen Stand der Dinge.



-- Editiert HeHe am 11.07.2013 12:57

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