Spielfilmdreh, neu hinzugefügte Szene

6. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
lillemore.1
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Spielfilmdreh, neu hinzugefügte Szene

Hallo,
Es geht um einen Spielfilmdreh (Western), Low Budget, ohne Gage mit Drehbuch. Die Dreharbeiten dauern schon 11 Monate an, nun wird der Hauptdarstellerin vom Produzent der gleichzeitig Regisseur ist, eine neue Szene auferlegt, die vorher nicht im Drehbuch stand. Es geht um eine erotische (Fremdgeh-)Szene die noch nicht verschriftlicht wurde. Erst hieß es "man sieht nur die 4 Füße wâhrend des Aktes), nun plötzlich (alles über Einzelgespräch in WhatsApp) verlangt der Regisseur/Produzent, dass die Hauptdarstellerin Sex von hinten zeigt, nur mit einem Höschen bekleidet, oder die Reiterstellung einnimmt. Oben ohne.
Sie hat sich ausdrücklich geweigert.
Jedoch angeboten, Softeres in Wâsche zu drehen, woraus die Handlung ja auch klar hervorgeht!
Der Produzent sagte es soll so gemacht werden wie er es sagt und droht mit "Neu drehen", was dann heisst mit einer neuen Hauptdarstellerin.
Der Film ist sonst absolut seriös ist und es sind 40 weitere Personen beteiligt.

Nun schreibt der Produzent, er habe ein Double für die Szene, er bräuchte nur kurz für die Szene das Gesicht der Hauptdarstellerin. Auch dazu hat sie sich geweigert und ist mit der Thematik raus aus dem zweier WhatsApp Gespräch und hat das Thema in der Film-WhatsApp Gruppe (40 Mitglieder) dargelegt und das Drehbuch zu der Szene verlangt.

Die Hauptdarstellerin fühlt sich schlecht und genötigt im sexuellen Zusammenhang. Ist das Nötigung? Was kann sie tun?
Danke

-- Editiert von Moderator topic am 6. Oktober 2025 12:09

-- Thema wurde verschoben am 6. Oktober 2025 12:09




24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Was steht diesbezüglich im Vertrag?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lillemore.1
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Darstellerin hat das sie betreffende Drehbuch (Skript) bzw. die sie betreffenden Szenen in der Bearbeitung gelesen und ist über den Inhalt und a die gestellten Anforderungen vollständig informiert.
Das war im Oktober 24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9996 Beiträge, 2093x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
Jedoch angeboten, Softeres in Wâsche zu drehen, woraus die Handlung ja auch klar hervorgeht!


aber letztlich ohne das Gesicht zu zeigen oder wie?

Zitat (von lillemore.1):
er bräuchte nur kurz für die Szene das Gesicht der Hauptdarstellerin. Auch dazu hat sie sich geweigert

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40958 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
Ist das Nötigung?
Kommt drauf an, ob der Wortlaut dann als Nötigung nach StGB gewertet wird. Das kann erst nach einer Strafanzeige und entspr. Ermittlungen entschieden werden.
Das *Weigern* bei solchen Filmproduktionen führt zu solchen Effekten, wenn es keinen Vertrag gibt.

Ob sich nach einer Anzeige bei den Behörden jemand die Mühe macht, zu ermitteln? Da es sich wahrscheinlich um gagenlose Freizeitbeschäftigung/Hobbys im Western-oder Softpornokitschbereich handelt?

Häufig fehlt dafür öffentliches Interesse oder hinreichender Tatverdacht...und ein Verfahren wird eingestellt.

Zitat (von lillemore.1):
Was kann sie tun?
Strafanzeige stellen. Neuen gagenlosen Job suchen. Künftig gute Verträge aushandeln (lassen).

Zitat (von lillemore.1):
Das war im Oktober 24
Das war aber nicht das, was im Vertrag vereinbart war.
Gibts überhaupt außer dem Drehbuch was vertragsähnliches?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
Das war im Oktober 24
Wenn das alles sein sollte, dann gibt es keinen Grund, warum sie einer Änderung würde zustimmen müssen. Für die neue Szene sollte dann alles Verhandlungssache sein.
Es gibt auch keinen Grund, warum alles noch einmal gedreht werden müssen, denn im Originalskript ging es ja auch ohne diese Szene. Das Skript aus Oktober 2024 hast du aber?

Zitat (von Anami):
Das war aber nicht das, was im Vertrag vereinbart war.
Sondern?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40958 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Sondern?
Tja, ich fragte ja auch,
Zitat (von Anami):
Gibts überhaupt außer dem Drehbuch was vertragsähnliches?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20414 Beiträge, 7378x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
neue Szene auferlegt, die vorher nicht im Drehbuch stand

... das scheint mir des Pudels Kern. Die Absprachen beruhen auf einem Drehbuch ohne diese Szene, auf eine neue muss sich die Darstellerin nicht einlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13723 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
Ist das Nötigung?

Nein.
Die notwendige Drohung mit einem empfindlichen Übel kann ich nämlich nirgends erkennen.

Zitat (von lillemore.1):
Der Produzent sagte es soll so gemacht werden wie er es sagt und droht mit "Neu drehen", was dann heisst mit einer neuen Hauptdarstellerin.

Das die alte Hauptdarstellerin nicht mehr ohne Gage arbeiten muss, sehe ich nicht als empfindliches Übel....

Bei Verträgen ohne Gage und einem Fall wie hier ist es halt schwierig einen Schaden beziffern zu können.

Auf Seiten der Schauspielerin -> 0 da sie eh keine Gage erhält, die Hoffnung auf einen eventuellen (finanziellen) Durchbruch der Karriere nach dem Film, ist dann doch etwas zu sehr Fiktion.
Auf Seiten des Produzenten/Regisseurs -> 0, da er sich selbst in diese Position gebracht hat.

Die große Frage ist, was will man (die Schauspielerin) überhaupt erreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Absprachen beruhen auf einem Drehbuch ohne diese Szene, auf eine neue muss sich die Darstellerin nicht einlassen.

Das dürfte unstreitig sein.
Zwingen kann der Produzent die Hauptdarstellerin nicht.

Die Frage ist, ob ...
Zitat (von lillemore.1):
Der Produzent sagte es soll so gemacht werden wie er es sagt und droht mit "Neu drehen", was dann heisst mit einer neuen Hauptdarstellerin.

... die Strafbarkeit zur Nötigung überspringt oder nicht.

Dafür müsste (a) die Drohung, den Film neu zu drehen, ein "empfindliches Übel" sein und (b) die Drohung ohne Bezug zur geforderten Handlung sein.
Über (a) kann man vielleicht noch diskutieren, aber (b) sehe ich nicht wirklich.

Strafrechtlich scheint mir da nichts zu holen zu sein.

Zitat (von lillemore.1):
Was kann sie tun?

Letztendlich wird sie sich überlegen müssen, ob sie auf das Angebot ...
Zitat (von lillemore.1):
Nun schreibt der Produzent, er habe ein Double für die Szene, er bräuchte nur kurz für die Szene das Gesicht der Hauptdarstellerin.
... eingeht.

Genau so wenig wie der Produzent die Hauptdarstellerin zum Dreh zwingen kann, so wenig kann die Hauptdarstellerin den Produzenten zwingen, den Film so zu lassen wie er ist.
Da muss man sich einigen - oder es gibt keinen Film - oder es gibt einen Film mit einer anderen Hauptdarstellerin.
Wie stark die Verhandlungspositionen jeweils sind, kann man natürlich nicht beurteilen. Ich würde mich fragen, ob die Drohung, den ganzen Film mit neuer Hauptdarstellerin neu zu drehen, überhaupt ernsthaft ist - allein wegen Zeit und Kosten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Tja, ich fragte ja auch,
Du solltest dann auch mal lesen, insbesondere #1 bevor du #2 liest.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lillemore.1
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Für die Hauptdarstellerin ist es sehr wohl ein Übel, dass sie zu einer sexuellen Handlung gebracht werden sollte und sonst mit „neu drehen" gedroht wurde. Auch neu drehen ist ein empfindliches Übel, da die Hauptdarstellerin ein Jahr bereits für diesen Film gedreht hat! Es war herzblut, Zeit und viel Engagement für das Projekt eingebracht worden.

Mittlerweile ist sie rausgeflogen, und hat die Bildrechte entzogen.

Sie wird nun als unprofessionell dargestellt weil sie die Umstände noch schnell in der WhatsApp Filmgruppe dargestellt hatte um andere ahnungslose Teilnehmer zu informieren und für Transparenz über diese für alle nicht bekannte Szene zu sorgen. Sie wurde aus der Filmgruppe geworfen und ihr wurde vorgeworfen sich strafbar gemacht zu haben wegen der Nachricht in die Gruppe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13723 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
Auch neu drehen ist ein empfindliches Übel, da die Hauptdarstellerin ein Jahr bereits für diesen Film gedreht hat! Es war herzblut, Zeit und viel Engagement für das Projekt eingebracht worden.

Das ist ein persönliches Empfinden, hat rechtlich aber nichts, wirklich gar nichts mit einem empfindlichen Übel zu tun.

Zitat (von lillemore.1):
...und hat die Bildrechte entzogen.

Selbst bei Low Budget schwer vorstellbar, dass jemand so dumm war sich nicht die Rechte an den Bildern zu sichern. Sicher dass der Vertrag das nicht ausschließt?

Zitat (von lillemore.1):
Sie wurde aus der Filmgruppe geworfen und ihr wurde vorgeworfen sich strafbar gemacht zu haben wegen der Nachricht in die Gruppe.

Nur wegen der reinen Information sicherlich nicht, die Frage ist halt, was genau man da so geschrieben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
Für die Hauptdarstellerin ist es sehr wohl ein Übel, dass sie zu einer sexuellen Handlung gebracht werden sollte und sonst mit „neu drehen" gedroht wurde. A

Der letzte Stand war doch, dass "nur" ihr Gesicht nochmal gebraucht wurde, während der Körper gedoublet werden sollte, oder?

Zitat (von lillemore.1):
Auch neu drehen ist ein empfindliches Übel, da die Hauptdarstellerin ein Jahr bereits für diesen Film gedreht hat! Es war herzblut, Zeit und viel Engagement für das Projekt eingebracht worden.

Herzblut ist keine juristische Kategorie. Zeit auch nicht, jedenfalls so lange es sich um unbezahlte Zeit gehandelt hat. Leider.

Zitat (von lillemore.1):
Sie wird nun als unprofessionell dargestellt weil sie die Umstände noch schnell in der WhatsApp Filmgruppe dargestellt hatte um andere ahnungslose Teilnehmer zu informieren und für Transparenz über diese für alle nicht bekannte Szene zu sorgen. Sie wurde aus der Filmgruppe geworfen und ihr wurde vorgeworfen sich strafbar gemacht zu haben wegen der Nachricht in die Gruppe.

Naja, es kommt halt auf den genauen Wortlaut an, sowohl beim "wird als unprofessionell dargestellt" als auch bei ihrer "Nachricht in die Gruppe". Beides kann Beleidigung oder Verleumdung sein. Beides kann aber auch strafrechtlich irrelevant sein.
Selbst wenn eine Beleidigung oder Verleumdung vorliegen sollte, wird sich aber realistisch kein Staatsanwalt dafür interessieren.

Mir scheint das ganze mehr eine emotionale Frage zu sein als eine rechtliche. Und emotionale Konflikte mit strafrechtlichen Mitteln lösen zu wollen, war noch nie eine gute Idee.

Für die Zukunft merken: Bei rechtlichen Streitigkeiten ist das Honorar das Druckmittel. Bei Vertragsbruch steht Schadensersatz in Höhe des vollen Honorars im Raum. Wenn aber das Honorar 0€ beträgt, kann man eben nicht mit Schadensersatzforderungen drohen bzw. nur in Höhe von 0€. Die Gegenseite kann also nahezu folgenlos Vertragsbruch begehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
dass sie zu einer sexuellen Handlung gebracht werden sollte
Das wurde sie doch gar nicht! Es hätte ein Double gegeben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40958 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
Für die Hauptdarstellerin ist es sehr wohl ein Übel,
Wenn sie es auch nach den Meinungen der Mitforisten und sogar nach den jetzt geschilderten Folgen noch so sieht, sollte sie sich Unterstützung von einem Fachanwalt holen. Das kostet aber und geht nicht mit low budget.

Denn was bringt es hier, ohne einen einzigen Satz zu einem nachgefragten evtl. vorhandenen Vertrag zu verlieren?
Ein Drehbuch IST kein Vertrag.
-Herzblut ist nicht justiziabel.
-Zeit ist nicht justiziabel.
-Engagement ist nicht justiziabel.

Zitat (von lillemore.1):
weil sie die Umstände noch schnell in der WhatsApp Filmgruppe dargestellt hatte um andere ahnungslose Teilnehmer zu informieren und für Transparenz über diese für alle nicht bekannte Szene zu sorgen.
Das war höchst unprofessionell und für die Laiendarstellerin echt unnötig.
Zitat (von lillemore.1):
und ihr wurde vorgeworfen sich strafbar gemacht zu haben wegen der Nachricht in die Gruppe.
Das ist justiziabel und da könnte noch was nachkommen. Das kann sie nur abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das war höchst unprofessionell und für die Laiendarstellerin echt unnötig.
Hier muss ich Anami tatsächlich doch einmal zustimmen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42949 Beiträge, 14807x hilfreich)

Hier geht doch einiges durcheinander. Ich versuche mal, zu sortieren.

Ihr habt einen Vertrag auf der Basis des vorgelegten Drehbuchs geschlossen. Allerdings entnehme ich der Frage nicht, dass ein Ausschluss einer Veränderung vereinbart war. Das scheint auch nicht unüblich zu sein. So, jetzt wurde eine Abänderung bzw. Ergänzung vorgenommen. Bleibt die Frage, ob diese Veränderung von der Schauspielerin zu akzeptieren ist. Grundsätzlich würde ich das bejahen. Da es hier aber um sehr freizügige Szenen geht, die durchaus einen Eingriff in die höchstpersönlichen Rechte der Schauspielerin beinhalten, hat sie das Recht, insoweit abzulehnen. Welche Konsequenzen daraus von dem Produzenten gezogen werden dürfen, das ist eine ganz andere Frage. Wenn in den ursprünglichen Vereinbarungen eine solche Gestaltung nicht da war, dann weiß ich auch nicht, wie gegen das Vorgehen des Produzenten vorzugehen ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
Es geht um einen Spielfilmdreh (Western), Low Budget, ohne Gage mit Drehbuch. Die Dreharbeiten dauern schon 11 Monate an, nun wird der Hauptdarstellerin vom Produzent der gleichzeitig Regisseur ist, eine neue Szene auferlegt, die vorher nicht im Drehbuch stand. Es geht um eine erotische (Fremdgeh-)Szene die noch nicht verschriftlicht wurde. Erst hieß es "man sieht nur die 4 Füße wâhrend des Aktes), nun plötzlich (alles über Einzelgespräch in WhatsApp) verlangt der Regisseur/Produzent, dass die Hauptdarstellerin Sex von hinten zeigt, nur mit einem Höschen bekleidet, oder die Reiterstellung einnimmt. Oben ohne.
Sie hat sich ausdrücklich geweigert.
Jedoch angeboten, Softeres in Wâsche zu drehen, woraus die Handlung ja auch klar hervorgeht!
Der Produzent sagte es soll so gemacht werden wie er es sagt und droht mit "Neu drehen", was dann heisst mit einer neuen Hauptdarstellerin.

Kann er machen.
Zitat:
Nun schreibt der Produzent, er habe ein Double für die Szene, er bräuchte nur kurz für die Szene das Gesicht der Hauptdarstellerin. Auch dazu hat sie sich geweigert und ist mit der Thematik raus aus dem zweier WhatsApp Gespräch und hat das Thema in der Film-WhatsApp Gruppe (40 Mitglieder) dargelegt und das Drehbuch zu der Szene verlangt.

Die Hauptdarstellerin fühlt sich schlecht und genötigt im sexuellen Zusammenhang. Ist das Nötigung? Was kann sie tun?

Die Frage ist eher: was kann der Regisseur bzw. der Produzent tun?
Das hängt davon ab, was der Vertrag der Schauspielerin mit dem Produzenten/der Produktionsfirma etc. zu diesen Fragen sagt.

Für solche Streitfälle gibt es übrigens Schlichtungsstellen, jedenfalls im Bereich Theater, man sollte prüfen, ob es sowas auch für den Bereich Film gibt.

Unter Umständen muss die Schauspielerin die Gesichtsszene drehen, anderenfalls macht sie sich regresspflichtig. Was schlimmer sein dürfte: sie würde in der Branche den Ruf einer Querulantin bekommen. Was sich für künftige Engagements negativ auswirken könnte...

"Body Doubles" einzusetzen ist üblich, genau aus dem Grund, um Schauspielern Nacktszenen zu ersparen, die sozusagen dann von "Stunt-Darstellern" gespielt werden. Der Schauspieler springt in der Regel ja auch nicht aus Hubschrauber, wenn die Rolle das verlangt, das macht ein Experte.

Daß ein Film im Laufe der Dreharbeiten verändert wird, daß das Drehbuch verändert wird, daß Szenen gestrichen werden und andere dazu kommen, ist üblich und muss hingenommen werden. Es sei denn, ein Schauspieler wäre so prominent und begehrt, daß er das vertraglich ausschließen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Denn was bringt es hier, ohne einen einzigen Satz zu einem nachgefragten evtl. vorhandenen Vertrag zu verlieren?
Ein Drehbuch IST kein Vertrag.

Ein Drehbuch kann sehr wohl die Grundlage eines mündlich oder sogar konkludent abgeschlossenen Vertrages sein. Auch wenn es ziemlich unwahrscheinlich ist, daß es keinen schriftlichen Darsteller-Vertrag gibt, denn das wäre ein arges Risiko für den Produzenten.
Zitat:

-Zeit ist nicht justiziabel.

Doch, das ist sie. Ein zeitlicher Mehraufwand verursacht Kosten, und unzulässig Kosten zu verursachen kann zur Schadensersatzpflicht führen.
Ob das im beschriebenen Fall durchsetzbar wäre, kann man anhand der gegebenen Informationen nicht mal ansatzweise einzuschätzen versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40958 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ein Drehbuch kann sehr wohl
Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dass es für dieses Projekt einen Darsteller-Vertrag gibt.
Längst hätte beantwortet werden können, was da außer Drehbuch als Vertrag herhalten könnte.

Zitat (von eh1960):
Doch, das ist sie.
Hier geht es um eine gagenlose Darstellerin. Welche Zeit könnte sie als *Schadensersatz* geltend machen?

Wenn man in der Nähe eines so beschriebenen *Falles* bleibt, statt rechtstheoretische Postulate hervorzuziehen, kann man auch einschätzen, was die Darstellerin noch unternehmen kann.

Deshalb:
Wenn sie es auch nach den Meinungen der Mitforisten und sogar nach den jetzt geschilderten Folgen noch so sieht, sollte sie sich Unterstützung von einem Fachanwalt holen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort




#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40958 Beiträge, 6614x hilfreich)

Zitat (von lillemore.1):
Diese meisten Antworten sind einfach nur lächerlich.
Das magst du so sehen. Aber es gibt keinen Grund, deshalb gleich 3 x deinen letzten Beitrag reinzuhauen.
Ansonsten: Sie kann doch zum Anwalt gehen und sich das von diesem erklären lassen.

Zitat (von lillemore.1):
Keiner hat begriffen, dass hier eine Frau zu einer sexuellen Szene gedrängt werden sollte, nach einem Jahr Drehzeit.
Alle haben es begriffen und dazu wurde ausführlich geantwortet.
Gedrängt, genötigt, gezwungen?? Da wohl nichts zu Änderungen vereinbart wurde, siehts eben schlecht aus.

Zitat (von lillemore.1):
Keine Antwort war wirklich intelligent. Sorry
Es war nicht nach intelligenten Antworten gefragt. Du hast nicht begriffen, was Sache ist, sorry. Die *Querulantin* hat sich mit ihrer WA-Aktion sehr un-intelligent verhalten.

Zitat (von lillemore.1):
It is a man‘s world…
Na ja, wenn Regisseur/Produzent Männer sind und solche Filmchen unter dem Anschein *seriös* und ohne Gage über fast 1Jahr lang *produzieren*, darf man sich schon fragen (als Mann und als Frau), ob es klug ist, OHNE Vertrag soviel Zeit und Herzblut in eine Rolle zu investieren. Und wenns der 1.Dreh war, dann hat sie was gelernt--->zu Verträgen bzw. zu *andere aufwiegeln/aufhetzen*.
Leider hat sie nun ihren Ruf in der Branche.

Zitat (von lillemore.1):
Frauen haben das auszuhalten
NÖ. Männer in ähnlichen Situationen auch nicht.
Zitat (von lillemore.1):
und wenn sie die Gruppe darüber informieren, sind sie unprofessionell.
JA. Weil sie es SO tat.
Zitat (von lillemore.1):
Eine Querolantin weil sie sich wehrt??
Richtig wehren wäre wichtig gewesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.497 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.266 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.