Folgende Frage:
Person A ist Architektin. Nachdem sie aus verschiedenen Architekturbüros rausgeflogenes ist erhält sie in einem renommierten Unternehmen eine wichtige Anstellung. Denn sich gut verkaufen und Schaumschlagen kann sie. Dies geht 2 Jahre gut und endet auch dann.
Nun bewirbt sie sich im öffentlichem Dienst bei der Bauordnung einer Gemeinde und trifft auf Kollegin B. In der Probezeit verhält sich A unauffällig. Danach ändert sich das
Person B wird stutzig und ihr fällt folgendes auf:
- A erledigt viel private Dinge am Arbeitsplatz
- A erscheint nie pünktlich
- A meldet sich oft krank mit merkwürdigen Geschichten wird dann aber auf Feiern gesehen
- A hält sich selbst für superwichtig und hat manipulatives Geschick, hat aber diverse Fehlstunden und wenig Fachkompetenz und Verantwortungsgefühl den Bürgern gegenüber. Sie weiß aber zumindest jeden Vorteil vom öffentlichen Dienst zu nutzen
- ganz objektiv müsste man anhand von unerledigten Aktenzeichen sehen, dass die Arbeit kaum gemacht wird —aber das Ganze läuft aber einfach so
- Bürger bekommen keine Rückrufe von ihr
Person B wundert sich immer mehr dass so ein Verhalten im öffentlichen Dienst ohne Konsequenz bleibt und fängt an Person A ein bisschen zu beobachten und spioniert. B fallen immer mehr Kuriositäten auf.
Person B sucht nach 4 Jahren das Gespräch mit der Abteilungsleitung und spricht die ganzen offenen AZs an und weitere Merkwürdigkeiten s. o.
Dort wird sie aber zurückgewiesen mit dem Argument so spricht man nicht über Kollegen. B reibt sich verwundert die Augen. Sie hat nur Wahrheiten und Beobachtungen wiedergegeben, die sie als zutiefst unkollegial empfindet
Nun gut weitere Jahre vergehen und B sagt nichts mehr aber wundert sich weiter.
Aber nun zur Frage
A war nun inzwischen 7 Jahre bei dieser Gemeinde bei der Bauordnung und hat sich aber letzten Monat auf eine hohe Führungs Position eine Nachbargemeinde im öffentlichen Dienst beworben weil sie dort mehr Geld und Status erwartet. A hat den Job bekommen.
Wenn B nun einer Kollegin dieser neuen Gemeinde die sie zufällig kennt erzählen würde was sie mit A in der derzeitigen Gemeinde erlebt hat, gemeint sind natürlich nur wahrheitsgemäße und belegbare Erfahrungen mit A könnte das als üble Nachrede gedeutet werden ?
-- Editiert von Moderator topic am 5. Januar 2026 13:20
-- Thema wurde verschoben am 5. Januar 2026 13:20
Spionieren + Petzen = strafbar ?
B sollte froh sein, diese Kollegin los geworden zu sein.
Zitat :Erfahrungen mit A könnte das als üble Nachrede gedeutet werden ?
Warum nicht? Evtl. verstehen sich die Kollegen im Nachbardorf mit der neuen Kollegin recht gut.
Zitat :wahrheitsgemäße und belegbare Erfahrungen
Kollegin B scheint gekränkt zu sein, weil dieser Person evtl. mehr gelang als ihr selber.
Die belegbaren Erfahren könnten sich als Bumerang erweisen, vor allem dann, wenn es relevante Punkte sind, welche nicht ausgeplaudert werden sollten.
Für Kollegin B könnte es im eigenen Amt doch schwierig werden, wenn deren Kollegen, mit denen sie täglich zusammenarbeiten muss, das Petzen anders interpretieren.
Ja.Zitat :könnte das als üble Nachrede gedeutet werden ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :könnte das als üble Nachrede gedeutet werden ?
Oder als Neid oder sonst was.
Zitat :Person B sucht nach 4 Jahren das Gespräch mit der Abteilungsleitung
Zu lange gewartet und falscher Ansprechpartner.
Zitat :Dort wird sie aber zurückgewiesen mit dem Argument so spricht man nicht über Kollegen.
Wenn was oben steht alles war ist die Reaktion verständlich.
Zitat :- A erledigt viel private Dinge am Arbeitsplatz
Nicht verboten.
Zitat :- A erscheint nie pünktlich
Solche Leute gibte es. Alle relevanten Betroffnen arangieren sich damit.
Zitat :- A meldet sich oft krank mit merkwürdigen Geschichten wird dann aber auf Feiern gesehen
Und?
Auch Kranke dürfen feiern.
Zitat :- A hält sich selbst für superwichtig und hat manipulatives Geschick, hat aber diverse Fehlstunden und wenig Fachkompetenz und Verantwortungsgefühl den Bürgern gegenüber. Sie weiß aber zumindest jeden Vorteil vom öffentlichen Dienst zu nutzen
Scheint eine weit verbreitete Berufskrankheit in den Eben zu sein.
Zitat :- ganz objektiv müsste man anhand von unerledigten Aktenzeichen sehen, dass die Arbeit kaum gemacht wird
Was ist denn das für ein Nonsens?
Zitat :- Bürger bekommen keine Rückrufe von ihr
Gibts eine gesetzliche Pflicht für Rückrufe?
Zitat :Wenn B nun einer Kollegin dieser neuen Gemeinde ...
... dann wäre das nicht als Nachtreten, nachdem B in der eigenen Behörde nicht weitergekommen war.
Für mein Empfinden und nach meiner Erfahrung hat sie es auch ziemlich ungeschickt angegangen und das Ausspionieren scheint am Ende sowas wie eine Obsession geworden zu sein.
In der Tat könnte B sich damit selbst einen Schiefer einziehen, wenn sie nicht Ruhe gibt.
Zitat :Was ist denn das für ein Nonsens?
Du scheinst wenig Ahnung vom öffentlichen Dienst (bw der Bereich von Person A = Baurecht) zu haben, Chrominanz. Das ist kein NONSENSE sondern normal. Jeder Vorgang bekommt ein Aktenzeichen in dieser Abteilung (Bauamt).
Beispiel: Bürger k möchte das Haus umbauen und stellt eine Bauvoranfrage. Dann bekommt das Ganze erstmal ein Aktenzeichen vom Sekretariat, danach wird es bearbeitet. Nachdem ein Sachbearbeiter fesgelegt wurde.
Person A jedoch schiebt das erstmal ein paar Wochen und sogar Monate vor sich her. Z B
Bürger O möchte eine Wärmepumpe einbauen und eine Gaube aufs Dach. Das teilt er der Behörde mit, dort bekommt er eine Eingangsbestätigung und ein Aktenzeichen. Das muss bearbeitet und beantwortet werden. Er muss eine Bauvoranfrage stellen, als Beispiel.
Das ist kein NONSENSE, sondern tägliche Normalität.
Person B ist weder gekränkt, noch will sie ein eine Höhere Position, sie beobachet einfach daß daß die Aufgaben die A zugewiesen bekommt nur schleppend bearbeitet werden. oder gar nicht. In dieser Gemeinde ohne dafür Konsequenzen zu erfahren. Das wundert und ärgert B - das ist alles.
Es gibt auch im Ö Dienst eine Kernarbeitszeit, die alle einhalten ausser A . Das heisst wenn Bürger zur Bauberatung kommen, ist A zunächst nicht anwesend. B muss dann ins Beratungszimmer und "übernehmen".
Mit den Voranfragen kenne ich auch so wie geschildert.
Mal ehrlich: vergiss A, es lohnt nicht.
Sei froh, dass A weg ist. Das kannst Du natürlich so sagen :-) ("Seid A weg ist hab ich mega gute Laune")
-- Editiert von User am 5. Januar 2026 05:30
Zitat :Person B ist weder gekränkt, noch will sie ein eine Höhere Position, sie beobachet einfach daß daß die Aufgaben die A zugewiesen bekommt nur schleppend bearbeitet werden. oder gar nicht. In dieser Gemeinde ohne dafür Konsequenzen zu erfahren. Das wundert und ärgert B - das ist alles.
Doch, es ärgert Sie, warum nachtreten? Die Kollegin ist in einer anderen Gemeinde und somit, müssen Sie keinerlei Aufgaben mehr übernehmen.
7 Jahre fiel das nur Ihnen, weder andere Kollegen noch Bürger beschwerten sich?
Warum informierten Sie damals nicht die nächst höhere Stelle, nachdem Ihr Vorgesetzter die vorgebrachten Verfehlungen nicht ernst genommen hatte?
Was war, ist Vergangenheit und der Posten wurde sicher neu besetzt.
Zitat :Es gibt auch im Ö Dienst eine Kernarbeitszeit, die alle einhalten ausser A .
Ich war auch im öffentlichen Dienst und da werden die Arbeitszeiten festgehalten, allerdings dürfte eine Architektin oder andere MA im Bauamt, auch Außentermine haben, somit kann die Anwesenheit im Amt abweichen.
Las gerade ältere Post durch, arbeiten Sie überhaupt im gen. Fachbereich?
Aus meiner Sicht, was Ihnen im eigenen Amt nicht gelang, möchten Sie nun in der Nachbargemeinde erreichen, was hätten sie davon? Genugtuung, könnte Ihnen auf lange Sicht im eigenen Amt schaden.
-- Editiert von User am 5. Januar 2026 07:39
Chrominanz hat nicht geschrieben, dass es keine Aktenzeichen im ÖD gibt, Fritta. Ch. hat lediglich darauf hingewiesen, dass man aus längeren Laufzeiten nicht zwingend auf Faulheit, Unfähigkeit schließen kann. Meine Güte, A ist weg, B muss nicht mehr beobachten, sich ärgern, was auch immer. Ist doch prima; hat also wesentlich mehr Freizeit oder Zeit, ihren eigenen Job zu erledigen. Offensichtlich war A entgegen der Ansicht von B nicht nur tragbar im alten Job, sondern sogar so tragbar, dass sie sich für den neuen Job qualifizierte bzw. geeignet war. Man glaubt doch nicht ernsthaft, dass im ÖD nicht im Vorfeld - also vor Besetzung einer freien Position im gehobenen Dienst - keine Kommunikation zwischen den Ämtern statt fand?
wirdwerden
Bitte nicht wieder die ganze Litanei im Nachhinein. Denn sogar behördenintern hatte über Jahre hinweg kein Vorgesetzter etwas an A´s Arbeit zu kritisieren und/oder Konsequenzen anzudrohen (oder es war B nicht bekannt). Stattdessen bekam B selbst einen ÖD-Rüffel.Zitat :Person A jedoch schiebt das erstmal ein paar Wochen und sogar Monate vor sich her.
Wer wie B als *Anschwärzer* erst 4 Jahre wartet, sollte B endgültig nach 7 Jahren den selbstgewählten Karriereweg gehen lassen und keiner bekannten Kollegin i-was petzen.
Genau. Seit Jahren wundert und ärgert das B---und du schreibst ebenso lange schon über diesen Frust von B. Nun bist du bei *Strafrecht.Zitat :Das wundert und ärgert B - das ist alles.
Sogar DAS entfällt nun. B ist gleich dran mit Beratung.Zitat :B muss dann ins Beratungszimmer und "übernehmen".
btw.
A selbst ist spät dran...erst nach 7 Jahren eine Stufe weiter auf der K-Leiter.
A wird dort solche fachlichen Aufgaben nicht mehr auf den Tisch bekommen.
Du scheinst nicht viel zu wissen über das, was solche A´s dann zu tun haben.
*Blender* haben ---oben--- andere Aufgaben.
Das ist weder neu noch besonders noch auf ÖD-Baubehörden bezogen.
Zitat :Es gibt auch im Ö Dienst eine Kernarbeitszeit, die alle einhalten ausser A .
Die Abweichung erfolgt Genehmigung der Vorgesetzten offenbar?
Zitat :Das heisst wenn Bürger zur Bauberatung kommen, ist A zunächst nicht anwesend. B muss dann ins Beratungszimmer und "übernehmen".
Warum *muss*?
Wenn sie zur Bauberatung mit A wollen müssen sie halt warten bis A anwesend ist.
Hallo,
gibts nicht - ich glaube ich weiß wer Person A ist !! B soll froh sein daß sie weg ist. Und ruhig sein und nichts sagen ;-) die andere Gemeinde wird schon noch merken was für eine Schaumschlägerin sie sich eingefangen hat
Manche Kommentare hier sind ja echt nicht hilfreich...aber gut ist m E die Antworten von Anami Blaubär und Wird Werden -
Würde ja am liebsten die Namen schreiben, die ich vermute, aber das macht man besser nicht öffentich aber ich denke ich weiss wer es ist, Anfang 2026 und in NRW, kleinere Gemeinde, stimmts ? ;-)
-- Editiert von User am 6. Januar 2026 17:21
Zitat :Anfang 2026 und in NRW, kleinere Gemeinde, stimmts ? ;-)
B sagt den Namen nicht, aber ja NRW, sehr sehr schlanke Frau ist A dank Ozempic und bläst viel heisse wichtige Luft mit wenig Ergebnissen - aber B schweigt jetzt Ihr habt geholfen. B ist nur froh daß A weg ist. Weiss nicht ob wir die selbe Person meinen ist aber auch egal.
Danke für Eure Antworten !
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten