Hallo,
ein Freund von mir ist Internet Service Provider. Ein Kunde, der bei ihm Webspace angemietet hat, hat darauf kinderpornografische Inhalte hinterlegt.
Die Staatsanwalt hat - obwohl er als ISP keinerlei Verbindung zu den Daten hat und es ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht möglich ist die Datenträger seiner Kunden nach illegalen Inhalten zu durchsuchen - die Hausdurchsuchung bei ihm angeordnet.
Dabei wurden alle PCs, Datenträger usw. mitgenommen, natürlich wurde bei ihm nichts gefunden.
Er hat dann gem. § 304 StPO
Beschwerde erhoben und darin aufgeführt, dass er nur Dienstleister - mit den Rechten und Pflichten eines Telekommunikationsanbieters - ist. Ferner hat er augeführt, dass er seine Datenträger dringend zurück benötigt, da sonst sein Unternehmen nicht mehr weiter bestehen kann. Alle Kundendaten, Festplatten, Rechnungen usw. hat die Staatsanwaltschaft vorab beschlagnahmt.
Das Landgericht Dortmund hat dieser Beschwerde gefolgt und die Herausgabe der Datenträger angeordnet.
Nun rief er beim Staatsanwalt in Dortmund an und bat um Herausgabe. Dieser sagt nun, dass er sich noch einige Wochen gedulden muss und außerdem würde er jetzt erstmal die Polizei (die im Besitz der Datenträger ist) usw. anschreiben.
Daher meine Frage: ist das rechtens? Welche Möglichkeiten hat er die Datenträger sofort rauszubekommen? Eventuell per Gerichtsvollzieher?
Ohne die Daten kann er bald Insolvenz seines Unternehmens anmelden.
Staatsanwalt gibt Daten trotz erfolgreicher Beschwerde nicht raus!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es das Landgericht war, war es also die Beschwerdeinstanz. Das macht aber in der Sache keinen Unterschied.
Praktisch läuft die Herausgabe so, dass die StA die Polizei, bei der die Sachen liegen, anschreibt, dass sie an den Berechtigten herauszugeben sind.
Wieso das einige Wochen dauern soll kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen, da selbst die Staatsanwaltschaften inzwischen über Fax-Geräte verfügen.
Der Gerichtsvollzieher kann da auch nichts ausrichten.
Aber Sie können, Verzeihung, Ihr Freund kann sich natürlich bei der StA beschweren (Dienstaufsichtsbeschwerde). Das Prinzip ist ganz einfach: Alles, was die Sache in übermäßige Arbeit ausarten lässt, wird logischerweise schneller bearbeitet als andere Sachen.
Und jetzt?
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