Staatsanwalt gibt Daten trotz erfolgreicher Beschwerde nicht raus!

13. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)
Staatsanwalt gibt Daten trotz erfolgreicher Beschwerde nicht raus!

Hallo,

ein Freund von mir ist Internet Service Provider. Ein Kunde, der bei ihm Webspace angemietet hat, hat darauf kinderpornografische Inhalte hinterlegt.

Die Staatsanwalt hat - obwohl er als ISP keinerlei Verbindung zu den Daten hat und es ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht möglich ist die Datenträger seiner Kunden nach illegalen Inhalten zu durchsuchen - die Hausdurchsuchung bei ihm angeordnet.

Dabei wurden alle PCs, Datenträger usw. mitgenommen, natürlich wurde bei ihm nichts gefunden.

Er hat dann gem. § 304 StPO Beschwerde erhoben und darin aufgeführt, dass er nur Dienstleister - mit den Rechten und Pflichten eines Telekommunikationsanbieters - ist. Ferner hat er augeführt, dass er seine Datenträger dringend zurück benötigt, da sonst sein Unternehmen nicht mehr weiter bestehen kann. Alle Kundendaten, Festplatten, Rechnungen usw. hat die Staatsanwaltschaft vorab beschlagnahmt.

Das Landgericht Dortmund hat dieser Beschwerde gefolgt und die Herausgabe der Datenträger angeordnet.

Nun rief er beim Staatsanwalt in Dortmund an und bat um Herausgabe. Dieser sagt nun, dass er sich noch einige Wochen gedulden muss und außerdem würde er jetzt erstmal die Polizei (die im Besitz der Datenträger ist) usw. anschreiben.

Daher meine Frage: ist das rechtens? Welche Möglichkeiten hat er die Datenträger sofort rauszubekommen? Eventuell per Gerichtsvollzieher?

Ohne die Daten kann er bald Insolvenz seines Unternehmens anmelden.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn es das Landgericht war, war es also die Beschwerdeinstanz. Das macht aber in der Sache keinen Unterschied.
Praktisch läuft die Herausgabe so, dass die StA die Polizei, bei der die Sachen liegen, anschreibt, dass sie an den Berechtigten herauszugeben sind.
Wieso das einige Wochen dauern soll kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen, da selbst die Staatsanwaltschaften inzwischen über Fax-Geräte verfügen.
Der Gerichtsvollzieher kann da auch nichts ausrichten.
Aber Sie können, Verzeihung, Ihr Freund kann sich natürlich bei der StA beschweren (Dienstaufsichtsbeschwerde). Das Prinzip ist ganz einfach: Alles, was die Sache in übermäßige Arbeit ausarten lässt, wird logischerweise schneller bearbeitet als andere Sachen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.701 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen