Stadt erteilt sich Lastschrifteinzug.

12. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)
Stadt erteilt sich Lastschrifteinzug.

Hallo,

weiss jetzt zwar nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage,aber ich versuch es einfach mal.

Wir zahlen für unseren Sohn Monatlich einen Beitrag für eine offende Ganztagsschule.

Heute haben wir einen Änderungsbescheid von der Stadt erhalten,wo wir jetzt 15,00 Euro mehr bezahlen müssen.

Wir haben den Betrag Monatlich immer selbst überwiesen und der Stadt keine Lastschriftgenehmigung erteilt.

In dem neuen Bescheid wurde jetzt aber eine Handschriftliche Notiz reingeschrieben,unsere Kontonummer und Bankleitzahl,das die Abbuchnung des Beitags, jetzt immer zum 15 eines Monat von unseren Konto abgebucht wird.

Meine frage ist jetzt,ob die das so einfach dürfen,obwohl wir der Stadt keine Schriftliche Genehmigung erteilt haben für einen Lastschrifteinzug ??

Schonmal Danke für jede Hilfe .

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Wer von Ihrem Konto abbucht, bestimmen immer noch Sie.
Fragen Sie bei der Stadt nach, wer für diese handschriftliche Notiz verantwortlich ist. Ich denke, das war eine Eigenmächtigkeit eines städtischen Mitarbeiters.
Eine Verpflichtung zur Zustimmung besteht für Sie meines Wissens nicht.

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#2
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)

hi, george,

ich würde sofort (schriftlich natürlich)

- meine Bank informieren, dass sie keiner Abbuchung (hier: Stadt) zulassen darf, denn dann haftet sie 'mit';

- der Stadt Abbuchung untersagen

- im Schreiben auch gleichzeitig von der Stadt wissen wollen, auf welcher Berechtigungsgrundlage sie Mehrkosten von 15,00 EUR will.

Gibt es einen Vertrag für den Besuch der Ganztagsschule?
Dort würde ich nachlesen, ob die Stadt überhaupt berechtigt ist, einseitig Preise festzusetzen oder zu ändern - (falls es eine Preisgleitklausel gibt, ob diese überhaupt gültig ist (§ 307 BGB z.B.?)

Gruß v §§-Laien M.S.G.

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