Steuerklasse, Ehe und ALG2

11. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
danusia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse, Ehe und ALG2

Hallo zusammen,

ich bin schon in vielen Foren gewesen und hoffe jetzt hier endlich eine Antwort auf meine (zugegeben- auf viele) Fragen zu bekommen.
Meine Situation sieht so aus: ich beziehe seid Januar 2008 ALG2 arbeite aber zusätzlich auf 400€ Basis. Das Geld wird auf mein ALG2 angerechnet.
Mein Arbeitsgeber hat mit ab September ein Arbeitsvertrag über 30 Stunden die Woche angeboten(HURRA!).
Natürlich nehme ich die Arbeit an! Ich würde dann ca. 1400 € Brutto verdienen (Vollzeit 39 Stunden= 1900€ Brutto).
So weit so gut.
Ich habe vor im Dezember zu Heiraten. Mein zukünftiger verdient 2300 € Brutto. Beide haben wir jetzt natürlich die Steuerklasse 1
Leider ist mein Freund seid 01.04.08 wegen Lungenentzündung die dann eine Herzmuskelentzündung hervorgerufen hat krankgeschrieben. Laut seinem Arzt wird er noch min. bis miete August arbeitsunfähig. Erst dann darf mein Freund stundenweise anfangen zu arbeiten. Die ersten 6 Wochen hat sein Arbeitgeber den Gehalt bezahlt, danach die Krankenkasse (Leider viel weniger).

Frage 1: welche Steuerklassen sind für uns nach der Hochzeit günstiger?
Wir heiraten erst im Dezember, soviel ich weiß muss/darf man die Steuerklasse aber bis Ende November ändern!?

Frage 2: wie ist das mit Steuererstattung? Stimmt das, dass wir dann Geld zurückbekommen? Wie macht sich die Krankheit meines Freundes da bemerkbar?

Wir wollen schon lange heiraten und Kinder bekommen, aber ich wollte unbedingt erst einen Job haben und nicht das Zusammenleben in der Ehe mit Schulden oder Problemen die das Arbeitslosensein mit sicht bringt anfangen.
Jetzt können wir loslegen. Und somit stellt sich die nächste Frage von selbst.

Frage 3: in wieweit hat ein Kind Einfluss auf die Wahl der Steuerklassen? Und was ist wenn nicht ich, sondern mein Man in Elternzeit geht. Sein Arbeitgeber hat nichts dagegen und ich würde dann nicht wieder aus dem Job aus sein, für den ich so lange gekämpft habe.

Fragen über Fragen! Ich bedanke mich aber jetzt schon für die Antworten.

Liebe Grüß
danusia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

versuchen Sie es doch mal im Steuerrecht!

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

...rage 1: welche Steuerklassen sind für uns nach der Hochzeit günstiger?...
Gib mal den Suchbegriff "Steuerklassenwahl" ein.
...Wir heiraten erst im Dezember, soviel ich weiß muss/darf man die Steuerklasse aber bis Ende November ändern!?...
Nein, die Steuerklasse kann erst n a c h der Heirat geändert werden. Die Steuerklasse kann 1 x im Jahr geändert werden und ist jederzeit möglich.

...Frage 2: wie ist das mit Steuererstattung? Stimmt das, dass wir dann Geld zurückbekommen?...
Ihr werden im Jahr der Hochzeit rückwirkend in die bessere Steuerklasse eingestuft und erhaltet somit die zuviel bezahlte Steuer mit der Steuererklärung des nächsten Jahres zurück.

...Frage 3: in wieweit hat ein Kind Einfluss auf die Wahl der Steuerklassen? Und was ist wenn nicht ich, sondern mein Mann in Elternzeit geht...
Jedes Ehepaar kann die Sreuerklassen frei wählen, entweder III/V oder IV/IV.
Hier sollte mann aufpassen, da das Elterngeld nach dem Lohn bezahlt wird und sich ausführlich beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

zu Frage 1: Für 2008 können die Steuerklassen nicht mehr geändert werden, wenn Ihr erst im Dezember heiratet. Für das Jahr 2009 sind die Steuerklassen 3/5 günstiger, wobei die Steuerklasse 3 für Deinen zukünftigen Mann gilt. Die Steuervorteile durch die heirat für 2008 müst Ihr durch die Abgabe einer Steuererklärung reinholen.

zu Frage 2: Bei der Steuerklassenkombination 3/5 kann auch eine Nachzahlung auftreten. Für 2008 müsste es jedoch eine Erstattung eben, da Ihr beide das gesamte Jahr in Steuerklasse 1 gewesen seid

zu Frage 3: Kinder haben keinen Einfluss auf die Wahl der Steuerklassen. Wenn allerdings in absehbarer Zeit Nachwuchs geplant ist, dann solltet Ihr überlegen, die Steuerklassenkombination 4/4 ab 2009 zu wählen. dadurch fällt dann das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld für Dich höher aus. Die gegenüber 3/5 zuviel gezahlten Steuern kann man sich über die Abgabe einer Steuererklärung zurückholen. Das gilt aber nur wenn Du in Elternzeit gehst. Sollte Dein Mann in Elternzeit gehen, ist die Kombination 3/5 besser.

0x Hilfreiche Antwort

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