Straf- oder Zivilrechtliche Folgen bei Verwendung von frei zugänglichen Bildern im gem. Haushalt?

21. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)
Straf- oder Zivilrechtliche Folgen bei Verwendung von frei zugänglichen Bildern im gem. Haushalt?

Moin Moin 123rechts-expertinnen/-en!

Folgender Sachverhalt:
Verheiratetes Ehepaar lebt im gemeinsamen Haushalt mit gemeinsamen Kind. Bei der Suche nach einem bestimmten Gegenstand trifft der Ehemann zufällig auf einen Datenträger der frei zugänglich quasi in einer Schublade mit den gängigen Schreibutensilien des Haushaltes. Aus Neugier schließt er diesen Datenträger an den gemeinsamen Computer und findet die archivierten Bilder seiner Ehefrau aus der Zeit vor der Eheschließung. Das was er sieht entspricht nicht dem ihm bekannten Kenntnisstand als auch nicht seinem moralischen, ethischen und persönlichen als auch religiösen Werten. X wechselnde Geschlechtspartnern in eindeutigen Posen mit ihr auf diversen Reisen und Hotelzimmern usw.. Wären diese Umstände dem Ehemann vor der Eheschließung bekannt gewesen, wäre er keine Ehe mit dieser Person eingegangen und hätte auch kein gemeinsames Kind gezeugt.

Frage1:
Kann der Ehemann Zivil- oder Strafrechtlich belangt werden, wenn er einzelne Bilder vom Datenträger kopiert, drucken lässt und beim Klärungsgespräch als "Beweismittel" auf den Tisch legt?

Frage2:
Kann der Ehemann diese Bilder, die zufällig entdeckt wurden im wohlmlglich bevorstehenden Scheidungsverfahren dem Gericht vorlegen bzw. verwenden?

Frage3:
Wie stehen die Chancen in dem Fall auf Trennungs- und Ehefrauenunterhalt im Falle einer Scheidung für die Frau?

Frage4:
Da das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, stellt sich der Ehemann auch die Frage, ob das Kind von ihm ist, weil zurückgerechnet er zufällig in dem möglichen Zeitraum der Empfängnis auch zwischendurch auf Geschäftsreise war. Kann er ohne die Zustimmung oder ohne die Kindsmutter zu fragen einen Vaterschaftstest durchführen?

Vorab vielen Dank für die sachlichen Rückmeldung.

Viele Grüße
MB

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124766 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von ToniToni21):
Kann der Ehemann Zivil- oder Strafrechtlich belangt werden, wenn er einzelne Bilder vom Datenträger kopiert, drucken lässt und beim Klärungsgespräch als "Beweismittel" auf den Tisch legt?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber es wäre durchaus denkbar.



Zitat (von ToniToni21):
Wie stehen die Chancen in dem Fall auf Trennungs- und Ehefrauenunterhalt im Falle einer Scheidung?

Auch das ist in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Jedenfalls ist es strafrechtlich völlig irrelevant und es werden seine moralischen, ethischen, persönlichen als auch religiöse Werte bei der Bemessung wohl mit dem Faktor 0,0 berücksichtigt.



Zitat (von ToniToni21):
Kann der Ehemann diese Bilder, die zufällig entdeckt wurden im wohlmlglich bevorstehenden Scheidungsverfahren dem Gericht vorlegen bzw. verwenden?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen". Und auch das "wollen" und "sollen" spielt ja oft eine Rolle.

Ich würde das "dürfen" als auch das "sollen" mit einem versierten Fachanwalt besprechen.



Zitat (von ToniToni21):
Kann er ohne die Zustimmung oder ohne die Kindsmutter zu fragen einen Vaterschaftstest machen?

Zum Thema "können", "dürfen", "wollen" und "sollen" siehe oben.
Heimliche Tests unterliegen nicht nur einem Beweisverwertungsverbot, sondern können wegen der Illegalität für den Tester sehr teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von Maybach):
Wären diese Umstände dem Ehemann vor der Eheschließung bekannt gewesen, wäre er keine Ehe mit dieser Person eingegangen und hätte auch kein gemeinsames Kind gezeugt.
Wäre der Ehefrau vor der Ehe bekannt gewesen, dass ihr Ehemann eine Nonne erwartet, hätte sie diesen wohl nicht geheiratet.

Zitat (von Maybach):
Kann der Ehemann Zivil- oder Strafrechtlich belangt werden, wenn er einzelne Bilder vom Datenträger kopiert, drucken lässt und beim Klärungsgespräch als "Beweismittel" auf den Tisch legt?
Nein.

Zitat (von Maybach):
Kann der Ehemann diese Bilder, die zufällig entdeckt wurden im wohlmlglich bevorstehenden Scheidungsverfahren dem Gericht vorlegen bzw. verwenden?
Die Bilder haben im Scheidungsverfahren keinerlei Bedeutung.

Zitat (von Maybach):
Wie stehen die Chancen in dem Fall auf Trennungs- und Ehefrauenunterhalt im Falle einer Scheidung für die Frau?
Selbstverständlich hat die Frau Anspruch auf Unterhalt. Irgendwelche Bilder aus der Vergangenheit spielen keine Rolle, was auch bei Bildern aus der Gegenwart so wäre.

Zitat (von Maybach):
Kann er ohne die Zustimmung oder ohne die Kindsmutter zu fragen einen Vaterschaftstest durchführen?
Wenn das Kind noch minderjährig ist: nein.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wäre der Ehefrau vor der Ehe bekannt gewesen, dass ihr Ehemann eine Nonne erwartet, hätte sie diesen wohl nicht geheiratet.


beide Parteien kommen aus türkisch/muslimischen Elternhäusern und die jetzt Ehefrau hat vor der Eheschließung zu verstehen gegeben, dass Sie lediglich in der Vergangenheit einmal verlobt sei und mehr nicht. Jetzt stellte sich heraus, dass es mehrere Geschlechtspartner gegeben hat. Es wurde somit eine entsprechende Erwartung gegenüber dem jetzt Ehemann suggeriert.

Zitat (von bostonxl):

Die Bilder haben im Scheidungsverfahren keinerlei Bedeutung.

Arglistige Täuschung, also dass die Ehe unter Vorgabe falscher Tatsachen oder so etwas in der Art (sorry, bin kein Jurist) geschlossen wurde?

Zitat (von bostonxl):
Selbstverständlich hat die Frau Anspruch auf Unterhalt. Irgendwelche Bilder aus der Vergangenheit spielen keine Rolle, was auch bei Bildern aus der Gegenwart so wäre.

Wenn die Ehefrau also aktuell untreu wäre, somit Ehebruch begeht (falls es diesen Begriff juristisch überhaupt gibt) und bereits einen oder mehrere neue Beziehungen oder Bekanntschaften parallel hat, würde das keine Rolle spielen im Scheidungsverfahren?



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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8043 Beiträge, 1657x hilfreich)

Da man ein Kind hat, sollte man das ganze erstmal in einer Aussprache klären und nicht so, wie es im Thread angedeutet wurde.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von Maybach):
Arglistige Täuschung, also dass die Ehe unter Vorgabe falscher Tatsachen oder so etwas in der Art (sorry, bin kein Jurist) geschlossen wurde?
Nein. Es gelten die Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft.

Zitat (von Maybach):
Wenn die Ehefrau also aktuell untreu wäre, somit Ehebruch begeht (falls es diesen Begriff juristisch überhaupt gibt) und bereits einen oder mehrere neue Beziehungen oder Bekanntschaften parallel hat, würde das keine Rolle spielen im Scheidungsverfahren?
Korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34417 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von Maybach):
beide Parteien kommen aus türkisch/muslimischen Elternhäusern
Völlig irrelevant.
Die Frage ist: Haben die beiden Parteien nach deutschem Recht geheiratet?
Wenn ja... ist so ziemlich alles gefragte irrelevant.

Eine Ehe kann in Deutschland auf Antrag geschieden werden, wenn sie gescheitert/zerrüttet ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3806 Beiträge, 615x hilfreich)

Zitat (von Maybach):
beide Parteien kommen aus türkisch/muslimischen Elternhäusern und die jetzt Ehefrau hat vor der Eheschließung zu verstehen gegeben, dass Sie lediglich in der Vergangenheit einmal verlobt sei und mehr nicht.

Hätte sie es ihnen vor der Ehe erzählt, wäre selbige wohl ausgeschlossen gewesen.
Ergo verschwieg sie es, weil sie vermutlich sie wirklich liebte. So doch besser, als eine Zwangsheirat, wie sie immer noch vorkommen.
Der einzige Punkt, warum war der Datenträger in einer frei zugänglichen Schublade? Evtl. wollte sie, dass sie ihn finden und sie über ihre voreheliches Leben Kenntnis erhalten.
Reden sie mit ihrer Frau, warum gleich an Scheidung denken, ihre Frau hat sich dem westlichen Leben eher angepasst als sie.
Wobei Fremdgehen oder mehrere Frauen vor der Ehe, bei vielen muslimischen Männern angeblich legitim sein soll. In D gibt es Gleichberechtigung.

-- Editiert von User am 21. August 2023 12:00

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#8
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wobei Fremdgehen oder mehrere Frauen vor der Ehe, bei vielen muslimischen Männern angeblich legitim sein soll. In D gibt es Gleichberechtigung.


man ist im Jahre 2023 angekommen und es gab einiges an Entwicklung und "Modernisierung", keine Frage. Dieses Ausmaß wurde bewusst verheimlicht. Wenn man es vor der Eheschließung gewusst hätte, hätte man sich immer noch mit freien Zügen dafür oder dagegen entscheiden können. In diesem Fall wurde mutwillig vorgetäuscht und das Leben vor der Ehe verschleiert, somit wurde mit einem anderen Wissenstand diese Entscheidung getroffen.

Zitat (von cirius32832):
Da man ein Kind hat, sollte man das ganze erstmal in einer Aussprache klären und nicht so, wie es im Thread angedeutet wurde.


Bin ich vollkommen bei Ihnen. Das Kind erschwert die Situation extrem und es sollte nicht hierbei in Mitleidenschaft gezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von Maybach):
man ist im Jahre 2023 angekommen und es gab einiges an Entwicklung und "Modernisierung", keine Frage.
Der Ehemann scheint aber noch vor der Mitte des vorherigen Jahrhunders zu leben. Oder lebt in 2023 in der Vorstellung in einem türkischen Dorf im Nirgendwo.

Zitat (von Maybach):
In diesem Fall wurde mutwillig vorgetäuscht und das Leben vor der Ehe verschleiert, somit wurde mit einem anderen Wissenstand diese Entscheidung getroffen.
Man hat also nicht aus Liebe / Zuneigung geheiratet, sondern weil die Ehefrau vermeintlich noch Jungfrau war.

Egal, auf jeden Fall hat die Frau sowohl Anspruch auf vollen Trennungsunterhalt und nach der Scheidung je nach Alter des Kindes auch auf den vollen nachehelichen Ehegattenunterhalt. Und das zu Recht.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34417 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von Maybach):
somit wurde mit einem anderen Wissenstand diese Entscheidung getroffen.
Das passiert öfter, als mancher denkt, wenn auch aus anderen Gründen. Mit hätte-hätte kann man vor einem deutschen Familiengericht keine Scheidung erreichen.
Zitat (von Maybach):
Das Kind erschwert die Situation extrem und es sollte nicht hierbei in Mitleidenschaft gezogen.
Nicht das Kind erschwert diese Situation. Der sich *belogen, betrogen und arglistig getäuscht* fühlende Ehemann zieht das gemeinsame Kind auf jeden Fall selbst in Mitleidenschaft.
Warum sonst macht der Ehemann sich heute Gedanken um seine biologische Vaterschaft?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3806 Beiträge, 615x hilfreich)

Zitat (von Maybach):
man ist im Jahre 2023 angekommen und es gab einiges an Entwicklung und "Modernisierung", keine Frage

Offenbar müssen sie da noch dran arbeiten, dass diese Modernisierung auch für ihre Frau gilt, es geht bei ihnen wohl um die Ehre.
Bei u.st. Satz ist sie jedenfalls nicht erkennbar.
Zitat (von Maybach):
Wären diese Umstände dem Ehemann vor der Eheschließung bekannt gewesen, wäre er keine Ehe mit dieser Person eingegangen und hätte auch kein gemeinsames Kind gezeugt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124766 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Man hat also nicht aus Liebe / Zuneigung geheiratet, sondern weil die Ehefrau vermeintlich noch Jungfrau war.

Diese hellseherischen Fähigkeiten sind immer wieder faszinierend ...



Zitat (von bostonxl):
Der Ehemann scheint aber noch vor der Mitte des vorherigen Jahrhunders zu leben. Oder lebt in 2023 in der Vorstellung in einem türkischen Dorf im Nirgendwo.

Es gibt auch Christen die solche Vorstellungen hegen, sogar mitten in DE, in Großstädten.


In DE ist die Religion und die damit verbundenen Vorstellungen allerdings von Staat und der Justiz getrennt.
Weshalb ein Verstoß gegen solche Wertevorstellungen regelmäßig allenfalls marginale Auswirkungen auf Unterhalt, Sorgerecht etc. hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39624 Beiträge, 14177x hilfreich)

Kommen wir doch mal auf die juristischen Aspekte zurück. Wir haben das Verschuldensprinzip in einem Scheidungsverfahren seit etwa 1977 abgeschafft. Seitdem schnüffelt der Staat im Rahmen von Scheidungsverfahren nicht mehr in unseren Betten rum, und das ist auch gut so. Bleibt die Frage nach der Vaterschaft; wenn es jetzt greifbare Verdachtsmomente gibt, welche, die es früher noch nicht gab, kann er notfalls mit gerichtlicher Hilfe einen Vaterschaftstest durchführen lassen.

Wenn jemand so extreme Vorstellungen seines zukünftigen Ehepartners hat, dann muss er vor Eheschließung klären, ob diesen Vorstellungen auch die Partnerin entspricht. Jedenfalls kann er nicht erwarten, dass ein deutsches Gericht eben wegen dieser Vorstellungen grundrechtswidrige Entscheidungen fällt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn wir jetzt von der bisherigen Mediation und den moralischen Aspekten absehen, völlig gleich welcher Wertvorstellungen gemäß Elternhaus, Religion oder sozialem Umfeld, habe ich zusammenfassend verstanden, dass es bei der Verwendung der Bilder und der Konfrontation mit diesen keine Rechtsfolgen zu erwarten sind.

Des Weiteren gibt es keine Rechtsgrundlage, welche sich mit einer mögliche Schuldfrage einer gescheiterten Ehe oder dem zerrütteten Verhältnis befasst. Somit gibt es auch keine Abweichungen bei dem anzuwenden Recht zum Trennungs-, Kindes- und Ehegattenunterhalts. An dieser Stelle sei auch einmal erwähnt, dass im gleichberechtigten Deutschland und der Justiz der Unterhalt den finanziellen Ausgleich beider Parteien im Falle einer Scheidung gemäß der "Düsseldorfer Tabelle" klärt. In diesem Fall muss nicht automatisch von einem Unterhaltsanspruch der Ehefrau ausgegangen werden. Der Ehemann kann genauso berechtigt sein, wenn er weniger verdient ;)

Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.

Das Thema kann meinetwegen wieder geschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124766 Beiträge, 40397x hilfreich)

Zitat (von Maybach):
habe ich zusammenfassend verstanden, dass es bei der Verwendung der Bilder und der Konfrontation mit diesen keine Rechtsfolgen zu erwarten sind.

Da hat man falsches verstanden, es stehen den Betroffenen die zivil- wie strafrechtlichen Wege offen.
Niemand hier weis, wie Ehefrau und andere Abgebildete auf die Verwendung der Bilder reagieren werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34417 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von Maybach):
dass es bei der Verwendung der Bilder und der Konfrontation mit diesen keine Rechtsfolgen zu erwarten sind.
Nö. Es kommt drauf an, wie jemand diese Daten verwendet und zu welchem Zweck er wen auch immer damit konfrontiert.
Zitat (von Maybach):
welche sich mit einer mögliche Schuldfrage einer gescheiterten Ehe oder dem zerrütteten Verhältnis befasst.
Die Schuldfrage stellt sich vorm Familiengericht bei einer Scheidung nicht.
Zitat (von Maybach):
Somit gibt es auch keine Abweichungen bei dem anzuwenden Recht zum Trennungs-, Kindes- und Ehegattenunterhalts.
Aber sicher gibt es die.
Eine Ehescheidung ist eine Ehescheidung ist eine Ehescheidung.
Was sich daraus ergibt... ergibt sich dann.
Zitat (von Maybach):
An dieser Stelle sei auch einmal erwähnt
Nun ja, es kommt wie immer--- auch hier darauf an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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