Moin Moin 123rechts-expertinnen/-en!
Folgender Sachverhalt:
Verheiratetes Ehepaar lebt im gemeinsamen Haushalt mit gemeinsamen Kind. Bei der Suche nach einem bestimmten Gegenstand trifft der Ehemann zufällig auf einen Datenträger der frei zugänglich quasi in einer Schublade mit den gängigen Schreibutensilien des Haushaltes. Aus Neugier schließt er diesen Datenträger an den gemeinsamen Computer und findet die archivierten Bilder seiner Ehefrau aus der Zeit vor der Eheschließung. Das was er sieht entspricht nicht dem ihm bekannten Kenntnisstand als auch nicht seinem moralischen, ethischen und persönlichen als auch religiösen Werten. X wechselnde Geschlechtspartnern in eindeutigen Posen mit ihr auf diversen Reisen und Hotelzimmern usw.. Wären diese Umstände dem Ehemann vor der Eheschließung bekannt gewesen, wäre er keine Ehe mit dieser Person eingegangen und hätte auch kein gemeinsames Kind gezeugt.
Frage1:
Kann der Ehemann Zivil- oder Strafrechtlich belangt werden, wenn er einzelne Bilder vom Datenträger kopiert, drucken lässt und beim Klärungsgespräch als "Beweismittel" auf den Tisch legt?
Frage2:
Kann der Ehemann diese Bilder, die zufällig entdeckt wurden im wohlmlglich bevorstehenden Scheidungsverfahren dem Gericht vorlegen bzw. verwenden?
Frage3:
Wie stehen die Chancen in dem Fall auf Trennungs- und Ehefrauenunterhalt im Falle einer Scheidung für die Frau?
Frage4:
Da das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, stellt sich der Ehemann auch die Frage, ob das Kind von ihm ist, weil zurückgerechnet er zufällig in dem möglichen Zeitraum der Empfängnis auch zwischendurch auf Geschäftsreise war. Kann er ohne die Zustimmung oder ohne die Kindsmutter zu fragen einen Vaterschaftstest durchführen?
Vorab vielen Dank für die sachlichen Rückmeldung.
Viele Grüße
MB
Straf- oder Zivilrechtliche Folgen bei Verwendung von frei zugänglichen Bildern im gem. Haushalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatKann der Ehemann Zivil- oder Strafrechtlich belangt werden, wenn er einzelne Bilder vom Datenträger kopiert, drucken lässt und beim Klärungsgespräch als "Beweismittel" auf den Tisch legt? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber es wäre durchaus denkbar.
ZitatWie stehen die Chancen in dem Fall auf Trennungs- und Ehefrauenunterhalt im Falle einer Scheidung? :
Auch das ist in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Jedenfalls ist es strafrechtlich völlig irrelevant und es werden seine moralischen, ethischen, persönlichen als auch religiöse Werte bei der Bemessung wohl mit dem Faktor 0,0 berücksichtigt.
ZitatKann der Ehemann diese Bilder, die zufällig entdeckt wurden im wohlmlglich bevorstehenden Scheidungsverfahren dem Gericht vorlegen bzw. verwenden? :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen". Und auch das "wollen" und "sollen" spielt ja oft eine Rolle.
Ich würde das "dürfen" als auch das "sollen" mit einem versierten Fachanwalt besprechen.
ZitatKann er ohne die Zustimmung oder ohne die Kindsmutter zu fragen einen Vaterschaftstest machen? :
Zum Thema "können", "dürfen", "wollen" und "sollen" siehe oben.
Heimliche Tests unterliegen nicht nur einem Beweisverwertungsverbot, sondern können wegen der Illegalität für den Tester sehr teuer werden.
Wäre der Ehefrau vor der Ehe bekannt gewesen, dass ihr Ehemann eine Nonne erwartet, hätte sie diesen wohl nicht geheiratet.ZitatWären diese Umstände dem Ehemann vor der Eheschließung bekannt gewesen, wäre er keine Ehe mit dieser Person eingegangen und hätte auch kein gemeinsames Kind gezeugt. :
Nein.ZitatKann der Ehemann Zivil- oder Strafrechtlich belangt werden, wenn er einzelne Bilder vom Datenträger kopiert, drucken lässt und beim Klärungsgespräch als "Beweismittel" auf den Tisch legt? :
Die Bilder haben im Scheidungsverfahren keinerlei Bedeutung.ZitatKann der Ehemann diese Bilder, die zufällig entdeckt wurden im wohlmlglich bevorstehenden Scheidungsverfahren dem Gericht vorlegen bzw. verwenden? :
Selbstverständlich hat die Frau Anspruch auf Unterhalt. Irgendwelche Bilder aus der Vergangenheit spielen keine Rolle, was auch bei Bildern aus der Gegenwart so wäre.ZitatWie stehen die Chancen in dem Fall auf Trennungs- und Ehefrauenunterhalt im Falle einer Scheidung für die Frau? :
Wenn das Kind noch minderjährig ist: nein.ZitatKann er ohne die Zustimmung oder ohne die Kindsmutter zu fragen einen Vaterschaftstest durchführen? :
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ZitatWäre der Ehefrau vor der Ehe bekannt gewesen, dass ihr Ehemann eine Nonne erwartet, hätte sie diesen wohl nicht geheiratet. :
beide Parteien kommen aus türkisch/muslimischen Elternhäusern und die jetzt Ehefrau hat vor der Eheschließung zu verstehen gegeben, dass Sie lediglich in der Vergangenheit einmal verlobt sei und mehr nicht. Jetzt stellte sich heraus, dass es mehrere Geschlechtspartner gegeben hat. Es wurde somit eine entsprechende Erwartung gegenüber dem jetzt Ehemann suggeriert.
Zitat:
Die Bilder haben im Scheidungsverfahren keinerlei Bedeutung.
Arglistige Täuschung, also dass die Ehe unter Vorgabe falscher Tatsachen oder so etwas in der Art (sorry, bin kein Jurist) geschlossen wurde?
ZitatSelbstverständlich hat die Frau Anspruch auf Unterhalt. Irgendwelche Bilder aus der Vergangenheit spielen keine Rolle, was auch bei Bildern aus der Gegenwart so wäre. :
Wenn die Ehefrau also aktuell untreu wäre, somit Ehebruch begeht (falls es diesen Begriff juristisch überhaupt gibt) und bereits einen oder mehrere neue Beziehungen oder Bekanntschaften parallel hat, würde das keine Rolle spielen im Scheidungsverfahren?
Da man ein Kind hat, sollte man das ganze erstmal in einer Aussprache klären und nicht so, wie es im Thread angedeutet wurde.
Nein. Es gelten die Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft.ZitatArglistige Täuschung, also dass die Ehe unter Vorgabe falscher Tatsachen oder so etwas in der Art (sorry, bin kein Jurist) geschlossen wurde? :
Korrekt.ZitatWenn die Ehefrau also aktuell untreu wäre, somit Ehebruch begeht (falls es diesen Begriff juristisch überhaupt gibt) und bereits einen oder mehrere neue Beziehungen oder Bekanntschaften parallel hat, würde das keine Rolle spielen im Scheidungsverfahren? :
Völlig irrelevant.Zitatbeide Parteien kommen aus türkisch/muslimischen Elternhäusern :
Die Frage ist: Haben die beiden Parteien nach deutschem Recht geheiratet?
Wenn ja... ist so ziemlich alles gefragte irrelevant.
Eine Ehe kann in Deutschland auf Antrag geschieden werden, wenn sie gescheitert/zerrüttet ist.
Zitatbeide Parteien kommen aus türkisch/muslimischen Elternhäusern und die jetzt Ehefrau hat vor der Eheschließung zu verstehen gegeben, dass Sie lediglich in der Vergangenheit einmal verlobt sei und mehr nicht. :
Hätte sie es ihnen vor der Ehe erzählt, wäre selbige wohl ausgeschlossen gewesen.
Ergo verschwieg sie es, weil sie vermutlich sie wirklich liebte. So doch besser, als eine Zwangsheirat, wie sie immer noch vorkommen.
Der einzige Punkt, warum war der Datenträger in einer frei zugänglichen Schublade? Evtl. wollte sie, dass sie ihn finden und sie über ihre voreheliches Leben Kenntnis erhalten.
Reden sie mit ihrer Frau, warum gleich an Scheidung denken, ihre Frau hat sich dem westlichen Leben eher angepasst als sie.
Wobei Fremdgehen oder mehrere Frauen vor der Ehe, bei vielen muslimischen Männern angeblich legitim sein soll. In D gibt es Gleichberechtigung.
-- Editiert von User am 21. August 2023 12:00
ZitatWobei Fremdgehen oder mehrere Frauen vor der Ehe, bei vielen muslimischen Männern angeblich legitim sein soll. In D gibt es Gleichberechtigung. :
man ist im Jahre 2023 angekommen und es gab einiges an Entwicklung und "Modernisierung", keine Frage. Dieses Ausmaß wurde bewusst verheimlicht. Wenn man es vor der Eheschließung gewusst hätte, hätte man sich immer noch mit freien Zügen dafür oder dagegen entscheiden können. In diesem Fall wurde mutwillig vorgetäuscht und das Leben vor der Ehe verschleiert, somit wurde mit einem anderen Wissenstand diese Entscheidung getroffen.
ZitatDa man ein Kind hat, sollte man das ganze erstmal in einer Aussprache klären und nicht so, wie es im Thread angedeutet wurde. :
Bin ich vollkommen bei Ihnen. Das Kind erschwert die Situation extrem und es sollte nicht hierbei in Mitleidenschaft gezogen.
Der Ehemann scheint aber noch vor der Mitte des vorherigen Jahrhunders zu leben. Oder lebt in 2023 in der Vorstellung in einem türkischen Dorf im Nirgendwo.Zitatman ist im Jahre 2023 angekommen und es gab einiges an Entwicklung und "Modernisierung", keine Frage. :
Man hat also nicht aus Liebe / Zuneigung geheiratet, sondern weil die Ehefrau vermeintlich noch Jungfrau war.ZitatIn diesem Fall wurde mutwillig vorgetäuscht und das Leben vor der Ehe verschleiert, somit wurde mit einem anderen Wissenstand diese Entscheidung getroffen. :
Egal, auf jeden Fall hat die Frau sowohl Anspruch auf vollen Trennungsunterhalt und nach der Scheidung je nach Alter des Kindes auch auf den vollen nachehelichen Ehegattenunterhalt. Und das zu Recht.
Das passiert öfter, als mancher denkt, wenn auch aus anderen Gründen. Mit hätte-hätte kann man vor einem deutschen Familiengericht keine Scheidung erreichen.Zitatsomit wurde mit einem anderen Wissenstand diese Entscheidung getroffen. :
Nicht das Kind erschwert diese Situation. Der sich *belogen, betrogen und arglistig getäuscht* fühlende Ehemann zieht das gemeinsame Kind auf jeden Fall selbst in Mitleidenschaft.ZitatDas Kind erschwert die Situation extrem und es sollte nicht hierbei in Mitleidenschaft gezogen. :
Warum sonst macht der Ehemann sich heute Gedanken um seine biologische Vaterschaft?
Zitatman ist im Jahre 2023 angekommen und es gab einiges an Entwicklung und "Modernisierung", keine Frage :
Offenbar müssen sie da noch dran arbeiten, dass diese Modernisierung auch für ihre Frau gilt, es geht bei ihnen wohl um die Ehre.
Bei u.st. Satz ist sie jedenfalls nicht erkennbar.
ZitatWären diese Umstände dem Ehemann vor der Eheschließung bekannt gewesen, wäre er keine Ehe mit dieser Person eingegangen und hätte auch kein gemeinsames Kind gezeugt. :
ZitatMan hat also nicht aus Liebe / Zuneigung geheiratet, sondern weil die Ehefrau vermeintlich noch Jungfrau war. :
Diese hellseherischen Fähigkeiten sind immer wieder faszinierend ...
ZitatDer Ehemann scheint aber noch vor der Mitte des vorherigen Jahrhunders zu leben. Oder lebt in 2023 in der Vorstellung in einem türkischen Dorf im Nirgendwo. :
Es gibt auch Christen die solche Vorstellungen hegen, sogar mitten in DE, in Großstädten.
In DE ist die Religion und die damit verbundenen Vorstellungen allerdings von Staat und der Justiz getrennt.
Weshalb ein Verstoß gegen solche Wertevorstellungen regelmäßig allenfalls marginale Auswirkungen auf Unterhalt, Sorgerecht etc. hat.
Kommen wir doch mal auf die juristischen Aspekte zurück. Wir haben das Verschuldensprinzip in einem Scheidungsverfahren seit etwa 1977 abgeschafft. Seitdem schnüffelt der Staat im Rahmen von Scheidungsverfahren nicht mehr in unseren Betten rum, und das ist auch gut so. Bleibt die Frage nach der Vaterschaft; wenn es jetzt greifbare Verdachtsmomente gibt, welche, die es früher noch nicht gab, kann er notfalls mit gerichtlicher Hilfe einen Vaterschaftstest durchführen lassen.
Wenn jemand so extreme Vorstellungen seines zukünftigen Ehepartners hat, dann muss er vor Eheschließung klären, ob diesen Vorstellungen auch die Partnerin entspricht. Jedenfalls kann er nicht erwarten, dass ein deutsches Gericht eben wegen dieser Vorstellungen grundrechtswidrige Entscheidungen fällt.
wirdwerden
Wenn wir jetzt von der bisherigen Mediation und den moralischen Aspekten absehen, völlig gleich welcher Wertvorstellungen gemäß Elternhaus, Religion oder sozialem Umfeld, habe ich zusammenfassend verstanden, dass es bei der Verwendung der Bilder und der Konfrontation mit diesen keine Rechtsfolgen zu erwarten sind.
Des Weiteren gibt es keine Rechtsgrundlage, welche sich mit einer mögliche Schuldfrage einer gescheiterten Ehe oder dem zerrütteten Verhältnis befasst. Somit gibt es auch keine Abweichungen bei dem anzuwenden Recht zum Trennungs-, Kindes- und Ehegattenunterhalts. An dieser Stelle sei auch einmal erwähnt, dass im gleichberechtigten Deutschland und der Justiz der Unterhalt den finanziellen Ausgleich beider Parteien im Falle einer Scheidung gemäß der "Düsseldorfer Tabelle" klärt. In diesem Fall muss nicht automatisch von einem Unterhaltsanspruch der Ehefrau ausgegangen werden. Der Ehemann kann genauso berechtigt sein, wenn er weniger verdient
Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.
Das Thema kann meinetwegen wieder geschlossen werden.
Zitathabe ich zusammenfassend verstanden, dass es bei der Verwendung der Bilder und der Konfrontation mit diesen keine Rechtsfolgen zu erwarten sind. :
Da hat man falsches verstanden, es stehen den Betroffenen die zivil- wie strafrechtlichen Wege offen.
Niemand hier weis, wie Ehefrau und andere Abgebildete auf die Verwendung der Bilder reagieren werden.
Nö. Es kommt drauf an, wie jemand diese Daten verwendet und zu welchem Zweck er wen auch immer damit konfrontiert.Zitatdass es bei der Verwendung der Bilder und der Konfrontation mit diesen keine Rechtsfolgen zu erwarten sind. :
Die Schuldfrage stellt sich vorm Familiengericht bei einer Scheidung nicht.Zitatwelche sich mit einer mögliche Schuldfrage einer gescheiterten Ehe oder dem zerrütteten Verhältnis befasst. :
Aber sicher gibt es die.ZitatSomit gibt es auch keine Abweichungen bei dem anzuwenden Recht zum Trennungs-, Kindes- und Ehegattenunterhalts. :
Eine Ehescheidung ist eine Ehescheidung ist eine Ehescheidung.
Was sich daraus ergibt... ergibt sich dann.
Nun ja, es kommt wie immer--- auch hier darauf an.ZitatAn dieser Stelle sei auch einmal erwähnt :
Und jetzt?
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