Strafbefehl! Hilfe...........

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
1lotte1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl! Hilfe...........

Hallo und guten Abend,
ich bin aus großer Verzweiflung hier und hoffe es findet sich vielleicht jemand, der mir weiterhelfen kann und möchte..
Folgendes:
bin alleinerziehend mit 7jähriger Tochter
habe 2008/09 ALG 2 bezogen
meine Tochter nahm 10/08 an einem Filmprojekt teil, verdiente auch Geld, hatte einen Vertrag, war bei der KK gemeldet
ich meldete diesen Verdienst erst nach Aufforderung beim Amt, Amt meinte nach Stellungnahme von mir: GROB FAHRLÄSSIG,
Rückzahlung vereinbart und eingehalten.....
22/12/09 Brief vom Zoll: BETRUG
Stellungnahme von mir, dachte an Geldbuße ect.
nun 15/03/10 STRAFBEFEHL !! 20x15,- plus Verwaltung ca. 70,-
Bin ich jetzt aktenkundig wegen Betrug? Warum sagt das Amt fahrlässig und der Staatsanwalt Betrug?

Was bedeutet das für mich ??? Lohnt ein Widerspruch ??? Kann ich das nicht noch irgendwie abbiegen ??? Geldbuße oder gemeinnützige Arbeit ....Verdiiene 800,- netto und Kindergeld....
Strafbefehl!!!!!!!!! Habe Angst...
Was mach ich jetzt...



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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
ich meldete diesen Verdienst erst nach Aufforderung beim Amt,


Wenn man erwischt wird ist es zu spät. Das nennt sich Sozialbetrug.

Versuch ne Ratenzahlung, ich glaube kaum das du billiger wegkommst. Alternativ könntes du das auch absitzen.

Strafbefehl ist die einfache Variante. Zahlst du wars das. Sonst gehts vor Gericht und es kann dann auch mehr geben.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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