Strafe bei schwerer Behinderung

27. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Rolfi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafe bei schwerer Behinderung

vielleicht muss ich ja nun mit einer Verurteilung als Ladendieb rechnen, wenn ich auch keiner bin....

wie ist das denn mit dem Strafmass für mich als Schwerbehinderten ohne Einkommen und bei schwerer Pflegebedürftigkeit rund um die Uhr. Komme ich da in die Knast-Krankenstation, oder was gibts da zu erwarten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 130x hilfreich)

.....bezüglich Ladendiebstahls zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt zu werden , müssen erfahrungsgemäß diverse
Vorverurteilungen stattgefunden haben.

Bei vorgebrachten Krankheiten würde auch die Haftfähigkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft, soll aber nicht heißen, dass
Behinderte sich hier hinter "verstecken" können, um Straftaten zu begehen.

mfg

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#2
 Von 
Macgyver
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätzlich würde bei mir jeder Ladendieb fotografiert und das Bild mit Anschrift am Eingang und in der regionalen Zeitung veröffentlicht. Die bekommen doch alle ein viel zu geringes Strafmaß. Es kann doch nicht das man teilweise so ungeschorren davonkommt. Wenn jeder klauen würde, dann sähe es ja super aus bei uns !!!!
Ich hoffe das da bald etwas passiert!!!!

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...und die Partei Rechtsstaatlicher Offensive (auch: Schill-Partei) heißt bald "MacGyver-Partei", oder wie?

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Abend,

Wo bleibt Ihre juristische Sachlichkeit "Bob Vila"? Denken Sie an das Grundrecht der Meinungsfreiheit.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#5
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Das problem ist hier allein schon mal das jeder das Recht an seinem Bild hat!
Würde jemand mein Foto einfach so in die Zeitung setzten (z.b. wie es Mac Gyver macht) würde ich den jenigen schnell mal auf ein wenig Schadensersatz und Unterlassung verklagen!
Sowas kann sehr teuer werden!

Also Mac Gyver ich würde mir das mit den Fotoveröffentlichungen gut überlegen

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#6
 Von 
Jasmin2706
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

na ja, wer eine Straftat begeht, sollte auch mit den Konsequenzen rechnen und sich dann nicht hinter Behinderung, Krankheit, Arbeitslosigkeit etc verstecken.


Ich bin auch behindert, doch was Recht und Unrecht ist kann ich sehr wohl unterscheiden - ich nehme mal an Sie auch...

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33892 Beiträge, 17609x hilfreich)

Vielleicht kann Rolfi ja mal mitteilen, was er geklaut hat oder haben soll und ob er vorbestraft ist. Dann kann man auch eine Prognose über die Strafe abgeben.

Gruß mümmel

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