(Strafrechtliche) Produkthaftung und (Zivilrechtliche) Produzentenhaftung

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ocea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
(Strafrechtliche) Produkthaftung und (Zivilrechtliche) Produzentenhaftung

Hallo,

ich habe eine Abhandlung zur Strafrechtlichen Produkthaftung gelesen und bin nun verwirrt. Bei der Produkthaftung handelt es sich ja um eine unabhängige Verschuldenshaftung bzw. Gefährdungshaftung, hier wird aber davon gesprochen dass aus strafrechtlicher Sicht ein persönlicher Vorwurf vorliegen muss. Widerspricht sich dies dann nicht? Und wann liegt eine Zivilrechtliche Produkthaftung vor?

Weiterhin ist in dem Artikel die Rede von Produktbeobachtungspflichten und dass der Hersteller diese nach dem Produkthaftungsrecht befolgen muss, auch nach Inverkehrbringen des Produkts.. ich habe in anderer Literatur gelesen, dass dies nur nach der Produzentenhaftung der Fall ist.. Was ist nun richtig oder verstehe ich was falsch=

In dem Text war auch die Rede von einer zivilrechtlichen Produzentenhaftung und handelt es sich hierbei um die deliktsrechtliche Produzentenhaftung? Gibt es auch eine strafrechtliche Produzentenhaftung?

Ich bin wirklich verwirrt und würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank im Voraus.

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12 Antworten
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#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 402x hilfreich)

Tag,

mal allgemein für das Verständnis: Du zerstörst aus Versehen eine Sache. Strafbar ist das nicht. Zivilrechtlich schuldest du "trotzdem" Ersatz. Verwirrt dich dies ebenso?

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#2
 Von 
Ocea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Nein, das verwirrt mich nicht. Nur im Kontext der Produkt und Produzentenhaftung finde ich das ganze gerade sehr verwirrend.

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 402x hilfreich)

Dass es sich bei der Sachbeschädigung "widerspricht", verwirrt dich (zu Recht) nicht. Warum lässt du dich dann bei der Produkt-/Produzentenhaftung davon verwirren?

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#4
 Von 
Ocea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es bisher so verstanden, dass die Produkthaftung eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung ist. Der Hersteller muss also nicht schuldhaft gehandelt haben um zu haften. Aber aus strafrechtlicher Sicht wird eben ein "individueller Schuldvorwurf" vorausgesetzt... wie ist das denn mit einander vereinbar?

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich sehe nicht, wo genau es bei dir hängt. Strafrechtlich wird eben Schuld verlangt; zivilrechtlich nicht. Wenn du so willst, ist das Strafrecht strenger/nur unter strengeren Voraussetzungen nimmt es jemanden in die Pflicht. Und das ist auch gut so.


Das vorausgesetzt, ist es doch sogar sehr konsequent?

Strafrechtlich: Ohne Schuld keine Strafe.

Zivilrechtlich: Da es gerade der Inbegriff der Gefährdungshaftung ist, nicht auf die Schuldfrage abzustellen, ist es möglich, zivilrechtlich belangt zu werden, ohne schuldhaft gehandelt zu haben.

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#6
 Von 
Ocea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht. Nur verstehe ich nicht wie eine Produkthaftung strafrechtlich sein kann. Gibt es das derzeit überhaupt? Wenn man nach dem Produkthaftungsgesetz geht, dann braucht es keinen individuellen Schuldvorwurf, der Hersteller haftet für seine Fehler. Im Strafrecht muss es aber diesen individuellen Schuldvorwurf geben, es wird doch schließlich nach Vorsatz und Fahrlässigkeit geprüft.

-- Editiert von Ocea am 14.12.2018 12:16

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 402x hilfreich)

Und warum soll das nicht gehen? Wenn jemand zB - mal etwas deutlicher - mit der Absicht, jemandem zu schaden, einen gefährlichen Gegenstand in den Verkehr bringt, warum sollte das nicht strafbar sein? Ob du das dann Produkthaftung nennst, ist doch egal?

Dass man dann zusätzlich nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, ist doch unschädlich; man verzichtet da auf das Merkmal des Verschuldens - nun ist es trotzdem gegeben, aber was soll's? Ist doch sowieso nur ein zusätzliches Recht, auch wenn man zB mal Schwierigkeiten hat, ein Verschulden nachzuweisen. Wenn man dies aber kann, bleibt es einem unbenommen, auch andere Anspruchsgrundlagen heranzuziehen, welche unter Umständen günstigere Rechtsfolgen zeitigen.

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#8
 Von 
Ocea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist an sich vielleicht egal. Aber ich schreibe gerade eine Hausarbeit wo ich z.T. auf die Produkthaftung eingehen muss, also muss ich mit den entsprechenden Bezeichnungen schon sehr genau sein.

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#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 402x hilfreich)

Das schon; aber für das Verständnis/die Unverwirrung hilft es vllt, sich klarzumachen, dass es egal ist, wie du das Kind nennst. Jemand, der mit der Absicht, einen Schaden zuzufügen, ein Produkt in den Verkehr bringt, macht sich strafbar; warum auch nicht?

Was für eine Hausarbeit ist das? Straf- oder Zivilrecht? Und ist das ein Gutachten oder eine Seminararbeit?

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#10
 Von 
Ocea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema Autonomes Fahren und da soll ich auch auf die Problematik der Haftung eingehen.

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#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 402x hilfreich)

Toll, das klingt ja super :)

Hast du eine juristische Bibliothek bei dir? Da solltest du schon jede Menge zu diesem Thema finden. Danach wird der exakte Begriff das kleinste Problem sein :D

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#12
 Von 
Ocea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja habe ich, danke! Ich habe auch einiges an Literatur. Nur leider ist das alles teils sehr unverständlich. Ich habe z.B. auch zwei Quellen die sich, meiner Meinung nach, bei den Produktbeobachtungspflichten widersprechen.. da komm ich auch nicht voran.

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