Strafunmündige Gewalttäter

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb527314-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafunmündige Gewalttäter

Wir sind momentan leider etwas ratlos. Unsere Tochter (15) wird seit der 5. Klasse von einer Mitschülerin (Parallelklasse) gemobbt. Bisher beschränkten sich die Übergriffe auf Beleidigungen und Beschimpfungen. Seit letztem Jahr wird sie leider auch handgreiflich. Die Jugendliche wurde schon mehrmals deswegen (für drei Tage) von der Schule suspendiert. Vorgestern gab es wieder einmal einen Vorfall bei dem sie nach mehreren Beleidigungen unserer Tochter ins Gesicht geschlagen hat. Ich habe mit dem Rektor gesprochen der mir sagt, dass sie wieder eine Klassenkonferenz bekommt "...für einen Schulverweis reicht es aber nicht, dafür hätte sie ihr (unserer Tochter) schon die Nase brechen müssen oder wenigstens ein paar blaue Flecke verpassen." Ich war fassungslos. Ich bin daraufhin mit meiner Tochter zur Polizei gefahren und habe eine Anzeige erstattet. Ich weiß sehr wohl, dass dabei nicht viel rumkommt aber wenigstens einen "Schuss vor den Bug" und dass die junge Dame merkt, dass sie damit nicht durchkommt. Heute früh hat sie meiner Tochter wieder aufgelauert und sie wieder ins Gesicht geschlagen und wurde daraufhin vom Konrektor für den heutigen Tag suspendiert. Vorhin bekam unsere Tochter eine Whatssapp von ihr, in der sie sich lustig gemacht hat, wie toll es wäre ständig suspendiert zu werden, da sie dann mehr Freizeit hat und außerdem ist sie ja erst 13 und damit würde unsere Strafanzeige überhaupt nichts bringen.
Unsere Tochter verzweifelt langsam. Sie will nicht mehr zur Schule. Da wir sehr ländlich wohnen, ist es auch nicht so einfach möglich in eine andere Schule zu wechseln. Sie ist normalerweise nicht auf den Mund gefallen und durchaus selbstbewusst. Aber in diesem Fall steht sie zitternd auf dem Schulhof und weiß nicht was sie machen soll (Aussage unserer Tochter)

Welche Möglichkeiten haben wir als Eltern gegen die junge Gewalttäterin vorzugehen? Wie können wir unsere Tochter schützen? Da sie selbst strafmündig ist, kann man ihr ja nicht mal raten zurück zu schlagen. Ist es möglich das Jugendamt einzuschalten? Wir fühlen uns absolut hilflos.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(757 Beiträge, 131x hilfreich)

Ihr könnt das Mädchen auf Schmerzensgeld verklagen. Das geht nämlich auch bei Kindern die unter 14 sind und für das Strafgesetzbuch Schuldunfähig sind.

Jugendamt könnt ihr natürlich auch einschalten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124592 Beiträge, 40381x hilfreich)

Zitat (von fb527314-3):
Da sie selbst strafmündig ist, kann man ihr ja nicht mal raten zurück zu schlagen.

Doch, im Rahmen der Notwehr ist das durchaus straffrei möglich.
Das kann solche Leute stoppen, kann aber auch zur Eskalation führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb527314-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Ihr könnt das Mädchen auf Schmerzensgeld verklagen. Das geht nämlich auch bei Kindern die unter 14 sind und für das Strafgesetzbuch Schuldunfähig sind.

Jugendamt könnt ihr natürlich auch einschalten.


Wie aussichtsreich ist denn so eine Klage? Uns geht es nicht wirklich ums Geld osndern nur darum, dass sie unsere Tochter in Ruhe lässt. Wenn so eine Klage realistische Aussicht auf Erfolg hätte, würde es uns schon reichen, wenn ihre Eltern solchen "Ärger" hätten, dass sie auf ihre Tochter einwirken unsere Tochter in Ruhe zu lassen. Wenn man dabei aber wenig Aussicht auf Erfolg hat, würde es uns nur Kosten verursachen und die junge Dame (samt Familie) lachen sich so richtig schadenfroh ins Fäustchen.

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#4
 Von 
fb527314-3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachfrage: Wäre es realistisch bei Gericht ein "Annäherungsverbot" zu erwirken oder gibt es das nicht bei Minderjährigen? Uns geht es wirklich nur darum unsere Tochter zu schützen!

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1815x hilfreich)

Zitat (von fb527314-3):
Da sie selbst strafmündig ist, kann man ihr ja nicht mal raten zurück zu schlagen.


Notwehr ist auch gegen Strafunmündige zulässig. Wenn sie sich das rein körperlich nicht zutraut, man darf auch durchaus mit einem Stein zuschlagen, den man "zufällig" in der Jackentasche hatte... Es ist nämlich nicht nur das mildeste, sondern jedes geeignete Mittel zulässig, das nicht ausnahmsweise grob übertrieben ist (also etwa eine Schußwaffe).

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#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Evtl. könnte man auch die Schule wechseln. Ansonsten würde ich auch einfach mich mal wehren. Da muss man wohl erst die Hämmungen verlieren, aber bei der Dame scheint es mit Worten ja nicht zu verstehen.
Man kann sich auch an das Regierungspräsidium wenden und Beschwerde gegen den Rektor einreichen, dort einfach mal das Gesagte schildern.

Das Jugendamt würde ich auch auf jeden Fall einschalten.

-- Editiert von The Mentalist am 03.10.2019 08:16

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#7
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(757 Beiträge, 131x hilfreich)

Die Schulen selbst sind doch total machtlos. In NRW läuft das so: du kannst ein Kind praktisch nur deiner eigenen Schule verweisen wenn du eine andere Schule findest die diesen Problemschüler aufnimmt.

Praktisch läuft das dann auf einen Kuhhandel raus. Du bekommst meinen Problemkandidat, ich deinen. In der Hoffnung das diese Schüler sich durch den Schulwechel und ein neues Umfeld wieder fangen.

Einen Schüler von der Schule zu werfen ist praktisch aussichtslos. Lehrer und Direktoren machtlos. Ausschulen (also nach Hause schicken) ist da noch da härteste MIttel. In der Hoffnung dass das Kind dann seine Eltern nervt. Wobei die Eltern in der Regel damit reagieren, der Schule die Schuld zu geben das ihr Kind nicht erzogen ist.

Den Jugendämter gehts nicht viel besser. Total überfordert da viel zu wenig Personal.

Tatsächlich wird man in solchen Fällen vom Staat, der ja das Gewaltmonopol hat, komplett im Stich gelassen. So siehts doch aus. Das kann man noch versuchen schön zu reden oder auch nicht.

Ausdrücklich sind da weder Polizei, Schule noch Jugendamt dran schuld. Die Versuchen das wenige zu machen was sie ausrichten können und haben meinen vollen Respekt für ihre Arbeit. Hier versagt Politik seit Jahrzehnten.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1815x hilfreich)

Hat das Kind keine befreundeten Mitschüler/innen, die eine Zeitlang als "Begleitschutz" fungieren können? Oder der Betreffenden mal ein wenig ins Gewissen reden (zu meiner Zeit gerne auch mal mit der Faust unter der Nase als kleine Warnung)? Gemeinsam ist man stark. :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34319 Beiträge, 5910x hilfreich)

Zitat (von fb527314-3):
Nachfrage: Wäre es realistisch bei Gericht ein "Annäherungsverbot" zu erwirken
Wer darf sich dann nicht mehr der Schule oder dem Klassenzimmer nähern?

Meine Empfehlung:
Deine Tochter sollte sich endlich mal für einen Selbstverteidigungskurs anmelden. Diesen auch durchziehen und dann diese eine Mitschülerin deutlich darauf hinweisen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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