Hallo zusammen,
hier mal eine vermeintlich blöde, allerdings für uns sehr wichtige Frage
In unserem Ort entsteht ein Baugebiet mit ca. 90 Bauplätzen. Die Erschließung läuft aktuell in vollen Zügen, allerdings haben wir das Problem, dass sämtliche LKW unsere "kleine, alte" Straße als Zufahrt nutzen. Diese ist ohnehin schon nicht mehr im besten Zustand, da am Tag aber ca. 20 - 30 vollbeladene Sattelzüge hoch und runterballern, wird die natürlich nicht mehr lange machen. Und wer darf die Sanierung dann zahlen? Wir Anwohner (da wir ein recht großes Grundstück haben, wird es vermutlich auf einen Hausverkauf hinauslaufen...).
Es gibt verschiedene Wege um das Gebiet zu erreichen, manche mit einem kleinen Umweg für die LKW, dafür aber schonend für die Anwohner. Gibt es irgendeine Möglichkeit das durchzusetzen?
Die NLG verdient sich hier eine goldene Nase (Ankauf Grundstücke für 12€/qm Verkauf bei ca. 110€/qm) und wir Anwohner müssen drunter leiden. Hinweis an unsere Gemeinde gab es schon, allerdings ohne Erfolg.
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass der Verkehr zumindest gleichmäßig verteilt wird.
Vielen Dank und Gruß
Straßennutzung für Baugebiet
8. April 2020
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Frage vom 8. April 2020 | 10:34
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 7x hilfreich)
Straßennutzung für Baugebiet
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#1
Antwort vom 8. April 2020 | 11:16
Von
Status: Schlichter (7204 Beiträge, 1514x hilfreich)
Ist Ihre Strasse denn schon ausgebaut? Also end-ausgebaut und abgerechnet?
Ansonsten können Sie sich jederzeit an das Bauamt ihrer Gemeinde / Stadt wenden mit Ihren Einwänden und Wünschen.
#2
Antwort vom 8. April 2020 | 11:39
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 7x hilfreich)
Oh, das ist eine gute Frage. Wann zählt eine Straße als "ausgebaut"?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. April 2020 | 11:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39815x hilfreich)
Ähnliches Problem, die Lösung war, die Durchfahrt unattraktiv zu machen.
Also so Auto parken, das es rechtskonform ist, für die Lkw aber maximal nervig und zeitraubend wird.
Wenn sie sich beschweren, die Alternativen nennen.
#4
Antwort vom 8. April 2020 | 15:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Die Frage ist gar nicht blöd, evtl. aber etwas *blöd* losgelassen...
Wer sagt, schreibt oder fordert das von Euch?ZitatUnd wer darf die Sanierung dann zahlen? Wir Anwohner :
Den Zusammenhang sehe ich nicht, aber es ist jedenfalls erlaubt, auch große Hausgrundstücke zu verkaufen.Zitatda wir ein recht großes Grundstück haben, wird es vermutlich auf einen Hausverkauf hinauslaufen :
Ja, kann durchaus sein.ZitatGibt es irgendeine Möglichkeit das durchzusetzen? :
Die hat sich dich als Anwohner nicht rausgesucht. Die Zahlen sind vollkommen irrelevant.ZitatDie NLG verdient sich hier eine goldene Nase :
Wie wurde der Hinweis denn gegeben? Falls so wie hier, hätte ich Verständnis, dass kein Erfolg sichtbar ist.ZitatHinweis an unsere Gemeinde gab es schon, allerdings ohne Erfolg. :
Ich bin sicher, die gibt es auch bei euch.ZitatVielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass der Verkehr zumindest gleichmäßig verteilt wird. :
Das ist eure Privatstraße? Klein und alt sind viele...Zitatunsere "kleine, alte" Straße :
#5
Antwort vom 8. April 2020 | 22:25
Von
Status: Schlichter (7204 Beiträge, 1514x hilfreich)
ZitatOh, das ist eine gute Frage. Wann zählt eine Straße als "ausgebaut"? :
Da gibt es verschiedene Regelungen und gesetzliche Grundlagen...
https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenbaubeitrag
Aber auch dazu gibt das Bauamt deiner Stadt / Kommune Auskunft
#6
Antwort vom 9. April 2020 | 11:32
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatWenn sie sich beschweren, die Alternativen nennen. :
Naja, wenn man indirekt zugibt, das absichtlich gemacht zu haben (denn das wird ja mit einem "nein, leider kann ich nicht etwas näher am Rand parken, tut mir leid" ausgesagt), hinterlassen einem die genervten Lkw-Fahrer dann vielleicht auch mal nette "Grüße" am Auto oder anderswo. Man sollte sich Ärger nicht unbedingt einhandeln, den man vermeiden kann.
#7
Antwort vom 9. April 2020 | 16:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Das ist nicht wenig und das dauert wahrscheinlich Jahre (nach der Erschließung geht Stück für Stück oder batzenweise das Bauen los.Zitatentsteht ein Baugebiet mit ca. 90 Bauplätzen. Die Erschließung läuft aktuell :
Mir ist noch eingefallen:
-Als Anwohner sollte man Beweissicherung betreiben. Am eigenen Hausgrundstück.
- Die Anwohner, je nachdem, wie viele es betrifft, sollten den Bürgermeister auf ihre Seite holen. Der wird sich evtl. für 4-5 Anwohner nicht so ins Zeug legen wie für 30-50.
-Wenn es Umwege/Alternativzufahrten gibt, dann sollte man diese dem Bürgermeister sachlich, höflich und deutlich darlegen.
-Manchmal dauerts, denn der BM muss das evtl. erst mit dem Erschließungsträger verhackstücken ... und/oder seinen *Bauminister* begeistern/überzeugen.
So etwas ähnliches hat hier mal ca 8 Monate gedauert, dann war Schluß mit der Kurzfahrt über Kopfsteinpflaster unter Denkmalschutz. Man musste erst eine Umgehung bauen.
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