Straßennutzung für Baugebiet

8. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chris2806
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Straßennutzung für Baugebiet

Hallo zusammen,

hier mal eine vermeintlich blöde, allerdings für uns sehr wichtige Frage :)
In unserem Ort entsteht ein Baugebiet mit ca. 90 Bauplätzen. Die Erschließung läuft aktuell in vollen Zügen, allerdings haben wir das Problem, dass sämtliche LKW unsere "kleine, alte" Straße als Zufahrt nutzen. Diese ist ohnehin schon nicht mehr im besten Zustand, da am Tag aber ca. 20 - 30 vollbeladene Sattelzüge hoch und runterballern, wird die natürlich nicht mehr lange machen. Und wer darf die Sanierung dann zahlen? Wir Anwohner (da wir ein recht großes Grundstück haben, wird es vermutlich auf einen Hausverkauf hinauslaufen...).
Es gibt verschiedene Wege um das Gebiet zu erreichen, manche mit einem kleinen Umweg für die LKW, dafür aber schonend für die Anwohner. Gibt es irgendeine Möglichkeit das durchzusetzen?
Die NLG verdient sich hier eine goldene Nase (Ankauf Grundstücke für 12€/qm Verkauf bei ca. 110€/qm) und wir Anwohner müssen drunter leiden. Hinweis an unsere Gemeinde gab es schon, allerdings ohne Erfolg.

Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass der Verkehr zumindest gleichmäßig verteilt wird.

Vielen Dank und Gruß

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Ist Ihre Strasse denn schon ausgebaut? Also end-ausgebaut und abgerechnet?
Ansonsten können Sie sich jederzeit an das Bauamt ihrer Gemeinde / Stadt wenden mit Ihren Einwänden und Wünschen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris2806
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Oh, das ist eine gute Frage. Wann zählt eine Straße als "ausgebaut"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Ähnliches Problem, die Lösung war, die Durchfahrt unattraktiv zu machen.

Also so Auto parken, das es rechtskonform ist, für die Lkw aber maximal nervig und zeitraubend wird.
Wenn sie sich beschweren, die Alternativen nennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Die Frage ist gar nicht blöd, evtl. aber etwas *blöd* losgelassen...

Zitat (von Chris2806):
Und wer darf die Sanierung dann zahlen? Wir Anwohner
Wer sagt, schreibt oder fordert das von Euch?
Zitat (von Chris2806):
da wir ein recht großes Grundstück haben, wird es vermutlich auf einen Hausverkauf hinauslaufen
Den Zusammenhang sehe ich nicht, aber es ist jedenfalls erlaubt, auch große Hausgrundstücke zu verkaufen.
Zitat (von Chris2806):
Gibt es irgendeine Möglichkeit das durchzusetzen?
Ja, kann durchaus sein.
Zitat (von Chris2806):
Die NLG verdient sich hier eine goldene Nase
Die hat sich dich als Anwohner nicht rausgesucht. Die Zahlen sind vollkommen irrelevant.
Zitat (von Chris2806):
Hinweis an unsere Gemeinde gab es schon, allerdings ohne Erfolg.
Wie wurde der Hinweis denn gegeben? Falls so wie hier, hätte ich Verständnis, dass kein Erfolg sichtbar ist.
Zitat (von Chris2806):
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass der Verkehr zumindest gleichmäßig verteilt wird.
Ich bin sicher, die gibt es auch bei euch.
Zitat (von Chris2806):
unsere "kleine, alte" Straße
Das ist eure Privatstraße? Klein und alt sind viele...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von Chris2806):
Oh, das ist eine gute Frage. Wann zählt eine Straße als "ausgebaut"?


Da gibt es verschiedene Regelungen und gesetzliche Grundlagen...

https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenbaubeitrag

Aber auch dazu gibt das Bauamt deiner Stadt / Kommune Auskunft

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn sie sich beschweren, die Alternativen nennen.


Naja, wenn man indirekt zugibt, das absichtlich gemacht zu haben (denn das wird ja mit einem "nein, leider kann ich nicht etwas näher am Rand parken, tut mir leid" ausgesagt), hinterlassen einem die genervten Lkw-Fahrer dann vielleicht auch mal nette "Grüße" am Auto oder anderswo. Man sollte sich Ärger nicht unbedingt einhandeln, den man vermeiden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Chris2806):
entsteht ein Baugebiet mit ca. 90 Bauplätzen. Die Erschließung läuft aktuell
Das ist nicht wenig und das dauert wahrscheinlich Jahre (nach der Erschließung geht Stück für Stück oder batzenweise das Bauen los.

Mir ist noch eingefallen:
-Als Anwohner sollte man Beweissicherung betreiben. Am eigenen Hausgrundstück.
- Die Anwohner, je nachdem, wie viele es betrifft, sollten den Bürgermeister auf ihre Seite holen. Der wird sich evtl. für 4-5 Anwohner nicht so ins Zeug legen wie für 30-50.
-Wenn es Umwege/Alternativzufahrten gibt, dann sollte man diese dem Bürgermeister sachlich, höflich und deutlich darlegen.
-Manchmal dauerts, denn der BM muss das evtl. erst mit dem Erschließungsträger verhackstücken ... und/oder seinen *Bauminister* begeistern/überzeugen.

So etwas ähnliches hat hier mal ca 8 Monate gedauert, dann war Schluß mit der Kurzfahrt über Kopfsteinpflaster unter Denkmalschutz. Man musste erst eine Umgehung bauen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen