Streik Post

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sebaro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streik Post

Hallo zusammen,

ich habe mir per Internet eine Cam gekauft.
Fahre am Montag in den Urlaub und wollte dort die Cam benutzen.

Wenn aufgrund den Poststreiks die Cam nicht rechtzeitig geliefert wird- kann ich mir am Samstag eine neue Cam im Laden kaufen und den Betrag von der Post einklagen, da ich genötigt wurde eine Neue zu kaufen?

MfG. Sebastian

-- Editiert von sebaro am 03.04.2008 23:06:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Nö...

Warum...welcher Schaden?

Du kriegst die Kamera ja...nur später...

Wenn der Verkäufer Lieferprobleme hätte könntest Du den auch net sofort verklagen usw.

Also immer schön auf'm Teppich bleiben. Evtl. oder könnte man den Verkäufer bitten eben nicht mit DHL zu verschicken sondern z.B. mit DPD oder Hermes.

Gruß
Abdul

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#2
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Da werden Sie nicht viel Erfolg haben da DHL keine verbindliche Laufzeit angibt. Ausserdem ist der Vertragspartner von DHL der Versender und nicht Sie.

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

und den Betrag von der Post einklagen

Selbst wenn der Versender Ihnen (!) vertraglich einen verbindlichen Liefertermin zugesagt und nicht eingehalten hätte, könnten Sie nur den Schaden geltend machen.
Der beträgt nicht den Preis einer weiteren Kamera, da Sie dafür ja einen Gegenwert (die Kamera) erhalten.
Sie könnten also dann (wobei das ja hier, wie schon richtig gesagt, eh nicht zutrifft) nur den Differenzpreis aus Wert und Wiederverkaufspreis der ursprünglichen Kamera ansetzen, da Sie nur um den Betrag geschädigt wären.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

PS. Abgesehen davon gelten Streiks in der Regel als 'höhere Gewalt'. Ansonsten hätte die Bahn wohl letztlich Schadensersatz in Milliardenhöhe zahlen müssen. ;)

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