Streik Post

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sebaro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streik Post

Hallo zusammen,

ich habe mir per Internet eine Cam gekauft.
Fahre am Montag in den Urlaub und wollte dort die Cam benutzen.

Wenn aufgrund den Poststreiks die Cam nicht rechtzeitig geliefert wird- kann ich mir am Samstag eine neue Cam im Laden kaufen und den Betrag von der Post einklagen, da ich genötigt wurde eine Neue zu kaufen?

MfG. Sebastian

-- Editiert von sebaro am 03.04.2008 23:06:41

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Nö...

Warum...welcher Schaden?

Du kriegst die Kamera ja...nur später...

Wenn der Verkäufer Lieferprobleme hätte könntest Du den auch net sofort verklagen usw.

Also immer schön auf'm Teppich bleiben. Evtl. oder könnte man den Verkäufer bitten eben nicht mit DHL zu verschicken sondern z.B. mit DPD oder Hermes.

Gruß
Abdul

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 173x hilfreich)

Da werden Sie nicht viel Erfolg haben da DHL keine verbindliche Laufzeit angibt. Ausserdem ist der Vertragspartner von DHL der Versender und nicht Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1713x hilfreich)

und den Betrag von der Post einklagen

Selbst wenn der Versender Ihnen (!) vertraglich einen verbindlichen Liefertermin zugesagt und nicht eingehalten hätte, könnten Sie nur den Schaden geltend machen.
Der beträgt nicht den Preis einer weiteren Kamera, da Sie dafür ja einen Gegenwert (die Kamera) erhalten.
Sie könnten also dann (wobei das ja hier, wie schon richtig gesagt, eh nicht zutrifft) nur den Differenzpreis aus Wert und Wiederverkaufspreis der ursprünglichen Kamera ansetzen, da Sie nur um den Betrag geschädigt wären.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1713x hilfreich)

PS. Abgesehen davon gelten Streiks in der Regel als 'höhere Gewalt'. Ansonsten hätte die Bahn wohl letztlich Schadensersatz in Milliardenhöhe zahlen müssen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.377 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.839 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen