Hallo zusammen,
ich habe mir per Internet eine Cam gekauft.
Fahre am Montag in den Urlaub und wollte dort die Cam benutzen.
Wenn aufgrund den Poststreiks die Cam nicht rechtzeitig geliefert wird- kann ich mir am Samstag eine neue Cam im Laden kaufen und den Betrag von der Post einklagen, da ich genötigt wurde eine Neue zu kaufen?
MfG. Sebastian
-- Editiert von sebaro am 03.04.2008 23:06:41
Streik Post
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nö...
Warum...welcher Schaden?
Du kriegst die Kamera ja...nur später...
Wenn der Verkäufer Lieferprobleme hätte könntest Du den auch net sofort verklagen usw.
Also immer schön auf'm Teppich bleiben. Evtl. oder könnte man den Verkäufer bitten eben nicht mit DHL zu verschicken sondern z.B. mit DPD oder Hermes.
Gruß
Abdul
Da werden Sie nicht viel Erfolg haben da DHL keine verbindliche Laufzeit angibt. Ausserdem ist der Vertragspartner von DHL der Versender und nicht Sie.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
und den Betrag von der Post einklagen
Selbst wenn der Versender Ihnen (!) vertraglich einen verbindlichen Liefertermin zugesagt und nicht eingehalten hätte, könnten Sie nur den Schaden geltend machen.
Der beträgt nicht den Preis einer weiteren Kamera, da Sie dafür ja einen Gegenwert (die Kamera) erhalten.
Sie könnten also dann (wobei das ja hier, wie schon richtig gesagt, eh nicht zutrifft) nur den Differenzpreis aus Wert und Wiederverkaufspreis der ursprünglichen Kamera ansetzen, da Sie nur um den Betrag geschädigt wären.
PS. Abgesehen davon gelten Streiks in der Regel als 'höhere Gewalt'. Ansonsten hätte die Bahn wohl letztlich Schadensersatz in Milliardenhöhe zahlen müssen.
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