Streit mit Anwaltskanzlei

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go520826-78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit mit Anwaltskanzlei

Hallo,

ich habe mich im Januar 2017 von meiner damaligen Frau getrennt und in diesem Zusammenhang eine Anwaltskanzlei beauftragt den Unterhalt- Sorgerecht- und Zugewinn für mich mit der Gegenpartei zu klären.

Nun kam es in den Folgemonaten zu mehreren Terminen sowie Schriftwechsel zwischen dem gegnerischen Anwalt und der Kanzlei. Leider wechselte meine Kanzlei immer wieder den Sachbearbeiter und ich sollte für jeden neuen Mitarbeiter meinen aktuellen "Sachverhalt"nochmals klären (Telefonisch/Termin).

Der Ablauf wurde durch "beinahe Fristversäumnisse" in der Urlaubszeit meiner Anwaltskanzlei auf die ich erst durch Schreiben der Gegenseite aufmerksam gemacht wurde getrübt.

Nach ungefähr einem Jahr Tätigkeit (Ende 2017) bekam ich einen letzten Anruf meiner Anwaltskanzlei, da sie mal wieder den Sachbearbeiter gewechselt hatten.

Danach hörte ich bis zu meinem Umzug in eine andere Stadt nichts mehr. Weder telefonisch, noch per E-Mail oder Schriftlich wurde ich kontaktiert.

Die einzige erbrachte Leistung war zu diesem Zeitpunkt die Klärung der Unterhaltszahlungen. Sonst nichts. Dafür stellte mir die Kanzlei eine Rechnung für über 1600 Euro, die ich beglichen habe.

Ich habe daraufhin meinen Anwalt gewechselt. Meine neue Fachanwältin für Familienrecht hat den kompletten Prozess inclusive Antrag auf Scheidung innerhalb von 5 Wochen geklärt.

Vor einem Monat bekam ich nun ein weiteres Schreiben meiner "alten" Anwaltskanzlei, die nun noch drei angeblich offene Rechnungen ( insgesamt nochmal 900€ ) von mir fordern. Auf meine Bitte die exakten Leistungen mit Datum (also wann diese Leistungen denn erbracht worden sind) zu erstellen bekam ich die Aussage dass sie nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen, und somit eine Zeiterfassung der Leistungen gar nicht erforderlich ist.

Außerdem werfen sie mir vor, dass ich "plötzlich nicht mehr erreichbar war" und sie mehrfach versucht hätten mich zu kontaktieren.

(Ich habe noch immer die alte E-Mail Adresse, meine Telefonnummern haben sich nicht geändert, und für meine Postanschrift war bis vor 3 Monaten sogar (nachweislich) ein Nachsendeauftrag eingerichtet.)

Auf meine mehrmalige Bitte die bereits gezahlten Gebühren und die noch offenen Rechnungen zu erklären bzw. die Leistungen zu begründen verweisen sie immer auf die "beigefügten Rechnungen" aus denen nicht hervorgeht um welche Leistungen es sich überhaupt handelt, und drohen mir im letzten Schreiben mit dem gerichtlichen Mahnverfahren.

Was kann ich hier tun? Warum "lügt" die Kanzlei und behauptet einfach ich war nicht mehr erreichbar? Wie soll ich reagieren? Kann ich überhaupt etwas dagegen tun?

Markus



-- Editiert von go520826-78 am 26.07.2019 10:34

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ob du jetzt erreichbar bist oder nicht spielt sowieso keine Rolle.
Es ist richtig, das auf Basis des RVG nur nach Gegenstandswert vergütet wird und – sofern nicht anderes vereinbart – keine Stunden in Rechnungen gestellt werden.
Stell doch am Besten die drei strittigen Rechnungen hier (geschwärzt) mal ein.

-- Editiert von The Mentalist am 26.07.2019 11:59

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