Streitigkeit um geliehenes / geschenktes Geld

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
CasaBee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Streitigkeit um geliehenes / geschenktes Geld

Hallo!

Ich habe eine generelle Frage zu folgendem Thema:
Mein Ex-Freund hat mich im vergangenen Jahr für drei Monate lang finanziell unterstützt. Wir haben keinerlei Vereinbarung darüber getroffen, ob dieses Geld als Leihgabe zu betrachten ist oder nicht, bzw. wann und in welcher Form es ggf. zurückgezahlt werden sollte. Ich war der Meinung, dass er mir dieses Geld geschenkt hat - eben um mich zu unterstützen und weil ich in diesen drei Monaten mit dem Geld aus meinen Nebenjobs sonst nicht ausgekommen wäre. Damals war, wie gesagt, keine Rede von Leihgabe!

Anfang des Jahres habe ich mich dann von ihm getrennt, und nun bekomme ich plötzlich Aufforderungen von ihm, das Geld zurückzuzahlen, dass ich ihm ja seiner Meinung nach schulde. Er droht damit, rechtliche Mittel einzuschalten.

Nun meine Frage: Hat er überhaupt eine rechtliche Handhabe gegen mich? Es wurde ja zwischen ihm und mir nichts schriftlich vereinbart, ich kann also nicht beweisen, dass er mir das Geld geschenkt hat - er dürfte aber auch Probleme haben zu beweisen, dass ich ihm etwas schulde!

Eine sehr unangenehme Situation...
Ich wäre dankbar für Ratschläge, Erfahrungen etc. War schonmal jemand hier in eine ähnliche Sache verwickelt? Wurden Anwälte / Rechtmittel eingeschaltet? Wie ist es ausgegangen?

Mit den besten Grüßen,
C.B.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Derjenige, der etwas haben will, muss seinen Anspruch gegebenenfalls beweisen. Der Ex müsste also nachweisen, dass er Ihnen das Geld nur geliehen hat und dass Sie zur Rückzahlung verpflichtet sind (rechtlich gesehen handelt es sich um ein Darlehen).

Sie können sich zunächst darauf beschränken, die Rückzahlungsverpflichtung zu bestreiten. Im Zweifel wird dann ein Gericht prüfen, ob der Vortrag des Ex und eventuell vorgelegte Beweise (z.B. der Ex „zaubert“ Zeugen herbei) ausreichen.

Unter Umständen wäre statt bloßem Bestreiten noch besser darzulegen, was mit dem Geld gemacht worden ist. Wenn Sie zum Beispiel gemeinsam mit dem Geld gewirtschaftet haben – das Geld war so etwas wie gemeinsames „Haushaltsgeld“ von dem Sie z.B. Lebensmitte für beide gekauft haben, oder der Ex hat in Ihrer Mietwohnung mitgewohnt etc. – dann ergibt sich schon aus den Umständen, dass der Ex sein Geld wohl nicht zurückverlangen kann.

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