Strom Anbieter, Preisanpassung rechtswirksam?

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 30x hilfreich)
Strom Anbieter, Preisanpassung rechtswirksam?

Ich war ein Jahr im Ausland und habe über meine Mutter ständig meine Post über WhatsApp erhalten. Bin im Juli nach Deutschland gekommen und habe meinen Stromanbieter gewechselt. Vier Wochen später kam die Endabrechnung. Dort wurde eine Preisanpassung ab April 2023 vermerkt.

Nach Rücksprache mit EON wurde mitgeteilt, dass ich schriftlich über die Preisanpassung im März 2023 informiert wurde. Leider war in der gesamten Post keinerlei Mitteilung auffindbar. Eine Zahlung der Rechnung wurde verweigert und EON behauptet nun, dass die Preisanpassung öffentlich bekannt gemacht wurde und demnach ist diese rechtsgültig und ich muss diesen Betrag der letzten drei Monate bezahlen, was einige 100 € der Endabrechnung ausmacht.

Ich bin der Meinung, da ich zum einen gar nicht im Land war ich überhaupt nicht über irgendwelche öffentliche Bekanntmachung informiert wurde. Zweitens habe ich nie eine schriftliche Preisanpassung bekommen. EON beharrt darauf, dass die Preisanpassung rechtsgültig ist und ich diese bezahlen muss. Ich bin der Meinung, da ich nicht informiert wurde, diese unwirksam ist.

Wie ist die Rechtslage?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29776 Beiträge, 5355x hilfreich)

Zitat (von schimmel18):
Ich bin der Meinung, da ich zum einen gar nicht im Land war ich überhaupt nicht über irgendwelche öffentliche Bekanntmachung informiert wurde.
EON ist nicht schuld, dass du im Ausland warst. Aber für wichtiges hattest du doch deine Mutter beauftragt. Diese hat für sich ganz sicher auch Infos über Preisanpassungen und die ganze Preisdiskussion erhalten. Zumindest war sie nicht im Ausland und *abgeschnitten vom Zeitgeschehen*.
Zitat (von schimmel18):
Zweitens habe ich nie eine schriftliche Preisanpassung bekommen.
Du warst ja auch nicht im Lande. Also frag bitte erst mal deine Mutter, ob sie etwas von EON evtl. als *Werbung von EON* aussortiert hat?

Es wird wohl wie hier weitergehen...da hatte man auch keine Info erhalten...
https://www.123recht.de/forum/vertragsrecht/drastische-Erhoehung-des-Strompreisabschlages-zum-192023-__f612445.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114506 Beiträge, 39005x hilfreich)

Zitat (von schimmel18):
dass die Preisanpassung öffentlich bekannt gemacht wurde und demnach ist diese rechtsgültig

Ist man zufällig in der Grundversorgung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja, ich bin in der Grundversorgung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja, ich bin in der Grundversorgung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16160 Beiträge, 5767x hilfreich)

Zitat (von schimmel18):
Ich bin der Meinung,......
Falsche Meinung, der Auslandsaufenthalt ist dein Problem.
Zitat (von schimmel18):
Wie ist die Rechtslage?
Du musst darüber informiert werden.
Zitat (von schimmel18):
Ja, ich bin in der Grundversorgung
Dann gilt einerseits die öffentliche Bekanntmachung in der Form, dass du darüber informiert wurdest aber zusätzlich musst du vorher dennoch auch noch per Brief informiert werden.
Die öffentliche Bekanntmachung ist verpflichtend wenn sich der Tarif in der Grundversorgung ändert.


-- Editiert von User am 14. September 2023 12:49

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114506 Beiträge, 39005x hilfreich)

Zitat (von schimmel18):
Ja, ich bin in der Grundversorgung

Dann wäre die öffentliche Bekanntmachung als Information ausreichend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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