Strom Sperrkosten

10. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
mariemueller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom Sperrkosten

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

Frau A kann ihre Stromkosten über 3 Monate nicht bezahlen.
Sie wird vom Stromanbieter angeschrieben.
Der Strom würde bald abgestellt werden.
Vom Tochterunternehmen kommt ein Mitarbeiter ein paar Tage später und möchte den Strom abstellen.
Frau A ist nicht vor Ort.
Frau A konnte sich aber danach nun genügend Geld leihen um die Rechnung zu bezahlen.
Der Stromanbieter möchte aber 70 Euro für die Sperrkosten. Obwohl die Sperre nicht durchgeführt wurde.
Diese würden wohl immer in Rechnung gestellt werden egal ob durchgeführt oder nicht.

Wäre A verpflichtet diese 70 Euro Pauschale zu bezahlen?

Danke für Ihre Hilfe bei diesem fiktiven Fall. :)




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Da guckt man in die Vertragsbedingungen, in die AGBs des Anbieters und dann sieht man weiter. Immerhin ist der Sperrvorgang ja eingeleitet worden, der Mitarbeiter wird ja wohl kaum gratis zu Dir gekommen sein.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von mariemueller):
Der Stromanbieter möchte aber 70 Euro für die Sperrkosten. Obwohl die Sperre nicht durchgeführt wurde.
Da der Mitarbeiter aber vor Ort war, dürften die Kosten gerechtfertigt sein. Ansonsten lese man die Vertragsbedingungen und Preislisten des Stromversorgers.

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#3
 Von 
mariemueller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Da der Mitarbeiter aber vor Ort war, dürften die Kosten gerechtfertigt sein.

Dankeschön für die schnelle Antwort.
Es geht hier ja um eine Pauschale. 70 Euro ob durchgeführt oder nicht. Und nicht um die Fahrtkosten.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Aber vielleicht um Lohnkosten, Verwaltungskosten? Blick in die Unterlagen wäre doch sehr weiterführend.

wirdwerden

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von mariemueller):
Dankeschön für die schnelle Antwort.
Es geht hier ja um eine Pauschale. 70 Euro ob durchgeführt oder nicht. Und nicht um die Fahrtkosten.


Och da passiert im Hintergrund mehr als das nur jemand rauskommt zu der Kundin. Aber auch diese Person möchte bezahlt werden. Insofern sind die 70 EUR auch aus meiner Sicht ok.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130049 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von mariemueller):
Wäre A verpflichtet diese 70 Euro Pauschale zu bezahlen?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von mariemueller):
Es geht hier ja um eine Pauschale. 70 Euro ob durchgeführt oder nicht. Und nicht um die Fahrtkosten.

Richtig, es geht hier nicht um Fahrtkosten, Lohnkosten, Verwaltungskosten. Das ist ja das Tolle an Pauschalen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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