Hallo,
jahrelang war Frau X bei einen Stromanbieter, der immer teurer wurde.
Wegen Geldmangels bezahlte sie einen Monatsabschlag nicht.Aber weiterhin die nächsten Monate ihren Abschlag.
Nun wurde Frau X von ihren Stromanbieter an den Grundstromanbieter weitergeleitet und nun hat der Grundstromanbieter den Strom abgeklemmt ohne Benachrichtung im Briefkasten.
Frau X bezahlte die nun sehr hohe Rechnung, die den fehlenden Abschlag,Anfahrkosten 3x und das wieder freischalten.
Sie ging persönlich zum Anbieter und fragte nach warum sie keine Benachrichtung erhalten hat, daraufhin meinte man das man nicht benachrichtigt werden muss, da man seine Schuld ja nicht begleichen hat aber den Strom genutzt hat.
Kann man sich dagegen wären wenn es so einen Fall geben würde ?
liebe Grüße Saphirasan
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Strom abgeklemmt
Quelle: http://suite101.de/article/stromschulden-wann-ist-die-stromsperre-erlaubt-a72157
Folgende Absätze sind interessant:
Die Stromsperre muss dem Kunden rechtzeitig angekündigt werden
Geringe Zahlungsrückstände berechtigen den Stromversorger nicht zur Sperrung
Auch bei einer Stromsperre muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben
Kein Energieversorger will seinem Kunden wirklich den Strom abstellen
Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Stromsperre abzuwenden?
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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"
-- Editiert radfahrer999 am 18.07.2013 08:32
Danke.
Wie kann man denn nun beweisen das Frau X keine Benachrichigung erhalten hat ? Ist dort die beweispflicht nicht schwierig ?
lieben Gruß
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quote:
von SaphiraSan87 am 18.07.2013 08:35
Wie kann man denn nun beweisen das Frau X keine Benachrichigung erhalten hat ?
"Gar nicht" das ist ja der Witz. Der Anbieter muss nachweisen, dass er es zugestellt hat.
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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"
Okay.Normalerweise kann man doch sowas nur per Einschreiben nachweisen, oder ?
Also sieht das aussichtslos aus, dagegen anzukämpfen ?
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quote:
Also sieht das aussichtslos aus, dagegen anzukämpfen ?
Wieso aussichtslos? Wenn keine Ankündigung der Sperre an Frau X ging, wird der Anbieter es auch nicht nachweisen können. Ich würde dann also Frau X raten, zu einem Anwalt zu gehen, der unangekündigten und unverhältnismäßigen Sperre widersprechen und das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.
Davon abgesehen: Kündigt der Stromanbieter den Vertrag, fällt man insofern in die Grundversorgung zurück, hat der Stromanbieter auch kaum noch eine Chance, den Strom abzustellen. Wieso auch? Er hat zwar ggf. eine offene Forderung aber mittlerweile hat Frau X ja einen neuen Versorger und bei diesem auch keinen Rückstand.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 18.07.2013 10:41
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