Strom abgestellt, ohne Selbstverschulden

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Crydee123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Strom abgestellt, ohne Selbstverschulden

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt, bei dem ihr mir vielleicht helfen könnt:

Im September 2016 zog ich in eine neue Wohnung, der Vormieter ist zum 30.6. ausgezogen.
Direkt nach Einzug meldete ich mich bei meinem Stromversorger Vattenfall und teilte den Umzug mit (ich hatte auch schon ein paar Wochen vor den Umzug bei Vattenfall angekündigt).
Dort sagte man mir es sei nun alles in Ordnung, man wird auch der DEW bescheid geben und den Anschluss frei schalten.

Damit war die Sache für mich erledigt, ich hörte dann nichts mehr von Vattenfall oder der DEW21.
Etwa Ende Oktober/Anfang November rief mich mein Vermieter auf der Arbeit an und sagte, dass gerade jemand von der DEW da wäre und mir den Strom abstellt.

Ich rief sofort bei der DEW an und fragte was los war.
Nach viel hin und her war klar, dass man nicht mir, sondern dem Vormieter den Strom abgestellt hat.
Der hatte sich:
a) nicht abgemeldet
b) offenbar manche Zahlungen versäumt

Ich selbst wurde, seit ich Mitte September dort eingezogen bin, nicht von der DEW kontaktiert.
Es gab keinen Brief, keine Mitteilung...nichts.
Die Absperrung kam völlig plötzlich.

Ich musste dann ca. 6 Stunden vor Arbeitsende die Arbeit verlassen und bin sofort mit meinen Unterlagen (Mietvertrag, Ausweis usw.) zur DEW gefahren.
Ich wollte damit nachweisen, dass ein neuer Mieter dort wohnt und sie eben der falschen Person den Strom abgesperrt haben.
Man hat das dort aufgenommen (es war ein Donnerstag) konnte aber nicht versprechen, wann der Strom wieder laufen würde.

Ab da habe ich sowohl Donnerstag, Freitag als auch Montag sehr viele Telefonate mit der DEW und Vattenfall geführt, vor allem mit der DEW, weil Vattenfall sich keiner Verantwortung bewusst war und den Strom ohnehin nicht wieder anstellen konnte.

Es folgten in diesen Tagen Stunden in der Warteschleife und Stundenlange Gespräche mit diversen Mitarbeitern (bei jedem Anruf war es ein neuer Mensch aus dem Callcenter).
Man versprach mir immer nur mein Anliegen weiter zu reichen aber mit den eigentlich verantwortlichen Stellen durfte ich nicht sprechen, nur mit dem Callcenter.
Weder per Mail noch per Telefon waren diese Abteilungen zu erreichen.
Für mich hies das 5 Tage ohne Strom bei frostigen Temperaturen (Warmwasser wird bei mir auch über Strom erzeugt).
Inhalte des Kühlschrankes und des Gefrierfaches mussten entsorgt werden.
Duschen, Kochen oder einfach nur Licht einschalten war natürlich unmöglich.
Auch musste ich fast alle Telefonate von der Arbeit aus führen, zu Hause ging das ja nicht.

Am Montag darauf telefonierte ich wieder mit der DEW, man konnte mir da (gegeb 16.30) immer noch nicht sagen wie weit der Sachstand fortgeschritten war, ich solle mich Dienstag wieder melden.
Dienstag früh rief mich ein Techniker der DEW auf dem Handy an.
Er stehe vor meiner Haustür und wundere sich, dass ich nicht aufmache!

Nur mit einiger Mühe konnte ich den Vermieter erreichen, der sich bereit erklärte hinzufahren und die Tür zu öffnen.

Daraufhin schrieb ich eine Nachricht an die Beschwerdestelle der DEW.
ich hörte drei Monate gar nichts.
Dann sagte man mir nur (in drei Sätzen per Mail), dass die DEW richtig gehandelt habe was die Absperrung angeht und sie so schnell wie möglich (5 Tage wie gesagt) dafür gesorgt hätten, dass ich wieder Strom bekomme.
Außerdem stand in der Mail, dass ich nicht vergessen sollte, dass man mir den Strom immerhin auch kostenlos wieder angestellt hat!?

Daraufhin schrieb ich sofort eine neue Nachricht und erklärte den Sachverhalt erneut.
Es geht mir nicht so sehr darum, dass der Strom abgestellt wurde (Fehler passieren), aber eben darum, dass es (obwohl ich zwei Stunden nach der Sperrung alle geforderten Unterlagen bei der DEW abgegeben habe) immer noch 5 Tage dauerte bis das Problem gelöst war.
Und selbst dafür musste ich viele Stunden am Telefon verbringen.

Auf die Antwort auf meine letzte Mail warte ich nun auch schon wieder über drei Monate.
Diesen Monat schrieb ich noch zwei kurze Mails und bat um kurzfristige Rückmeldung.
Nichts.
Heute rief ich an.
Man gab mir die Telefonnummer einer Mitarbeiterin.
Ich rief an, erreichte aber nur den AB und hinterlies eine Nachricht.

Ich würde gern wissen, wie ich weiter vorgehen soll.

Bestehen überhaupt rechtliche Ansprüche oder Möglichkeiten einer Art von Schadensersatz?
Und damit meine ich nicht nur die tatsächlich entstandenen finanziellen Schäden durch verdorbene Lebensmittel, sondern auch überhaupt durch den Umstand, dass ich 5 Tage ohne Strom auskommen musste, mit einer Taschenlampe durch meine Wohnung schleichen durfte und mir mittels Teelichtern etwas Wasser für eine Tütensuppe heiß machen konnte.

Dazu Die viele Arbeitszeit die ich zur Klärung des Problems aufwenden musste (auch wenn mir da keine finanziellen Schäden entstanden sind.

Vielleicht weiss hier jemand Rat oder hat ein paar Tipps zur Hand.

Vielen Dank!

-- Editier von Crydee123 am 15.05.2017 17:08

-- Editier von Crydee123 am 15.05.2017 17:23

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Direkt nach Einzug meldete ich mich bei meinem Stromversorger Vattenfall

Zitat:

Damit war die Sache für mich erledigt, ich hörte dann nichts mehr von Vattenfall oder der DEW21.


Wie wurden denn zwischen Einzug und der Sperre die Stromabschläge gezahlt?

Haben Sie denn irgendwie etwas in Richtung einer Anmeldebestätigung von Vattenfall erhalten?

Falls ja, dann ist Vattenfall Ihr richtiger Ansprechpartner.
Falls nicht, dann ist der Grundversorger Ihr Vertragspartner (vermutlich die DEW).

Zitat:
Etwa Ende Oktober/Anfang November rief mich mein Vermieter auf der Arbeit an und sagte, dass gerade jemand von der DEW da wäre und mir den Strom abstellt.


Hat der Vermieter diesem Herren denn die Tür geöffnet?
Hat sich der Herr von der "DEW" denn irgendwie ausgewiesen?

Mir kommt die Sache nämlich Spanisch vor.
In Dortmund ist die Dortmunder Netz GmbH der Betreiber des Stromnetz. Normalerweise darf nur die Dortmunder Netz GmbH den Anschluss sperren. Insofern frage ich mich, warum die DEW (Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH) die Sperrung durchgeführt hat. Oder Ihr Vermieter hat Sie angelogen. Vielleicht liegt hier auch eine Straftat vor.

Falls Vattenfall Ihr Vertragspartner ist, hätte Vattenfall im Zusammenspiel mit dem Stromnetznetzbetreiber (das ist nicht die DEW) den Anschluss wiederherstellen müssen.
Der Stromnetzbetreiber darf den Anschluss nicht sperren, wenn seitens des Vertragspartners keine Sperranforderung vorliegt.




-- Editiert von vundaal76 am 15.05.2017 17:42

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ist irgendwas schriftliches Vorhanden, was belegt, dass man der "DEW" (ich nehme mal an das ist der örtliche Netzbetreiber?) damals den Umzugsvorgang mitgeteilt hat?

Um einen möglichen Schaden geltend zu machen müsste man ihn zumindest mal belegen können. Die reine Behauptung "mein Kobe-Rind ist verdorben" wird da nicht reichen.

Ich würde dass als Lehrgeld abstempeln und mich bei ähnlichen Vorkomnissen anders Verhalten (hinsichtlich zB. der Kommunikation)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Crydee123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie gesagt, Mitte September bin ich eingezogen, der Mietvertrag begann aber erst am 1. Oktober.
Vattenfall sagte mir, dass sie mir etwas zuschicken werden.
Ich bin dort schon länger Kunde und es ist nicht ungewöhnlich, dass man nur 11 Abschläge im Jahr zahlt und keine 12.
Deswegen habe ich mir nichts dabei gedacht, dass ich Anfang Oktober noch nichts zahlen musste und auch noch keinen Brief von Vattenfall erhalten habe.

Mit der Unterteilung in Dortmund hast du Recht.
Es gibt die DEW21 und die DONETZ (Dortmunder Netz GmbH)
Ich habe im Laufe der Zeit mit beiden telefoniert, keiner der beiden hat gesagt "Da sind wir aber nicht zuständig".
Eher hat man mir teils bei der DEW gesagt, dass ich da mal bei der DONETZ anrufen soll und umgekehrt.
Hauptansprechpartner war aber die DEW.
Der Vormieter war Kunde bei der DEW.
Wer jetzt aber die Sperre in Auftrag gegeben hat (DONETZ oder DEW) weiss ich nicht.

Der Techniker kam aber ganz klar von der DEW (Sowohl bei der Sperre als auch bei der Entsperrung)
Der Vermieter war an dem Tag zufällig im Hausflur und hat die Tür geöffnet.
Ob sich der Techniker ausgewiesen hat weiss ich nicht.


EDIT:

@ Guruh

Es ist nichts schriftliches vorhanden, ich habe den Umzug bei der DEW aber auch nicht angemeldet.
Das ist meines Wissens auch nicht nötig, das macht der Anbieter, also in dem Fall Vattenfall.



-- Editiert von Crydee123 am 15.05.2017 17:47

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Du hast dich im September 2016 angemeldet
Ende Oktober/Anfang November 2016 wurde dem Vormieter der Strom abgestellt

Da ist beim Versorger etwas schiefgelaufen.
Allerdings liegt bei dir die Beweislast dafür, dass du deiner Anmeldepflicht auch nachgekommen bist.

Außerdem fehlt bei deiner Schilderung auch deine Reaktion im weiteren Verlauf ("in der ganzen Zeit nichts vom Stromversorger gehört"). Üblicherweise kommt innerhalb weniger Tage ein Begrüßungsschreiben mit monatlicher Abschlagsanforderung und es sind auch monatliche Zahlungen zu leisten. Wenn nichts kommt, dann kann man sich ja nicht einfach zurücklehnen und nichts tun.

Oder ist da bei dir auch etwas schiefgelaufen?
Wenn du erst nach dem Stromabstellen aufgewacht bist, dann besteht natürlich auch keine Grundlage für deine Schadenersatzforderungen.






Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Crydee123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Lolle

Ich war vor dem Umzug schon Kunde bei Vattenfall.
Dort sagte man mir nicht, dass außer der telefonischen Ummeldung noch andere Dinge zu erledigen wären, im Gegenteil.
Also kann es auch kein "Begrüßungsschreiben" geben.

Ich habe mit dem Schreiben von Vattenfall Ende Oktober/Anfang November gerechnet und mit der ersten Abschlagszahlung frühestens im November.

Nur nebenbei:
Nachdem alles geklärt war, musste ich den ersten Abschlag an Vattenfall auch erst Anfang Dezember zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Allerdings liegt bei dir die Beweislast dafür, dass du deiner Anmeldepflicht auch nachgekommen bist.


Das ist aber nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Grundversorger ist mit der Entnahme von Strom entstanden. Vertrag wirkt in beide Richtung. Ohne eine Ankündigung der Stromsperre darf keine Sperrung in Auftrag gegeben werden.

Zitat:
Nachdem alles geklärt war, musste ich den ersten Abschlag an Vattenfall auch erst Anfang Dezember zahlen.


Was liegt Ihnen denn nun schriftlich von Vattenfall vor? Wann hat der Vertrag zwischen Ihnen und Vattenfall an Ihrer neuen Wohnung begonnen.
Wenn jetzt nachträglich der Vertragsstart auf Ihr Umzugsdatum gelegt wird, dann ist Vattenfall Ihr 1. Ansprechpartner für Schadensersatz.

Zitat:
Der Vermieter war an dem Tag zufällig im Hausflur und hat die Tür geöffnet.


Tja, dann hat sich der Vermieter falsch verhalten. Er hat Unbefugte ins Haus gelassen. Die Stromsperre war illegal und nicht erlaubt. Der Stromkunde muss gemahnt und die Sperre angekündigt werden. Das ist hier nicht geschehen. Zudem hat die DEW kein Recht, den Strom zu sperren. Das darf nur der Stromnetzbetreiber. Vielleicht war der Herr von der DEW auch bevollmächtigt vom Stromnetzbetreiber. Diese Vollmacht müsste Ihnen der Vermieter aber vorzeigen.

Wenn der Vermieter irgendwelche Leute ins Haus lässt und die andere Stromanlage herumfummeln lässt, haftet der Vermieter für den Schaden. Mietrechtlich wäre bei fehlenden Strom sogar eine Mietminderung für diese Tage von 100% angemessen.

Zitat:
Der Techniker kam aber ganz klar von der DEW (Sowohl bei der Sperre als auch bei der Entsperrung)


Hier würde ich mal beim Netzbetreiber nachfragen, warum jmd. anderes als der Netzbetreiber die Sperrung durchführen darf.

-- Editiert von vundaal76 am 15.05.2017 18:43

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Crydee123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke schonmal für alle eure Antworten :)

Aber...puh, ich bin jetzt etwas durcheinander.
Ich hätte jetzt gar nicht erwartet, dass ich mir noch über die Schuldfrage Gedanken machen muss...

DEW, DONETZ; Vattenfall und sogar der Vermieter. Je nachdem.
Ich werde der Sache noch nachgehen, aber bisher hat die DEW ja gar nicht behauptet, nicht "zuständig" zu sein, sie fühlt sich nur im Recht, da sie ja nicht mir den Strom abgedreht hat, sie wusste ja nichtmal, dass es mich gibt.
Und sie schrieben eben, dass sie, sobald sie den Irrtum bemerkt haben, so schnell wie möglich und kostenfrei, den Strom wieder angedreht haben.
Und eben damit habe ich das Problem.

Aber nur mal angenommen ich bin bei der DEW an der richtigen Adresse.
Hätte ich überhaupt einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz?
Abseits von dem tatsächlich reel entstandenen, benennbaren Schaden?

Also allein die Tatsache mitten im Winter/Herbst 5 Tage ohne Strom dazusitzen...zählt die was oder kann die was zählen?
Mir geht es ja vor allem um die Zeit, um das Hinhalten und die extrem mangelnde Kommunikation.
Hätten sie den Strom am Freitag wieder angestellt, hätte ich gar nichts gesagt...aber so...

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Crydee123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo noch einmal

Nach langem warten habe ich dann doch noch eine Antwort der DEW erhalten.

Eure Meinung dazu würde mich interessieren, danke schonmal :)

"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.05.2017. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

Es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern mussten und so lange auf eine Antwort gewartet haben. Wir gingen fälschlicherweise davon aus, dass der Sachverhalt mit unserer E-Mail vom 02.01.2017 beantwortet wurde. Schön, dass Sie sich noch einmal an uns gewandt haben. So können wir die Angelegenheit für Sie klären.

Im Zuge der Liberalisierung des Energiewirtschaftssektors wurde das Versorgungsnetz von der Vertriebstätigkeit getrennt. Die Dortmunder Netz GmbH ist als zuständiger Netzbetreiber für die Zuordnung der Zähler zu den jeweiligen Lieferanten zuständig. Der Netzbetreiber koordiniert also welcher Lieferant welchen Zähler zu welchem Zeitpunkt beliefert.

Bedauerlicherweise hat sich weder Ihre Vormieterin abgemeldet, noch haben Sie die Energielieferung angemeldet. Das führte zur Außerbetriebsetzung Ihres Versorgungsanschlusses.

Hierzu trifft uns als Energielieferant aber kein Verschulden: Unabhängig von der Wahl Ihres Energielieferanten wird der Netzbetreiber über die Anmeldung informiert. Wenn Sie die Energiebelieferung also bei einem anderen Lieferanten anmelden, wird der Vormieter entsprechend abgemeldet. Insofern haben Sie Recht: Sie sind nicht verpflichtet, sich noch einmal bei uns anzumelden, wenn Sie sich bereits bei einem anderen Lieferanten angemeldet haben.

Dem Netzbetreiber war jedoch für Sie keine Anmeldung durch einen anderen Anbieter bekannt. Und da sich Ihre Vormieterin nicht bei uns abmeldete, wurde die Anlage gesperrt.

Es tut uns leid, dass Sie im Anschluss so viel Ärger mit der Wiederinbetriebnahme Ihres Stromzählers hatten. Uns trifft für die Außerbetriebsetzung jedoch kein Verschulden. Daher werden wir keine Entschädigung vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
Kundenservice - Beschwerdemanagement"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Crydee123):
Eure Meinung dazu würde mich interessieren, danke schonmal

Die Geschichte von der DEW klingt durchaus plausibel, das Anbieter manchmal was vergessen kann passieren.
Zitat (von Crydee123):
Bedauerlicherweise hat sich weder Ihre Vormieterin abgemeldet, noch haben Sie die Energielieferung angemeldet.

Das bedeutet also die Vormieterin hat die Rechnung nicht bezahlt, und vermutlich auch Schreiben erhalten, wenn diese die Post nachsenden lies, kein feiner Zug von ihr.
Zitat (von vundaal76):
Zudem hat die DEW kein Recht, den Strom zu sperren. Das darf nur der Stromnetzbetreiber. Vielleicht war der Herr von der DEW auch bevollmächtigt vom Stromnetzbetreiber. Diese Vollmacht müsste Ihnen der Vermieter aber vorzeigen.

Nun wenn man das liest, besser nicht beachten, denn so was zeigt von keiner Ahnung. Denn der NB vergibt durchaus Schaltberechtigungen, welche auch Installateure haben, und der eigene Grundversorger erst recht. Da braucht es keine Vollmacht nur ein Blick in den Anschlussvertrag zum Zähler. Der Mieter kann diesen gar nicht kennen, den betrifft nur den Eigentümer, und damit musste er den Mann zum Sperren an den HAK lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Eure Meinung dazu würde mich interessieren, danke schonmal

Wenn das stimmt, was da drinsteht, dann sind Dew21 und Donetz raus aus dem Schneider - und nicht haftbar zu machen.
Ihre Anmeldung bei Vattenfall direkt nach Einzug hat offenbar nicht funktioniert.
Zwei Möglichkeiten dafür:
a) Sie haben sich nicht ordnungsgemäß direkt nach Einzug bei Vattenfall angemeldet
b) Vattenfall hat Ihre Anmeldung nicht ordnungsgemäß an Donetz gemeldet

Falls b) zutrifft, hätten Sie einen Schadensersatzanspruch gegen Vattenfall. Dafür müssen Sie aber b) beweisen können.
Welche Beweise haben Sie, dass Sie sich ordnungsgemäß direkt nach Einzug bei Vattenfall angemeldet haben - also dass a) nicht zutrifft?
Wenn die Antwort "keine" lautet, dann werden Sie die Angelegeheit als Lehrgeld verbuchen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Crydee123):
Bedauerlicherweise hat sich weder Ihre Vormieterin abgemeldet, noch haben Sie die Energielieferung angemeldet. Das führte zur Außerbetriebsetzung Ihres Versorgungsanschlusses.

Wenn die Vormieterin noch angemeldet war, dann wird nicht einfach mal so ein Anschluss außer Betrieb gesetzt. Da exisitierten also auch noch Rückstände seitens der Vormieterin - sei es auch nur, dass die ihre monatlichen Abschläge nicht mehr gezahlt hat, weil sie längst woanders wohnte. Wenn die Vormieterin sich ordnungsgemäß abgemeldet hätte, dann hätte der Vermieter Post erhalten, wenn von dir keine Anmeldung vorlag. So hatte der Vermieter keine Ahnung von dem sich anbahnenden Drama.

Weil aber zusätzlich auch deine Anmeldung irgendwie nicht funktioniert hat/nicht beim Netzbetreiber vorlag, wurde weiter mit der Vormieterin kommuniziert. Mangels Reaktion wurde die Anschlusssperrung nach Vorankündigung vorgenommen.

Ich sehe da ebenfalls nur die zwei Möglichkeiten a) oder b) wie drkabo

Und wiederhole mich: wenn du beweisen kannst, dich ordnungsgemäß angemeldet zu haben (bei Vattenfall), dann hast ggf. einen Schadenersatzpflichtigen > Vattenfall - sofern die wiederum nichts Gegenteiliges beweisen können.

Denn eine Variante könnte ich mir dabei noch vorstellen: Ich habe z.B. auch schon erlebt, dass ein neuer Versorger eines neuen Mieter dem neuen Mieter eine Mitteilung schickt " wir konnten Sie beim Netzbetreiber nicht anmelden, weil dort keine Abmeldung des bisherigen Mieters vorliegt". Wenn der neue Mieter sich dann mit seinem Problem an den Vermieter wendet, dann kann der das ggf. regeln > also sowohl dem Netzbetreiber als auch dem neuen Versorger bestätigen, dass der bisherige Mieter seit ... ausgezogen ist - offensichtlich ohne sich ordnungsgemäß abgemeldet zu haben und sie bitte den die Anmeldung des neuen Mieters bearbeiten mögen.
Wenn dir aber Vattenfall nichts derartiges mitgeteilt hat, dann haben die den Schwarzen Peter.

Da haben wir es halt mal wieder: Auch wenn die Versorgergeschichten in heutiger Zeit so einfach erscheinen, bleibt es wichtig, solche Sachen immer beweisbar zu regeln. Ich persönlich wechsle zwar meine Versorger quasi auch wie Socken - aber ich werde extrem hellhörig, wenn die nicht in üblicher Zeit kommunizieren (üblicherweise ist jeder Abnahmevertrag für eine unterschiedliche Abnahmestelle/Zähler-Nummer ein eigenständiger Vertrag mit dem üblichen Blabla).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

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