Strom abgestellt - Ist diese Gebühr zulässig?

29. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Stefanie20
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Strom abgestellt - Ist diese Gebühr zulässig?

Hallo,

mir wurde heute der Strom abgestellt. Zuvor hatte ich nur 2 Mahnungen bekommen. Ich habe jetzt erst gesehen, dass in der zweiten Mahnung schon eine Androhung mit einer Frist von 3 Wóchen ausgesprochen wurde ... das hatte ich glatt überlesen. Es geht nur um 49 €. Den Betrag habe ich heute schon überwiesen.
Nun habe ich die Nachricht bekommen ich müsse noch 70 € zusätzlich fürs Ab- und Einstellen der Stromzufuhr zahlen, sonst bekomme ich auch weiterhin keinen Strom. Ist diese Gebüh zulässig ?
Ich wurde noch nichtmal informiert, dass mir der Strom nun abgeklemmt wurde ... obwohl ich in dieser Zeit zu Hause war.

Hat sich der Stromanbieter korrekt verhalten ?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich wurde noch nichtmal informiert, dass mir der Strom nun abgeklemmt wurde

Was für Konsequenzen hat die ´Frist von 3 Wochen´ denn ´angedroht´? Doch wohl kaum, daß man dich danach mal ganz böse ausschimpfen wird.

> Zuvor hatte ich nur 2 Mahnungen bekommen

Eine mit Fristsetzung genügt.

Fassen wir also zusammen:
Du hast deinen Strom ewig nicht bezahlt, 2 Mahnungen bekommen, eine davon mit Fristsetzung, *mit* Androhung von Konsequenzen - und nun ist der *Anbieter* schuld, wenn einem notorisch renitent zahlungsunwilligen Schuldner der Strom (nach Ankündigung!) abgestellt wird? In was für einer Welt lebst du eigentlich?

> Ist diese Gebüh zulässig

Ich bin sicher, jeder andere Gläubiger treibt seine Außenstände bei dir völlig kostenfrei ein, weil heute so ein schöner Tag ist.

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#2
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Stefanie20
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke hanibal !

Habe ich mir doch gedacht, dass es gesetzliche Regelungen für soetwas gibt.

Aber kann es sein, dass der gesamte Paragraph ziemlich "unspeziell" ist, also ich meine das ist ja irgendwie fast alles Interpretationssache.

zb
"2Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt."

Mein Kühlschrank ist abgetaut .. Zählt das als verhältnismäßig schwere Folge ? :grins:

Warum stehen in Absatz 2 und 3 unterschiedliche Fristen zur Ankündigung der Unterbrechung ? Einmal heisst es 4 Wochen und bei anderen mal 3 Tage.

"... mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist."

Bei mir waren es wie gesagt 49 € ... war die Unterbrechung damit in jedem Fall unzulässig ?

Danke und Grüße
Steffi



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#4
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Stefanie20
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

sorry, ich studiere kein Jura. 49 € Schulden stehen meiner Meinung nach nicht im Verhältnis zu den üblichen Folgen eines stromfreien Lebens.

Hat mein Stromanbieter nun korrekt gehandelt oder nicht ?

@Leibgerichtshof : Ich habe keine anderen Gläubiger.

Nur weil man einmal nachlässig mit den Stromrechnungen war, heisst das noch lange nicht, dass man ein verschuldeter, dummer Mensch ist.

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#6
 Von 
Stefanie20
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

-doppelpost-



-- Editiert von Stefanie20 am 05.10.2008 03:15:24

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#7
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

@hanibal,
gute Antwort,sehr plausibel- achso!,für mich jedenfalls!
Hoffentlich werde ich nicht wieder als Ja-Sager und Zum- Munde-Redner tituliert.
Sonst alles okay!
peter-norbert.

-- Editiert von peter-norbert am 06.10.2008 15:28:45

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#9
 Von 
Stefanie20
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

danke hanibal.

Mich hat dieser Punkt etwas irritiert:

(3) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.

Also mit einer Frist von 4 Wochen erhält man eine Drohung auf Unterbrechnung des Stroms und mit einer Frist von 3 Tagen eine konkrete Ankündigung. Also müsste man mindestens 2 Mitteilungen erhalten ja ? Ich dachte nämlich Punkt 3 ist mit der Drohung die ich bekommen habe vielleicht schon erfüllt.

In welcher Form muss er es ankündigen .. schriftlich, telefonisch, persönlich ? Oder ist das egal ?

Grüße
Stefanie

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#10
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Stefanie20
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

"denn kennst jedoch nur du, lesen musst du den also schon selbst. "

gut, dass kann ich nämlich schon

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#12
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

@hanibal,
schaue mal hier, schaue mal da, die hani ist wieder da! Von Gestern-egal, auch gestern war sie da!
P.S.: Du bist ja ganz schön gehässig, Studenten
/innen -keine Diskriminierung-können einiges vertragen!
Der Peterle-der Norbertle.

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#14
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

Warum machst du keine Abbuchungserlaubnis??
Dann vergisst du keine Zahlung!!

Gruss sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#15
 Von 
guest-12323.10.2008 17:50:25
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

@sammy1,
liebe/er sammy, inzwischen müsste doch ein jeder wissen, dass man niemals eine abbuchungserlaubnis erteilt, sondern immer nur
eine *einzugsermächtigung*, und nur bei dieser kann man sein geld (die abgebuchte summe) bei seiner bank ohne probleme zurückholen.
erika.

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#16
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

>nur 2 Mahnungen bekommen


Nach wievielen Mahnungen pflegt man denn sonst so zu zahlen?

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