Strom abgestellt - dürfen die das wirklich?

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Chelsea_Nat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom abgestellt - dürfen die das wirklich?

Hallo,
mir wurde gestern den Strom abgestellt, weil ich die Raten für die Zahlung der Jahresabrechnung nicht bezahlen konnte.
Die Abrechnung war etwas über 480 @ und die längste Laufzeit die ginge waren 5 monatliche Raten. 4 x 96 Euro und im 5. Monat ca. 100 Euro. Dazu kommen dann noch 68 Euro Abschlag jeden Monat. Bei 311 Euro "Einkommen"/Monat (ALG II) ein Vermögen.

Die 68 Euro normalen Abschlag habe ich jeden Monat bezahlt, im Vorraus! Können die mir daher wirklich den Strom abdrehen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chelsea_Nat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Keiner da der was weiß?

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Eben. Du hast 311€. Davon musst du leben.
Somit ist es für den Stromlieferanten ausgeschlossen, daß du jemals dir den Strom wirst leisten können.
Ergo gibt es keinen Strom.

Wie kommt man auf einen Abschlag von 68€. Das ist doch ein Ungefährer Jahresverbrauch von 4000kwSdt.
Du kannst beantragen, daß man dir nen Münzzähler dranbaut. Dann zahlst du im Vorraus was du nutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chelsea_Nat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Na super, dann mach ich mich mal geschwind auf die Suche nach dem nächsten Zug vor den ich mich werfen kann.

Wie ich auf 68 Euro komme weiß ich auch nicht. Hatte letztes Jahr monatl. 30 Euro bezahlt und nach der Jahresabrechnung von 480 Euro wollten die 68 Euro. Aber du hast ja auch bestimmt mitbekommen, dass die S*****ne andauernd ihren Preis erhöhen.

Mit den 68 Euro komme ich soweit ja ganz gut hin, nur eben nicht mit der Abrechnung.
Aber ich kann doch bei der ARGE ein Darlehen beantragen, dem sie meines Wissens nach auch stattgeben müssen, da meine Wohnung ohne Strom einen unbewohnbar ist, oder täusch ich mich da?

Blöde Frage aber wieviel sind eigentlich 4000kw/Std also was kann man damit anfangen??


edit:
Wg dem Darlehen: hab eben diesen Link gefunden:

http://www.exprov7.net/jml/index.php?option=com_content&view=article&catid=71:h4&id=135:stromkosten



-- Editiert von chelsea_nat am 10.04.2008 15:03:03

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Das mit dem Zug würde ich nicht machen. Der arme Lokführer kann nämlich nichts für Deine Probleme.

Vielleicht suchst du dir einfach eine Arbeit, von der Du leben kannst. Dann sollte das mit dem Strom auch kein Problem sein.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Lifeguard:

Das hier ist ein Rechtsforum. Und wenn Du keine Ahnung von der Rechtslage hast, oder haben willst, dann spare Dir doch einfach Deine unqualifizierten Antworten. Aber diese Diskussion hatten wir ja schon öfters.

@Chelsea_Nat:

Hast Du denn schon einen Antrag auf Übernahme der Stromnachzahlung bei der ARGE gestellt? Wenn nein, dann wird es allerhöchste Zeit.

Die ARGE ist tatsächlich verpflichtet, zumindest ein Darlehn zur Begleichung der Nachzahlung zu gewähren. Dieses ergibt sich aus § 22 Abs. 5 SGB II , wenn die Abschlagszahlungen nicht regelmäßig geleistet wurden, oder - als unabweisbarer Bedarf - aus § 23 SGB II , wenn alle Abschläge bezahlt wurden und diese einfach nur zu niedrig angesetzt waren.

In welchem Bundesland wohnst Du? Wenn das Sachsen-Anhalt ist, kannst Du das von dir verlinkte Urteil natürlich hervorragend als Argumentationshilfe nutzen. Falls nein, auch andere Landessozialgerichte, wie z.B. LSG Niedersachen-Bremen oder Nordrhein Westfalen haben bereits ähnlich entschieden.

Stelle also umgehend den entsprechenden Antrag, schriftlich und nachweisbar, also per Einschreiben oder persönlich abgeben und quittieren lassen. Setze - auf Grund der bereits eingestellten Energieversorgung - ein Frist zur Entscheidung von etwa 1 Woche. Sollte keine Entscheidung vorliegen, oder der Antrag abgelehnt werden, ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordung beim Sozialgericht möglich.

Wenn Du einen Regelsatz von 312 Euro hast (311 Euro ist alt), dann lebst Du offensichtlich mit mindestens einer weiteren Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Seit Ihr tatsächlich nur zu zweit, oder sind noch weitere Personen in der BG? Möglicherweise habt Ihr nämlich sogar Anspruch auf teileweise Übernahme der Stromkosten zusätzlich zum Regelsatz. Im Regelsatz sind nämlich lediglich 21,75 Euro für Haushaltsenergie, also Strom und Warmwasser, enthalten. Der Rest müsste im Rahmen der KdU übernommen werden. Wird Euer Warmwasser über die Heizung zubereitet? Wenn ja, welchen Betrag (bzw. wie viel % von den Heizkosten) rechnet die ARGE hierfür an?

Für diese Diskussion ist das hier aber das falsche Forum und die solltest den Sachverhalt im Sozialrecht einstellen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 10.04.2008 17:52:03

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#6
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Chelsea_Nat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Alex,

vielen Dank für diese Top Antwort!

Nein, den Antrag hab ich noch nicht gestellt. Strom wurde ja erst vorgestern abgestellt und vorher wollte ich mich erstmal informieren, ob und wie ich da vorgehen kann.

Im § 22 Abs. 5 SGB II ist jetzt aber nur die Rede von Unterkunft und Heizung. Gilt das trotzdem auch für Strom?

Ich lebe in RLP. Aber wenn in anderen Bundesländern schon positiv entschieden worden ist, wird das hier bestimmt auch schon.

Wir leben zu zweit in einer BG. Hoppla, hab in meinem ersten Post ja nur von mir geredet. Sorry.

Verstehe ich das mit diesen 21,75 Euro richtig, dass die ARGE dann die, in meinem Fall, restlichen 46,25 Euro für die Stromabschläge übernehmen muss (oder 24,50 Euro falls das pro Person gerechnet wird)? Und kann ich das auch nachweisen?

Das Wasser im Bad wird glaub ich über einen Durchlauferhitzer erwärmt. In der Küche über einen Boiler, der aber sogut wie immer aus ist, da der ja Strom frisst wie verrückt.
Was die ARGE für Warmwasser übernimmt, kann ich z.Zt. nicht sagen, müsste ich im Bescheid nachsehen.

Ok, werde meinen Fall dann nachher auch nochmal im Soz-Recht Forum einstellen.

Herzlichen Dank nochmal.

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#8
 Von 
Chelsea_Nat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, Axel meinte ich natürlich, nicht Alex!


Und eine kleine Frage hätte ich auch nochmal:

Und zwar habe ich für diesen Monat ja meinen Abschlag schon bezahlt. Jedoch nur eine gute Woche Strom dafür gehabt. Das sind knapp 50 Euro die ich mal für nichts bezahlt habe? Habe ich da denn keinen Anspruch auf meinen schon bezahlten(!) Strom?

Ich könnte das ja sehr gut nachvollziehen, wenn ich die Abschläge nicht aufgebracht hätte aber die hab ich ja jedesmal gezahlt, im Vorraus!

-- Editiert von chelsea_nat am 11.04.2008 14:55:14

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Chelsea_Nat:

quote:<hr size=1 noshade>Im § 22 Abs. 5 SGB II ist jetzt aber nur die Rede von Unterkunft und Heizung. Gilt das trotzdem auch für Strom? <hr size=1 noshade>


Während die Rechtsprechung überwiegend davon ausgeht, dass § 22 Abs. 5 SGB II für alle Schulden gilt, die zur Wohungslosigkeit, oder einer vergleichbaren Notlage führen können (wie es sich eigentlich auch aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt), hat ausgerechnet das Landessozialgerecht Rheinland Pfalz in einem rechtskräftigen Beschluss (Az.: L 3 ER 41/06 AS , vom 04.04.2006) genau anders entschieden. Danach greift § 22 Abs. 5 ausschließlich bei Mietschulden. Auch ein Darlehn nach § 23 SGB II kommt nach dieser Entscheidung nicht in Frage, weil es bei dem entschiedenen Fall um Heizkosten ging, die nicht Bestandteil der Regelleistung sind. Da im Gegensatz dazu Strom in der Regelleistung enthalten ist, wäre im Umkehrschluss hierfür ein Darlehn zu gewähren. Bei geschickter Formulierung kann man als diese Entscheidung hier durchaus als Argumentationshilfe bei einem entsrpechenden Antrag nutzen.

quote:<hr size=1 noshade>Verstehe ich das mit diesen 21,75 Euro richtig, dass die ARGE dann die, in meinem Fall, restlichen 46,25 Euro für die Stromabschläge übernehmen muss (oder 24,50 Euro falls das pro Person gerechnet wird)? Und kann ich das auch nachweisen? <hr size=1 noshade>


Ja, das ist soweit korrekt. Allerdings gelten die 21,75 Euro ausschließlich für Single. Bei Bedarfsgemeinschaften reduziert sich dieser Betrag auf 19,58 Euro pro volljähriger Person, bei Euch also 39,16 Euro. Dieser Betrag ist in Eurer Regelleistung für Haushaltsenergie, also Strom und Warmwasser enthalten. Der übersteigende Betrag in Höhe von hier 28,84 Euro ist im Rahmen der Unterkunftskosten zusätzlich zu übernehmen

Dieses ergibt sich aller Voraussicht nach aus einem Urteil des Bundessozialgerichts, vom 27.02.2008, Az.: B 14/7b AS 64/06 R. Problem ist nur, dass es in dem entschiedenen Fall eigentlich nur um die WW-Kosten ging und die Stromgeschichte wohl nur am Rande erwähnt wurde. Leider ist die Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht, so dass hierzu noch nichts genaues bekannt ist.

Die geleistete Abschlagszahlung für diesen Monat rechtfertigt leider keinen Anspruch auf Wiederaufnahme der Stromversorgung. Diese wird erst erfolgen, wenn die Rückstände ausgeglichen sind.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Warum soll ich Leuten helfen, an das von mir eingezahlte Geld zu kommen??? Ich werde bestimmt niemanden auf die Idee bringen, gegen irgendeinen Sozialbescheid vorzugehen. Den die Kosten zahlt ja auch wieder der Doofe Steuerzahler.

Weiterhin habe ich was gegen Berufsunfähige Lokomotivführer, daß wäre die Konsequenz gewesen.
Wie hat es mal ein SPD Kanzler gesagt. Es gibt kein Recht auf Faulheit.

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lifeguard

kommt selten vor, aber dir wünsche ich , dass dein sozialneid dir irgendwann die galle hochtreibt. im wahrsten sinn des wortes.
dann verlierst du deine arbeit, weil es komplikationen gibt und bist 6 monate krank. danach findest du keine arbeit mehr und wirst alg2 bezieher.

stell dann deine fragen zu wohngeld und co unter anderem nick.

du prollst hier ohne jegliche kenntnis der gesetzeslage jeden an, der in not ist, aber selber wohngeld abgreifen wollen.
damit liegt es klar auf der hand, du bist geringverdiener und trittst deinen frust nach unten.

prima: ist ja mit der asozialen sozialreform erreicht, was erreicht werden sollte.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 14.04.2008 22:40:56

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#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Nö, wenn ich Elterngeld beziehen wollte, wäre ich dank Kappungsgrenze und PKV & LV Geringverdiener. Hab mich schon damit abegfunden, daß ich das für mich nicht in Anspruch nehmen darf. Noch ein Grund dahin zu treten, wo das ganze Geld hinfließt; weil ich würde auch gerne das Recht haben, mal für meine Kinder eine Auszeit zu nehmen. Somit bleibt mir nur, Rücklagen hierfür zu bilden, was jedoch meine Steuerqoute nach oben treibt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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