Strom abgestellt - vorher keine Mahnung eingegangen

16. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
juristlpz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Strom abgestellt - vorher keine Mahnung eingegangen

Hallo,
folgendes Problem hat gestern meine Schwester ereilt.
Sie ist vor einiger Zeit aus der gemeinsamen Wohnung , die Sie mit ihrem Freund hatte ausgezogen. Er hat sich darauf hin auch eine neue Wohnung gesucht.

Nun waren aber noch 63 € an Stromkosten für die Wohnung offen auf den Vertragskonto offen.
Als meine Schwester dann eine neue Wohnung hatte, hat sie sich neu angemeldet bei ENSO und ein anderes Vertragskonto bekommen. Auf das Konto hat sie immer pünktlich ihre Stromrechnung bezahlt.

Jedoch hat ENSO von ihrem neuen Vertragskonto das Geld genommen und das alte auszugleichen. und jetzt fehlt natürlich das Geld auf dem neuen.

Nun hat ENSO den Strom abgestellt und verlangt 292€ insgesamt für an- und abklemmen sowie den offen betrag nebst mahnkosten. Der Breif dazu kam nur einen tag vorher. es kam auch vorher keine mahnung


Darf Enso einfach Geld von dem neuen Konto für eine neue Wohnung nehmen , um das alte für die alte Wohnung auszugleichen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.07.2010 13:32:58
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

1. Ja, dadurch, dass man eine andere Verbrauchsstelle anmeldet, wird man kein anderer Schuldner.

2. Vor dem Stromabstellen muss diese Maßnahme mit bestimmter Frist angekündigt werden, ein Tag wäre zu kurz. Sicher, dass der Schwester nicht doch der eine oder andere Brief mehr zugegangen ist?

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#3
 Von 
juristlpz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

es kam einmal eine mahnung für die 63 euro! kurz nach dem auszug aus der alten wohnung! dann hat meine schwester für einen monat bei meiner mutter gewohnt und dann ist sie in die neue wohnung gezogen und wohnt jetzt ca n halbes jahr dort! in dieser zeit sind nur diese 2 briefe angekommen....und der brief kam erst vorgestern ,wo drin steht das die den strom abstellen

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gut sie hat bei der Mutter gewohnt. Was sprach dagegen, in der Zeit ihre Schulden zu begleichen? Oder was hat das eine mit dem anderen zu tun?

wirdwerden

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#5
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Bin weiterhin misstrauisch, denn die Stromversorger arbeiten diese Situationen normalerweise routinemäßig ab und beachten dabei die gesetzlichen Fristen. Der beste Weg in diesen Fällen ist oft der friedliche, d.h. schnell und alles zahlen.

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#6
 Von 
guest-12319.07.2010 03:19:12
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

ne, wollen die wirklich ihr geld haben? das glaube ich ja nich!
haste denn mal gefragt womit die dat begründen?

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
1. Ja, dadurch, dass man eine andere Verbrauchsstelle anmeldet, wird man kein anderer Schuldner.
.Das "Ja" stimmt so pauschal nicht. Ein Schuldner kann durchaus selbst entscheiden, welche Forderungen er begleicht, und wenn die Schwester (durch Zahlung auf ein neues Konto) klar macht, dass die Kosten des neuen Anschlusses bezahlt werden sollen, dann sind für den neuen Anschluss doch keine Forderungen offen. Ausnahmen gelten bei Pfändung und Insolvenz, wovon ich hier nicht ausgehe.

Viele Gläubiger neigen dazu, immer die alten Forderungen zuerst auszugleichen mit den Geldeingängen, das ist so pauschal aber nicht zulässig!
Vorausgesetzt, dass aus den Zahlungen der Schwester klar war, dass sie den neuen Anschluss zahlt: Die "alten" Forderungen häufen dabei weiter fleißig Zins- und Mahngebühren auf und die Gesamtforderung mag berechtigt sein. Das Abklemmen des Stromes für einen Anschluss, für den keine Forderungen offen sind, ist es nicht.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:
Das Abklemmen des Stromes für einen Anschluss, für den keine Forderungen offen sind, ist es nicht.

Geben mag es diese schon, nur rechtmäißg wäre dies meiner Meinung nach nicht.


Stand Sie denn auch im alten Vertrag mit drin?
Hat sie neben dem neuen Vertragskonto auch eine neue Kundennummer bekommen?
Behält sich der Stromlieferant in dem Vertrag/AGB eine Aufrechnung vor?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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